RN/29
Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2026) (624 d.B. und 637 d.B. sowie 11882/BR d.B.)
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. – Ich bitte um den Bericht.
RN/30
Berichterstatter Sebastian Forstner: Danke, Herr Vizepräsident!
Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, Strafrechtsänderungsgesetz 2026, zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. Ich erteile es.
RN/31
12.20
Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher und Zuhörende! Ich möchte jetzt ganz gern einmal auf Kollegen Viertler eingehen. Kollege Viertler hat ja vorhin gesagt: Liebe Kollegin Schweiger, liebe Kollegin Deutsch und lieber Herr Kollege Ruf, bitte zuhören! – Ich glaube, in diesem Parlament sind die Mandatare so weit selbstständig, dass sie, wenn sie zuhören möchten, zuhören können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Es wäre ja fast eine Form von struktureller Gewalt, wenn ich hier vorne stehe und dann den Menschen sage, was sie zu tun haben. Das möchte ich einmal vehement richtigstellen. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Mit struktureller Gewalt hat das nichts zu tun, Frau Kollegin!)
Das Zweite: Kollege Himmer ist jetzt nicht hier – Entschuldige (in die hinteren Bankreihen weisend), ich habe dich da (auf den leeren Sitzplatz von Abg. Himmer [ÖVP] weisend) verortet, sorry –: Es heißt nicht, ein Nein ist ein Ja, sondern ein Ja ist ein Ja. Und es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich das so oder so interpretiere. Das gebe ich dir einfach mit. Du hast es in deiner Redeausführung so charmant erklärt, dass ich dann irgendwann einmal gedacht habe, jetzt möchte ich dir das rückmelden. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ich habe es nicht so ganz ernst gemeint!)
Wir haben ja heute den Beschluss des Nationalrates – wir haben es schon gehört –, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird. Ich möchte jetzt einmal kurz darauf eingehen, dass es darum geht, dass der Mensch keine Ware ist, dass der menschliche Körper kein Produkt ist und dass die Not eines Menschen niemals ein Geschäftsmodell für andere sein darf. Darum geht es in diesem Strafrechtsänderungsgesetz 2026.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt auf den Organhandel eingehen. Weil es ursprünglich vom Europarat den Ausgang genommen hat, dass man besser auf den Organhandel hinschaut, möchte ich kurz darauf replizieren und sagen, wir haben ja drei Mandatarinnen von uns im Europarat. Das sind Kollegin Jäckel, Kollegin Eder-Gitschthaler und ich. Wir haben auch eine Nationalrätin im Europarat, die gerade den Vorsitz führt. Ich glaube, das ist eine wichtige Institution, aber ich komme dann später eh noch einmal darauf zurück. Warum ist das so wichtig?
Österreich ist seit 1956 Mitglied des Europarates. Wir setzen mit diesem Gesetz heute ja auch ein Übereinkommen des Europarates um. Vielleicht eine kurze Geschichte, was den Organhandel angeht: Im Zusammenhang mit dem Kosovokrieg wurden schwerwiegende Vorwürfe erhoben, dass in der Nachkriegszeit Menschen verschleppt worden sind und möglicherweise ein florierender Organhandel existiert hat. Dick Marty war dann Sonderberichterstatter des Europarates und hat sich dieser Thematik angenommen.
Ich finde, wir sollten uns eines vor Augen halten: Auch bei einem Verdacht, dass Menschen nicht mehr als Menschen, sondern als Ersatzteillager betrachtet werden, hat es Sinn, genauer hinzuschauen.
Der Organhandel ist aber nicht nur ein Thema in Kriegsgebieten, er ist oft auch ein Problem von Menschen, die von Armut betroffen sind. Es gibt Menschen, die dringend ein Organ brauchen, und es gibt Menschen, die so arm sind, dass sie sagen: Ja, ich bin einfach bereit, eine Niere zu verkaufen, um eventuell die Kinder ernähren zu können. – Es werden auch hohe Summen bezahlt, die anderen bekommen aber nur einen Bruchteil davon. Deswegen ist es wichtig, dass wir das jetzt aufnehmen und auch in ein Gesetz gießen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wenn ich das freiwillig mache, ist es ja auch etwas Gutes. Es gibt ja innerhalb der Familien öfter einmal den Fall, dass es so sein muss, aber ein Verkauf eines Organs aus Verzweiflung ist etwas, was wir nicht akzeptieren können.
Dann komme ich zum nächsten Punkt, das ist der Menschenhandel. Worum geht es da? – Es geht zum Beispiel auch um Zwangsheirat, wir reden über missbräuchliche Adoption und wir reden auch über Ausbeutung von Frauen im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft. Gerade beim Thema Leihmutterschaft müssen wir genau hinschauen: Was bedeutet es nämlich, wenn einer Frau der Reisepass abgenommen wird, wenn andere darüber entscheiden, wo sie sich aufhalten darf, oder auch wenn sie zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt wird, weil es vielleicht das falsche Geschlecht hat? – Dann reden wir nicht mehr von einer freien Entscheidung, sondern wir reden von Ausbeutung, und deswegen ist es auch wichtig, dass wir das im Strafgesetz erfassen.
Dann haben wir noch das Dritte, auf das ich hinschauen möchte, und das ist das Forced Scamming – ich weiß nicht, ob ihr das schon einmal gehört habt –: Da geht es darum, dass beim Menschenhandel Menschen dazu gezwungen werden, selbst Straftaten zu begehen. Wir wissen, dass das immer mehr wird, und deswegen ist es auch wichtig, dass man das auch mit aufgreift. Wenn Menschen mit einem Versprechen, dass das Leben für sie besser wird, wo hingelockt werden, das dann aber nicht passiert, sondern sie zu kriminellen Handlungen gedrängt werden, dann ist das auch etwas, was wir mitnehmen müssen.
Dann gibt es noch die Änderung für Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen. Das ist auch etwas, was aufgenommen wird. Das klingt jetzt ein bisschen technisch, aber im Kern ist es ganz einfach: Wenn an Bord eines Flugzeugs eine Straftat begangen wurde, war es immer schwierig, für diese die Verfolgung aufzunehmen, weil ja unterschiedliche Staaten zuständig sein konnten. Auch da schaffen wir klare Grundlagen.
Dann komme ich noch zu dem Bereich Kriegsverbrechen. Wir wissen, es gibt Kriege, und eigentlich werden es immer mehr. Da muss ich jetzt noch einmal ganz kurz zur FPÖ hinschauen. Ich kann mich noch erinnern, Frau Kollegin Fürst war ja bei Präsident Trump und hat dort, als er sein Amt übernommen hat, in einem Interview gesagt, dass Trump als Friedensstifter auftreten wird. Ich würde sagen, das sehe ich jetzt nicht so, und das könnte man vielleicht ein bisschen als Falscheinschätzung sehen.
Jetzt wieder zurück zu den Ausmaßen von Kriegen, die wir haben. Es gibt mittlerweile Laserwaffen, die so konstruiert sind, dass Menschen blind werden. Es gibt Waffen mit Splittern, die man in einem menschlichen Körper nicht mehr sehen kann. Das verursacht großes Leid, und da müssen wir natürlich auch hinschauen.
Noch einmal zurück zum Internationalen Strafgerichtshof: Der ICC, der Internationale Strafgerichtshof, steht zunehmend unter Druck. Es kann einfach nicht sein, dass die dortigen Mitarbeiter, die Richterinnen und Richter zunehmend unter Druck geraten, unter anderem auch von Amerika. Das war erst vor Kurzem wieder einmal so. Ich finde, internationale Gerichte müssen unabhängig arbeiten dürfen und unabhängig arbeiten können. Das ist nicht nur eine Frage des Völkerrechts, das ist auch eine Frage der Demokratie. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ich habe mit dem Europarat begonnen, ich möchte jetzt auch wieder mit ihm enden: Der Europarat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, weil Europa aus seiner Geschichte lernen wollte und weil man erkannt hat, was passiert, wenn die Würde des Menschen nicht mehr zählt und wenn Menschen entrechtet und ausgebeutet werden. Dieser Auftrag ist heute nicht weniger wichtig als damals. Ob wir von Organhandel sprechen, über die Ausbeutung von Frauen, über Menschenhandel oder über Kriegsverbrechen, am Ende geht es immer um den Menschen – um seine Würde, um seine Freiheit und um seinen Schutz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
12.28
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es.
RN/32
12.28
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ich kann meiner Vorrednerin Claudia Arpa nur zustimmen: Menschenhandel, Organhandel, Kriegsverbrechen sind traurige Realität, und dieses Strafrechtsänderungsgesetz dient dem Schutz vor diesen Grausamkeiten. Mit diesem Gesetz entwickeln wir das Strafrecht weiter und stärken die Menschenrechte. Damit werden wir den strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel verbessern, illegalen Organhandel effektiver bekämpfen und den Kriegsverbrechenskatalog erweitern.
Frauen und Kinder sollen künftig besser geschützt werden, und zum Menschenhandel zählen in Zukunft auch die Zwangsheirat und die Leihmutterschaft, weil das Ausbeutungsformen sind, die immer mehr werden. Der Handel mit Menschen, Zwangsarbeit oder Entführungen – das alles darf kein Geschäft werden. Da gibt es null Toleranz.
Wir setzen damit EU-Vorgaben, aber auch das Organhandelsabkommen des Europarates um. Es ist notwendig, diese wichtige Lücke im Strafrecht zu schließen. Ich möchte es wiederholen: Der Mensch ist keine Ware, und der Körper ist kein Produkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Das ist die Überschrift zu dem, was wir hier behandeln. Ausbeuterische Leihmutterschaft ist jetzt Teil des Menschenhandels. Das ist eine wichtige Neuerung in unserer Gesetzeslage.
Die wissentlich erfolgte Inanspruchnahme von Leistungen von Opfern des Menschenhandels wird jetzt auch strafbar, und im Bereich Organhandel wird die gewinnorientierte Anwerbung eines Organspenders verboten. Es ist auch verboten, dass eine Person zum Beispiel eine Leber oder eine Niere gegen Geld entnimmt oder entnehmen lässt. Minderjährige können nicht wirksam in eine Organentnahme einwilligen. Es handelt sich nämlich dabei um Lebendspenden von Minderjährigen. Sie sind zu jung, um sich nicht vielleicht von Geldversprechen überzeugen zu lassen.
Mit diesem Gesetz verbieten wir auch den Einsatz von Waffen mit zum Beispiel durch ein Röntgengerät unentdeckbaren Splittern und von Laserwaffen, die zur dauerhaften Erblindung führen.
In der Luftfahrt wird die österreichische Strafgerichtsbarkeit erweitert, wenn Flugzeuge in Österreich starten oder landen.
Im Bereich Menschenhandel nimmt leider auch die erzwungene Kriminalität zu. Dieses Forced Scamming ist etwas, was zukünftig immer mehr im Fokus der Beobachtungen stehen muss.
Digitale Technologien spielen in allen Phasen des Menschenhandels eine immer größere Rolle. Leider haben wir da aber eine wachsende Kluft zwischen den Mitteln der Kriminellen und jenen der Strafverfolgungsbehörden. Alle Hilfsmittel, insbesondere durch künstliche Intelligenz, müssen gezielter eingesetzt werden, um Menschenhandel zu verhindern, um die Opfer zu identifizieren, aber zum Beispiel auch um Finanzströme zu verfolgen und vielleicht dann auch die Täter leichter zu finden.
Ich wiederhole das, weil es mir wirklich am Herzen liegt: Der Mensch ist keine Ware. Kein Körper, kein Organ soll zu einem Geschäft werden, bei dem Not, Abhängigkeit oder fehlende Alternativen einfach ausgenutzt werden. Genau darum geht es heute bei diesem Gesetz. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Selbstbestimmung setzt aber immer Freiheit voraus. Wenn Not oder Abhängigkeit dazu führen, dass der eigene Körper zur Ware wird, müssen wir genauer hinsehen. Es geht um den Schutz vor Ausbeutung, denn es gibt Grenzen bei dem, was käuflich ist. Ich wiederhole es noch einmal: Jeder Mensch hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich bin dankbar, dass diesem Gesetz alle Fraktionen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
12.33
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich darf den usbekischen Senator Herrn Husan Ermatov, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Bildung und Gesundheitswesen des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan, sehr herzlich im Bundesrat willkommen heißen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es.
RN/33
12.34
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister Sporrer! Werte hier noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir sprechen heute von einer Umsetzung des Übereinkommens des Europarates, und es ist völlig klar, dass auch wir zustimmen, denn wir müssen Menschen vor Menschenhandel und illegalem Organhandel schützen.
Der Justizausschuss, der Nationalrat sowie heute wir haben und werden uns einstimmig für diesen Gesetzesvorschlag aussprechen. Das zeigt, wir haben alle dasselbe Ziel: Man muss alles tun, um jede Ausbeutungsform beim Menschenhandel, bei der Zwangsheirat, beim Organhandel konsequent zu verfolgen und bestehende Lücken so rasch wie möglich zu schließen. Wer die Geldnot von Menschen ausnutzt und mit deren Körpern oder Organen Geld verdient, muss streng bestraft werden. Ausbeutung darf kein Geschäft werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Weber [ÖVP/NÖ].)
Aber wir müssen auch hinter diese Überschriften schauen und uns auch ehrlich fragen: Schützt dieses Gesetz wirklich den Menschen oder machen wir uns nur selber ein gutes Gewissen? Das Strafrecht, das Gesetz ist das stärkste Gewissen für uns, und wir müssen mit ihm behutsam umgehen. Deshalb müssen Gesetze genau geschrieben werden.
Kollege Viertler hat die Schwachstellen schon angesprochen. Das ist vielleicht ein Gesetz ohne Wirkung. Es klingt zuerst logisch, wenn drinnen steht, wenn wer wissentlich die Dienste von einem Opfer von Menschenhandel nutzt, wird er bestraft. Das wichtigste Wort ist „wissentlich“. Wie wollen wir das dann vor Gericht beweisen, dass ein –unter Anführungszeichen – „Kunde“ das im Moment der Tat genau gewusst hat. Die Opfer werden im Verborgenen gehalten und bedroht. Deshalb ist auch der Beweis fast unmöglich, und es wird leider Gottes auch fast zu keinen Strafen kommen. Ohne mehr Geld, ohne mehr Kontrollen durch die Polizei bleibt diese Regelung reine Scheinpolitik.
Beim Organhandel gibt es Probleme bei der Ermittlung im Ausland. Ja, es ist moralisch richtig, dass wir auch den sogenannten Organtourismus im Ausland bestrafen wollen, aber wir müssen dabei ehrlich sein: Wie soll die österreichische Justiz Verbrechen im Ausland aufklären? Reiche Patienten und kriminelle Banden arbeiten im Geheimen. Daher nutzt uns auch dieses Gesetz nicht, wenn wir keine Verträge mit anderen Ländern und keine Ermittler für die weltweite Suche haben.
Und noch etwas: Wenn wir den illegalen Organhandel stoppen wollen, reicht das Strafrecht nicht aus. Wir müssen auch über legale Spendenorgane reden. Deren Mangel ist nämlich der Grund für den illegalen Markt.
Ein letzter kritischer Punkt betrifft den Aufbau dieses Gesetzes. Die Vorredner haben es ja teilweise schon angesprochen. Was haben Menschenhandel und Organhandel mit verbotenen Laserwaffen und Splitterbomben im Krieg zu tun? Da wird alles in ein einziges Paket geworfen. Das macht aus meiner Sicht eine genaue und sachliche Diskussion über einzelne schwierige Themen fast unmöglich. Es ist eine schlechte Angewohnheit von dieser Regierung geworden, solche Sammelgesetze zu machen. Dadurch werden wichtige Punkte teils im Schatten von großen emotionalen Themen einfach ohne genaue Prüfung beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieses Gesetz schafft neue Strafen, zum Beispiel beim Organhandel gegen Geld und beim Schutz von Kindern. Jeder Schritt, der schlimmere Verbrechen verhindert, ist ein guter Schritt. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu.
Diese Zustimmung heißt aber nicht, dass wir uns jetzt ausruhen können. Genau für die Vollstreckung, für den echten Opferschutz fehlen die Ermittler vor Ort für die personell ausgedünnte Justiz – das wurde auch schon mehrmals angesprochen. Für diese Probleme liefert dieses Gesetz nicht das nötige Geld und das nötige Personal. Daher bleibt es bei Ihnen, Frau Minister: ein Arbeitsauftrag im Sinne der Sicherheit und der Opfer.
Geschätzte Damen und Herren! Nicht nur Kollege Spanring und Kollege Viertler haben die aktuell sehr besorgniserregenden Zustände in der Justiz in ihren Redebeiträgen angesprochen und Ihr Versagen aufgezeigt. Auch der Demokratieindex wurde schon angesprochen, oder auch die Postenbesetzung wird in den Medien sehr kritisiert. Und ja, die Situation ist nicht nur besorgniserregend, sondern akut alarmierend. Was wir derzeit erleben, ist die Demontage einer tragenden Säule unseres Rechtsstaates unter Ihrer Verantwortung.
Was mich auch immer wieder wundert, sind die Beifälle und die Unterstützung dieser Politik der Justizministerin aus den Reihen der ÖVP. Es ist nur ein kleiner Teil, der das unterstützt. Es gibt einige in der ÖVP, die das kritisch sehen und es auch ansprechen. Kollege Himmer ist einer davon.
Kollegin Schweiger hat gesagt, wir sind panisch – sie ist jetzt gerade nicht anwesend –: Panisch ist diese Regierung! Wenn ich mir die SPÖ anschaue: Sie haben Babler jetzt schon vom SPÖ-Gebäude abmontiert und Ludwig wieder hinaufgetan. Also da sehe ich schon Hektik und den Stress.
Auch bei der ÖVP: Die Tiroler ÖVP will sich selbstständig machen, die distanziert sich von der Bundes-ÖVP, und viele überlegen schon, eine neue Partei zu gründen, weil die ÖVP nicht mehr in diese Richtung geht. (Zwischenruf des Bundesrates Stark [ÖVP/NÖ]. – Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Daher, Frau Justizminister Anna Sporrer: Machen Sie mit der gesamten Bundesregierung den Weg frei für Neuwahlen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe: Jo! Mei!)
12.40
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile es.
RN/34
12.40
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Mir geht es bei diesem Tagesordnungspunkt vor allem darum, Licht auf einen Bereich zu werfen, der recht selten beleuchtet wird, nämlich Menschenhandel und im Speziellen Frauenhandel.
Ja, davon ist auch Österreich betroffen – wir haben es auch schon öfters gehört. Es ist so traurig: Menschen werden durch Menschenhandel zur Ware gemacht, und genau das ist eben das Grauenhafte. Dem Menschen wird sein Menschsein abgesprochen, er hat keine Rechte und keine Würde mehr, sondern wird zum handelbaren Gut, mit dem zumeist durch organisierte Kriminalität viel, viel Geld gescheffelt wird, nämlich einige Milliarden Euro, global gesehen.
Auch in Österreich betrifft der Menschenhandel viel zu viele Menschen: Menschen, denen ihre Freiheit genommen wird und die in einer permanenten Gewalt- und Unterdrückungssituation leben und sich daraus nur ganz schwer befreien können. Diese Menschen bleiben aber leider meist unbemerkt, denn Menschenhandel wird oft nur durch Kontrollen der Polizei aufgedeckt.
Daher ist es mir auch wichtig, das hier zu thematisieren und Ihnen vielleicht auch mitzugeben: Heute Abend wird es genau dazu – wie erkennt man Menschenhandel? – eine Infoveranstaltung geben, im 8. Bezirk bei der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, bei Lefö, wo man Informationen dazu bekommt, wie Menschenhandel erkannt wird, und auch, was man dagegen tun kann. Bitte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geben Sie das weiter!
Wichtig ist dabei: Bestraft werden immer die Menschenhändler:innen, nicht die Betroffenen, auch dann nicht, wenn sie erzwungenermaßen eine strafbare Handlung ausgeführt haben. Das gilt grundsätzlich, das ist auch im Strafgesetzbuch so geregelt, aber leider nur sehr allgemein. Wir und auch die Schutzeinrichtungen würden uns wünschen – und da schaue ich Sie an, Frau Ministerin –, dass das auch explizit so im Strafgesetzbuch geregelt wird.
Eine besonders grausame Art von Menschenhandel ist die, die Frauen und Mädchen zur Prostitution zwingt. Das bedeutet, in einem völlig fremden Land eingesperrt und ausgeliefert zu sein und Tag für Tag vergewaltigt zu werden. Da die Frauen und Mädchen illegal in Österreich sind, die Sprache nicht sprechen und höchst traumatisiert sind, ist es für sie auch fast unmöglich, Hilfe zu finden. Daher möchte ich auf die Arbeit von Einrichtungen hinweisen, die Betroffene von Menschenhandel in dieser schwierigen Zeit unterstützen können und auch nachschauen, wo Menschenhandel passiert. Das ist eben die erwähnte Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, Lefö-IBF, und für Männer MEN VIA.
Ich möchte auch noch ganz kurz skizzieren, was Lefö-IBF macht: Sie sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Sie organisieren die Unterbringung in betreuten Notwohnungen. Sie finden muttersprachliche Betreuung, kümmern sich um die ärztliche Versorgung, unterstützen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, intervenieren hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitsrechten und begleiten die Betroffenen psychosozial und juristisch im Strafverfahren gegen Menschenhändler:innen.
Ich spreche, genauso wie auch Lefö, bewusst von Betroffenen und nicht von Opfern, denn eine der wichtigsten Bemühungen ist, diesen Menschen, die von Menschenhandel betroffen waren und zur ausgebeuteten Ware gemacht wurden, wieder ihre Würde, ihre Selbstbestimmtheit und ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben und sie eben nicht im Opferstatus zu belassen.
Dafür ist aber noch nicht alles so geregelt, wie es eigentlich geregelt sein müsste. Wenn die Betroffenen es schaffen, aus der Gewaltsituation auszubrechen, und in Betreuung sind, haben sie eine einmonatige Erholungs- und Nachdenkpause. Sie soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, zur Ruhe zu kommen, sich aus dem Einflussbereich der Täter:innen zu lösen und ohne Druck über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. Wenn sie dann mit den Behörden im Strafprozess kooperieren, bekommen sie einen Aufenthaltsstatus – Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz – für zwölf Monate und haben Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sich für diese Prozessbeteiligung zu entscheiden, ist aber nicht immer so einfach, denn die Frauen haben oft viele Jahre gewaltvoller Ausbeutung hinter sich, und wenn sie es dann endlich geschafft haben, sich davon zu befreien, sind diese Erfahrungen noch lange nicht aus dem Kopf und dem Körper. Im Strafverfahren wird dann natürlich alles genau hinterfragt, und das ist auch gut so, aber die Betroffenen müssen die Gewaltsituation von Neuem durchleben. Schaffen sie das nicht, was durchaus nachvollziehbar ist, bekommen sie auch keinen Schutzstatus und können abgeschoben werden.
Rechte und Schutz dürfen aber nicht davon abhängen, ob eine Aussage vor Gericht gemacht wird oder ob das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Der Aufenthaltsstatus von von Menschenhandel Betroffenen darf nicht kriminalisiert werden, und wir würden sehr darum ersuchen, sehr geehrte Frau Ministerin, das zu ändern.
Nun zu den anderen menschenverachtenden Ausbeutungsformen, die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie ins österreichische Strafgesetzbuch Eingang finden – wir haben es auch vorhin schon gehört –: Es geht um die Ausbeutung durch Zwangsheirat, Leihmutterschaft oder rechtsmissbräuchliche Adoption. Die explizite Aufnahme dieser Formen von Ausbeutung ist natürlich wichtig und gut, aber leider eben auch – wir haben es schon gehört – an manchen Stellen zu unbestimmt. Unbestimmtheit im Strafrecht trifft auch da leider die Schwächsten.
Das Gesetz beziehungsweise die Erläuterungen legen nicht klar dar, wann der Tatbestand Zwangsheirat und wann der Tatbestand Zwangsheirat mit Ausbeutungsvorsatz, der eben Menschenhandel ist, vorliegt. Es macht einen Unterschied, ob man eine Frau oder ein Mädchen zwingt, zu heiraten, oder ob man zusätzlich dafür Geld bekommt, sie ihrer Rechte und ihrer Freiheit beraubt wird, sie verschleppt, vergewaltigt wird und auch ihre Arbeit ausgebeutet wird.
Ohne klare Kriterien und Fallbeispiele drohen Betroffene vorschnell nur als Zwangsheiratsfälle eingeordnet zu werden. Das bedeutet geringere Strafen und vor allem bedeutet es, dass der Tatbestand des Menschenhandels nicht weiter geprüft wird und unerkannt bleibt.
Daher ist es extrem wichtig, vor allem in den Erläuterungen klare Abgrenzungskriterien mit Fallbeispielen zu definieren und Einrichtungen, die sich um Betroffene von Menschenhandel kümmern, in die Gesetzwerdung einzubinden, denn sie sind die, die die Situation der Betroffenen und alles, was an Grausamkeiten dazugehört, am besten kennen.
Diese Einrichtungen müssen auch in die Umsetzung des Gesetzes eingebunden werden, wo es um die Ausbildung von Staatsanwält:innen und Polizei und um die Kooperation zwischen den Schutzeinrichtungen und den Behörden geht. Da ist schon Feuer am Dach, denn das Gesetz tritt in einer Woche in Kraft, und da reicht es nicht, wie wir im Ausschuss gehört haben, wenn einmal im Jahr ein runder Tisch zu Menschenhandel stattfindet, der diese Einrichtungen einbindet. Hierbei muss ich Sie um rasches Handeln ersuchen.
Zudem werden für Staatsanwaltschaften und Gericht neue Planstellen budgetiert; für die spezialisierten Opferschutzeinrichtungen, die diese Fälle wirklich umfassend betreuen, stehen aber nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, und das ist widersprüchlich und meines Erachtens verantwortungslos, denn der Opferschutz braucht genauso mehr Ressourcen.
Bedenken Sie das bitte, Frau Ministerin, gleich heute oder morgen, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann, ohne die Schwächsten und am meisten Ausgelieferten in unserer Gesellschaft noch mehr zu schwächen! Ein Gesetz, das Menschenhandel bekämpft, kann nur so gut sein wie der Schutz der Betroffenen von Menschenhandel. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)
12.49
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Justizministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es.
RN/35
12.49
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Strafrechtsänderungsgesetz 2026 erreichen wir mehrere Ziele. Wir entwickeln unser Strafrecht in wichtigen Bereichen weiter und setzen zugleich europäische und internationale Verpflichtungen um.
Der erste Schwerpunkt – wir haben schon ausreichend dazu gehört – ist der Kampf gegen den Menschenhandel. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss reagieren wir auf neue Erscheinungsformen des Menschenhandels und erweitern den strafrechtlichen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Zwangsheirat, illegale Adoption und bestimmte Formen von Leihmutterschaft. Darüber hinaus schaffen wir einen neuen Straftatbestand für die wissentliche Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels.
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf gegen den illegalen Organhandel. Da schaffen wir die strafrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen. Es werden nunmehr insbesondere finanziell motivierte Organentnahmen, entsprechende Vermittlungstätigkeiten sowie der Handel mit und die Verwendung von unerlaubt entnommenen Organen strafrechtlich erfasst.
Die dritte Materie betrifft Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen. Hier setzen wir das Montrealer Protokoll von 2014 um. Dadurch erweitern wir die österreichische Gerichtsbarkeit, insbesondere wenn Österreich Lande- oder Halterstaat eines Luftfahrzeugs ist. Damit stärken wir die Möglichkeit wirksamer Strafverfolgung.
Und – ganz, ganz wichtig – es geht heute um die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts. Wir tragen dem mit den sogenannten Belgischen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Rechnung. Es werden nunmehr in Zukunft international anerkannte Kriegsverbrechen in unserem Strafgesetzbuch abgebildet, insbesondere der Einsatz blindmachender Laserwaffen sowie von Waffen mit Splittern, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.
Ich möchte an dieser Stelle auch meine Freude darüber kundtun, dass heute veröffentlicht wurde, dass der diesjährige Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments an den Internationalen Strafgerichtshof geht. Wir haben heute auch schon gehört, wie sehr der Internationale Strafgerichtshof und seine Mitglieder unter Druck gesetzt werden, und ich glaube, wir müssen alles dazu tun, den Internationalen Strafgerichtshof und seine Tätigkeit zu stärken. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Sehr geehrte Damen und Herren, die unterschiedlichen Materien, die in dieser Strafgesetznovelle nunmehr verabschiedet werden sollen, verbindet ein gemeinsames Ziel: Wir schließen Lücken im Strafrecht, wir stärken die Menschenrechte, und wir stellen sicher, dass Österreich seinen europäischen und internationalen Verpflichtungen verlässlich nachkommt. Ich ersuche daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)
12.52
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/36
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.