11.40
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben schon viel über die Situation in den Haftanstalten gehört. Dazu vielleicht auch von meiner Seite ein paar Erläuterungen und Erklärungen: Ja, die Situation ist angespannt. Wir wissen das. Die Maßnahmen, auf die ich dann später noch eingehen werde, sollen in gewisser Weise schon auch zur Entlastung der Belagsituation führen, haben aber allesamt auch ihren Fokus auf der Resozialisierung.
Weil auch die Personalsituation angesprochen wurde, freut es mich, Ihnen heute bekannt geben zu können, dass wir dadurch, dass wir bereits im laufenden Jahr drei zusätzliche Ausbildungskurse für die Justizwache ins Leben gerufen haben, im nächsten Jahr einen Anstieg der Personalabdeckung offener Stellen von 94 auf 97 Prozent erwarten. Das sind die vorläufigen Zahlen, die ich hier schon kundtun kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Viele der künftigen Justizwachebeamtinnen und -beamten sind noch in Ausbildung, aber wenn diese Ausbildungen, die ein Jahr dauern, abgeschlossen sein werden, erwarten wir, im nächsten Jahr diese Abdeckung zu erreichen. Wir werden natürlich die zusätzlichen Kurse weiterführen und vor allem im Westen Österreichs – für die Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg – einen eigenen Ausbildungskurs einrichten, weil dort die Situation natürlich verbesserungswürdig ist und es notwendig ist, dass wir in den Regionen die Möglichkeit fördern, diesen wichtigen Beruf der Justizwachebeamtin oder des Justizwachebeamten zu erlernen.
An dieser Stelle möchte ich mich natürlich bei allen bedanken, die in den Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren tagtäglich diese wichtige Arbeit vollbringen – ob das jetzt die Justizwache, die Fachdienste, die Therapeut:innen sind oder das gesamte Verwaltungspersonal, das da tätig ist. Ich bin sehr oft in Justizanstalten und den forensisch-therapeutischen Zentren vor Ort, kann mir persönlich immer wieder ein Bild machen und bedanke mich an dieser Stelle.
Auch weil die psychiatrische Versorgung, die Gesundheitsversorgung angesprochen wurden: Da sind wir natürlich auch aufgrund der sogenannten Hirtenberg-Kommission, durch die wir gerade in diesem Bereich auch sehr viele Empfehlungen bekommen haben, tätig. Wir haben schon zu Jahresbeginn begonnen, weiterzukommen: Wir haben psychiatrische Ausbildungsstellen im FTZ Asten geschaffen. Wir werden in der Justizanstalt Stein im Normalvollzug eine Spezialabteilung für psychisch Erkrankte schaffen, die voraussichtlich im ersten Quartal in Betrieb gehen kann.
Wir versuchen auch, Personal zu gewinnen. Das Problem bei Psycholog:innen und Psychiater:innen ist natürlich, dass wir mit anderen konkurrieren, die auch von der allgemeinen Knappheit von Gesundheitspersonal in diesen Bereichen betroffen sind. Wir möchten da durch marktkonforme Honorare über die Justizbetreuungsagentur eine Verbesserung finden, damit die Arbeit in den Justizanstalten attraktiv ist.
Interessant ist: Wenn ich mit Psychiater:innen spreche, die in den Justizanstalten tätig sind, dann höre ich, dass diese die Arbeit in diesem Bereich der Psychiatrie als einen ganz, ganz spannenden Beruf und eine fordernde, aber auch sehr interessante Tätigkeit empfinden. Allerdings ist es oft notwendig, die Hürden und Vorbehalte, die es da allenfalls gibt, zu überwinden.
Weil Herr Bundesrat Ruf gesagt hat, die Haftanstalten könne man durch künstliche Intelligenz nicht entlasten: Das war natürlich auf meine Aussagen, dass wir im Bereich der Justiz entsprechende Maßnahmen setzen wollen, gemünzt. Ganz allgemein zur Situation: Es wird einen Stufenplan für Richter:innen und Staatsanwält:innen geben. Diesen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten aufsetzen, aber eben auch die Aufgabenkritik berücksichtigen: Wir werden Digitalisierung und Arbeitswerkzeuge der künstlichen Intelligenz im Bereich der Justiz anbieten. Dabei wird in den nächsten Wochen und im ersten Quartal 2027 schon etwas ausgerollt werden. Aber, geschätzter Herr Bundesrat, was wir in den Haftanstalten haben, nennt sich Prison Intelligence. Da gibt es also auch Maßnahmen, die eine ganz konkrete Aufgabe abdecken. Ich kann das bei Interesse auch einmal näher ausführen.
Nun zur heutigen Novelle: Ich möchte insbesondere auf drei Maßnahmen – vieles ist schon gesagt, vieles ist vorgestellt worden –, die wir heute umsetzen, eingehen, und da möchte ich, weil ich in den Redebeiträgen – gerade in jenen der Freiheitlichen Partei – immer wieder gehört habe, dass es sehr viele Unklarheiten gibt, im Detail auf zwei unterschiedliche Maßnahmen eingehen. Diese setzen bei der Frage verurteilter Häftlinge, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, an.
Erstens: die Entlassung in das Herkunftsland. Ja, das ist einmal eine eigene Maßnahme. Da geht es darum, dass Insassen und Insassinnen, die die österreichische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, nach der Verbüßung einer Mindesthaftzeit in ihr Herkunftsland überstellt werden können, sofern ein aufrechtes, rechtskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Was wir mit dieser Novelle auch schaffen, ist die Möglichkeit, dass die Fremdenpolizei diese Überstellungen direkt aus der Justizanstalt vornehmen kann. Das möchte ich auch hervorheben. Es ist jetzt nicht mehr notwendig, dass dazwischen noch eine Schubhaft verhängt wird. Das entlastet nicht nur die Fremdenrechtsbehörden, sondern natürlich auch die Schubhaftanstalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ich hier von Mindesthaftzeit spreche: Das ist die sogenannte Halbstrafe. Wir wissen alle – vor allem jene Damen und Herren, die auch im Strafvollzug tätig sind –, dass jemand, der sich im Vollzug gut verhält, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind, nach der Halbstrafe entlassen werden kann. Und wir tun nichts anderes, als diese vorzeitige bedingte Entlassung vorzunehmen, aber es wird im Herkunftsland in die Freiheit entlassen.
Das ist auch ein Punkt der Resozialisierung, weil diese Personen ihre Familienangehörigen, ihre Sprachkenntnisse, ihre Kenntnisse des Arbeitsmarktes – wie auch immer – stärker im Herkunftsland haben und eine Resozialisierung dort natürlich besser erfahren können. Das möchte ich hier betonen. Erste Maßnahme: Entlassung in das Herkunftsland. Und natürlich – das wurde schon gesagt –: Wenn gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen wird, wenn diese Person einreist, dann – das hat Frau Bundesrätin Deutsch schon gesagt – wird natürlich das Strafrecht in Österreich vollzogen werden müssen. Also hat das eine ganz klare Konsequenz. Da brauche ich keine Verurteilung, da brauche ich keinen weiteren Bescheid oder sonst etwas dazu – das ist die Konsequenz.
Das möchte ich auch noch sagen: Wenn wir über diese Maßnahme sprechen, denke ich an viele Staatsangehörige des Westbalkans, von denen wir Insassen und Insassinnen haben, die da infrage kommen. Und das möchte ich auch noch einmal betonen: Es wird immer wieder so getan, wie wenn alle ausländischen Staatsangehörigen in unseren Strafanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren Asylberechtigte oder Menschen sind, die unrechtmäßig ins Bundesgebiet eingereist sind. Wir haben da – natürlich, das ist zu konstatieren – 52 Prozent nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. 20 Prozent sind aber aus den EU-Staaten. Das heißt, diese haben einmal jedenfalls das Recht gehabt, legal einzureisen. Weitere 10 bis 15 Prozent kommen aus Staaten mit visafreier Einreise.
Das heißt also: Der Anteil an unrechtmäßig ins Bundesgebiet eingereisten nicht österreichischen Staatsangehörigen in unseren Anstalten ist viel geringer, als hier immer wieder insinuiert wird.
Wichtig ist wie gesagt auch: Ausgenommen von dieser Maßnahme sind natürlich Personen, die aufgrund schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen oder terroristischer Straftaten verurteilt wurden. In diesen Fällen kommt das natürlich nicht infrage.
Davon zu unterscheiden ist die Haft in der Heimat. Medial kommt das meistens sozusagen als Überschrift rüber. Es ist aber eine eigene Maßnahme. Wir haben da die Abkommen, die immer eingefordert werden. Die sind in Kraft, in Geltung, vor allem der EU-Rahmenbeschluss.
In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können wir diese Überstellung von ausländischen Insassen, Insassinnen zum Strafvollzug in das Heimatland vornehmen, und wir haben zahlreiche andere internationale Abkommen und bilaterale Abkommen mit anderen Staaten, auch des Balkans, in die wir das vornehmen können.
Was wir jetzt machen, ist: Wir erleichtern das quasi im administrativen Weg. Alles, was wir auf der nationalen Rechtslage machen können, haben wir vollzogen. Da gibt es jetzt eine Erleichterung bei der Frage der Abfolge im Inland.
Eines darf ich hier auch noch ankündigen: Ich habe über die Botschaften, über das Außenministerium vor allem in den Nachbarstaaten Österreichs bereits eine Initiative gesetzt. Da haben wir auch aus verschiedenen EU-Staaten Häftlinge, die wir gerne überstellen würden. Wir setzen jetzt viel Energie und Kraft darauf, dass wir diese Überstellungen tatsächlich bewerkstelligen, und ich werde beim nächsten Rat der EU-Justizministerinnen und -Justizminister auch einen Vorstoß mit anderen interessierten Mitgliedstaaten machen, dass wir den Rahmenbeschluss wieder einmal effektuieren können. Das war die zweite Maßnahme. Wie gesagt ist zwischen Entlassung in das Herkunftsland und Haft in der Heimat zu unterscheiden.
Eine dritte Maßnahme, die ich heute vorstellen möchte, die natürlich auch sehr viel mit Resozialisierung zu tun hat, mit dem, was ja auch Zweck einer Haftstrafe sein soll: Die Resozialisierung nach Verbüßung einer Haft, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft kann natürlich umso besser funktionieren, wenn man eine Ausbildung und dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das ermöglicht nunmehr die Erweiterung der Möglichkeit, den Haftantritt bei einer Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe aufzuschieben, um diese Ausbildung abzuschließen, bevor die Haftstrafe angetreten wird, um dann später, nach Haftentlassung, bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte in der Kürze der Zeit nur auf diese drei wesentlichen Maßnahmen eingehen, anderes wurde ohnehin schon besprochen. Ich ersuche Sie daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
11.52
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.