RN/63
Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geändert werden und ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 erlassen wird (622 d.B. und 635 d.B. sowie 11884/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.
RN/64
Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geändert werden und ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 erlassen wird, vorlegen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.
RN/65
14.47
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Heute beheben wir etwas, das der Verfassungsgerichtshof zu Recht beanstandet hat, nämlich dass Menschen mit berechtigtem Interesse bei der Einsicht in das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register bisher zu Unrecht eingeschränkt wurden. Das hat eindeutig der zentralen Aufgabe dieses Registers widersprochen, nämlich Transparenz herzustellen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den Garaus zu machen; nämlich Transparenz darüber, wer hinter Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts steht, die – wenn auch indirekt – Geld für Terror und Kriege erwirtschaften.
Dass nun Journalist:innen, Zivilgesellschaft und Unternehmen mit berechtigtem Interesse Zugang zum Register bekommen, ist ein wesentlicher Fortschritt, aber schon 2021, bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie, haben wir gesagt: Das Wichtigste bei diesem Gesetz und bei dieser Umsetzung ist, Anonymität zu verhindern. Geldwäsche läuft über Strohmänner, über Strohfrauen, über Briefkastenfirmen, über Share-Deals mit Immobilienvermögen, und da kann man sich sehr gut verstecken.
An der Transparenz – also wie gut man sieht, wer hinter einer Firma steckt beziehungsweise welche Beteiligungen eine Person hat – muss natürlich auch diese Neufassung der Gesetze gemessen werden, und da bleiben doch einige Punkte offen, die diese Sicht behindern. Dieses Gesetz definiert nämlich nicht, was wirtschaftliche Eigentümer:innen eigentlich sind. Man muss die Definition in der EU-Legistik in unzähligen Verweisen suchen. Das hilft zwar, wie wir im Ausschuss gehört haben, gegen verschiedene Auslegungen in den Mitgliedstaaten, aber es erschwert die Anwendung des Registers vor allem für Nichtjurist:innen, also die Zivilgesellschaft und Journalist:innen, bei ihrer Recherche. Die Zivilgesellschaft, also NGOs oder Medien, ist es aber oft, die den Stein für die weitere Verfolgung ins Rollen bringt.
Da komme ich zum nächsten Punkt: Wenn zum Beispiel eine investigativ tätige Journalistin, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht nachgewiesen hat, nachschauen möchte, welche Firmen dem Oligarchen XY gehören, kann sie das nicht. Sie muss schon vorher mehr über diese Firmen wissen, was sie aber natürlich eben nicht tut, denn dazu schaut sie ja nach. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist recherchetechnisch kontraproduktiv und behindert zudem eine systematische Nachschau. Für eine solche systematische und breite Nachschau ist es auch wichtig, dass Einzelauszüge nichts kosten, das ist auch ein wesentlicher Punkt, und das ist leider nicht der Fall. Einzelauszüge kosten etwas, wenn auch nicht sehr viel, aber es kann sich sehr summieren. Die Recherche kann damit also ziemlich teuer werden, und das ist eigentlich nicht der Zweck dieses Gesetzes.
Die Geldwäscher:innen sind meist oder oft in Konflikte, Kriege oder Korruption verwickelt, und das heißt, wir sprechen hier und heute eigentlich über Frieden und Sicherheit. Durch NGOs oder Medien gut recherchierte Informationen geben also oft den entscheidenden Anstoß für eine konsequente Strafverfolgung und können so eventuell einen Beitrag dazu leisten, Konflikten und Terror ihre finanzielle Grundlage zu nehmen. Daher ist unserer Meinung nach eine volle Ausschöpfung des Möglichen so wichtig.
Genauso hätte man Abgabenhinterziehung und Wirtschaftskriminalität als Zweck des Registers verankern können, das wurden sie aber nicht, obwohl die Regierung Betrugsbekämpfung als eines ihrer Ziele zur Budgetkonsolidierung ausgerufen hat. Da vergibt sich die Regierung meiner Meinung nach ein Instrument dafür.
Dieser Gesetzentwurf geht zwar in die richtige Richtung, nutzt aber nicht all seine Möglichkeiten für mehr Transparenz gegen Oligarch:innen, Kriegsgewinnler:innen, Strohmänner, Strohfrauen, Steuerbetrüger:innen und Wirtschaftskriminelle, und deswegen werden wir heute nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.52
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile dieses.
RN/66
14.52
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wer steht hinter einem Unternehmen, wer trifft die Entscheidungen und wem kommen die Gewinne zugute? Das ist eigentlich eine einfache Frage, doch die Antworten darauf können oft sehr schwierig sein, wenn mehrere Gesellschaften, Stiftungen und Beteiligungen miteinander verflochten sind. Genau da setzen wir heute an, indem wir diesen Gesetzentwurf behandeln. Er soll nachvollziehbar machen, welche Menschen hinter solchen Strukturen stehen und tatsächlich die Kontrolle ausüben.
Denn wir brauchen Transparenz, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen. Geldwäsche klingt für viele Menschen nach einer abstrakten Angelegenheit aus der Finanzwelt, dahinter steht aber ein sehr konkretes Problem: Geld aus kriminellen Geschäften soll so in die Wirtschaft eingebracht und eingeschleust werden, dass seine Herkunft nicht mehr erkennbar ist, und wenn das gelingt, setzt sich die Terrorismusfinanzierung dadurch fort. Das schadet unserer Gesellschaft und auch allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die ordentlich wirtschaften, ihre Steuern bezahlen und Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen.
Für uns als Sozialdemokratie ist deshalb klar: Eine faire Wirtschaft braucht nachvollziehbare Regeln und wirksame Kontrolle.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Werkzeug dafür ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Der Begriff ist etwas sperrig, die Idee dahinter ist aber ganz einfach: Auch wenn ein Unternehmen einer anderen Gesellschaft gehört, muss am Ende erkennbar sein, welcher Mensch tatsächlich dahinter steht.
Mit der Gesetzesnovelle entwickeln wir das bestehende Register weiter und passen es an neue europäische Vorgaben an. Die betroffenen Unternehmungen, Stiftungen und andere Rechtsträger müssen offenlegen, wer ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Sie müssen die notwendigen Informationen geben und mindestens einmal im Jahr auch überprüfen. Ein Register hilft nämlich nur dann, wenn seine Daten richtig und aktuell sind. Deshalb werden auch die Kontrollmöglichkeiten gestärkt. Die zuständige Behörde kann Unterlagen anfordern, Angaben überprüfen und notwendige Korrekturen verlangen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
Zusätzlich werden die Daten zumindest wöchentlich mit Sanktionslisten abgeglichen. Damit können mögliche Verbindungen zu sanktionierten Personen erkannt und von den zuständigen Stellen überprüft werden. Das ist wichtig, damit Sanktionen in der Praxis auch durchgesetzt werden.
Ebenso wichtig ist die Frage, wer diese Informationen nutzen darf. Behörden brauchen Zugang, um ihrer Arbeit nachzugehen, Banken, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare benötigen die Angaben, um ihre gesetzlichen Prüfpflichten zu erfüllen. Ich bin da aber anderer Meinung als Frau Kollegin Kittl. Die Journalistinnen und Journalisten sowie die Organisationen und NGOs können bei berechtigtem Interesse sehr wohl konkrete Einsicht erhalten (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]) und ihre Recherchen leisten oft einen ganz, ganz wichtigen Beitrag dazu, Missstände aufzudecken. Ich sage nur das Stichwort vierte Säule der Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig enthält die Novelle aber Regeln zum Schutz persönlicher Daten. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Wer Einsicht beantragt, muss die Voraussetzung dafür erfüllen. Schutzwürdige Interessen müssen berücksichtigt werden. Geld wird heute in Europa als einheitliche Währung über Staatsgrenzen hinweg bewegt, deshalb brauchen wir auch eine funktionierende Zusammenarbeit (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]) zwischen den zuständigen Behörden in Österreich und der europäischen Ebene. (Beifall bei der SPÖ.) Ein gemeinsamer europäischer Rahmen hilft dabei, Informationen besser zu nutzen und grenzüberschreitende Zusammenhänge zu erkennen.
Neue Entwicklungen im Finanzbereich müssen auch berücksichtigt werden, deshalb werden Anbieter von Kryptodienstleistungen in die Kategorie der Finanzinstitute aufgenommen. Unsere Regeln müssen mit den Veränderungen der Finanzwelt Schritt halten. Bei all diesen Maßnahmen müssen wir auf eine praktikable Umsetzung achten. Vorhandene Daten sollen genutzt und unnötige Doppelmeldungen vermieden werden. So können wir wirksame Kontrollen mit einem vernünftigen Verwaltungsaufwand verbinden. Für uns und für mich steht fest: Transparenz schafft Vertrauen, sie hilft den Behörden, schützt redliche Unternehmen und stärkt die Fairness unserer Wirtschaft.
Mit diesem Gesetz verbessern wir die Möglichkeiten, tatsächlich Eigentumsverhältnisse nachvollziehen und gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
14.59
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile dieses.
RN/67
14.59
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zuerst noch kurz auf Frau Kollegin Jagl und auf die Debatte zur Gewerbeordnung eingehen. – Weil Sie davon gesprochen haben, dass wir die Gewerbeordnung seit 1994 95 Mal geändert haben: Das ist doch gut so, dass wir sie geändert haben. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Gut so, genau!) Damit reagieren wir auf die Probleme der Unternehmerinnen und Unternehmer. Es ist also richtig, dass wir das getan haben – erstens. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber gut gelungen ist es nicht!)
Zweitens – mein Gott, der (in Richtung FPÖ) quatscht schon wieder rein von da drüben –: Dass Ihnen, Frau Kollegin Kittl, die Betrugsbekämpfung nicht weit genug geht, das mag ich Ihnen zugestehen, aber da wir den Herbst der Entscheidungen eingeleitet haben, ist es gut, dass wir auch Maßnahmen treffen, die Österreich weiterbringen. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte vielleicht an dieser Stelle noch etwas anbringen, das die FPÖ nicht gern hören wird, denn die FPÖ redet ja leidenschaftlich gern von Neuwahlen und davon, dass die Regierung am Ende sei: Lohnnebenkostensenkung, Halbierung der Elektrizitätsabgabe, Industriestrompreis (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Steigende Energiepreise!), Industriestrategie 2035 mit 117 Maßnahmen – davon sind 35 Prozent umgesetzt –, Spritpreisbremse, Verdoppelung des Investitionsfreibetrages, Aktivpension. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Geschätzte Damen und Herren, wir arbeiten! (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Sie hatten Ihre Chance und Sie haben bewiesen, dass Sie diese Chance nicht ergriffen haben, weil Sie es schlichtweg nicht können, Herr Spanring! Das haben Sie bewiesen. (Heiterkeit und Widerspruch bei der FPÖ. – Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Es braucht also keinen freien Weg für Neuwahlen. Es braucht eine Bundesregierung mit Christian Stocker an der Spitze und auch mit dem Nochvizekanzler und mit Frau Meinl-Reisinger, die für Österreich arbeiten, und nicht einen Möchtegernkanzler oder Doch-nicht-Kanzler Herbert Kickl, der es einfach nicht kann. Das ist Fakt in dieser Welt. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit und Widerspruch bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da lachen deine eigenen Leute!)
Lassen Sie mich ganz kurz auf die Debatte eingehen. – Mein Gott, Frau Präsidentin, könnten Sie nicht einmal sagen, die sollen still sein da drüben? Sonst warte ich nämlich. (Rufe bei der ÖVP: Herr Präsident!) Entschuldigung, Herr Präsident – damit ich richtig gendere –, ich habe nicht gesehen, dass Sie gewechselt haben. Aber jetzt sehe ich Sie, Herr Kollege Schmid.
Geldwäscheprävention: Wovon reden wir da? – Geldwäsche heißt, dass es um Geld geht (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Ja, logisch!), das nicht rechtlich korrekt erwirtschaftet worden ist und das irgendwie in den Umlauf gebracht werden muss. Um das zu verhindern, braucht es Transparenz, Kontrolle, internationale Abstimmung und am Ende des Tages braucht es die Europäische Union. Es braucht Klarheit, dass kriminelles Geld nicht in Firmenkonstruktionen hineingebracht werden darf, das verzerrt nämlich schlussendlich auch den Wettbewerb (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.], und es ist schlichtweg illegal, das muss man an dieser Stelle auch einmal klipp und klar zum Ausdruck bringen. Das muss mit Blick auf jedes redliche Unternehmen in diesem Land verhindert werden. Dafür steht die Koalition, dafür stehen, glaube ich, sogar die Blauen, denn das wollen sie ja mittragen, und das ist ja auch gut so. Ich bin froh, dass wir das heute beschließen. Es geht um einen fairen Wettbewerb. Es geht um Schutz vor dubiosen Geschäftspartnern. Es geht um weniger Bürokratie. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: So viel ÖVP-Bashing in einer Rede!) Es geht um eine gezielte, flächendeckende Kontrolle und am Ende des Tages um schnellere Verfahren.
Der Herbst der Entscheidungen ist eingeleitet. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Herbst ist schon vorbei!) Unser Generalsekretär Markus Gstöttner hat es bereits angekündigt: Wir arbeiten für Österreich, und das unterscheidet uns zu 100 Prozent von rechts und der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Heiterkeit bei der FPÖ.)
15.02
RN/68
Vizepräsident Daniel Schmid: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir mit der Debatte fortfahren, komme ich auf die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Bundesrat Spanring zurück. Ich habe die beanstandete Äußerung von Herrn Bundesrat Ruf einschließlich des Zusatzes über Schönheit und Attraktivität anhand ihres Wortlautes und ihres unmittelbaren Zusammenhangs geprüft.
Das Bild des Ost-West-Schielens verstehe ich im unmittelbaren Zusammenhang als Kritik an der der FPÖ vom Redner unterstellten Sympathie für die zuvor beschriebenen Verhältnisse in Russland und den USA. Den anschließenden Zusatz beurteile ich im konkreten Zusammenhang weder als Verletzung des Anstands oder der Würde des Bundesrates noch als beleidigende Äußerung. Die Voraussetzung für einen Ruf zur Ordnung gemäß § 70 Abs. 1 der Geschäftsordnung sehe ich daher nicht als erfüllt an. Einen Ruf zur Ordnung erteile ich nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Das bedeutet keine Billigung dieser Wortwahl. Ich halte den Zusatz gleichwohl für unangebracht. Körperliche Merkmale sollen nicht zum Gegenstand politischer Pointen werden. Ich ersuche alle Mitglieder dieses Hauses, auf eine respektvolle Wortwahl zu achten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile ihr dieses.
RN/69
15.04
Bundesrätin Irene Partl (FPÖ, Tirol): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher! Geldwäsche bekämpfen, Terrorismusfinanzierung verhindern, kriminelle Geldströme aufdecken – ja, das ist richtig und notwendig, und deshalb werden wir Freiheitlichen diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Jetzt wird es immer schwieriger für die ÖVP!) Eines muss man aber schon dazusagen: Wer Kriminalität bekämpfen will, muss die Kriminellen ins Visier nehmen, und nicht ständig neue Vorschriften für jene, die ehrlich arbeiten, Steuern zahlen und Arbeitsplätze sichern, schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung redet von Bürokratieabbau und produziert gleichzeitig immer neue Bürokratie, neue Meldepflichten, neue Dokumentationspflichten und neue Kontrollen. Jedes Mal wird uns erklärt, das sei notwendig für mehr Sicherheit, mehr Transparenz und natürlich aufgrund neuer Vorgaben aus Brüssel. (Zwischenruf der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].) Ich war selber jahrzehntelang Unternehmerin. Ich weiß, was es bedeutet, einen Betrieb zu führen, Mitarbeiter zu beschäftigen und Verantwortung zu tragen. Ich weiß auch, wie viel Zeit und Geld die Erfüllung staatlicher Vorschriften mittlerweile verschlingt. Unsere Unternehmer brauchen keine Nachhilfe im Ausfüllen von Formularen, sie brauchen vernünftige Rahmenbedingungen und es muss ihnen endlich wieder mehr vertraut werden.
Geschätzte Kollegen, mit diesem Gesetz werden die Möglichkeiten zur Überprüfung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse erweitert. Es ist gut, wenn man weiß, wer hinter oft verzwickten Konstrukten steckt. Kritisch sehe ich dabei aber die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten durch die Finanzpolizei. Künftig sollen auch Nachschauen vor Ort durch das Amt für Betrugsbekämpfung beziehungsweise die Finanzpolizei möglich sein. Da frage ich mich schon: Wie weit wollen wir die staatlichen Kontrollbefugnisse eigentlich noch ausdehnen? Natürlich braucht es wirksame Kontrollen gegen Geldwäsche und Betrug, aber es muss einen Unterschied zwischen kriminellen Machenschaften und einem Unternehmer, der seiner ehrlichen Arbeit nachgeht, geben. Ich weiß aus eigener Erfahrung, was eine behördliche Kontrolle während des laufenden Betriebes bedeutet: Sie kostet Zeit, bindet Mitarbeiter und verursacht zusätzlichen Aufwand. (Beifall bei der FPÖ.) Die Finanzpolizei soll da hinschauen, wo tatsächlich betrogen wird, und nicht den ehrlichen Unternehmer zum Dauerkandidaten für staatliche Kontrollen machen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die vorgesehene Beweislastumkehr bei der Feststellung bestimmter Verstöße. Da läuten schon die Alarmglocken, denn ein wesentlicher rechtsstaatlicher Grundsatz lautet: Wer jemandem einen Rechtsverstoß vorwirft, muss diesen auch nachweisen können. Wenn der Betroffene nun in bestimmten Verfahren selber entlastende Umstände nachweisen muss, ist das kritisch zu hinterfragen. Nicht jeder Unternehmer hat eine eigene Rechtsabteilung oder teure Juristen zur Verfügung. Der Staat darf es sich nicht einfach machen, indem er seine Kontrollbefugnisse erweitert und gleichzeitig aber die Verantwortung für die Entlastung auf den Bürger abwälzt. Auch beim Zugang zu sensiblen Eigentümerdaten braucht es klare Grenzen. Transparenz ist wichtig, aber auch Unternehmer haben ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Wir brauchen einen Staat, der Kriminelle verfolgt und nicht seine Bürger grundsätzlich unter Verdacht stellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn der Staat bestimmte Informationen bereits besitzt, soll er endlich dafür sorgen, dass seine Behörden diese Daten sinnvoll nutzen können. Das ist auch etwas ganz Wesentliches. Es kann doch nicht sein, dass Unternehmer immer wieder dieselben Angaben machen müssen, nur weil die staatliche Verwaltung nicht ordentlich zusammenarbeitet. Das wäre wirklicher Bürokratieabbau.
Meine Damen und Herren, wir Freiheitliche stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent bekämpft werden müssen. Unsere Zustimmung ist aber kein Freibrief für immer mehr Bürokratie, immer weitreichendere Kontrollbefugnisse und eine Aufweichung rechtsstaatlicher Grundsätze. Denn nicht der ehrliche Unternehmer ist das Problem in diesem Land, das Problem sind jene, die die Gesetze brechen und eine Politik, die den Fleißigen immer mehr aufbürdet, anstatt den Kriminellen konsequent das Handwerk zu legen. Es braucht einen Systemwechsel. (Beifall bei der FPÖ.)
15.09
Vizepräsident Daniel Schmid: Für eine Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin MMaga. Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.
RN/70
15.09
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich habe aus den bisherigen Redebeiträgen eines herausgehört, nämlich dass es jeder einzelnen Fraktion hier im Haus definitiv ein Anliegen ist, dass wir gemeinsam konsequent gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche vorgehen – und das ist gut so, meine Damen und Herren!
Klar ist aber auch: Wenn man dies bekämpfen will, dann braucht es eine internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Regeln, und daher setzen wir heute auch europäische Regelungen in diesem Zusammenhang um. Es wurden schon einige Bereiche angesprochen – vielen Dank auch für die detailreiche und ausführliche Darstellung. Es geht beispielsweise darum, dass man bei einem berechtigten Interesse Einsichtmöglichkeiten in das sogenannte WiEReG-Register hat. Es geht darum, dass man schneller mehr Klarheit darüber erlangt, wer der wirtschaftliche Eigentümer von einem Unternehmen ist.
Und ja, es geht auch darum, dass wir Scheinunternehmen noch besser bekämpfen können. Meine Damen und Herren, das ist ein Bereich, der leider in den vergangenen Monaten und Jahren im Zunehmen war. Wir sehen eine Steigerung bei den Scheinunternehmen. Daher, Frau Bundesrätin (in Richtung Bundesrätin Partl [FPÖ]), ist es aber auch wichtig, dass beispielsweise vor Ort dann auch die Finanzpolizei hinzugezogen werden kann. Die leisten wirklich hervorragende Arbeit, das möchte ich an dieser Stelle auch einmal erwähnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Mir ist es auch wichtig, zu erwähnen, dass gerade in diesem Bereich des WiEReG Österreich international als Vorzeigeland gilt. Unsere Regelungen, unsere Herangehensweise gilt als Best Practice, gerade deswegen, weil wir in vielen Bereichen schon auf eine Vernetzung unserer Register setzen, auf das sogenannte Once-only-Prinzip. Das ist genau das, was angesprochen wurde: dass man Daten eben nur einmal eingeben muss und diese dann automatisch übernommen werden können. Das bedeutet dann auch, dass du eine bessere Datenqualität hast, und das soll eine Entlastung für die Anwenderinnen und Anwender bringen, indem sie keine Doppeleingaben machen müssen.
Ja, ich nehme es sehr ernst, was hier gesagt wurde, und ich bin auch eine Verfechterin davon, dass wir in diesem Bereich noch besser werden, dass wir die bürokratischen Auflagen noch mehr herunterfahren können und die technischen Möglichkeiten noch besser in Zukunft nutzen können, um effizienter zu sein, um diese Vernetzung der Register und der Daten in Zukunft noch besser umsetzen zu können.
Eines ist mir auch wichtig, zu betonen, nämlich dass der ganz, ganz große Teil der österreichischen Unternehmen redlich arbeitet. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Partl [FPÖ/T].)
Die leisten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tagtäglich wirklich Hervorragendes, und die sollen dadurch, dass sie ehrlich arbeiten, keinen Nachteil haben. Deswegen ist die Betrugsbekämpfung für mich auch eine Sache der Fairness gegenüber allen redlichen Unternehmen in unserem Land.
Mit der Novelle verfolgen wir mehrere Ziele. Wir wollen einerseits mehr Transparenz und damit mehr Rechtssicherheit und wir wollen andererseits die Finanzkriminalität in Österreich noch besser als bisher bekämpfen können. Daher freut es mich, dass es hier so breit positiv gesehen wird. Ich danke sehr herzlich für diese Unterstützung hier. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.13
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/71
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein; wunderbar.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.