12.49

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Strafrechtsänderungsgesetz 2026 erreichen wir mehrere Ziele. Wir entwickeln unser Strafrecht in wichtigen Bereichen weiter und setzen zugleich europäische und internationale Verpflichtungen um. 

Der erste Schwerpunkt – wir haben schon ausreichend dazu gehört – ist der Kampf gegen den Menschenhandel. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss reagieren wir auf neue Erscheinungsformen des Menschenhandels und erweitern den strafrechtlichen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Zwangsheirat, illegale Adoption und bestimmte Formen von Leihmutterschaft. Darüber hinaus schaffen wir einen neuen Straftatbestand für die wissentliche Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels.

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf gegen den illegalen Organhandel. Da schaffen wir die strafrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen. Es werden nunmehr insbesondere finanziell motivierte Organentnahmen, entsprechende Vermittlungstätigkeiten sowie der Handel mit und die Verwendung von unerlaubt entnommenen Organen strafrechtlich erfasst.

Die dritte Materie betrifft Straftaten an Bord von Luftfahrzeugen. Hier setzen wir das Montrealer Protokoll von 2014 um. Dadurch erweitern wir die österreichische Gerichtsbarkeit, insbesondere wenn Österreich Lande- oder Halterstaat eines Luftfahrzeugs ist. Damit stärken wir die Möglichkeit wirksamer Strafverfolgung.

Und – ganz, ganz wichtig – es geht heute um die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts. Wir tragen dem mit den sogenannten Belgischen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Rechnung. Es werden nunmehr in Zukunft international anerkannte Kriegsverbrechen in unserem Strafgesetzbuch abgebildet, insbesondere der Einsatz blindmachender Laserwaffen sowie von Waffen mit Splittern, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.

Ich möchte an dieser Stelle auch meine Freude darüber kundtun, dass heute veröffentlicht wurde, dass der diesjährige Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments an den Internationalen Strafgerichtshof geht. Wir haben heute auch schon gehört, wie sehr der Internationale Strafgerichtshof und seine Mitglieder unter Druck gesetzt werden, und ich glaube, wir müssen alles dazu tun, den Internationalen Strafgerichtshof und seine Tätigkeit zu stärken. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

Sehr geehrte Damen und Herren, die unterschiedlichen Materien, die in dieser Strafgesetznovelle nunmehr verabschiedet werden sollen, verbindet ein gemeinsames Ziel: Wir schließen Lücken im Strafrecht, wir stärken die Menschenrechte, und wir stellen sicher, dass Österreich seinen europäischen und internationalen Verpflichtungen verlässlich nachkommt. Ich ersuche daher, keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Jagl [Grüne/NÖ] und Deutsch [NEOS/W].)

12.52

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.