14.18
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und auch daheim vor den Bildschirmen! Was wir heute hier beschließen können, hat einen wichtigen Grund – und ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass auch aus unserer Sicht die vorliegende Gesetzesnovelle grundsätzlich einmal in die richtige Richtung geht. Tatsächlich – wider Erwarten für viele hier im Saal – sind wir von einigen Maßnahmen ausdrücklich überzeugt, deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf grundsätzlich auch zustimmen. Gleichzeitig müssen wir festhalten, dass die vorgesehenen Erleichterungen im Rahmen der Gewerbeordnung noch nicht weit genug gehen.
Wenn wir über Demokratieabbau sprechen, dann müssen wir uns auch eine grundsätzliche Frage stellen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Demokratieabbau?) Die heißt jetzt nicht: Wo bist du, Sepp? Was machst du, Sepp? – wir haben schon länger nichts mehr vom Herrn Staatssekretär gehört –, sondern: Wir müssen bestehende Verfahren nicht nur etwas einfacher gestalten, wir müssen unnötige Vorschriften und Behördenverfahren auch tatsächlich abschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns ist klar: Unsere Unternehmer sollen ihre Zeit – das haben wir in ähnlichen Ansätzen bereits gehört – dafür verwenden und sich im Betrieb tatsächlich damit beschäftigen, in Arbeitsplätze, in Lehrlingsausbildungen, in wirtschaftliches Wachstum zu investieren. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe nachschauen müssen: Ich bin selbst seit 38 Jahren selbstständig, also da geht schon ein bisschen etwas, da lernt man die Gewerbeordnung in all ihren Ausprägungen auch schon ein wenig kennen. Deswegen sollten unsere Unternehmer nicht einen immer größeren Teil ihrer Arbeitszeit für Formulare, Nachweise und dafür, der Erfüllung von Dokumentationspflichten nachzukommen, aufwenden und damit ihre Zeit vertun.
Eine Erleichterung, geschätzte Damen und Herren, ist noch kein echter Bürokratieabbau. Genau daran müssen wir auch diese Novelle messen. Positiv sind die Erleichterungen, wie wir schon gehört haben, bei Fotovoltaikanlagen, bei Speicherungen, bei E-Ladestationen. Auch längere Fristen bei Betriebsübernahmen und bei der Nachnutzung bestehender Betriebsanlagen sind mehr als nur sinnvoll. Eine einfachere Verwendung englischsprachiger Unterlagen ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Vieles muss aber nicht nur einfacher gemacht werden, sondern es müssen, wie ich schon gesagt habe, die zugrunde liegenden Pflichten tatsächlich hinterfragt und nötigenfalls bereinigt werden.
Dazu möchte ich sechs Punkte hervorheben – das sind erstens Klima-, Lüftungs- und Heizungsanlagen: Bei kleineren Anlagen sollte ein eigenes Behördenverfahren überhaupt entfallen können, wenn klare technische Standards eingehalten werden und ein befugter Fachbetrieb das auch bestätigt. Damit meine ich aber auch – und das ist immer wieder ein Thema, gerade in den heißen Sommern – Klimaanlagen: Wenn ich als Privater oder auch als Unternehmer eine Klimaanlage einbauen will, dann brauche ich zum Beispiel ein Gutachten über Lärmschutz – also wenn die Anlage nicht von Haus aus den Grundbestimmungen entspricht –; ich brauche aber trotzdem zusätzlich solche Gutachten, die Geld kosten und natürlich Bürokratie pur darstellen. Solche Sachen sollten klar verhindert werden.
Zur Dokumentationspflicht: Wenn Unterlagen elektronisch vorliegen oder bereits bei der Behörde vorliegen, dann sollte das grundsätzlich ausreichen; Dokumente sollten nicht mehrfach verlangt werden. Digitalisierung muss die Papierpflicht tatsächlich ersetzen.
Genehmigungspflicht für Fotovoltaikanlagen: Da haben wir gehört, das ist sogar – von der Leistung her – ohne Grenzen. Das wird nicht ganz realistisch sein, weil das bei Großanlagen – zum Beispiel bei Lkw-Transportbetrieben oder Autobusbetrieben – nicht so einfach werden wird, weil man ja Zulassungen für die hohen Leistungen von Stromabnahmen braucht. Im Grunde genommen aber, für die Masse der Anlagen – wenn jemand zu Hause, in seinem Betrieb oder wo auch immer eine Wallbox montieren will – soll es tatsächlich keinen großen bürokratischen Aufwand geben.
Grundsätzlich sollten auch Fotovoltaikanlagen und E-Ladestationen Bestandsschutz genießen können. Das heißt, nachträgliche Prüfungen und zusätzliche Kosten sollten nur dann notwendig werden, wenn konkrete sicherheitsrelevante Fragen vorliegen, die auch einer näheren Betrachtung bedürfen.
Bei Betriebsübernahmen – das hat der Kollege beziehungsweise in dem Fall die Kollegin auch schon erwähnt – ist die Verlängerung der Grace-Period von drei auf fünf Jahre sinnvoll. Bei Auflagen ohne unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Nachbarn sollte darüber hinaus mehr Flexibilität möglich sein.
Die Verlängerung der Erlöschungsfrist bei der Nachnutzung bestehender Betriebsanlagen auf sieben Jahre und die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung auf zehn Jahre ist begrüßenswert. Da stellt sich die Frage: Warum kann man es nicht überhaupt gleich auf zehn Jahre ausdehnen? Das wäre unter Umständen sogar generell sinnvoll.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese sechs Punkte, die ich aufgezählt habe, zeigen, worauf es uns ankommt. Wir brauchen einen echten Perspektivenwechsel – ja, einen Systemwechsel – im Umgang mit unseren Betrieben. Nicht jede technische Änderung braucht ein Behördenverfahren, nicht jedes Dokument muss mehrfach vorgelegt werden und nicht jede bestehende Anlage muss ohne konkreten Anlass erneut überprüft werden. Der Leitgedanke unsererseits lautet daher: Eigenverantwortung vor Genehmigung. Dort, wo klare technische Standards vorliegen, wird fachliche Bestätigung ausreichen. Natürlich müssen Sicherheit, Gesundheit und der Schutz der Nachbarn gewährleistet bleiben. Es geht nicht darum, notwendige Regeln abzuschaffen, sondern darum, unnötige Vorschriften zu beseitigen und Verfahren auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken.
Wir unterstützen daher grundsätzlich, wie ich eingangs erwähnt habe, die Zielsetzung dieser Gesetzesnovelle, gleichzeitig erwarten wir aber, dass dieser Weg konsequent weitergeführt wird – denn einzelne Erleichterungen reichen nicht aus. Wir brauchen weniger unnötige Verfahren, weniger doppelte Dokumentationspflichten und mehr Vertrauen in die Betriebe in unserem Land.
Unsere Zustimmung ist daher, wie Sie sich vorstellen können, eine kritische Zustimmung. Wir erkennen die positiven Ansätze an, halten aber fest, dass beim tatsächlichen Bürokratieabbau noch deutlich mehr möglich und notwendig ist und sein muss. Am Ende zählt nicht, wie viele Vorschriften geändert wurden, sondern wie viel unnötiger Aufwand unseren Unternehmen tatsächlich erspart bleibt. Daran müssen wir diese Gesetzesnovelle messen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].)
14.25
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Simone Jagl zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.