RN/15
Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafvollzugsnovelle 2026) (625 d.B. und 638 d.B. sowie 11880/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (639 d.B. sowie 11881/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Wir begrüßen Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer bei uns im Plenum. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Ing. Thomas Schmid. – Ich bitte um die Berichte.
RN/16
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafvollzugsnovelle 2026), zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Zu Tagesordnungspunkt 2:
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, präsentieren.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.
RN/17
10.32
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Passend zur heutigen Sitzung mit Frau Bundesminister Sporrer habe ich einen aktuellen Artikel im „Kurier“ gefunden (ein Schriftstück in die Höhe haltend), zwei Tage alt: „Zustand der Demokratie: Justiz drückt Index erneut nach unten“. „Besonders die fehlenden Planstellen und die Zwischen- sowie Todesfälle im Strafvollzug führen zu Verschlechterungen.“
Ja, Frau Minister, jetzt sind Sie sogar noch schuld daran, dass der Demokratie-Index für Österreich sinkt. Das sagen wieder einmal nicht wir – und ich bin sicher nicht einer, der eine NGO-Statistik überbewertet –, aber es ist halt schon bezeichnend, wenn Ihnen in Wahrheit in Österreich alle Seiten sagen, dass Sie schlechte Arbeit leisten.
Ganz ehrlich: Jetzt würde gerade nur noch ein Postenschacherskandal fehlen, dann wären Sie wirklich endgültig rücktrittsreif, das kann man - - (Ein Schriftstück in die Höhe haltend:) Ups, was ist denn das? – Wieder ein aktueller Artikel: „Sporrer vergibt Notarposten an Nummer zwei“. „Für Kammer, Landesgericht und Oberlandesgericht war ein langjähriger Notar [...] die Nummer eins. SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer ließ ihn trotzdem leer ausgehen und ernannte die Zweitgereihte.“ Warum? – Weil der Herr irgendwann einmal in der Vergangenheit FPÖ-Gemeinderat war.
Meine Damen und Herren der SPÖ, Sie haben mich bei der Dringlichen vor zwei Wochen ziemlich stark kritisiert, weil ich ja angeblich die Frau Minister zu sehr persönlich kritisiert hätte. Auch Herr Bundesrat Mertel war da sehr eindeutig. – Herr Bundesrat Mertel, lieber Manfred, ich kann dir nur sagen, ich war in Wahrheit viel zu nett, weil das, was in den letzten 14 Tagen bis heute passiert ist, zeigt es auf. Ich kann nur sagen, die Frau Bundesminister hat selbst ihr Leben lang von der Partei, vom Parteibuch profitiert, und was sie jetzt als Ministerin macht – der Postenschacher, der da passiert ist –, das ist einem Amtsverständnis eines Ministers unwürdig, meine Damen und Herren. Deshalb kann ich heute auch nur wieder sagen: Treten Sie zurück, Frau Minister – besser heute als morgen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir diskutieren jetzt die Strafvollzugsnovelle 2026, und als hätte ich es vor zwei Wochen geahnt, habe ich das in meiner letzten Rede zur Dringlichen Anfrage angesprochen. Ich habe genau vor dem gewarnt, was Sie jetzt als große Reform verkaufen wollen. Ich habe Ihnen bereits vor zwei Wochen gesagt – das steht auch so im Stenographischen Protokoll, das kann man nachlesen –, Zitat: „Es ist eben nicht dasselbe wie Haft in der Heimat, weil Sie eben wollen, dass die Leute nach Verbüßung der Hälfte der Strafe dann vermehrt entlassen werden, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.“ – Das waren meine Worte.
Nur eine Woche später, Frau Minister, erleben wir im Nationalrat ein politisches Schauspiel, in Wahrheit eine Schmierenkomödie der Sonderklasse, die an Dreistigkeit gar nicht mehr zu überbieten ist: Sie versuchen, diese Strafvollzugsnovelle als großen Erfolg zu verkaufen, und Sie verkaufen das als Haft in der Heimat, was es halt ganz einfach nicht ist.
Es ist genau das Gegenteil der Fall: Ihre Strafvollzugsnovelle – und das muss ich auch so offen sagen – ist genauso ein Rohrkrepierer wie die angeblichen Spritpreisbremsen dieser Regierung, Ihre angebliche Mietpreisbremse, Ihre angebliche Lebensmittelpreisbremse – alles Rohrkrepierer dieser Verliererampel und die Bürger wissen das. Es stimmt mich zumindest positiv, dass die Bürger das wissen.
Frau Minister, natürlich gibt es in Ihrer Strafvollzugsnovelle auch einige gute und vernünftige Ansätze, auch das muss ich sagen, das erkennen wir Freiheitlichen an. Was man aber zusammengefasst schon sagen muss: Ein paar gute Maßnahmen in so einem Gesetz nutzen nichts, wenn der Großteil dieser Novelle ganz einfach von schwerwiegenden Fehlentscheidungen geprägt ist, und genau das ist es. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen stimmen guten Gesetzesvorlagen zu, aber wir lassen uns mit Sicherheit keine Mogelpackung unterjubeln. Das aber haben Sie versucht. Was hat die Frau Minister nach der letzten Sitzung gemacht? – Sie lässt uns ihr Unverständnis betreffend unsere Ablehnung ausrichten. Einige Medien haben diese falsche Darstellung dann sogar ungeprüft übernommen und behaupteten ebenfalls, die FPÖ hätte gegen ihre eigene Forderung nach Haft in der Heimat gestimmt. Dazu kann ich nur sagen: Fake News, Frau Minister, und Fake News, liebe Systemmedien!
Wieder muss ich die Frage stellen: Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung, dass man glaubt, dass das draußen noch durchgeht? (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wir Freiheitlichen fordern seit Jahren, dass ausländische Straftäter in ihre Heimatländer überstellt werden und auch dort ihre Strafe verbüßen sollen, ergo zu Hause im Gefängnis sitzen sollen. Was beschließen Sie? – Sie entlassen die ausländischen Straftäter nach der Hälfte der Strafe in die Freiheit. Die sitzen dann zwar auch zu Hause, aber nicht im Gefängnis, sondern im Kaffeehaus. Frau Minister, genau das ist das, bei dem wir sagen: Das ist eine politische Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen wir uns Ihre Novelle doch einmal etwas genauer an! Sie haben das Gesetz, genauer den § 133a des Strafvollzugsgesetzes, um den § 133b erweitert. Die wesentliche Neuerung ist: Bei bestimmten ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen braucht es nicht mehr die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise. Sie können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen ihren Willen abgeschoben werden. – So weit, so gut, das ist grundsätzlich richtig, das unterstützen wir. Das ist auch einer der wenigen positiven Punkte in Ihrem Gesetz.
Frau Minister, wo aber steht – wie von Ihnen behauptet –, dass diese Personen ihre Reststrafe im Heimatland verbüßen müssen? Oder vielleicht haben es auch nur die Medien falsch von Ihnen übernommen, das kann ja auch sein. Wo steht das? – Das steht nirgends, weil das Gesetz das ganz einfach nicht vorsieht. Es ist also eine Mogelpackung.
Jetzt, Frau Minister, habe ich etwas ganz Besonderes für Sie, weil ich nämlich dieses Märchen, diese Geschichtserzählung, die da rund um Ihre Novelle stattgefunden hat, die Sie uns bei der Dringlichen Anfrage vor zwei Wochen mit Ihren eigenen Worten und Zahlen vorgetragen haben, widerlegen werde.
Sie haben die Fragen 20 bis 23 zusammengefasst und die Frage 22 hier herinnen wie folgt beantwortet: 2024 gab es 411 Entlassungen nach dem § 133a StVG, 2025 waren es 394, 2026, bis zum damaligen Berichtsstand, 246. Das sind insgesamt 1 051 Entlassungen nach dem § 133a seit Anfang 2024.
Wissen Sie, was Sie damals noch gesagt haben? – Trommelwirbel, Zitat Sporrer: „Es erfolgt in diesen Fällen keine Inhaftierung im Ausland wegen der Verurteilung in Österreich.“ – Das steht so im Stenographischen Protokoll.
Also, meine Damen und Herren, Haft in der Heimat: Fake News! Fake News! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Frau Minister selbst hat ausdrücklich bestätigt – und das ist im Protokoll so nachzulesen –, dass Abschiebung und Strafverbüßung im Ausland zwei komplett unterschiedliche Dinge sind. Es ist nur traurig, wenn man dann eine Woche später bei der Nationalratssitzung selbst nicht mehr weiß, was man eine Woche davor hier im Bundesrat vorgelesen hat.
Trotzdem werden sich heute nach mir sicher Redner herausstellen und versuchen, diese Mogelpackung wieder als Haft in der Heimat zu verkaufen. Und dann kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Fake News!
Aber damit es nicht heißt, wir Freiheitlichen kritisieren nur – wir sind natürlich sehr konstruktiv (Heiterkeit bei der ÖVP), wir unterstützen diese Regierung gerne dabei, wenn sie tatsächlich Haft in der Heimat umsetzen will –, haben wir auch einen Entschließungsantrag mitgebracht. Er ist leider etwas länger, aber zu kurz, als dass ich ihn nur in den Grundzügen erläutern darf, deshalb muss ich ihn vorlesen:
Entschließungsantrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR
der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!“
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird ersucht, die Strafvollstreckung ausländischer Verurteilter in deren Herkunftsstaaten konsequent auszuweiten und zugleich sicherzustellen, dass die von österreichischen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen dort tatsächlich und in ausreichendem Umfang weiter vollzogen werden und, wo eine Vollstreckung im Herkunftsstaat mangels Strafbarkeit der Tat nach dessen Recht ausscheidet, in Österreich vollzogen werden. Dazu sind insbesondere
a) die umfassende generalpräventive Prüfung in § 133a Abs. 2 StVG wiederhergestellt wird;
b) Freiheitsstrafen wegen Taten, die auch nach dem Recht des Herkunftsstaats gerichtlich strafbar sind, vorrangig im Herkunftsstaat zu vollziehen sind, dem Vollzug der Reststrafe im Herkunftsstaat gesetzlich Vorrang vor einem Absehen vom Strafvollzug nach § 133b StVG eingeräumt wird und ein solches Absehen erst zulässig ist, wenn die Übernahme der Strafvollstreckung durch den Herkunftsstaat erfolglos betrieben worden ist; und
c) Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung im Herkunftsstaat mangels Strafbarkeit der Tat nach dessen Recht ausgeschlossen ist oder abgelehnt wird, in Österreich zu vollziehen sind und ein Absehen vom Strafvollzug nach den §§ 133a und 133 StVG in diesen Fällen ausgeschlossen wird.“
So, meine Damen und Herren, Sie haben jetzt die Möglichkeit, aus Ihrer Mogelpackung eine echte Haft in der Heimat zu machen, und ich bin schon gespannt, wie Sie heute abstimmen werden. Unser Ansinnen ist klipp und klar: Ein ausländischer Straftäter, der in Österreich ein Verbrechen begeht, soll bei uns rechtskräftig verurteilt werden und im besten Fall direkt danach in sein Heimatland überstellt werden, damit er dort seine Haftstrafe absitzt.
Ich weiß schon, Sie werden uns dann wieder erklären: Das ist alles schwierig! – Es stimmt schon, es ist zu einem gewissen Teil auch schwierig, aber warum? – Weil Sie gar nicht gewillt sind, dass Sie etwas unternehmen. Und ich kann Ihnen auch sagen, warum das nur bedingt stimmt: weil viele der Herkunftsländer, aus denen diese Straftäter kommen, Geld bekommen. Die bekommen Geld von Österreich, zumindest bekommen sie Geld von der Europäischen Union als finanzielle Unterstützung. Und da sage ich Ihnen eines ganz klar: Wer sich weigert, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, dem gehören diese finanziellen Unterstützungen gekürzt oder gestrichen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und natürlich muss man sich dafür auch auf europäischer Ebene einsetzen und entsprechende Entscheidungen treffen, aber dann müsste halt auch Herr Bundeskanzler Stocker den Mut haben, das im Zuge einer Sitzung des Europäischen Rates mit Nachdruck einzufordern, denn nur zum Kaffeetrinken nach Brüssel zu fliegen, ist, glaube ich, zu wenig. (Rufe bei der ÖVP: Ah! – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Beifall bei der FPÖ.) – Das muss jetzt ein Treffer gewesen sein, wie es ausschaut. (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, dass ein Straftäter seine Haft in der Heimat absitzt – auch das ist für uns klar –, dann muss zumindest sichergestellt werden, dass er nach Verbüßung seiner Strafe in Österreich sofort und unverzüglich abgeschoben wird, gerne auch mit unserer Airbert One. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.) Und bei Sozialbetrug muss es heißen: Heimatflug; bei Asylbetrug muss es heißen: Heimatflug. Meine Damen und Herren, all diese Menschen haben bei uns ihr Recht auf Aufenthalt und ihr Recht auf Unterstützung verwirkt. Ich sehe das so wie im Privaten: Helfen Sie im Privaten irgendjemandem, der Sie belügt und betrügt, und belohnen Sie ihn dann auch noch dazu? Das ist vielleicht ein sozialistischer Zugang, aber das ist nicht der Zugang eines normal denkenden Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn jemand, währenddessen er einen aufrechten Einreiseverbotstitel hat, illegal nach Österreich zurückkehrt, dann muss der direkte Weg in die Haft führen, die er dann jederzeit wieder verlassen kann, nämlich Richtung Heimatland. Aber das ist die einzige Richtung, wohin er diese Haft verlässt.
Zusätzlich zu unserem Entschließungsantrag, den ich im Zuge dieses Tagesordnungspunktes eingebracht habe, haben wir auch noch einen Selbständigen Antrag vorbereitet und eingebracht, damit künftig vorsätzlich illegale Grenzübertritte unter klaren rechtskonformen Voraussetzungen endlich gerichtlich strafbar werden.
Meine Damen und Herren, es kann ja nicht sein, dass das einfach nur eine Verwaltungsübertretung ist, sondern wir wollen, dass das in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Und für solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben Sie die Unterstützung der Freiheitlichen Partei immer. Ich fürchte nur, da fehlt Ihnen wieder der Mut. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber dass wir gemeinsam mit Ihnen es ausländischen Straftätern ermöglichen, bereits nach der Hälfte der Strafe aus der Haft zu kommen, quasi als Belohnung, das unterstützen wir ganz sicher nicht.
Traurig, muss ich ganz ehrlich sagen, ist in diesem Zusammenhang auch der Zustand der Medienlandschaft in Österreich, die ganz ungeprüft solche Mogelpackungen und Falschmeldungen von der Regierung einfach übernimmt. Ich frage mich da nur: Was ist los mit dem journalistischen Ethos in Österreich? Was ist mit der Trennung von Tatsachen und Meinungen? Fakten statt Fake News? – Leider Fehlanzeige. Was ist mit der Unabhängigkeit und der Unbestechlichkeit? – Auch da Fehlanzeige.
Das ist bis zu einem gewissen Punkt leider auch verständlich, wenn man bedenkt, wie viele Millionen da von der Regierung hinfließen. Das kann man sich so durchaus vorstellen. Und was ist mit der Wahrhaftigkeit und mit der Sorgfalt – das haben wir schon alle einmal gehört –: Check, Recheck, Doublecheck? – Auch da Fehlanzeige. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das Einzige, was von manchen Medien anscheinend überprüft wird, ist die Echtheit der Geldscheine, die von der Regierung – also aus Steuergeldern – überwiesen werden.
Das, meine Damen und Herren, sind die von Ihnen hochgepriesenen Qualitätsmedien. Das hat aber leider mit vollständigen und sachlich korrekten Darstellungen, wie sie im Journalismus – im seriösen Journalismus nämlich – Standard sein sollen, gar nichts zu tun. (Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Zum Thema!)
Ich komme wieder zum Strafvollzugsgesetz zurück, und zwar zu einem weiteren Punkt in diesem Gesetz, der aus meiner Sicht genauso schwer wiegt wie Ihre Falschmeldungen zur Haft in der Heimat: Das ist die Generalprävention. Meine Damen und Herren, wenn ein Täter verurteilt wird, dann ist das für ihn persönlich eine spezialpräventive Maßnahme. Generalprävention bedeutet vereinfacht gesagt, dass Strafen, die ausgesprochen werden, auch dazu dienen, andere Menschen von Straftaten abzuhalten, weil sie eben befürchten müssen, dass sie entweder enorm hohe Strafen zahlen oder lange Zeit ins Gefängnis kommen. Auf gut Deutsch: Das ist die abschreckende Wirkung.
Ich gehe gar nicht ins Detail, weil es zu diesem Gesetz so viel zu sagen gibt, aber auch da geht diese Strafvollzugsnovelle in die völlig falsche Richtung. Dieser Punkt ist mitunter auch ein Hauptgrund, warum wir diese Novelle ablehnen. So wie ich es letztens bei der Dringlichen Anfrage immer wieder gesagt habe: Die Kritik kommt nicht nur von uns, sondern aus dem Inneren der Justiz, in diesem Fall von der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Die Generalprokuratur geht noch weiter und schreibt, dass der „§ 133a [...] kein Unterfall der bedingten Entlassung“ ist. Die bedingte Entlassung ist im § 46 StGB geregelt. Sie kritisiert daher die massive Einschränkung generalpräventiver Erwähnungen und fordert, diese auch beim neuen § 133b umfassend prüfen zu lassen. Frau Minister, ich verstehe es nicht: Deutlicher kann doch eine fachliche Warnung, eine fachliche Kritik kaum ausfallen. Warum übernimmt das Ministerium diese konkrete Forderung der Generalprokuratur nicht?
Auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz hat diverse Bedenken an diesem Gesetz geäußert; auch diese werden einfach so weggewischt. Frau Minister, dann frage ich mich zusammenfassend: Erklären Sie uns doch bitte, welchen sicherheitspolitischen Vorteil Ihre Änderungen im Strafvollzugsgesetz haben sollen? Sicherheitstechnisch macht das Ganze nämlich wenig Sinn. Ich sehe den Vorteil insofern nicht, weil die Gefängnisse aus allen Nähten platzen. Ihre Lösung ist aber: keine weiteren Gefängnisse, kein weiteres Personal, keine Haft in der Heimat. Ihre Lösung heißt: Wir lassen einfach die ausländischen Straftäter alle früher frei! – Das ist Ihre Lösung.
Ein weiterer Grund, warum wir diese Strafvollzugsnovelle ablehnen, ist, dass Sie mit dieser Strafvollzugsnovelle schon wieder den Justizwachebeamten, die in Wahrheit schon am Limit sind, in den Rücken fallen. Sie verkürzen die schärfste Ordnungsstrafe im Gefängnis, im Strafvollzug – nämlich den Hausarrest – von vier auf zwei Wochen, und damit nicht genug: Künftig können sogar beim strengen Hausarrest einzelne Rechte und Vergünstigungen aufrechterhalten werden. Das war bisher nur beim einfachen Hausarrest möglich. Warum ist das wichtig? – Weil auch im Gefängnis wichtig ist, dass die Kollegen die Möglichkeit haben, die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Das, was Sie aber machen, Frau Minister, ist Hashtag Sporrers Kuscheljustiz. (Beifall bei der FPÖ.)
Bei Jugendlichen schaffen Sie diese Ordnungsstrafe gleich komplett ab. Warum? – Weil Sie, das muss ich Ihnen auch sagen, in Wahrheit überhaupt gar keine Ahnung haben, welche Jugendlichen in unseren Justizanstalten sitzen. Sie haben keine Vorstellung davon, was ein Jugendlicher in Österreich machen muss, damit er überhaupt das erste Mal eingesperrt wird und ins Gefängnis kommt. Frau Minister, wir sprechen von Straftätern, die sich selbst im Gefängnis nicht an die Regeln halten. Sie nehmen den Kollegen von der Justizwache weitere Disziplinarmöglichkeiten weg. Als wäre es nicht so schon schwer genug, da drinnen zu arbeiten.
Dabei kommt ja noch etwas dazu – und ich glaube, das ist auch der Hintergrund –: Es wird bei einer vorzeitig bedingten Entlassung vom Vollzugsgericht natürlich auch das Verhalten des Strafgefangenen im Vollzug berücksichtigt. Deshalb frage ich Sie auch: Wie wollen Sie bei schwerwiegenden Disziplinarverstößen sicherstellen, dass all das weiterhin angemessen bei Entlassungsentscheidungen berücksichtigt wird, wenn Sie die Möglichkeiten da so hinuntersetzen? Ihre Antwort darauf ist: Egal, lassen wir alle raus! – Das ist die Bankrotterklärung der Justiz und die Bankrotterklärung der Justizministerin Sporrer.
Dann kommt noch ein Punkt, den Sie so gerne ansprechen: die Resozialisierung. Ja, ich gebe Ihnen recht, Frau Minister, Resozialisierung ist wichtig, vor allem bei denen, die sich wirklich resozialisieren wollen – bei den anderen ist es so wie mit der Integration: Wer sich nicht integrieren will, dem kann man so viele Integrationsmaßnahmen anbieten, wie man will, da wird es wenig bringen. Zur Resozialisierung gehört aber auch, dass man Regeln einhält und Konsequenzen für das eigene Fehlverhalten zu tragen hat, so wie man es bei uns von klein auf lernt. Das Problem ist: Viele dieser Menschen, die in unseren Gefängnissen sitzen, sind nie sozialisiert worden. Die sind dann auch nur schwer resozialisierbar.
Zusammengefasst: In dieser Novelle überwiegen die negativen Punkte bei Weitem. Genau deshalb lehnen wir diese Gesetzesvorlage heute ab. Ihre Gesetzesvorlage ist, wie ich gesagt habe, eine Mogelpackung – so wie leider so vieles, das von dieser Regierung kommt.
Ich habe Ihnen abschließend noch ein Zitat mitgebracht, das angeblich Abraham Lincoln zugeschrieben wird, das so passend auf dieses Gesetz – aber auch auf Ihre ganze Regierungsarbeit – ist: Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen. – Diesen Satz, meine Damen und Herren, sollten Sie sich gut merken (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, genau!), denn Sie können heute noch so viele Redner nach mir herausschicken, die dann wieder Märchen und Fake News rund um Ihr Gesetz erzählen (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Genau!): Wir, meine Damen und Herren, haben Sie durchschaut. Wir haben Ihre Mogelpackungen durchschaut. (Ruf bei der ÖVP: Oh!) Die Justiz selbst hat die schlechte Arbeit, den Dilettantismus der Ministerin durchschaut. Viel wichtiger ist aber, meine Damen und Herren: Die Damen und Herren Österreicher haben Sie durchschaut. (Heiterkeit des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)
Die Damen und Herren Österreicher haben Ihre Mogelpackungen durchschaut. Unsere Landesleute wünschen sich von ganzem Herzen einen Systemwechsel. Die Österreicher verdienen sich auch einen solchen Systemwechsel. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... gespannt!) Ich kann Ihnen eines versprechen: Spätestens nach der nächsten Wahl wird es diesen Systemwechsel geben (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, ja!): mit den Freiheitlichen und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wenn ihr euch traut!)
10.57
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesräten Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Ich nehme mir die Freiheit heraus und begrüße meinen ehemaligen Lokführerausbildner und -instruktor Hubert Luchner in charmanter Begleitung bei uns im Bundesratssaal. – Schön, dass ihr da seid. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile dieses.
RN/18
10.58
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Herr Lokführer! (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) Unsere Justizanstalten stehen vor großen Herausforderungen. Die Auslastung liegt bei rund 108 Prozent. Das bedeutet enormen Druck für die Bediensteten und erschwert die Arbeit in unseren Gefängnissen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Strafvollzug funktioniert, die Sicherheit gewährleistet ist und der Rechtsstaat seine Aufgabe erfüllen kann. Genau deshalb braucht es konkrete Maßnahmen, und genau darum geht es auch bei der heutigen Novelle.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle ist nicht die Lösung für sämtliche Probleme im Strafvollzug – das behauptet auch niemand –, aber wir greifen ein, um unsere Gefängnisse zu entlasten. Wer kein Aufenthaltsrecht in Österreich hat und eine Straftat begangen hat, soll unser Land verlassen müssen. Bisher scheiterte die Überstellung in vielen Fällen daran, dass die betroffene Person nicht zugestimmt hat. Das soll sich ändern: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Fremdenpolizei Strafgefangene künftig nach Verbüßung einer Mindesthaft direkt aus der Haft übernehmen und abschieben. Bei schweren Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristischen Straftaten ist diese Möglichkeit aber ausgeschlossen. Außerdem erleichtern wir die sogenannte Haft in der Heimat, wie vom Kollegen schon angesprochen. Das bedeutet, europäische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht sollen den Rest ihrer Strafe in ihrem Heimatland verbüßen können. Das entlastet unsere Gefängnisse zusätzlich.
Ich möchte kurz mit der Resozialisierung weitermachen. Die ist nämlich kein Kuschelkurs, sondern ganz einfach auch Opferschutz. Ein moderner Strafvollzug muss beides können: sowohl Konsequenzen bei Straftaten und Maßnahmen, die dazu beitragen, weitere Straftaten zu verhindern.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Novelle ist die Sicherheit in unseren Justizanstalten. Die Regeln für Durchsuchungen werden in dieser Novelle präzisiert. Auch die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden bei Fluchten und konkreten Gefahren wird viel klarer geregelt. Das sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit, aber auch um die Ordnung in unseren Justizanstalten zu stärken.
Dazu gehört auch, ehrlich über die Situation in unseren Gefängnissen zu reden. Wenn Justizanstalten überbelegt sind, dann betrifft das nicht nur die Menschen, die dort ihre Strafe verbüßen, es betrifft auch die Justizwachebeamten, die unter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst verrichten, und es betrifft ebenfalls die Sicherheit in den Anstalten und die Möglichkeit, einen funktionierenden Strafvollzug zu gewährleisten. Deshalb braucht es konkrete Maßnahmen und deshalb braucht es auch weitere Schritte bei Personal, bei Infrastruktur und bei den Arbeitsbedingungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Gleichzeitig entwickeln wir den Strafvollzug auch dort weiter, wo es um einen zeitgemäßen und auch um einen menschenwürdigen Vollzug geht. Das zeigt, Sicherheit und Menschlichkeit sind keine Gegensätze, beides gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat.
Diese Novelle wird nicht alle Probleme von heute auf morgen lösen, dafür sind die Herausforderungen auch einfach zu groß – ich glaube, so ehrlich muss man sein –, aber sie setzt an ganz konkreten Stellen an, schafft bessere rechtliche Voraussetzungen und bringt Verbesserungen auf den Weg. Ich bin sehr froh, dass sich unsere Bundesministerin der Verantwortung stellt und auch konkrete Verbesserungen mit dieser Novelle umsetzt. (Beifall bei der SPÖ.)
Genau das erwarte ich mir auch von einer Justizministerin: nicht so zu tun, als gäbe es keine Probleme, sondern daran zu arbeiten, sie zu lösen, denn ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht darin, wer am lautesten Härte fordert, er zeigt sich darin, dass Strafen konsequent vollzogen werden, die Justiz funktioniert und weitere Straftaten verhindert werden. Deshalb unterstützt die SPÖ natürlich diese Novelle. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollege Spanring, jetzt komme ich zu Ihnen, ich glaube, es ist klar, dass ich das, was Sie gesagt haben, so nicht unkommentiert stehen lassen kann. Ich habe Ihnen wirklich aufmerksam zugehört und ich muss ein bisschen darauf eingehen. Bei der FPÖ ist es nämlich schon bemerkenswert, wie schnell aus einer sachlichen Debatte ein Rundumschlag gegen die Justizministerin wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass Sie zur Justizministerin ein ganz speziell schwieriges Verhältnis haben (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das stimmt!) – oder fällt das nur mir auf? Denn gefühlt steigt Ihr Puls, wenn sie nur den Raum betritt, die Reden werden ein bisschen schärfer und die Zwischenrufe werden ein bisschen lauter. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Haben Sie ihr schon einmal zugeschaut, Frau Kollegin? Haben Sie ihr schon einmal zugeschaut? Schauen Sie sich die Videos an!) – Bestes Beispiel, danke dafür!
Ich finde es auch fast ein bisschen amüsant, muss ich sagen, wie viel Angst Sie vor einer starken Frau haben, die Ihnen natürlich jedes Mal bei den Reden, die Sie von sich geben, einen Konter gibt, aber wenn wir ehrlich sind, muss man sagen, Sie betteln schon fast ein bisschen darum, vor allem Sie, Kollege Spanring. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Austeilen wollt ihr oder könnt ihr wie die Weltmeister, aber beim Einstecken funktioniert es dann nicht ganz so gut (Ruf bei der FPÖ: Geht schon!) – aber gut, ich mag mich eigentlich nicht zu lange mit den doch sehr zartbesaiteten Gemütern von euch beschäftigen. Ich würde lieber über eure Art, Politik zu machen, reden, da wird es nämlich interessant. Ihr redet eine Novelle schlecht, die ihr selbst immer gefordert habt, und lehnt sie dann im Nationalrat ab. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Fake News! Fake News!) Im Nationalrat hat die FPÖ noch keinen Entschließungsantrag dazu eingebracht, und jetzt im Bundesrat auf einmal schon. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Da hast du aber vorher nicht aufgepasst, glaube ich! ) Da hat man dann offensichtlich so ein bisschen dazugelernt und gemerkt, dass das bloße Dagegensein nicht ganz so gut ankommt, und jetzt versucht man, da mit einem nachgeschobenen Antrag öffentlich zu retten, was man davor einfach verabsäumt hat, aber das wird nicht funktionieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich frage mich, was eigentlich der genaue Plan der FPÖ ist. Ihr fordert ständig, dass straffällige Menschen ohne Aufenthaltsrecht Österreich verlassen sollen. Ihr fordert Abschiebungen, ihr fordert, dass Menschen ihre Strafe im Herkunftsland verbüßen sollen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Die sitzen im Kaffeehaus, nicht im Gefängnis zu Hause! Ja, Fake News! Fake News!) Und dann liegt eine Novelle am Tisch, die unter anderem die Möglichkeit für solche Überstellungen bietet, und was macht die FPÖ? – Sie stimmt dagegen und bringt, um irgendetwas öffentlich zu retten, einen Entschließungsantrag ein. In welcher Welt macht das Sinn? – In unserer nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das glaube ich sogar, dass das keinen Sinn macht!)
Also ich frage mich dann, worum es euch denn eigentlich geht. Wollt ihr wirklich, dass straffällige Menschen das Land verlassen oder wollt ihr euch nur möglichst oft darüber aufregen und viel darüber reden? (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Wir wollen das, was ihr bisher verabsäumt habt! Das wollen wir!) Denn beides, muss man sagen, wird sich auf Dauer nicht ganz ausgehen. Ich glaube, genau da liegt das Problem. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das Verhalten geht auch viel, viel tiefer, denn das ist ja kein Einzelfall, das ist ja ein politisches Muster.
Kollege Spanring, weil Sie dann doch so viel über Mut geredet haben: Ich glaube, die FPÖ ist die vermutlich mutloseste Partei, die dieses Land je erlebt hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich sage auch ganz bewusst mutlos, denn hinter dieser ganzen lauten Rhetorik, hinter diesen großen Sprüchen steckt eigentlich eine Partei, die sich vor einem ganz besonders arg fürchtet, nämlich vor Verantwortung. Das gesamte politische Handeln der FPÖ ist geprägt von dieser Angst – Angst vor Veränderung, Angst vor Fortschritt, Angst vor dem Unbekannten und auch Angst vor allem, was irgendwie nicht so ganz in dieses ganz, ganz enge Weltbild reinpasst. Und Sie haben vor allem Angst davor, dass Sie irgendwann auch beweisen müssen, dass diese ganz großen Ankündigungen tatsächlich funktionieren. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Wir beweisen das schon! Schaut in die Steiermark!)
Wissen Sie was? – Es ist wirklich einfach, sich hinzustellen und zu sagen, was alles schlecht läuft. Es ist auch sehr leicht, anderen zu erklären, was sie denn nicht alles falsch machen würden, und es ist überhaupt nicht schwer, für jedes Problem eine vermeintliche, sehr einfache Lösung aus dem Hut zu zaubern, aber Politik ist schon ein bisschen mehr als das, mehr, als sich vor eine Kamera zu stellen und da irgendwie gescheit daherzureden. Manchmal muss man auch Wagnisse eingehen. Genau davor drückt sich die Freiheitliche Partei in Österreich seit Jahren. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich glaube, ihr seid noch nie ein echtes Wagnis eingegangen; ich meine Wagnisse, die den Österreicherinnen und Österreichern zugutekommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich meine nicht solche Wagnisse wie den Ibizaskandal, die BVT-Affäre oder andere unzählige Geschichten, die wir aus der politischen Vergangenheit kennen – dass wir da nicht aneinander vorbeireden. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich meine, den Mut, etwas zu verändern, den Mut, Entscheidungen zu treffen, und auch den Mut, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn man weiß, dass es vielleicht unbequem wird. Genau diesen Mut vermisse ich bei der FPÖ. Das hat man, glaube ich, im Jahr 2024 ganz besonders schön gesehen. Da wird euch die Kanzlerschaft am Silbertablett serviert, das muss man so sagen, wie es ist. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Oh! ) Und was passiert? – Ihr lehnt ab. Jahrelang erzählt ihr den Menschen, nur ihr könnt Österreich retten. Jahrelang tut ihr so, als hättet ihr für jedes Problem die Patentlösung, und dann bietet sich diese Möglichkeit, eine Regierung zu bilden – und ihr traut euch nicht?! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – Beifall spendend –: Bravo, Vizekanzler Babler! Bravo, Babler! Gutes Beispiel!)
Ihr habt so viel Zeit damit verbracht, euch auf diese Macht vorzubereiten und dann habt ihr euch vor der eigenen Courage gefürchtet, oder wie war das genau? (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Zum Thema bitte!)
Vielleicht war dann die Angst, den Problemen der Gegenwart nicht gewachsen zu sein, doch ein bisschen größer, anders kann ich es mir nämlich eigentlich nicht erklären. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Opposition ist halt auch um einiges bequemer, oder? Da kann man alles versprechen. Da kann man Milliarden verteilen, ohne erklären zu müssen, wo denn das Geld eigentlich herkommt. Da kann man auch ganz große Töne spucken, ohne jemals beweisen zu müssen, ob die eigenen Vorschläge überhaupt funktionieren oder nicht, aber in der Regierung, muss man sagen, da schaut es halt dann schon ein bisschen anders aus. Da muss man Prioritäten setzen, da muss man Kompromisse eingehen, da muss man auch Entscheidungen treffen, die halt vielleicht nicht jedem und jeder gefallen, aber man muss vor allem eines: Man muss Verantwortung übernehmen.
Wenn wir uns die bisherigen Regierungsbeteiligungen der FPÖ anschauen, dann wissen wir, dass eigentlich zwischen diesen ganz großen Ankündigungen und dem, was am Ende tatsächlich rauskommt, Welten liegen. Schwarz-Blau I war ein voller Einfahrer, ich glaube, das wisst ihr selber. 2.0 hat eigentlich in einer sehr ähnlichen Katastrophe geendet. Also ist man dann, glaube ich, auch in der FPÖ draufgekommen, Verantwortung und Regieren, das ist nicht so unser Ding, das steht uns eigentlich gar nicht so gut und das können wir eigentlich auch nicht. (Ruf bei der FPÖ: Können Sie zum Thema reden!? – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Fake News!)
Genau dieses Muster sehen wir heute wieder. Unsere Ministerin legt eine Novelle vor, sie setzt ganz konkrete Maßnahmen, um den Strafvollzug zu entlasten, die Sicherheit zu verbessern und Verfahren effizienter zu gestalten. Und was machen Sie? – Sie lehnen ab, Sie schimpfen, Sie greifen die Ministerin an.
Ihr wollt immer die Ersten sein, wenn es ums Austeilen geht, aber wenn es dann ums Anpacken geht, steht ihr ganz hinten in der Schlange und so klein mit Hut. (Die Rednerin deutet mit Daumen und Zeigefinger eine entsprechende Höhe an. – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und ÖVP.) Genau deshalb nehme ich euch die Empörung in dieser Debatte absolut nicht ab, und ich glaube, das tut niemand hier. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: ..., das ist belustigend!)
Euch geht es in dieser Debatte – wie in so vielen – nicht um die Sache. Es geht euch darum, Stimmung zu machen, die Regierung schlechtzureden und aus einem schwierigen Thema möglichst viel politisches Kleingeld zu schlagen. Dadurch wird aber leider kein einziges Problem in Österreich gelöst. Unsere Justizanstalten werden dadurch nicht sicherer, wenn die FPÖ noch einen Zwischenruf drauflegt; die Bediensteten haben auch nichts davon, wenn Sie die Ministerin zum hundertsten Mal angreifen und gefühlt zum hundertsten Mal eine drüberkriegen dafür. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Von wem? Von wem? Ihr kennt euch ja nicht aus! Ihr wollt nur wem eine drübergeben!) Dafür braucht es konkrete Maßnahmen, vernünftige Entscheidungen und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Genau da unterscheiden wir uns dramatisch voneinander, muss man sagen. Wir wissen nämlich, dass eine Novelle nicht alle Probleme auf einmal lösen kann, wir wissen, dass es weitere Anstrengungen bei Haftplätzen, beim Personal, bei den Arbeitsbedingungen der Justizwache braucht; aber wir warten halt auch nicht darauf, dass irgendwann eine perfekte Gesamtlösung vom Himmel fällt. Wir arbeiten an Verbesserungen, Schritt für Schritt (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Und Schritt für Schritt wird’s schlechter, so wie in der SPÖ! – Ruf bei der FPÖ: ... in die falsche Richtung!), und wir übernehmen Verantwortung, auch wenn die Aufgaben schwierig sind.
Denn Österreich braucht keine Partei, die bei jeder Veränderung auf einmal die Nerven wegschmeißt und sich vor jeder Verantwortung wegduckt. Österreich braucht eine Politik, die den Mut hat, etwas zu verändern.
Und damit kommen wir zu einem grundsätzlichen Unterschied: Wir stehen für einen starken Rechtsstaat, für Konsequenzen bei Straftaten, für einen funktionierenden Strafvollzug und für die Sicherheit der Bevölkerung. Wir reden nicht nur über die Verantwortung, wir übernehmen sie. Deshalb unterstützen wir diese Novelle. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.11
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile dieses.
RN/19
11.12
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte heute mit einer einfachen Frage beginnen: Was erwarten sich die Menschen von einem funktionierenden Rechtsstaat? – Sie erwarten sich, dass Straftaten verfolgt werden, dass Urteile Konsequenzen haben und dass jene Menschen, die Nacht und Tag für unsere Sicherheit arbeiten, endlich die Unterstützung bekommen, die sie verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und was legt uns diese Bundesregierung vor? – Eine Strafvollzugsnovelle, die unter dem Schlagwort Entlastung verkauft wird. Nur: Entlastet werden nicht zuerst die Justizwachebediensteten und es werden auch keine neuen Haftplätze geschaffen, stattdessen wird am Strafaufschub, an Vollzugslockerungen und am vorzeitigen Absehen vom Strafvollzug geschraubt.
Meine Haltung ist klar: Ein Rechtsstaat muss seine Bürger vor Straftätern schützen und darf seine Strafgesetze nicht an die Überbelegungen seiner Gefängnisse anpassen.
Ich sage ausdrücklich: Nicht alles an dieser Novelle ist falsch. Sicherheitskontrollen beim Betreten von Justizanstalten sind sinnvoll, erweiterte Fahndungsbefugnisse nach einer Flucht sind notwendig – gefährdete Personen müssen verständigt werden – und die Schließung einer Lücke bei der Untersuchungshaft vernehmungsunfähiger Beschuldigter ist ein vernünftiger Schritt.
Auch die Möglichkeit, ausländische Straftäter ohne deren Zustimmung abzuschieben, begrüße ich grundsätzlich; denn wer in Österreich schwere Regeln verletzt und kein Aufenthaltsrecht hat, darf nicht durch seine bloße Weigerung die Rückführung verhindern. Aber genau da beginnt das Problem: Abschiebung ist das eine, die tatsächlich verhängte Strafe ist das andere. Wenn nach der Hälfte der Haft vom weiteren Vollzug abgesehen werden kann, ohne dass die Reststrafe im Herkunftsland tatsächlich verbüßt werden muss, dann müssen wir uns fragen: Welches Signal senden wir damit aus?
Abschiebung ja, Strafrabatt nein – wer ausreist, darf nicht den Eindruck gewinnen, allein deshalb verliere ein rechtskräftiges Urteil die Hälfte seiner Wirkung. Die Rückführung muss wirksam sein, und die Interessen der Sicherheit sowie der Generalprävention müssen ausreichend berücksichtigt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Bundesminister, wir wissen doch, wo das strukturelle Problem liegt: überfüllte Anstalten, Personalengpässe und eine Justizwache, die immer mehr Aufgaben schultern muss. Die Antwort darauf kann nicht sein, die Belastung durch bloße Verschiebung des Strafantritts statistisch schöner aussehen zu lassen. Künftig soll der Strafaufschub zur Förderung des Fortkommens auch bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich sein. Selbstverständlich kann der Abschluss einer Ausbildung sinnvoll sein, aber bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geht es nicht um eine Kleinigkeit. Wer solche Änderungen beschließt, muss auch erklären, wie Kontrolle, Verbindlichkeit und die Wirkung gerichtlicher Urteile gewährleistet bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann kommen wir zum sogenannten Hausarrest als Ordnungsstrafe innerhalb der Anstalt. Die Höchstdauer wird von vier auf zwei Wochen gekürzt. Uns wird dazu erklärt, dies folge einer Empfehlung des Europarates. Eine Empfehlung ersetzt aber keine eigenständige politische Abwägung. Meine Frage lautet: Was bringt diese Verkürzung der konkreten Sicherheit, der Ordnung und den Justizwachebediensteten? Wenn die Bundesregierung eine Verbesserung behauptet, soll sie diese nachvollziehbar begründen. Wer täglich in einer Justizanstalt Dienst versieht, braucht praxistaugliche Regeln und Rückendeckung, keine Symbolpolitik.
Ich habe großen Respekt vor der Arbeit unserer Justizwache. Diese Bediensteten müssen Konflikte entschärfen, Gewalt verhindern, Kontrollen durchführen und die Sicherung im Vollzug gewährleisten. Gleichzeitig soll es zusätzliche Kontrollen, neue Abläufe und weitere Aufgaben geben. Wo aber sind die entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen?
Eine Reform, die auf dem Papier modern klingt, im Alltag aber die Bediensteten allein lässt, ist keine echte Reform. Eine Reform, die die Disziplinarmaßnahmen verändert, ohne die praktischen Folgen überzeugend darzustellen, verdient eine kritische Prüfung. (Beifall bei der FPÖ.)
Ähnlich sehe ich die Ausweitung von Ausgängen und Unterbrechungen. Resozialisierung gehört zu einem rechtsstaatlichen Strafvollzug, darüber müssen wir nicht streiten, aber jede Lockerung braucht eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Der Schutz der Bevölkerung und möglicher Opfer muss dabei Vorrang haben.
Auch das Trennungsprinzip beim Erstvollzug darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Gerade Menschen, die erstmals in Haft sind, müssen vor negativen Einflüssen durch erfahrene Mehrfachtäter geschützt werden. Wir wollen keine Justizanstalten, in denen kriminelle Netzwerke gestärkt werden. Wenn Betreuung an Dritte übertragen wird, braucht es eindeutige Verantwortung, klare Aufsicht und rechtssichere Regeln für sensible Daten. Staatliche Verantwortung darf nicht in einem Geflecht unklarer Zuständigkeiten verschwinden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zum Tagesordnungspunkt 2 beziehungsweise zum Informationsaustausch mit den Sozialversicherungsträgern: Dass Beginn, Unterbrechung und Ende einer Haft zeitnah bekannt werden, damit gesetzliche Leistungsansprüche richtig geprüft werden können, ist administrativ nachvollziehbar. Es geht aber um eine begleitende technische Regelung, nicht um die Lösung des Problems im Strafvollzug. Wir sollten uns daher nicht von organisatorischen Verbesserungen darüber hinwegtäuschen lassen, was beim Kernproblem fehlt: ein belastbares Konzept für ausreichend Haftkapazitäten, mehr Personal, konsequente Rückführungen und ein Strafvollzug, bei dem Entscheidungen auch tatsächlich durchgesetzt werden.
Frau Bundesminister, die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Sicherheit, die Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, ernst genommen zu werden, und die Justizwache hat Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die ihren Auftrag überhaupt erfüllbar machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Mein Maßstab ist nicht, wie angenehm wir den Strafvollzug auf dem Papier machen und gestalten, mein Maßstab ist, ob er sicher, gerecht, wirksam und für die Bediensteten bewältigbar ist. Dieses Paket enthält einzelne richtige Schritte, aber es bleibt weit hinter dem zurück, was unsere Justizanstalten brauchen. Deshalb lehnen wir Freiheitliche diese Vorlagen in der vorliegenden Form ab.
Nicht die Haftstrafe muss sich nach dem Platzangebot richten, sondern der Staat muss die Voraussetzungen schaffen, damit rechtskräftige Strafen wirksam vollzogen werden können! (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend möchte ich noch auf meine Vorrednerin replizieren, die der FPÖ den Vorwurf macht, dass wir keine Courage haben: Ich möchte das zurückweisen und behaupten, dass die Fraktionen der Regierungsparteien nicht die Courage haben, Neuwahlen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja warum auch? Warum?)
11.20
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile dieses.
RN/20
11.20
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes hohes Präsidium! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher, ob freiwillig oder unfreiwillig, hier im Saal und vor den Fernsehern und Bildschirmen! Mein geschätzter Kollege aus dem Nationalrat Klaus Fürlinger hat im Hohen Haus dieses Zitat von Winston Churchill gebracht – oder Dostojewski, man weiß es nicht genau –, das besagt, dass die Haltung der Öffentlichkeit zum Umgang mit Verbrechen und Straftätern einer der verlässlichsten Prüfsteine für die Zivilisation eines Landes sei.
In einer Zeit, in der in einer westlichen Demokratie tatsächlich über eine Livehinrichtung eines mörderischen Delinquenten nachgedacht wird, in einer Zeit, in der andere barbarische Gruppierungen wie der IS solche Hinrichtungsvideos als legitime Methode der Einschüchterung und als überzeugte Selbsterhöhung inszenieren, in einer Zeit, in der wir in Europa „nur“ – und das unter Anführungszeichen – mit überfüllten Strafvollzugsanstalten, mit Ausbrüchen, Randalen und toten Häftlingen konfrontiert sind, ist eine Prüfung der Zustände legitim und es sind dann eben logistische Konsequenzen notwendig. Genau eine solche Konsequenz wird mit dieser vorliegenden Novelle gezogen.
Apropos konsequent: Strafvollzug muss meines Erachtens für Täter konsequent, aber mit Besserungsmöglichkeiten passieren. Er muss strikt, aber würdevoll passieren. Er muss mit der notwendigen Härte, aber immer menschlich passieren. Und ich danke allen – allen Justizwachebeamtinnen und -beamten –, die täglich in diesem Spannungsfeld arbeiten, die täglich mit Straftätern konfrontiert sind, die täglich ihre wirklich harte Arbeit leisten! (Allgemeiner Beifall.) Diese Arbeit ist nämlich fordernd, und es ist auch nicht zu erwarten, dass da die künstliche Intelligenz Erleichterung dafür verschafft. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – erheitert –: Das glaube ich auch nicht!) Umso mehr sei der Dank allen ausgesprochen, die sich diesen täglichen Herausforderungen in vielerlei Hinsicht stellen.
Genau für diese Justizwacheangestellten wird nun dieser Gesetzesvorschlag vorgelegt. Diese Novelle unterstützt einerseits den strikten Umgang mit Delinquenten, etwa durch die besseren Prüfmöglichkeiten nach Freigängen. Sie ermöglicht eine bessere Resozialisierung durch Haftaufschub bei einer laufenden Ausbildung des Verurteilten oder der Verurteilten; und diese Novelle ermöglicht vor allem Haft in der Heimat und darüber hinaus auch die Entlassung ins Heimatland.
Meine Vorredner:innen sind darauf ja schon ausgiebig eingegangen: Wir schaffen hier Tatsachen, die viele fordern, und ermöglichen die Entlastung unserer Haftanstalten durch mehr Konsequenz bei Tätern aus dem Ausland. Mit dem § 133b StVG schaffen wir es jetzt endlich, dass man aus der Haft direkt abschieben kann, dass man Personen, die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot haben, aus der Haft direkt in ihr Land zurückführen kann.
Wenn Kollege Spanring hier von Rohrkrepieren spricht, dann muss ich sagen, dass der größte Rohrkrepierer das krachende Scheitern des Regierungsauftrags an Herrn Kickl war. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Und wenn die FPÖ hier permanent Abkommen einfordert, die diese Regierung permanent auch erarbeitet, muss ich dazu schon sagen: Sie bekommen nicht einmal ein Abkommen mit einer anderen Parlamentspartei zur Bildung einer Regierung zusammen! (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na ja, man legt sich ja nicht mit jedem ins Bett, oder?) Es hat fast den Anschein, dass bei Ihnen auch eine Inländerphobie grassiert, die sich auch im permanenten Schlechtmachen unserer Heimat ausdrückt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Sie fordern hier also Abkommen, die Sie selbst nie auf die Reihe bekommen, und ich frage mich schon: Was muss denn noch passieren, damit die FPÖ einer Novelle des Strafvollzugs zustimmt? Zustände wie in Amerika mit ihren unmenschlichen Hinrichtungen und dem brutalen Vorgehen der inhumanen ICE-Behörden oder Zustände wie in Russland, wo Oppositionelle Lageraufenthalte oft nicht überleben? Sie kommen ja aus dem neidvollen Ost-West-Schielen gar nicht mehr heraus, aber ich muss Ihnen schon sagen, schön und attraktiv macht dieses Schielen nicht. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Zurück zu diesem Gesetzesvorschlag: Wir haben Gott sei Dank schon viele Abkommen. Wir haben Gott sei Dank einen EU-Rahmen. Wir haben Gott sei Dank intakte internationale Verbindungen und verhandeln weiter für unsere schöne Heimat Österreich und ihre Sicherheit. Wir werden weiter verhandeln, damit die Haft in der Heimat gewährleistet wird, die die FPÖ hier fordert, aber selbst nicht leisten kann, denn: Dockt Ihre so kuschelige Airbert One – Sie werfen uns Kuschelpolitik vor und machen da eine kuschelige Airbert One – nur an Gefängnisse an, oder wie schaut das dann beim Zurückfliegen aus? Ich meine, das ist ja inkonsequent bis zum Gehtnichtmehr.
Unsere vorhandenen und intakten internationalen Beziehungen werden nach unserer Bestätigung dieser Gesetzesnovelle genutzt, um unsere Gefängnisse und ihre Angestellten zu entlasten.
Eines sei hier noch einmal betont: Resozialisierung ist in unser aller Interesse, denn es muss gewährleistet sein, dass die, die die Sicherheit unserer Gesellschaft gefährdet beziehungsweise ins Wanken gebracht haben, nach einem Haftaufenthalt besser und gefestigter in die Gesellschaft zurückkehren; es muss aber auch gewährleistet sein, dass die, die Unsicherheit importieren, wieder außer Landes gebracht werden; und es muss gewährleistet sein, dass die, die Inhaftierte betreuen, bessere Werkzeuge für ihre tägliche Arbeit bekommen.
Darum bitte ich um keinen Einspruch gegen den Beschluss dieser Gesetzesnovelle, denn sie macht den nächsten Schritt zu einem Strafvollzug, der strikt passiert, aber würdevoll; der mit der notwendigen Härte vorgeht, aber Besserungsmöglichkeiten bietet; und der konsequent anpackt, aber menschlich bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.27
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Magistra - -, ich korrigiere: Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich bin eine übersprungen. – Bitte.
RN/21
11.27
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Wenn in einer Gefängniszelle eine Matratze auf dem Boden liegt, ist das mehr als nur ein Platzproblem. Es fehlt der Raum für Privatsphäre, für Bewegung und Betreuung, und es stellt sich eine ganz einfache Frage: Wie soll Resozialisierung gelingen, wenn im Alltag kaum Platz für die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen bleibt?
Am 1. Oktober waren in Österreichs Justizanstalten tatsächlich 9 204 Menschen untergebracht, bei einer Belagsfähigkeit – so nennt sich das – von 8 421 Plätzen. Das entspricht einer Auslastung von 109,3 Prozent. Ich habe erst vor Kurzem, in der letzten Bundesratssitzung – wir hatten da die Dringliche –, auf die Überbelegung, auf die Arbeitsbedingungen der Justizwache, die Suizidprävention und die Versorgung psychisch erkrankter Menschen hingewiesen.
Diese Probleme hängen tatsächlich zusammen. Die vorliegende Novelle setzt nun an mehreren Stellen an: Es ist gut, wenn ein Haftantritt länger aufgeschoben werden kann, damit jemand seine Berufsausbildung abschließen kann. Eine abgeschlossene Ausbildung, das wissen wir alle, erhöht die Chance auf Arbeit und damit auch auf ein Leben ohne weitere Straftaten. Das ist keine Belohnung, sondern eine vernünftige Investition in die Wiedereingliederung. Auch die Gleichstellung von Video- und Telefongesprächen ist ein sinnvoller Schritt. Kontakte zur Familie und zu nahestehenden Menschen helfen, soziale Beziehungen während der Haft aufrechtzuerhalten. Dass der Ordnungsarrest für Jugendliche gestrichen wird, ist aus unserer Sicht wichtig. Jugendliche brauchen Betreuung und Perspektiven, sie brauchen nicht noch mehr Isolation.
Die Novelle enthält aber auch eine Regelung, nach der Menschen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ohne Aufenthaltsrecht in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich nach der Mindesthaftzeit, außer Landes gebracht werden können, eben auch ohne ihre Zustimmung. Das gilt aber nicht für schwere Gewalt- und Sexualstraftaten sowie terroristische Straftaten – ich glaube, das wurde heute noch nicht erwähnt, oder: Kollegin Schweiger hat es erwähnt –, das ist explizit davon ausgenommen. Das kann zur Entlastung beitragen, aber es ist nur ein Teil der Antwort.
Diese Reform schafft keine zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Justizwache und sie beseitigt nicht die Engpässe bei psychiatrischer Versorgung und Behandlung. Die Volksanwaltschaft hat auch in diesem Jahr erneut auf die prekäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Haft hingewiesen. Wenn zu wenig Fachpersonal da ist, werden die Probleme nicht kleiner. Sie landen zusätzlich bei den Bediensteten, die ohnehin unter großem Druck arbeiten. Deshalb dürfen wir diese Novelle nicht als fertige Lösung betrachten. Sie ist ein notwendiger Schritt, aber die strukturelle Arbeit muss weitergehen – mit ausreichend Personal, guter medizinischer und psychiatrischer Versorgung und wirksamer Betreuung.
Dazu gehört tatsächlich auch, bei kurzen Freiheitsstrafen ernsthaft Alternativen zu prüfen, wenn gemeinnützige Arbeit und Begleitung mehr Sicherheit schaffen kann als ein kurzer Aufenthalt in einer überfüllten Haftanstalt.
Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass möglichst viele Menschen möglichst lange unter möglichst schlechten oder unter bedingt schlechten Bedingungen eingesperrt werden. Sie entsteht, wenn Haft Verantwortung einfordert, Behandlung ermöglicht und vor allen Dingen den Weg zurück in ein straffreies Leben eröffnet. Diesen Maßstab sollten wir für die Reform anlegen. Entlastet sie die Anstalten, schützt sie die Bediensteten und verbessert sie die Chance, dass Menschen nach der Haft nicht wieder straffällig werden? – Diese Novelle macht die ersten Schritte und jetzt müssen die nächsten folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
11.31
Vizepräsident Daniel Schmid: So, aber jetzt ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch zu Wort gemeldet. (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) Ich erteile dieses.
RN/22
11.32
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher im Livestream! Unsere Justizanstalten stehen unter einem erheblichen Druck. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Menschen in den österreichischen Gefängnissen durchaus deutlich gestiegen, die Zahl der Justizbeamtinnen und -beamten ist es kaum.
Das zeigt uns natürlich schon, dass das unverhältnismäßig ist. Das hat ja auch ganz konkrete Folgen für die Arbeitsbedingungen der Bediensteten, für die Sicherheit in den Anstalten und für die Möglichkeiten, Menschen während ihrer Haft sinnvoll zu betreuen und auch auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten. Wir müssen uns schon vor Augen halten, was eine Überbelegung der Gefängnisse im Alltag bedeutet. Das bedeutet mehr Menschen, die auf begrenztem Raum untergebracht werden müssen, eine höhere Belastung für das Personal und weniger Zeit für die Betreuung der einzelnen Inhaftierten – und das in einem Bereich, in dem Sicherheit, klare Abläufe und ein professioneller Umgang mit schwierigen Situationen besonders relevant ist. Das zeigt deutlich, wie dringend wir Maßnahmen brauchen, die unsere Justizanstalten entlasten und den Strafvollzug langfristig funktionsfähig halten.
Dazu haben wir diese Novelle vorliegen. Mit dieser Novelle wird an mehreren Stellen angesetzt. Ein zentraler Punkt ist dabei die Abschiebung aus der Haft. Bis jetzt haben wir in Österreich eigentlich eine sehr widersprüchliche Situation gehabt: Eine Person wurde in Österreich rechtskräftig verurteilt, gegen sie bestand ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, und dennoch war eine vorzeitige Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe nur dann möglich, wenn sie auch ihre Zustimmung erteilt hat. Das hat in der Praxis bedeutet, dass eine Person, die Österreich ohnehin verlassen muss, durch die Verweigerung ihrer Zustimmung eine vorzeitige Abschiebung verhindern konnte. Diese Voraussetzung entfällt nun. Unter klar definierten Bedingungen können verurteilte Personen künftig auch gegen ihren Willen direkt aus der Haft abgeschoben werden.
Deswegen bin ich schon überrascht, dass die FPÖ dagegenstimmt. Ja, heute wurde ein Antrag eingebracht. Kollegin Schweiger von der SPÖ hat auch schon sehr klar gesagt: Dieser Antrag ist heute da, aber er war letzte Woche im Nationalrat noch nicht da. Es hat bei der FPÖ offensichtlich viel Nachdenken gebraucht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir können das wenigstens, im Gegensatz zu ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]) – ich verstehe nicht, warum wir da nicht gemeinsam an einem Strang ziehen können, wenn wir auch die letzten fast 30 Jahre im Endeffekt Justizminister und -ministerinnen von fast jeder Fraktion gehabt haben. Man sollte doch meinen, dass man da eigentlich eine gemeinsame Lösung sucht. Ich finde es sehr schade, dass das heute nicht der Fall ist.
Zur vorzeitigen Abschiebung möchte ich noch sagen, dass es ja eben diese klaren Regeln geben wird. Voraussetzung ist insbesondere, dass wie gesagt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Ausgenommen sind unter anderem Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen sowie wegen terroristischer Handlungen oder Straftaten.
Die Entscheidung liegt dann eben auch beim Vollzugsgericht. Rechtliche und tatsächliche Hindernisse müssen im Einzelfall berücksichtigt werden, wie sonst auch bei einer Rückführung. Ich finde, diese Differenzierung ist wichtig, denn eine wirksame Rückführungspolitik braucht klare Regeln, braucht nachvollziehbare Entscheidungen und Verfahren, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Ebenso wichtig ist die Konsequenz, wenn die Person unerlaubt nach Österreich zurückkehrt; denn wer trotz Einreiseverbots wieder nach Österreich zurückkehrt, der muss seine Haft – oder den offenen Strafrest, besser gesagt – verbüßen.
Was bedeutet das nun für die Praxis? – Nun, es wird damit gerechnet, dass in den ersten drei Monaten rund 180 Personen unter die neue Regelung fallen könnten und danach im Schnitt, wenn man das sagen kann, 27 Personen pro Monat. Gerade angesichts dieser angespannten Situation, die in unseren Justizanstalten herrscht, über die wir ja auch schon oft gesprochen haben, ist das relevant, denn jeder Haftplatz, der dadurch frei wird, schafft zusätzlichen Spielraum für die Unterbringung und Betreuung jener Menschen, die ihre Freiheitsstrafe weiterhin in Österreich verbüßen.
Entscheidend wird natürlich auch sein, dass diese Rückführungen auch tatsächlich stattfinden können. Die rechtlichen Voraussetzungen sind nun einmal nur ein Teil der Herausforderung, und in der Praxis braucht es funktionierende Abläufe, wie überall sonst auch.
Die Reform greift aber auch eine zweite Frage auf: Wie können wir verhindern, dass Menschen nach ihrer Haft möglichst rasch wieder in ihren Alltag zurückkehren können – ah, anders, Entschuldigung! Wie können wir verhindern, dass sie wieder straffällig werden, sondern stattdessen in ihren Alltag zurückkehren und in unserer Gesellschaft gut leben können? – Da schauen wir uns gerade die kürzeren Freiheitsstrafen an. Die spielen eine wesentliche Rolle für die berufliche Perspektive. Es geht nicht um eine lange Haftzeit, es geht darum, dass die Person wieder aus dem Vollzug herauskommt: Wie geht es danach weiter?
Wer eine Ausbildung abschließen kann, der hat nämlich nach der Entlassung bessere Chancen, eine Beschäftigung zu finden und wieder einen geregelten Alltag aufzubauen. Deswegen halte ich die neu geschaffene Möglichkeit, den Antritt einer Freiheitsstrafe aufzuschieben, für wichtig und richtig. Künftig ist es bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich – bisher lag die Grenze bei einem Jahr. Erwachsene erhalten zusätzliche Möglichkeiten, eine Berufsausbildung vor dem Haftantritt abzuschließen. Das ist doch etwas, das uns in unserer Gesellschaft auch nachhaltig weiterbringt, wenn wir es schaffen, dass diese Personen nach dem Vollzug wieder in den Alltag eingegliedert werden und eine Perspektive vor Augen haben.
Mit dieser Novelle werden wir selbstverständlich nicht sämtliche Probleme unseres Strafvollzugs lösen. Das ist, glaube ich, auch allen hier klar. Wir werden weiterhin über ausreichend Personal reden müssen. Wir werden weiterhin über zeitgemäße Infrastruktur und auch über die langfristige Entwicklung der Insassenzahlen reden müssen. Wir setzen aber konkrete Schritte, die an den tatsächlichen Herausforderungen im Strafvollzug anknüpfen. Wir erleichtern Rückführungen, wir schaffen Möglichkeiten zur Entlastung unserer Justizanstalten und wir verbessern die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Haft.
Genau daran sollten wir doch schließlich auch diese Reform und ihre Wirksamkeit messen: ob sie im Alltag unserer Justizanstalten tatsächlich zu Verbesserungen führt. Ich glaube, wir arbeiten alle daran. Deswegen wünsche ich mir - - das Leben ist kein Wunschkonzert, aber ich hoffe doch, dass wir hier heute eine breite Zustimmung für diese Novelle finden. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
11.38
RN/23
Vizepräsident Daniel Schmid: Herr Bundesrat Spanring, zur Geschäftsordnung. – Bitte.
RN/24
11.38
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vizepräsident! Hört man mich? (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Danke, Herr Vizepräsident! Ich melde mich aus einem Grund zur Geschäftsordnung: die Rede vom Herrn Bundesrat Ruf.
Wir haben immer eine sehr angeregte Diskussion – und ich finde es auch gut, wenn das alles nicht nur so trocken verläuft und man lustige Vergleiche zieht –, aber man kann es vielleicht auch übertreiben, und ich denke, das ist da eindeutig passiert; es gab dann auch Gelächter hier im Saal.
Wenn man hier herinnen sagt, dass die FPÖ von links nach rechts schielt und dass uns dieses Schielen nicht schöner, also quasi hässlich oder was auch immer, macht, dann muss ich sagen, geht das insofern zu weit (Rufe bei der ÖVP: Ah!), als Sie sich damit nicht über die FPÖ lustig machen, meine Damen und Herren – und sagen Sie nicht „Ah!“ –, sondern sich über Leute, die vielleicht eine Sehbehinderung oder eine Fehlstellung der Augen haben (Rufe bei ÖVP und SPÖ: Ah bitte!), lustig machen – und Sie haben alle darüber gelacht. Wehe, wir Freiheitliche würden zu Ihnen so etwas sagen! (Zwischenrufe der Bundesräte Reisinger [SPÖ/OÖ] und Wanner [SPÖ/Sbg.].)
Gehen Sie in sich und überlegen Sie es sich künftig, wenn Sie solche Vergleiche ziehen! Schämen Sie sich, wirklich! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Also wenn das das ist, was euch dazu einfällt! – Bundesrat Ruf [ÖVP/OÖ]: Ich habe den Ausdruck „Ost-West-Schielen“ verwendet! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Genau, dieses Schielen!)
11.40
Vizepräsident Daniel Schmid: Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Zwiegespräche jetzt einzustellen. Wenn ihr euch diesbezüglich austauschen wollt, dann bitte außerhalb des Plenarsaals. Wir führen die Sitzung jetzt weiter.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile ihr dieses.
RN/25
11.40
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben schon viel über die Situation in den Haftanstalten gehört. Dazu vielleicht auch von meiner Seite ein paar Erläuterungen und Erklärungen: Ja, die Situation ist angespannt. Wir wissen das. Die Maßnahmen, auf die ich dann später noch eingehen werde, sollen in gewisser Weise schon auch zur Entlastung der Belagsituation führen, haben aber allesamt auch ihren Fokus auf der Resozialisierung.
Weil auch die Personalsituation angesprochen wurde, freut es mich, Ihnen heute bekannt geben zu können, dass wir dadurch, dass wir bereits im laufenden Jahr drei zusätzliche Ausbildungskurse für die Justizwache ins Leben gerufen haben, im nächsten Jahr einen Anstieg der Personalabdeckung offener Stellen von 94 auf 97 Prozent erwarten. Das sind die vorläufigen Zahlen, die ich hier schon kundtun kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Viele der künftigen Justizwachebeamtinnen und -beamten sind noch in Ausbildung, aber wenn diese Ausbildungen, die ein Jahr dauern, abgeschlossen sein werden, erwarten wir, im nächsten Jahr diese Abdeckung zu erreichen. Wir werden natürlich die zusätzlichen Kurse weiterführen und vor allem im Westen Österreichs – für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg – einen eigenen Ausbildungskurs einrichten, weil dort die Situation natürlich verbesserungswürdig ist und es notwendig ist, dass wir in den Regionen die Möglichkeit fördern, diesen wichtigen Beruf der Justizwachebeamtin oder des Justizwachebeamten zu erlernen.
An dieser Stelle möchte ich mich natürlich bei allen bedanken, die in den Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren tagtäglich diese wichtige Arbeit vollbringen – ob das jetzt die Justizwache, die Fachdienste, die Therapeut:innen sind oder das gesamte Verwaltungspersonal, das da tätig ist. Ich bin sehr oft in Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren vor Ort, kann mir persönlich immer wieder ein Bild machen und bedanke mich an dieser Stelle.
Auch weil die psychiatrische Versorgung, die Gesundheitsversorgung angesprochen wurden: Da sind wir natürlich auch aufgrund der sogenannten Hirtenberg-Kommission, durch die wir gerade in diesem Bereich auch sehr viele Empfehlungen bekommen haben, tätig. Wir haben schon zu Jahresbeginn begonnen, weiterzukommen: Wir haben psychiatrische Ausbildungsstellen im FTZ Asten geschaffen. Wir werden in der Justizanstalt Stein im Normalvollzug eine Spezialabteilung für psychisch Erkrankte schaffen, die voraussichtlich im ersten Quartal in Betrieb gehen kann.
Wir versuchen auch, Personal zu gewinnen. Das Problem bei Psycholog:innen und Psychiater:innen ist natürlich, dass wir mit anderen konkurrieren, die auch von der allgemeinen Knappheit von Gesundheitspersonal in diesen Bereichen betroffen sind. Wir möchten da durch marktkonforme Honorare über die Justizbetreuungsagentur eine Verbesserung finden, damit die Arbeit in den Justizanstalten attraktiv ist.
Interessant ist: Wenn ich mit Psychiater:innen spreche, die in den Justizanstalten tätig sind, dann höre ich, dass diese die Arbeit in diesem Bereich der Psychiatrie als einen ganz, ganz spannenden Beruf und eine fordernde, aber auch sehr interessante Tätigkeit empfinden. Allerdings ist es oft notwendig, die Hürden und Vorbehalte, die es da allenfalls gibt, zu überwinden.
Weil Herr Bundesrat Ruf gesagt hat, die Haftanstalten könne man durch künstliche Intelligenz nicht entlasten: Das war natürlich auf meine Aussagen, dass wir im Bereich der Justiz entsprechende Maßnahmen setzen wollen, gemünzt. Ganz allgemein zur Situation: Es wird einen Stufenplan für Richter:innen und Staatsanwält:innen geben. Diesen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten aufsetzen, aber eben auch die Aufgabenkritik berücksichtigen: Wir werden Digitalisierung und Arbeitswerkzeuge der künstlichen Intelligenz im Bereich der Justiz anbieten. Dabei wird in den nächsten Wochen und im ersten Quartal 2027 schon etwas ausgerollt werden. Aber, geschätzter Herr Bundesrat, was wir in den Haftanstalten haben, nennt sich Prison Intelligence. Da gibt es also auch Maßnahmen, die eine ganz konkrete Aufgabe abdecken. Ich kann das bei Interesse auch einmal näher ausführen.
Nun zur heutigen Novelle: Ich möchte insbesondere auf drei Maßnahmen – vieles ist schon gesagt, vieles ist vorgestellt worden –, die wir heute umsetzen, eingehen, und da möchte ich, weil ich in den Redebeiträgen – gerade in jenen der Freiheitlichen Partei – immer wieder gehört habe, dass es sehr viele Unklarheiten gibt, im Detail auf zwei unterschiedliche Maßnahmen eingehen. Diese setzen bei der Frage verurteilter Häftlinge, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, an.
Erstens: die Entlassung in das Herkunftsland. Ja, das ist einmal eine eigene Maßnahme. Da geht es darum, dass Insassen und Insassinnen, die die österreichische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, nach der Verbüßung einer Mindesthaftzeit in ihr Herkunftsland überstellt werden können, sofern ein aufrechtes, rechtskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Was wir mit dieser Novelle auch schaffen, ist die Möglichkeit, dass die Fremdenpolizei diese Überstellungen direkt aus der Justizanstalt vornehmen kann. Das möchte ich auch hervorheben. Es ist jetzt nicht mehr notwendig, dass dazwischen noch eine Schubhaft verhängt wird. Das entlastet nicht nur die Fremdenrechtsbehörden, sondern natürlich auch die Schubhaftanstalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ich hier von Mindesthaftzeit spreche: Das ist die sogenannte Halbstrafe. Wir wissen alle – vor allem jene Damen und Herren, die auch im Strafvollzug tätig sind –, dass jemand, der sich im Vollzug gut verhält, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind, nach der Halbstrafe entlassen werden kann. Und wir tun nichts anderes, als diese vorzeitige bedingte Entlassung vorzunehmen, aber es wird im Herkunftsland in die Freiheit entlassen.
Das ist auch ein Punkt der Resozialisierung, weil diese Personen ihre Familienangehörigen, ihre Sprachkenntnisse, ihre Kenntnisse des Arbeitsmarktes – wie auch immer – stärker im Herkunftsland haben und eine Resozialisierung dort natürlich besser erfahren können. Das möchte ich hier betonen. Erste Maßnahme: Entlassung in das Herkunftsland. Und natürlich – das wurde schon gesagt –: Wenn gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen wird, wenn diese Person einreist, dann – das hat Frau Bundesrätin Deutsch schon gesagt – wird natürlich das Strafrecht in Österreich vollzogen werden müssen. Also hat das eine ganz klare Konsequenz. Da brauche ich keine Verurteilung, da brauche ich keinen weiteren Bescheid oder sonst etwas dazu – das ist die Konsequenz.
Das möchte ich auch noch sagen: Wenn wir über diese Maßnahme sprechen, denke ich an viele Staatsangehörige des Westbalkans, von denen wir Insassen und Insassinnen haben, die da infrage kommen. Und das möchte ich auch noch einmal betonen: Es wird immer wieder so getan, wie wenn alle ausländischen Staatsangehörigen in unseren Strafanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren Asylberechtigte oder Menschen sind, die unrechtmäßig ins Bundesgebiet eingereist sind. Wir haben da – natürlich, das ist zu konstatieren – 52 Prozent nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. 20 Prozent sind aber aus den EU-Staaten. Das heißt, diese haben einmal jedenfalls das Recht gehabt, legal einzureisen. Weitere 10 bis 15 Prozent kommen aus Staaten mit visafreier Einreise.
Das heißt also: Der Anteil an unrechtmäßig ins Bundesgebiet eingereisten nicht österreichischen Staatsangehörigen in unseren Anstalten ist viel geringer, als hier immer wieder insinuiert wird.
Wichtig ist wie gesagt auch: Ausgenommen von dieser Maßnahme sind natürlich Personen, die aufgrund schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen oder terroristischer Straftaten verurteilt wurden. In diesen Fällen kommt das natürlich nicht infrage.
Davon zu unterscheiden ist die Haft in der Heimat. Medial kommt das meistens sozusagen als Überschrift rüber. Es ist aber eine eigene Maßnahme. Wir haben da die Abkommen, die immer eingefordert werden. Die sind in Kraft, in Geltung, vor allem der EU-Rahmenbeschluss.
In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können wir diese Überstellung von ausländischen Insassen, Insassinnen zum Strafvollzug in das Heimatland vornehmen, und wir haben zahlreiche andere internationale Abkommen und bilaterale Abkommen mit anderen Staaten, auch des Balkans, in die wir das vornehmen können.
Was wir jetzt machen, ist: Wir erleichtern das quasi im administrativen Weg. Alles, was wir auf der nationalen Rechtslage machen können, haben wir vollzogen. Da gibt es jetzt eine Erleichterung bei der Frage der Abfolge im Inland.
Eines darf ich hier auch noch ankündigen: Ich habe über die Botschaften, über das Außenministerium vor allem in den Nachbarstaaten Österreichs bereits eine Initiative gesetzt. Da haben wir auch aus verschiedenen EU-Staaten Häftlinge, die wir gerne überstellen würden. Wir setzen jetzt viel Energie und Kraft darauf, dass wir diese Überstellungen tatsächlich bewerkstelligen, und ich werde beim nächsten Rat der EU-Justizministerinnen und -Justizminister auch einen Vorstoß mit anderen interessierten Mitgliedstaaten machen, dass wir den Rahmenbeschluss wieder einmal effektuieren können. Das war die zweite Maßnahme. Wie gesagt ist zwischen Entlassung in das Herkunftsland und Haft in der Heimat zu unterscheiden.
Eine dritte Maßnahme, die ich heute vorstellen möchte, die natürlich auch sehr viel mit Resozialisierung zu tun hat, mit dem, was ja auch Zweck einer Haftstrafe sein soll: Die Resozialisierung nach Verbüßung einer Haft, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft kann natürlich umso besser funktionieren, wenn man eine Ausbildung und dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das ermöglicht nunmehr die Erweiterung der Möglichkeit, den Haftantritt bei einer Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe aufzuschieben, um diese Ausbildung abzuschließen, bevor die Haftstrafe angetreten wird, um dann später, nach Haftentlassung, bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte in der Kürze der Zeit nur auf diese drei wesentlichen Maßnahmen eingehen, anderes wurde ohnehin schon besprochen. Ich ersuche Sie daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.52
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile dieses.
RN/26
11.52
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir diskutieren über den Strafvollzug, und das ist natürlich ein Teil der Justiz, der sehr, sehr wichtig ist. Es geht natürlich immer auch um das liebe Geld, das an allen Ecken und Enden fehlt. Diese Problematik, dass das Geld nicht unendlich vorhanden ist und wir immer wieder an Limits kommen, haben wir natürlich auch bei den Strafvollzugsanstalten.
Ich möchte nur festhalten, dass insgesamt das Justizbudget bei ungefähr 2,4 Milliarden Euro liegt – wenn ich da jetzt nicht ganz falsch liege –, und das ist, würde ich einmal sagen, nicht kein Geld. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir über Justizpolitik hier immer wieder diskutieren und auch immer wieder überlegen: Wie können wir die Dinge moderner gestalten, wie können wir wo Geld sparen, damit wir es dann auf der richtigen Seite ausgeben können?
Zum Beispiel habe ich den Eindruck, dass es gerade im Justizsystem so ist, dass viel noch aus der analogen Welt kommt und Tonnen von Papier erzeugt werden, die über Jahre durch die Gegend geschoben werden, sehr, sehr viel Energie binden, sehr, sehr hohe Kosten verursachen und nicht die entsprechende Wirkung haben.
Ich möchte da den Bogen zu meiner Wortmeldung bei der letzten Sitzung des Bundesrates spannen, weil ich danach kritisiert worden bin, ich hätte die Frau Bundesminister nicht höflich behandelt oder vielleicht nicht so agiert, wie das unter Koalitionspartnern üblich sei. Ich habe aus diesem Grund extra noch einmal meine Rede nachgelesen und muss ganz ehrlich sagen, ich habe nichts gefunden, was unsachlich gewesen wäre. Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich hier festhalten: Wenn hier Kritik am Justizsystem geäußert wird oder sozusagen Kritik an Zuständen, an Vorfällen und so weiter geäußert wird, ist das ja nicht automatisch eine Kritik an der Frau Bundesminister, obwohl das ja auch nicht total verboten wäre. Es kommt ja dazu, dass ich, wenn man von Fällen spricht, die weit in der Vergangenheit und damit sozusagen außerhalb der Ministerverantwortung der Frau Bundesminister Sporrer liegen, eigentlich überhaupt nicht weiß, wie man da die Überleitung haben kann, ich würde der Frau Bundesminister einen persönlichen Vorwurf wegen dieser Zustände machen.
Ich möchte daher die heutige Debatte über den Strafvollzug ein Stück weit dafür nützen, hier einen Bogen zu spannen: Auf der einen Seite habe ich nämlich den Eindruck, dass wir hier schon einen sinnvollen Gesetzesbeschluss fassen werden. Die Kritik der Freiheitlichen kann ich nur sehr teilweise verstehen, weil es ja darum geht, eine Rechtsgrundlage für diese Außerlandesbringungen zu schaffen, und mit dem Beschluss dieses Gesetzes ist ja nicht festgelegt, was dann tatsächlich stattfindet. Ich sage aber auch, wenn man das so durchgeht und sagt: Okay, wie wird das dann in der Abwicklung stattfinden?, dass es wohl relativ unkompliziert sein wird, Straftäter innerhalb der EU zu überstellen. Wenn wir einen Afghanen außer Landes bringen, könnte ich mir vorstellen – sage ich nur –, dass es mir zum Beispiel vergleichsweise wurscht ist, ob der dann in Afghanistan in Haft ist oder wie lange er in Haft ist, wenn wir sicherstellen können, dass er das Land zu verlassen hat (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, immer wieder!) und vor allem natürlich auch mit einem Einreiseverbot belegt ist. (Ruf bei der FPÖ: Per Bumerang!)
Ich glaube auch, ganz realistisch gesagt – wie gesagt, ich bin überhaupt nicht der, der da besonders großzügig sein will –, dass es ja wahrscheinlich in den meisten Rechtsordnungen so ist, dass man nach einer bestimmten Haftverbüßung einen Antrag auf Haftentlassung stellen kann. Deswegen wird natürlich die zweite Hälfte der abgesessenen Haft meistens kürzer als die erste Hälfte sein. Ich verstehe aber grundsätzlich, dass man sagt, man will die nicht ins Kaffeehaus entlassen, aber es ist ja wohl ganz klar, dass es in die richtige Richtung geht, wenn wir die Möglichkeit schaffen, Verbrecher außer Landes zu bringen, die wir in unserem Land nicht mehr haben wollen.
Jetzt spanne ich noch einmal den Bogen zu dem zuletzt Gesagten. Warum hängt das damit zusammen? Ich habe ja das letzte Mal aus einem Buch von Gernot Rohrhofer zitiert (das Buch „Er muss weg!“ in die Höhe haltend), in dem er sich mit der Person Christian Pilnacek auseinandergesetzt hat, der ja offensichtlich viele fasziniert und zu dem es auch einen U-Ausschuss gibt und so weiter. Ich habe es das letzte Mal schon gesagt: Meiner Meinung nach ist dieses Zitat von Christian Pilnacek mit dem: Daschlogts es!, eigentlich völlig ungerechtfertigt mit einer besonders hohen Bedeutung aus dieser Sitzung hervorgegangen, weil er das bei dieser Sitzung eigentlich in einem Zusammenhang gesagt hat, in dem es darum gegangen ist, erfolglose Stränge im Eurofighter-Verfahren zu beenden.
In dieser Darstellung sieht man ja, dass es einen Staatsanwalt gegeben hat, der sieben Jahre lang erfolglos zum Eurofighter ermittelt hat, und dann ist offensichtlich eine Tonne von Papieren bei der WKStA angekommen. Na ja, da hat einmal der Staatsanwalt sieben Jahre lang etwas gekostet, diese ganze Produktion von Akten hat sehr, sehr viel gekostet, und dann stellt man fest: Niemand hat einen Durchblick, was in den Akten überhaupt drinnen steht – und ich glaube nicht, dass das ein Einzelfall ist. Es entstehen in sieben Jahren Tonnen von Papier in einem sehr berühmten Verfahren, im Eurofighter-Verfahren, und sie stellen fest, niemand hat einen Plan, wie sie diese Riesenkübel an Papier überhaupt abarbeiten sollen. (Vizepräsident Gfrerer übernimmt den Vorsitz.)
Dieser Held, der das sieben Jahre lang ermittelt hat, war eben dieser Staatsanwalt Radasztics, und derselbe hat dann für 1 Million Euro offensichtlich einen Freund mit einem Gutachten beauftragt, mit dem man auch nichts hat anfangen können. Das sind bitte Vorfälle, die zeigen, dass da sehr, sehr viel Geld für etwas ausgegeben wird, bei dem nichts herauskommt. Wir wissen auch, dass beim Eurofighter-Verfahren überhaupt nichts herausgekommen ist.
Das hat bitte – jetzt noch einmal eine Betonung – sicher nicht irgendeinen Link dahin gehend, dass Frau Bundesminister Sporrer in diesem Zusammenhang irgendeine Schuld trifft. Ich finde es aber schon wichtig, dass wir hier grundsätzliche Systemdebatten führen dürfen, und ich darf ich schon sagen, dass ich es für eine bizarre Geschichte halte, dass jemand sieben Jahre lang erfolglos arbeitet, dann 1 Million Euro vergibt, dabei nichts herauskommt, dann dieselbe Person einem Oppositionellen – einem grünen Abgeordneten – eine ministerielle Weisung weitergibt und dann diese Person zum Höhepunkt ihrer Karriere der Richter in einem Fall gegen den Bundeskanzler wird und dort zum Höhepunkt seiner Karriere ein Ja des Ex-Bundeskanzlers als ein Nein interpretiert – also sozusagen nur ein Ja ist ein Nein oder wie auch immer man das interpretieren möchte. Und der Ankläger in diesem Prozess, der auch in diesem Buch bei dieser Szene vorkommt, ist jene Person, die das alles aufgenommen hat, ihren Vorgesetzten aufgenommen hat und so motiviert ist, sich in politische Geschehen einzumengen, dass sie dann diese Verständigung, die an Ex-Bundeskanzler Kurz gegangen ist – 100 Seiten, glaube ich –, in der normalerweise nur Name, Anschrift und: Es ist ein Verfahren gegen Sie eingeleitet worden!, drinnen stehen, dazu verfasst hat.
Das heißt, diese Episode, dass diese Person, der erfolglose Staatsanwalt, der etwas vergibt, dann als Richter auftritt, halte ich irgendwie schon für besonders bizarr. Dafür können Sie überhaupt nichts, Frau Bundesminister. Ich glaube aber, dass es politisch für uns wichtig ist, dass wir sagen: Staatsanwaltschaften sollen ja Netzwerke, die nicht in Ordnung sind, und Ausgaben, die irgendwo getätigt worden sind, für die es keine Gegenleistungen gegeben hat, offenlegen.
Wenn es dann so ist, dass da 1 Million Euro ausgegeben wird: Da wird ja in ganz anderen Fällen – ich sage, beim Beinschab-Tool geht es zum Beispiel um 300 000 Euro – jahrelang ermittelt, und im eigenen Bereich wird offensichtlich großzügig ausgegeben. Deswegen wollte ich von der Frau Bundesminister wissen – ich sage ja nicht einmal: Wie kann das alles sein?, denn das kann sie ja alles nicht wissen, und das ist natürlich extra zu recherchieren, aber ich glaube, es ist einfach festzuhalten und müsste ja im Prinzip in die Gegenwart hineinreichen; und das habe ich Sie gefragt, Frau Bundesminister –, wie bei der Staatsanwaltschaft Gutachten vergeben werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einzelner Sachbearbeiter eine so hohe Beauftragung, bis zu 1 Million Euro, machen kann. Da möchte ich ganz gerne wissen, wie das ist und ob das heute noch so ist oder ob das nur unter Ihren Vorgängern so war. Das interessiert mich. Ich werde mir vielleicht auch einmal erlauben, schriftlich zu fragen, wenn es da nicht möglich ist. Das ist aber keine bösartige Unterstellung an die Frau Bundesminister und hat mit ihrer Amtsführung überhaupt nichts zu tun. Es hat aber mit dem Tagesordnungspunkt, den wir hier heute diskutieren, insofern etwas zu tun, als wir zu wenig Geld für Dinge haben, die sehr wichtig sind: eben im Strafvollzug, eben für die Justizwachebeamten, eben für die wichtigen Dinge, die für die Sicherheit notwendig sind.
Deswegen ist es wichtig, dass man immer wieder hinterfragt: Wo haut das System vielleicht zu viel Geld hinaus, wo gibt es zu viel Geld aus, wo kann man optimieren, was kann man anders machen, und wie kann man nicht Politjustiz, sondern eine gute Justiz machen? Da, glaube ich, haben wir als Parlament nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, entsprechend bei der Vollziehung nachzufragen, wie diese Dinge abgehandelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
12.06
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler. Ich erteile es.
RN/27
12.06
Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler (FPÖ, Salzburg): Herr Vizepräsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuhörer! Mich hat eigentlich Kollegin Schweiger animiert, noch einmal hier herauszugehen, weil ich versuchen möchte, dieses Thema noch einmal sachlich zu diskutieren und vor allem auch noch einmal auf das Wesen dieses Gesetzes zurückzukommen.
Die Sachlichkeit gebietet es aber auch, Kollegin (mehrere Schriftstücke in die Höhe haltend): Die FPÖ hat zum Thema Haft in der Heimat 18 Entschließungsanträge über Jahre hinweg in diesem Haus eingebracht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Liebe Kollegin, ich bin noch nicht so lange da, aber zählen kann ich auch, und ich möchte - - (Zwischenruf der Bundesrätin Schweiger [SPÖ/W]) –Bitte, das kann man immer wieder aufs Neue einbringen. Sie sind auch nie von den Fraktionen hier beschlossen worden, aber sie sind es auf alle Fälle wert, dass man sie nachliest.
Zum Zweiten habe ich nicht gewusst – das war auch etwas Neues –, dass man hier im Bundesrat Parteitagsreden halten kann. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Aber keine Angst, ich führe jetzt keine Grundsatzdiskussion über das führungslose Verhalten der Sozialdemokratie. Mir geht es jetzt wirklich um dieses Gesetz, also bitte ich kurz um Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
In meinem Studium der Rechtswissenschaften war das Strafrecht für mich besonders faszinierend, weil es klar, schlüssig, lebendig war. Eine Strafbestimmung besteht aus Tatbestand und Sanktion, und eine Sanktion – lassen Sie mich das ausführen – muss rechtlich und gesellschaftlich gerechtfertigt sein. Dazu hat die Rechtswissenschaft vier Ansätze entwickelt:
Erstens die Vergeltung: Vergeltung ist Schuldausgleich. Die Strafe soll begangenes Unrecht angemessen ausgleichen.
Zweitens die Spezialprävention: Die Strafe soll verhindern, dass der Täter die Straftat wiederholt.
Drittens die Resozialisierung: Der Täter soll wieder in ein straffreies Leben in der Gesellschaft eingegliedert werden.
Viertens die Generalprävention: Die Strafe soll andere Menschen von Straftaten abhalten und das Vertrauen in die Rechtsordnung stärken.
Jetzt frage ich in das Plenum hinein, was bei dieser Novelle mit den Grundsätzen passiert. Was ist mit Vergeltung, mit Spezialprävention, mit Resozialisierung, mit Generalprävention? – Diese Grundsätze sind durch diese Novelle außer Rand und Band. (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen wir uns einmal diese Generalprävention im Detail an. Sie hat zwei wesentliche Aspekte: Die Bevölkerung soll darauf vertrauen können, dass Straftaten angemessen sanktioniert werden und die Rechtsordnung gilt, und potenzielle Täter sollen von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden.
Was macht diese Novelle? – Durch die Einführung des § 133a Abs. 2 wird die generalpräventive Prüfung für sehr viele Delikte ausgeschaltet. Kollegin Schweiger, hören Sie zu: Das ist nämlich eine Mutfrage! Kollegin Deutsch, hören Sie zu: Das ist eine Mutfrage! Herr Kollege Ruf, hören Sie zu: Das ist eine Mutfrage! (Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].) Wissen Sie, wofür diese generalpräventive Prüfung ausgeschaltet wird? (Ruf bei der ÖVP: Parteitagsrede!) Bitte, für die Zuhörer (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Kindergarten!): Bei schwerem Raub mit Waffe, organisierter und gewerbsmäßiger Vermögenskriminalität, Cyberbetrug, qualifiziertem Suchtgifthandel, Schlepperei, Menschenhandel und kriminellen Organisationen wird die präventive Prüfung abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bravo!) Warum? – Damit die Täter eine Freifahrt in ihre Heimat bekommen.
Ist das Ihr System zum Ändern der permanenten chaotischen internen Verhältnisse in der österreichischen Justiz? Diese wären, Frau Minister: fehlende Richter, fehlende Staatsanwälte, fehlende Justizbeamte, fehlende Wachebeamte, fehlende Bewährungshelfer. Die Frau Justizminister löst dieses Problem mit einem einfachen Satz: Später rein und früher raus! – Ich zitiere den „Kurier“ vom 21. Juni 2026 – und noch einmal, Frau Kollegin Schweiger: das ist nicht die böse FPÖ, das ist die freie Presse –: „Budgetnot treibt die Justizministerin zur Verzweiflungstat - mit hohem Risiko“. Da heißt es: „Das Risiko des Drehtür-Effekts“ – Drehtüreffekt: rein, raus, rein, raus – „dass die schnell Entlassenen auch schnell wieder da sind – nimmt die Ministerin in Kauf.“
Ich darf weiter ausführen: Unter dem Motto: Später rein und früher raus!, Frau Minister, machen Sie den Strafstandort, den Kriminalitätsstandort Österreich für ausländische Straftäter höchst attraktiv. (Beifall bei der FPÖ.)
Später rein und früher raus: Mit diesem Motto machen Sie noch etwas: Sie unterwandern damit einen funktionierenden, glaubwürdigen Rechtsstaat und damit das Fundament einer liberalen Demokratie. Das wurde heute schon erwähnt. Das sagt auch, Kollegin Schweiger, nicht die FPÖ (Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ]), sondern ich zitiere den ORF vom 20.10. – der hat eine hohe Glaubwürdigkeit, Herr Kollege Ruf (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das ist der Staatsfunk, euer Staatsfunk!) –: Der Verein Demokratieindex warnt, dass sich zum vierten Mal in Folge der „Demokratie-Index, der zeigen soll, ob von Regierung und Parlament“ – auch von Ihnen, dem Parlament – „ausreichend Maßnahmen für eine liberale Demokratie gesetzt wurden“, verschlechtert hat. Das sind diese Gesetze, das ist dieses Später-rein-und-früher-raus.
Die höchste Anklagebehörde – nicht die FPÖ, die Generalprokuratur – hat ausdrücklich davor gewarnt, dass die massive Einschränkung generalpräventiver Erwägungen nicht gerechtfertigt ist. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz weist darauf hin, dass Österreich weiterhin Zielland für ausländische Straftäter ist. Beide Warnungen wurden nicht einmal ignoriert. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Justizminister, Frau Justizministerin, Frau Doktor der Rechte Anna Sporrer, bei Ihnen kann man das nicht als Murks durchgehen lassen. Das ist keine Paketsteuer, das ist keine Fahrlässigkeit. Das ist Wissentlichkeit und Absichtlichkeit. Das ist eine verschärfende Bewertung in der politischen Betrachtung.
Das sind nicht stereotype Argumente der FPÖ, Kollegin Schweiger. Ich zitiere die „Presse“ vom 23. Juni 2026: „500 Häftlinge weniger? Verkehrter Tag der offenen Tür“. Der Leitartikel kritisiert die geplanten Sonderentlassungen von circa 500 Gefangenen als rechtsstaatlich fragwürdig – nicht die FPÖ, die freie Presse. Ich frage hier in den Plenarsaal hinein: Wer soll diesen Vertrauensverlust und diesen Glaubwürdigkeitsverlust wieder aufholen? Wie wollt ihr das schaffen? – Ich zitiere die „Kronen Zeitung“ vom 24. Juni 26: „500 Häftlinge entlassen: Politik liefert Chaos pur“. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf abschließend festhalten, dass wir diese Novelle – später rein und früher raus! – nicht unterstützen können. Wir können nicht, wir wollen nicht. Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.16
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/28
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. Die Plätze sind eingenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend eine Strafvollzugsnovelle 2026.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.