RN/85
18.39
Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Frau Kollegin Jäckel, auf die Aussage zu Ingeborg Bachmann will ich noch einmal kurz eingehen: Als Buchhändlerinnensohn finde ich das doch halbwegs spannend, immerhin ist der Bachmannpreis – unabhängig von persönlichen literarischen Werken – dann doch eigentlich fast der wichtigste Literaturpreis im deutschsprachigen Raum. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.) Ich würde die Aussage mit Vorsicht genießen. Inhaltlich - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das steht in ihrer Biografie!) – Ja, ja, aber die Argumentation ist eine schwierige. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Inhaltlich bin ich aber ganz bei Ihnen: Die Justiz darf nicht aktivistisch sein, und die Justiz hat auch keine Agenda zu haben, da sind wir uns einig. Aber – da bin ich jetzt auch ehrlich –: Die Frau Ministerin ist zumindest nicht mehr Richterin, dementsprechend darf sie sich in ihrem Amt den stärkeren Schutz von Frauen wünschen und sich dafür auch einsetzen. Als Richterin darf sie Urteile nicht nach persönlichen Überzeugungen treffen, als Politikerin sollte sie nach ihren persönlichen Überzeugungen handeln. Im Sinne des fairen Urteils sollten wir das auch so einordnen, wenn wir darüber diskutieren.
Bei den anderen Themen bin ich aber auch wieder ganz bei Ihnen: Der Kinderschutz ist zu stärken, Genitalverstümmelung ist zu stoppen, Grooming ist zu bekämpfen, Jugendbanden sind zu stoppen, und Wegschauen hilft nur Tätern aller Art.
Aber: Wenn Sie Ihre Ableitungen präsentieren – und ich nenne sie jetzt einmal höflich Ableitungen –, dann muss ich, um bei der Literatur zu bleiben und nicht ins Theater zu gehen – Stichwort Alma –, an ein Nietzschezitat denken: „Und wenn du lange genug in den Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“ – Nicht falsch verstehen, ich verstehe jede Emotion zum Thema. Im Sexualstrafrecht sollte sich etwas tun. Bei Taten, die aus einem Frauenbild heraus geschehen, das dem eines vergangenen oder mehrerer vergangener Jahrhunderte entspricht – egal woher die Täter kommen –, muss man ansetzen. Das alles muss aber man trotzdem nicht aus der Emotion heraus tun. Wir müssen bei den Zahlen, Daten, Fakten bleiben, denn auch das haben eine objektive Justiz und die Diskussion dazu verdient, und das vermisse ich bei dieser Einordnung ein bisschen.
Zu dem, worüber wir uns einig sind, noch zwei persönliche Anliegen: erstens die Strafmündigkeit, mehrfach diskutiert. Ich möchte einen Aspekt davon betonen: Am Ende des Tages ist es Missbrauch an Jugendlichen. Es sind jugendliche Banden, die ganz bewusst den Minderjährigen unter ihnen kriminelle Delikte umhängen, damit dort dann kein Urteil stattfinden kann oder es ein vermindertes Urteil gibt. In Wahrheit geht es darum, diese Minderjährigen, unter 14-Jährigen, vor den Jugendlichen zu schützen, die etwas älter sind und ihnen diese Taten in die Schuhe schieben. Das ist der Ansatz, um den es eigentlich geht, und den würde ich auch gerne explizit in den Raum stellen. Das ist der Blickwinkel. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Zweitens: Als Gmünder kann ich mir eine abschließende Bemerkung zum Thema Gerichtsstandort und, wenn ich es so sagen darf, zur juristischen Nahversorgung nicht verkneifen. Wir sehen, dass dieses Projekt zum Glück einmal auf Eis liegt. Ich würde mir da natürlich auch von Ihrer Seite eine klare Stellungnahme, eine klare Aussage wünschen, damit wir das dorthin verfrachten, wo es hingehört, nämlich in die Rundablage.
Damit nochmals abschließend ganz allgemein: Wenn sich der Eindruck verfestigt, dass Urteile nicht gerecht sind, dass Strafen nicht in Relation zueinander stehen und der Strafvollzug ebenfalls, dann muss man an Schrauben drehen. Das hat die heutige Diskussion auch gezeigt: dass wir ein gemeinsames Bewusstsein haben. Dafür ein großes Dankeschön. Der Rest ist gesagt, die Wiederholung nicht notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.43
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer abschließenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.