10.32

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Passend zur heutigen Sitzung mit Frau Bundesminister Sporrer habe ich einen aktuellen Artikel im „Kurier“ gefunden (ein Schriftstück in die Höhe haltend), zwei Tage alt: „Zustand der Demokratie: Justiz drückt Index erneut nach unten“. „Besonders die fehlenden Planstellen und die Zwischen- sowie Todesfälle im Strafvollzug führen zu Verschlechterungen.“

Ja, Frau Minister, jetzt sind Sie sogar noch schuld daran, dass der Demokratie-Index für Österreich sinkt. Das sagen wieder einmal nicht wir – und ich bin sicher nicht einer, der eine NGO-Statistik überbewertet –, aber es ist halt schon bezeichnend, wenn Ihnen in Wahrheit in Österreich alle Seiten sagen, dass Sie schlechte Arbeit leisten. 

Ganz ehrlich: Jetzt würde gerade nur noch ein Postenschacherskandal fehlen, dann wären Sie wirklich endgültig rücktrittsreif, das kann man - - (Ein Schriftstück in die Höhe haltend:) Ups, was ist denn das? – Wieder ein aktueller Artikel: „Sporrer vergibt Notarposten an Nummer zwei“. „Für Kammer, Landesgericht und Oberlandesgericht war ein langjähriger Notar [...] die Nummer eins. SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer ließ ihn trotzdem leer ausgehen und ernannte die Zweitgereihte.“ Warum? – Weil der Herr irgendwann einmal in der Vergangenheit FPÖ-Gemeinderat war. 

Meine Damen und Herren der SPÖ, Sie haben mich bei der Dringlichen vor zwei Wochen ziemlich stark kritisiert, weil ich ja angeblich die Frau Minister zu sehr persönlich kritisiert hätte. Auch Herr Bundesrat Mertel war da sehr eindeutig. – Herr Bundesrat Mertel, lieber Manfred, ich kann dir nur sagen, ich war in Wahrheit viel zu nett, weil das, was in den letzten 14 Tagen bis heute passiert ist, zeigt es auf. Ich kann nur sagen, die Frau Bundesminister hat selbst ihr Leben lang von der Partei, vom Parteibuch profitiert, und was sie jetzt als Ministerin macht – der Postenschacher, der da passiert ist –, das ist einem Amtsverständnis eines Ministers unwürdig, meine Damen und Herren. Deshalb kann ich heute auch nur wieder sagen: Treten Sie zurück, Frau Minister – besser heute als morgen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir diskutieren jetzt die Strafvollzugsnovelle 2026, und als hätte ich es vor zwei Wochen geahnt, habe ich das in meiner letzten Rede zur Dringlichen Anfrage angesprochen. Ich habe genau vor dem gewarnt, was Sie jetzt als große Reform verkaufen wollen. Ich habe Ihnen bereits vor zwei Wochen gesagt – das steht auch so im Stenographischen Protokoll, das kann man nachlesen –, Zitat: „Es ist eben nicht dasselbe wie Haft in der Heimat, weil Sie eben wollen, dass die Leute nach Verbüßung der Hälfte der Strafe dann vermehrt entlassen werden, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.“ – Das waren meine Worte. 

Nur eine Woche später, Frau Minister, erleben wir im Nationalrat ein politisches Schauspiel, in Wahrheit eine Schmierenkomödie der Sonderklasse, die an Dreistigkeit gar nicht mehr zu überbieten ist: Sie versuchen, diese Strafvollzugsnovelle als großen Erfolg zu verkaufen, und Sie verkaufen das als Haft in der Heimat, was es halt ganz einfach nicht ist.

Es ist genau das Gegenteil der Fall: Ihre Strafvollzugsnovelle – und das muss ich auch so offen sagen – ist genauso ein Rohrkrepierer wie die angeblichen Spritpreisbremsen dieser Regierung, Ihre angebliche Mietpreisbremse, Ihre angebliche Lebensmittelpreisbremse – alles Rohrkrepierer dieser Verliererampel und die Bürger wissen das. Es stimmt mich zumindest positiv, dass die Bürger das wissen. 

Frau Minister, natürlich gibt es in Ihrer Strafvollzugsnovelle auch einige gute und vernünftige Ansätze, auch das muss ich sagen, das erkennen wir Freiheitlichen an. Was man aber zusammengefasst schon sagen muss: Ein paar gute Maßnahmen in so einem Gesetz nutzen nichts, wenn der Großteil dieser Novelle ganz einfach von schwerwiegenden Fehlentscheidungen geprägt ist, und genau das ist es. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen stimmen guten Gesetzesvorlagen zu, aber wir lassen uns mit Sicherheit keine Mogelpackung unterjubeln. Das aber haben Sie versucht. Was hat die Frau Minister nach der letzten Sitzung gemacht? – Sie lässt uns ihr Unverständnis betreffend unsere Ablehnung ausrichten. Einige Medien haben diese falsche Darstellung dann sogar ungeprüft übernommen und behaupteten ebenfalls, die FPÖ hätte gegen ihre eigene Forderung nach Haft in der Heimat gestimmt. Dazu kann ich nur sagen: Fake News, Frau Minister, und Fake News, liebe Systemmedien!

Wieder muss ich die Frage stellen: Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung, dass man glaubt, dass das draußen noch durchgeht? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wir Freiheitlichen fordern seit Jahren, dass ausländische Straftäter in ihre Heimatländer überstellt werden und auch dort ihre Strafe verbüßen sollen, ergo zu Hause im Gefängnis sitzen sollen. Was beschließen Sie? – Sie entlassen die ausländischen Straftäter nach der Hälfte der Strafe in die Freiheit. Die sitzen dann zwar auch zu Hause, aber nicht im Gefängnis, sondern im Kaffeehaus. Frau Minister, genau das ist das, bei dem wir sagen: Das ist eine politische Mogelpackung. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns Ihre Novelle doch einmal etwas genauer an! Sie haben das Gesetz, genauer den § 133a des Strafvollzugsgesetzes, um den § 133b erweitert. Die wesentliche Neuerung ist: Bei bestimmten ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen braucht es nicht mehr die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise. Sie können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen ihren Willen abgeschoben werden. – So weit, so gut, das ist grundsätzlich richtig, das unterstützen wir. Das ist auch einer der wenigen positiven Punkte in Ihrem Gesetz.

Frau Minister, wo aber steht – wie von Ihnen behauptet –, dass diese Personen ihre Reststrafe im Heimatland verbüßen müssen? Oder vielleicht haben es auch nur die Medien falsch von Ihnen übernommen, das kann ja auch sein. Wo steht das? – Das steht nirgends, weil das Gesetz das ganz einfach nicht vorsieht. Es ist also eine Mogelpackung. 

Jetzt, Frau Minister, habe ich etwas ganz Besonderes für Sie, weil ich nämlich dieses Märchen, diese Geschichtserzählung, die da rund um Ihre Novelle stattgefunden hat, die Sie uns bei der Dringlichen Anfrage vor zwei Wochen mit Ihren eigenen Worten und Zahlen vorgetragen haben, widerlegen werde.

Sie haben die Fragen 20 bis 23 zusammengefasst und die Frage 22 hier herinnen wie folgt beantwortet: 2024 gab es 411 Entlassungen nach dem § 133a StVG, 2025 waren es 394, 2026, bis zum damaligen Berichtsstand, 246. Das sind insgesamt 1 051 Entlassungen nach dem § 133a seit Anfang 2024. 

Wissen Sie, was Sie damals noch gesagt haben? – Trommelwirbel, Zitat Sporrer: „Es erfolgt in diesen Fällen keine Inhaftierung im Ausland wegen der Verurteilung in Österreich.“ – Das steht so im Stenographischen Protokoll.

Also, meine Damen und Herren, Haft in der Heimat: Fake News! Fake News! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frau Minister selbst hat ausdrücklich bestätigt – und das ist im Protokoll so nachzulesen –, dass Abschiebung und Strafverbüßung im Ausland zwei komplett unterschiedliche Dinge sind. Es ist nur traurig, wenn man dann eine Woche später bei der Nationalratssitzung selbst nicht mehr weiß, was man eine Woche davor hier im Bundesrat vorgelesen hat. 

Trotzdem werden sich heute nach mir sicher Redner herausstellen und versuchen, diese Mogelpackung wieder als Haft in der Heimat zu verkaufen. Und dann kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Fake News!

Aber damit es nicht heißt, wir Freiheitlichen kritisieren nur – wir sind natürlich sehr konstruktiv (Heiterkeit bei der ÖVP), wir unterstützen diese Regierung gerne dabei, wenn sie tatsächlich Haft in der Heimat umsetzen will –, haben wir auch einen Entschließungsantrag mitgebracht. Er ist leider etwas länger, aber zu kurz, als dass ich ihn nur in den Grundzügen erläutern darf, deshalb muss ich ihn vorlesen: 

Entschließungsantrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR

der Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!“ 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird ersucht, die Strafvollstreckung ausländischer Verurteilter in deren Herkunftsstaaten konsequent auszuweiten und zugleich sicherzustellen, dass die von österreichischen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen dort tatsächlich und in ausreichendem Umfang weiter vollzogen werden und, wo eine Vollstreckung im Herkunftsstaat mangels Strafbarkeit der Tat nach dessen Recht ausscheidet, in Österreich vollzogen werden. Dazu sind insbesondere

  1. Überstellungen zur Verbüßung der Reststrafe ab Strafantritt zu betreiben, die nach § 42b Abs. 4 Z 2 EU-JZG eingeholten Auskünfte über die Entlassungsbestimmungen des Vollstreckungsstaats in jedem Fall auszuwerten und die Bescheinigung nach § 42c Z 2 EU-JZG zurückzuziehen, wenn nach diesen Bestimmungen ein tatsächlicher und ausreichender Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe nicht gewährleistet ist; im Verhältnis zu Drittstaaten ist gleichartig vorzugehen; 
  2. in jeder Bescheinigung die Unterrichtung über Beginn und Ende einer bedingten Entlassung zu verlangen, die tatsächliche Verbüßungsdauer, vorzeitige Entlassungen und Rückkehrfälle für jede Überstellung zu erfassen und dem Nationalrat und dem Bundesrat darüber jährlich, erstmals am 30. Juni 2027, zu berichten; 
  3. mit den Hauptherkunftsstaaten außerhalb der Europäischen Union Verhandlungen über Abkommen aufzunehmen, die die Übernahme der Strafvollstreckung ohne Zustimmung des Verurteilten, eine Mindestverbüßung und verbindliche Informationspflichten vorsehen, sowie auf Unionsebene entsprechende Verbesserungen des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI zu betreiben; und 
  4. dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der 

a) die umfassende generalpräventive Prüfung in § 133a Abs. 2 StVG wiederhergestellt wird;

b) Freiheitsstrafen wegen Taten, die auch nach dem Recht des Herkunftsstaats gerichtlich strafbar sind, vorrangig im Herkunftsstaat zu vollziehen sind, dem Vollzug der Reststrafe im Herkunftsstaat gesetzlich Vorrang vor einem Absehen vom Strafvollzug nach § 133b StVG eingeräumt wird und ein solches Absehen erst zulässig ist, wenn die Übernahme der Strafvollstreckung durch den Herkunftsstaat erfolglos betrieben worden ist; und

c) Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung im Herkunftsstaat mangels Strafbarkeit der Tat nach dessen Recht ausgeschlossen ist oder abgelehnt wird, in Österreich zu vollziehen sind und ein Absehen vom Strafvollzug nach den §§ 133a und 133 StVG in diesen Fällen ausgeschlossen wird.“ 


So, meine Damen und Herren, Sie haben jetzt die Möglichkeit, aus Ihrer Mogelpackung eine echte Haft in der Heimat zu machen, und ich bin schon gespannt, wie Sie heute abstimmen werden. Unser Ansinnen ist klipp und klar: Ein ausländischer Straftäter, der in Österreich ein Verbrechen begeht, soll bei uns rechtskräftig verurteilt werden und im besten Fall direkt danach in sein Heimatland überstellt werden, damit er dort seine Haftstrafe absitzt.

Ich weiß schon, Sie werden uns dann wieder erklären: Das ist alles schwierig! – Es stimmt schon, es ist zu einem gewissen Teil auch schwierig, aber warum? – Weil Sie gar nicht gewillt sind, dass Sie etwas unternehmen. Und ich kann Ihnen auch sagen, warum das nur bedingt stimmt: weil viele der Herkunftsländer, aus denen diese Straftäter kommen, Geld bekommen. Die bekommen Geld von Österreich, zumindest bekommen sie Geld von der Europäischen Union als finanzielle Unterstützung. Und da sage ich Ihnen eines ganz klar: Wer sich weigert, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, dem gehören diese finanziellen Unterstützungen gekürzt oder gestrichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich muss man sich dafür auch auf europäischer Ebene einsetzen und entsprechende Entscheidungen treffen, aber dann müsste halt auch Herr Bundeskanzler Stocker den Mut haben, das im Zuge einer Sitzung des Europäischen Rates mit Nachdruck einzufordern, denn nur zum Kaffeetrinken nach Brüssel zu fliegen, ist, glaube ich, zu wenig. (Rufe bei der ÖVP: Ah! – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]. – Beifall bei der FPÖ.) – Das muss jetzt ein Treffer gewesen sein, wie es ausschaut. (Heiterkeit bei der FPÖ.) 

Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, dass ein Straftäter seine Haft in der Heimat absitzt – auch das ist für uns klar –, dann muss zumindest sichergestellt werden, dass er nach Verbüßung seiner Strafe in Österreich sofort und unverzüglich abgeschoben wird, gerne auch mit unserer Airbert One. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.) Und bei Sozialbetrug muss es heißen: Heimatflug; bei Asylbetrug muss es heißen: Heimatflug. Meine Damen und Herren, all diese Menschen haben bei uns ihr Recht auf Aufenthalt und ihr Recht auf Unterstützung verwirkt. Ich sehe das so wie im Privaten: Helfen Sie im Privaten irgendjemandem, der Sie belügt und betrügt, und belohnen Sie ihn dann auch noch dazu? Das ist vielleicht ein sozialistischer Zugang, aber das ist nicht der Zugang eines normal denkenden Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn jemand, währenddessen er einen aufrechten Einreiseverbotstitel hat, illegal nach Österreich zurückkehrt, dann muss der direkte Weg in die Haft führen, die er dann jederzeit wieder verlassen kann, nämlich Richtung Heimatland. Aber das ist die einzige Richtung, wohin er diese Haft verlässt. 

Zusätzlich zu unserem Entschließungsantrag, den ich im Zuge dieses Tagesordnungspunktes eingebracht habe, haben wir auch noch einen Selbständigen Antrag vorbereitet und eingebracht, damit künftig vorsätzlich illegale Grenzübertritte unter klaren rechtskonformen Voraussetzungen endlich gerichtlich strafbar werden. 

Meine Damen und Herren, es kann ja nicht sein, dass das einfach nur eine Verwaltungsübertretung ist, sondern wir wollen, dass das in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Und für solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben Sie die Unterstützung der Freiheitlichen Partei immer. Ich fürchte nur, da fehlt Ihnen wieder der Mut. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber dass wir gemeinsam mit Ihnen es ausländischen Straftätern ermöglichen, bereits nach der Hälfte der Strafe aus der Haft zu kommen, quasi als Belohnung, das unterstützen wir ganz sicher nicht.

Traurig, muss ich ganz ehrlich sagen, ist in diesem Zusammenhang auch der Zustand der Medienlandschaft in Österreich, die ganz ungeprüft solche Mogelpackungen und Falschmeldungen von der Regierung einfach übernimmt. Ich frage mich da nur: Was ist los mit dem journalistischen Ethos in Österreich? Was ist mit der Trennung von Tatsachen und Meinungen? Fakten statt Fake News? – Leider Fehlanzeige. Was ist mit der Unabhängigkeit und der Unbestechlichkeit? – Auch da Fehlanzeige.

Das ist bis zu einem gewissen Punkt leider auch verständlich, wenn man bedenkt, wie viele Millionen da von der Regierung hinfließen. Das kann man sich so durchaus vorstellen. Und was ist mit der Wahrhaftigkeit und mit der Sorgfalt – das haben wir schon alle einmal gehört –: Check, Recheck, Doublecheck? – Auch da Fehlanzeige. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das Einzige, was von manchen Medien anscheinend überprüft wird, ist die Echtheit der Geldscheine, die von der Regierung – also aus Steuergeldern – überwiesen werden. 

Das, meine Damen und Herren, sind die von Ihnen hochgepriesenen Qualitätsmedien. Das hat aber leider mit vollständigen und sachlich korrekten Darstellungen, wie sie im Journalismus – im seriösen Journalismus nämlich – Standard sein sollen, gar nichts zu tun. (Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Zum Thema!)

Ich komme wieder zum Strafvollzugsgesetz zurück, und zwar zu einem weiteren Punkt in diesem Gesetz, der aus meiner Sicht genauso schwer wiegt wie Ihre Falschmeldungen zur Haft in der Heimat: Das ist die Generalprävention. Meine Damen und Herren, wenn ein Täter verurteilt wird, dann ist das für ihn persönlich eine spezialpräventive Maßnahme. Generalprävention bedeutet vereinfacht gesagt, dass Strafen, die ausgesprochen werden, auch dazu dienen, andere Menschen von Straftaten abzuhalten, weil sie eben befürchten müssen, dass sie entweder enorm hohe Strafen zahlen oder lange Zeit ins Gefängnis kommen. Auf gut Deutsch: Das ist die abschreckende Wirkung. 

Ich gehe gar nicht ins Detail, weil es zu diesem Gesetz so viel zu sagen gibt, aber auch da geht diese Strafvollzugsnovelle in die völlig falsche Richtung. Dieser Punkt ist mitunter auch ein Hauptgrund, warum wir diese Novelle ablehnen. So wie ich es letztens bei der Dringlichen Anfrage immer wieder gesagt habe: Die Kritik kommt nicht nur von uns, sondern aus dem Inneren der Justiz, in diesem Fall von der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Die Generalprokuratur geht noch weiter und schreibt, dass der „§ 133a [...] kein Unterfall der bedingten Entlassung“ ist. Die bedingte Entlassung ist im § 46 StGB geregelt. Sie kritisiert daher die massive Einschränkung generalpräventiver Erwähnungen und fordert, diese auch beim neuen § 133b umfassend prüfen zu lassen. Frau Minister, ich verstehe es nicht: Deutlicher kann doch eine fachliche Warnung, eine fachliche Kritik kaum ausfallen. Warum übernimmt das Ministerium diese konkrete Forderung der Generalprokuratur nicht? 

Auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz hat diverse Bedenken an diesem Gesetz geäußert; auch diese werden einfach so weggewischt. Frau Minister, dann frage ich mich zusammenfassend: Erklären Sie uns doch bitte, welchen sicherheitspolitischen Vorteil Ihre Änderungen im Strafvollzugsgesetz haben sollen? Sicherheitstechnisch macht das Ganze nämlich wenig Sinn. Ich sehe den Vorteil insofern nicht, weil die Gefängnisse aus allen Nähten platzen. Ihre Lösung ist aber: keine weiteren Gefängnisse, kein weiteres Personal, keine Haft in der Heimat. Ihre Lösung heißt: Wir lassen einfach die ausländischen Straftäter alle früher frei! – Das ist Ihre Lösung. 

Ein weiterer Grund, warum wir diese Strafvollzugsnovelle ablehnen, ist, dass Sie mit dieser Strafvollzugsnovelle schon wieder den Justizwachebeamten, die in Wahrheit schon am Limit sind, in den Rücken fallen. Sie verkürzen die schärfste Ordnungsstrafe im Gefängnis, im Strafvollzug – nämlich den Hausarrest – von vier auf zwei Wochen, und damit nicht genug: Künftig können sogar beim strengen Hausarrest einzelne Rechte und Vergünstigungen aufrechterhalten werden. Das war bisher nur beim einfachen Hausarrest möglich. Warum ist das wichtig? – Weil auch im Gefängnis wichtig ist, dass die Kollegen die Möglichkeit haben, die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Das, was Sie aber machen, Frau Minister, ist Hashtag Sporrers Kuscheljustiz. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei Jugendlichen schaffen Sie diese Ordnungsstrafe gleich komplett ab. Warum? – Weil Sie, das muss ich Ihnen auch sagen, in Wahrheit überhaupt gar keine Ahnung haben, welche Jugendlichen in unseren Justizanstalten sitzen. Sie haben keine Vorstellung davon, was ein Jugendlicher in Österreich machen muss, damit er überhaupt das erste Mal eingesperrt wird und ins Gefängnis kommt. Frau Minister, wir sprechen von Straftätern, die sich selbst im Gefängnis nicht an die Regeln halten. Sie nehmen den Kollegen von der Justizwache weitere Disziplinarmöglichkeiten weg. Als wäre es nicht so schon schwer genug, da drinnen zu arbeiten.

Dabei kommt ja noch etwas dazu – und ich glaube, das ist auch der Hintergrund –: Es wird bei einer vorzeitig bedingten Entlassung vom Vollzugsgericht natürlich auch das Verhalten des Strafgefangenen im Vollzug berücksichtigt. Deshalb frage ich Sie auch: Wie wollen Sie bei schwerwiegenden Disziplinarverstößen sicherstellen, dass all das weiterhin angemessen bei Entlassungsentscheidungen berücksichtigt wird, wenn Sie die Möglichkeiten da so hinuntersetzen? Ihre Antwort darauf ist: Egal, lassen wir alle raus! – Das ist die Bankrotterklärung der Justiz und die Bankrotterklärung der Justizministerin Sporrer. 

Dann kommt noch ein Punkt, den Sie so gerne ansprechen: die Resozialisierung. Ja, ich gebe Ihnen recht, Frau Minister, Resozialisierung ist wichtig, vor allem bei denen, die sich wirklich resozialisieren wollen – bei den anderen ist es so wie mit der Integration: Wer sich nicht integrieren will, dem kann man so viele Integrationsmaßnahmen anbieten, wie man will, da wird es wenig bringen. Zur Resozialisierung gehört aber auch, dass man Regeln einhält und Konsequenzen für das eigene Fehlverhalten zu tragen hat, so wie man es bei uns von klein auf lernt. Das Problem ist: Viele dieser Menschen, die in unseren Gefängnissen sitzen, sind nie sozialisiert worden. Die sind dann auch nur schwer resozialisierbar. 

Zusammengefasst: In dieser Novelle überwiegen die negativen Punkte bei Weitem. Genau deshalb lehnen wir diese Gesetzesvorlage heute ab. Ihre Gesetzesvorlage ist, wie ich gesagt habe, eine Mogelpackung – so wie leider so vieles, das von dieser Regierung kommt. 

Ich habe Ihnen abschließend noch ein Zitat mitgebracht, das angeblich Abraham Lincoln zugeschrieben wird, das so passend auf dieses Gesetz – aber auch auf Ihre ganze Regierungsarbeit – ist: Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen. – Diesen Satz, meine Damen und Herren, sollten Sie sich gut merken (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, genau!), denn Sie können heute noch so viele Redner nach mir herausschicken, die dann wieder Märchen und Fake News rund um Ihr Gesetz erzählen (Bundesrat Reisinger [SPÖ/OÖ]: Genau!): Wir, meine Damen und Herren, haben Sie durchschaut. Wir haben Ihre Mogelpackungen durchschaut. (Ruf bei der ÖVP: Oh!) Die Justiz selbst hat die schlechte Arbeit, den Dilettantismus der Ministerin durchschaut. Viel wichtiger ist aber, meine Damen und Herren: Die Damen und Herren Österreicher haben Sie durchschaut. (Heiterkeit des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) 

Die Damen und Herren Österreicher haben Ihre Mogelpackungen durchschaut. Unsere Landesleute wünschen sich von ganzem Herzen einen Systemwechsel. Die Österreicher verdienen sich auch einen solchen Systemwechsel. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... gespannt!) Ich kann Ihnen eines versprechen: Spätestens nach der nächsten Wahl wird es diesen Systemwechsel geben (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, ja!): mit den Freiheitlichen und mit einem Volkskanzler Herbert Kickl. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Wenn ihr euch traut!)

10.57

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP1 Unselbständiger Entschließungsantrag: "Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!" von Andreas Arthur Spanring

Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesräten Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ja zu Haft in der Heimat, aber Strafe muss sein!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Ich nehme mir die Freiheit heraus und begrüße meinen ehemaligen Lokführerausbildner und -instruktor Hubert Luchner in charmanter Begleitung bei uns im Bundesratssaal. – Schön, dass ihr da seid. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.