12.40
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Mir geht es bei diesem Tagesordnungspunkt vor allem darum, Licht auf einen Bereich zu werfen, der recht selten beleuchtet wird, nämlich Menschenhandel und im Speziellen Frauenhandel.
Ja, davon ist auch Österreich betroffen – wir haben es auch schon öfters gehört. Es ist so traurig: Menschen werden durch Menschenhandel zur Ware gemacht, und genau das ist eben das Grauenhafte. Dem Menschen wird sein Menschsein abgesprochen, er hat keine Rechte und keine Würde mehr, sondern wird zum handelbaren Gut, mit dem zumeist durch organisierte Kriminalität viel, viel Geld gescheffelt wird, nämlich einige Milliarden Euro, global gesehen.
Auch in Österreich betrifft der Menschenhandel viel zu viele Menschen: Menschen, denen ihre Freiheit genommen wird und die in einer permanenten Gewalt- und Unterdrückungssituation leben und sich daraus nur ganz schwer befreien können. Diese Menschen bleiben aber leider meist unbemerkt, denn Menschenhandel wird oft nur durch Kontrollen der Polizei aufgedeckt.
Daher ist es mir auch wichtig, das hier zu thematisieren und Ihnen vielleicht auch mitzugeben: Heute Abend wird es genau dazu – wie erkennt man Menschenhandel? – eine Infoveranstaltung geben, im 8. Bezirk bei der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, bei Lefö, wo man Informationen dazu bekommt, wie Menschenhandel erkannt wird, und auch, was man dagegen tun kann. Bitte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geben Sie das weiter!
Wichtig ist dabei: Bestraft werden immer die Menschenhändler:innen, nicht die Betroffenen, auch dann nicht, wenn sie erzwungenermaßen eine strafbare Handlung ausgeführt haben. Das gilt grundsätzlich, das ist auch im Strafgesetzbuch so geregelt, aber leider nur sehr allgemein. Wir und auch die Schutzeinrichtungen würden uns wünschen – und da schaue ich Sie an, Frau Ministerin –, dass das auch explizit so im Strafgesetzbuch geregelt wird.
Eine besonders grausame Art von Menschenhandel ist die, die Frauen und Mädchen zur Prostitution zwingt. Das bedeutet, in einem völlig fremden Land eingesperrt und ausgeliefert zu sein und Tag für Tag vergewaltigt zu werden. Da die Frauen und Mädchen illegal in Österreich sind, die Sprache nicht sprechen und höchst traumatisiert sind, ist es für sie auch fast unmöglich, Hilfe zu finden. Daher möchte ich auf die Arbeit von Einrichtungen hinweisen, die Betroffene von Menschenhandel in dieser schwierigen Zeit unterstützen können und auch nachschauen, wo Menschenhandel passiert. Das ist eben die erwähnte Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, Lefö-IBF, und für Männer MEN VIA.
Ich möchte auch noch ganz kurz skizzieren, was Lefö-IBF macht: Sie sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Sie organisieren die Unterbringung in betreuten Notwohnungen. Sie finden muttersprachliche Betreuung, kümmern sich um die ärztliche Versorgung, unterstützen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, intervenieren hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitsrechten und begleiten die Betroffenen psychosozial und juristisch im Strafverfahren gegen Menschenhändler:innen.
Ich spreche, genauso wie auch Lefö, bewusst von Betroffenen und nicht von Opfern, denn eine der wichtigsten Bemühungen ist, diesen Menschen, die von Menschenhandel betroffen waren und zur ausgebeuteten Ware gemacht wurden, wieder ihre Würde, ihre Selbstbestimmtheit und ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben und sie eben nicht im Opferstatus zu belassen.
Dafür ist aber noch nicht alles so geregelt, wie es eigentlich geregelt sein müsste. Wenn die Betroffenen es schaffen, aus der Gewaltsituation auszubrechen, und in Betreuung sind, haben sie eine einmonatige Erholungs- und Nachdenkpause. Sie soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, zur Ruhe zu kommen, sich aus dem Einflussbereich der Täter:innen zu lösen und ohne Druck über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. Wenn sie dann mit den Behörden im Strafprozess kooperieren, bekommen sie einen Aufenthaltsstatus – Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz – für zwölf Monate und haben Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sich für diese Prozessbeteiligung zu entscheiden, ist aber nicht immer so einfach, denn die Frauen haben oft viele Jahre gewaltvoller Ausbeutung hinter sich, und wenn sie es dann endlich geschafft haben, sich davon zu befreien, sind diese Erfahrungen noch lange nicht aus dem Kopf und dem Körper. Im Strafverfahren wird dann natürlich alles genau hinterfragt, und das ist auch gut so, aber die Betroffenen müssen die Gewaltsituation von Neuem durchleben. Schaffen sie das nicht, was durchaus nachvollziehbar ist, bekommen sie auch keinen Schutzstatus und können abgeschoben werden.
Rechte und Schutz dürfen aber nicht davon abhängen, ob eine Aussage vor Gericht gemacht wird oder ob das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Der Aufenthaltsstatus von von Menschenhandel Betroffenen darf nicht kriminalisiert werden, und wir würden sehr darum ersuchen, sehr geehrte Frau Ministerin, das zu ändern.
Nun zu den anderen menschenverachtenden Ausbeutungsformen, die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie ins österreichische Strafgesetzbuch Eingang finden – wir haben es auch vorhin schon gehört –: Es geht um die Ausbeutung durch Zwangsheirat, Leihmutterschaft oder rechtsmissbräuchliche Adoption. Die explizite Aufnahme dieser Formen von Ausbeutung ist natürlich wichtig und gut, aber leider eben auch – wir haben es schon gehört – an manchen Stellen zu unbestimmt. Unbestimmtheit im Strafrecht trifft auch da leider die Schwächsten.
Das Gesetz beziehungsweise die Erläuterungen legen nicht klar dar, wann der Tatbestand Zwangsheirat und wann der Tatbestand Zwangsheirat mit Ausbeutungsvorsatz, der eben Menschenhandel ist, vorliegt. Es macht einen Unterschied, ob man eine Frau oder ein Mädchen zwingt, zu heiraten, oder ob man zusätzlich dafür Geld bekommt, sie ihrer Rechte und ihrer Freiheit beraubt wird, sie verschleppt, vergewaltigt wird und auch ihre Arbeit ausgebeutet wird.
Ohne klare Kriterien und Fallbeispiele drohen Betroffene vorschnell nur als Zwangsheiratsfälle eingeordnet zu werden. Das bedeutet geringere Strafen und vor allem bedeutet es, dass der Tatbestand des Menschenhandels nicht weiter geprüft wird und unerkannt bleibt.
Daher ist es extrem wichtig, vor allem in den Erläuterungen klare Abgrenzungskriterien mit Fallbeispielen zu definieren und Einrichtungen, die sich um Betroffene von Menschenhandel kümmern, in die Gesetzwerdung einzubinden, denn sie sind die, die die Situation der Betroffenen und alles, was an Grausamkeiten dazugehört, am besten kennen.
Diese Einrichtungen müssen auch in die Umsetzung des Gesetzes eingebunden werden, wo es um die Ausbildung von Staatsanwält:innen und Polizei und um die Kooperation zwischen den Schutzeinrichtungen und den Behörden geht. Da ist schon Feuer am Dach, denn das Gesetz tritt in einer Woche in Kraft, und da reicht es nicht, wie wir im Ausschuss gehört haben, wenn einmal im Jahr ein runder Tisch zu Menschenhandel stattfindet, der diese Einrichtungen einbindet. Hierbei muss ich Sie um rasches Handeln ersuchen.
Zudem werden für Staatsanwaltschaften und Gericht neue Planstellen budgetiert; für die spezialisierten Opferschutzeinrichtungen, die diese Fälle wirklich umfassend betreuen, stehen aber nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, und das ist widersprüchlich und meines Erachtens verantwortungslos, denn der Opferschutz braucht genauso mehr Ressourcen.
Bedenken Sie das bitte, Frau Ministerin, gleich heute oder morgen, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann, ohne die Schwächsten und am meisten Ausgelieferten in unserer Gesellschaft noch mehr zu schwächen! Ein Gesetz, das Menschenhandel bekämpft, kann nur so gut sein wie der Schutz der Betroffenen von Menschenhandel. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].)
12.49
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Justizministerin Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.