RN/72

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapierfirmengesetz, das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden (621 d.B. und 634 d.B. sowie 11885/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa. – Ich bitte um den Bericht.

RN/73

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapierfirmengesetz, das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden, präsentieren.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.

RN/74

15.15

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir debattieren heute einen Gesetzesvorschlag, der uns als Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht verkauft wird. Wenn man genauer hinsieht, dann ist das jedenfalls kein Meilenstein, als der es im Nationalrat von SPÖ und ÖVP verkauft worden ist, sondern eher ein bürokratischer Rucksack, den wir unseren Banken, unseren Betrieben und unserer heimischen Wirtschaft umschnallen.

Was stimmen wir hier eigentlich ab? – Wir setzen, wie so oft, eine EU-Richtlinie um, wozu uns Brüssel ohnehin zwingt, und zwar mit Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Bei der Umsetzung hätte die Regierung tatsächlich eigenen Gestaltungsspielraum gehabt. Leider betreibt sie wie so oft Gold-Plating, in diesem Fall für unsere regionalen Banken. Wenn wir den Banken vorschreiben, Klimaziele zu definieren und diese Ziele politisch noch verschärfen, dann ist das kein Risikomanagement mehr, sondern das schafft neue Probleme. (Ruf bei den Grünen: Wo lebst du?)

Zur Funktionsdauer von maximal 14 Jahren für FMA-Vorstände muss ich sagen: Da hätte die Regierung die Möglichkeit gehabt, die Höchstdauer zu kürzen beziehungsweise kürzer zu gestalten – bis dato hat es nämlich keine Funktionsdauer gegeben. Das wäre gerade deshalb notwendig gewesen, weil wir die Unabhängigkeit dieser Behörde stärken wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder zum Thema Transparenz: Ja, es ist richtig, wichtig und notwendig, dass FMA-Mitarbeiter künftig jährlich ihre Finanzinstrumente offenlegen müssen; aber warum greift diese Transparenz erst jetzt und warum bleibt sie auch nur intern? Um echtes Vertrauen zu schaffen, um die Unabhängigkeit der Aufsicht zu erreichen, braucht es lückenlose und öffentlich nachvollziehbare Regeln, keine bloße bürokratische Pflichtübung, und das noch hinter verschlossenen Türen.

Der Bürokratie-Overkill ist, wenn die Kreditinstitute künftig jede prudenziell relevante Transaktion im Vorfeld der FMA melden müssen, damit diese auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung geprüft werden kann. Das klingt hier sehr gut, droht aber in der Praxis zu einem massiven bürokratischen Mehraufwand zu werden, und wir riskieren, dass gerade die FMA für die tatsächliche Aufsicht durch diese zusätzlichen Aufgaben blockiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher, geschätzte Damen und Herren: Wenn wir den Banken vorschreiben, Klimaziele zu definieren, und der Aufsicht die Werkzeuge in die Hand drücken, diese Pfade politisch noch zu verschärfen, dann hat das mit Bankaufsicht und Risikomanagement nichts mehr zu tun. 

Das ist aus meiner Sicht verdeckte politisch motivierte Kreditlenkung. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen in seiner Region einen Kredit bekommt oder nicht, soll in der Bank vor Ort, wo man dieses Unternehmen auch kennt, getroffen werden, und das nicht nach irgendwelchen abstrakten Zielpfadvorgaben aus Brüssel oder aus Wien. 

Anstatt die finanzielle Stabilität zu sichern, zwingen wir die Banken in teure Beraterverträge, da müssen Compliance-Formulare ausgefüllt werden, und am Ende des Tages wird dadurch kein einziges reales Risiko verhindert.

Daher: Dieser Gesetzentwurf ist ein klassisches Produkt der Koalition. Er erfüllt pflichtbewusst die EU-Vorgaben, verfehlt aber die Ziele echte Unabhängigkeit und Effizienz. 

Wir fordern eine echte Reform, weniger Bürokratie, eine schlagkräftige und personell besser ausgestattete Aufsicht, die dorthin schaut, wo die echten Risiken liegen. Daher ist dieser Gesetzesvorlage in dieser Form nicht zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.19

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/75

15.20

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch: Liebe Interessierte, die Sie zu Hause via Livestream dabei sind! Am Anfang erlaube ich mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen und versuche, dieses sehr umfassende Gesetzespaket ein wenig einzuordnen. 

Mit dieser Novelle werden mehrere europäische Richtlinien in österreichisches Recht umgesetzt und bestehende Regelungen im Banken- und Finanzmarktaufsichtsrecht weiterentwickelt – aus meiner Sicht zu Recht. Im Mittelpunkt stehen eine wirksamere Bankenaufsicht, die Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, und die Verbesserung der Finanzmarktstabilität. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlentwicklungen hintanzuhalten und das Vertrauen in unseren Finanzmarkt zu sichern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)

Das soeben erklärte Nein der FPÖ ist aus meiner Sicht unerklärlich, da bleiben einige Fragen offen. Verwundert ist ja keiner mehr. Ich bin selbst, glaube ich, fast 20 Jahre jetzt in einem Aufsichtsrat einer regionalen Sparkasse, und ja, zugegeben, wir schnaufen oft auch unter den vorgegebenen Regelwerken, aber dieses Regelwerk geht aus meiner Sicht wirklich in die richtige Richtung. Ich sehe nichts Falsches darin, wenn man eine unabhängige Bankenaufsicht garantiert und vor allem die fachliche Eignung der Bankvorstände und des Aufsichtsrates sicherstellt. 

Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Novelle ist – wie schon erwähnt – die Stärkung der Unabhängigkeit der FMA. Hier liegt der Fokus auf den Interessenkonflikten, die sollen hinkünftig vermieden werden. Dazu gehören zum Beispiel die Offenlegungspflichten für Finanzbeteiligungen gerade in Unternehmen oder Unternehmungen, die der Aufsicht der FMA unterliegen, und zwar Interessenkonflikte der Vorstände oder auch der Mitarbeiter. Interessenkonflikte müssen ganz einfach transparent dokumentiert und gesteuert werden, das kennen wir auch jetzt aus der Praxis; und hinkünftig kann die FMA im Extremfall auch verlangen, dass Vorstände ihre Finanzbeteiligungen auch verkaufen müssen. 

Weiters wird, wie der Kollege richtig ausgeführt hat, die Funktionsdauer von Vorstandsmitgliedern auf maximal 14 Jahre begrenzt. Aber was ist die wesentliche Kernbotschaft? – Es ist eine unabhängige Aufsicht. Aufsichtsentscheidungen müssen frei von sachfremden Interessen getroffen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Bankwesengesetz geht es vor allem um eine bessere Kontrolle und um klare Verantwortungszuweisungen. Die Anforderungen an Geschäftsleiter, also an die Bankvorstände, und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten werden weiter konkretisiert. Die fachliche Eignung – ich habe es schon angesprochen – und persönliche Zuverlässigkeit müssen überprüft werden, und zwar vor Amtsantritt und natürlich auch in regelmäßigen Abständen. 

Gleichzeitig werden die Anforderungen an die interne Kontrolle und das Risikomanagement einer Bank erweitert. Besonders wichtig hierbei ist, dass Risikomanagement und auch interne Revision in einer Bank im Bedarfsfall unmittelbar an den Aufsichtsrat berichten können. Auch die Meldepflichten gegenüber der FMA werden erweitert, Verstöße dagegen sind mit empfindlichen Geldstrafen belegt. 

Auch hier ist meine oder die Kernbotschaft dieser Gesetzesnovelle: Wer Verantwortung in einem Kreditinstitut trägt, muss fachlich geeignet sein und Risiken rechtzeitig erkennen und natürlich auch offenlegen. 

Die Novelle trägt auch der Tatsache Rechnung, dass sich die Risikolandschaft im Finanzsektor verändert – und das sehe ich völlig anders als mein Vorredner. Gerade die Folgen des Klimawandels können erhebliche finanzielle Risiken verursachen. Diese Risiken müssen daher auch in der Bankenaufsicht angemessen berücksichtigt werden, und zwar in den ESG-Risiken. Diese werden hier ins Risikomanagement aufgenommen. 

Ebenso werden die Kontrollen im Zusammenhang mit Kryptowerten ausgebaut und es wird die Aufsicht von Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten harmonisiert. Bei besonders großen und systemrelevanten Zweigstellen erhält die FMA zusätzliche Informations- und Eingriffsmöglichkeiten. Auch das ist eine gute Entwicklung, denn damit wird sichergestellt, dass auch grenzüberschreitende Geschäftsmodelle angemessen beaufsichtigt werden und keine Aufsichtslücken entstehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme zum Schluss: Mein Resümee ist: Ein stabiler Finanzmarkt ist eine wichtige Grundlage für private Kunden, für Investitionen, Arbeitsplätze und natürlich auch zur Finanzierung unserer Wirtschaft, auch wenn immer Restrisiken bleiben werden. 

Banken müssen diese Risiken verantwortungsvoll steuern, Kund:innen schützen und auch in schwierigen Zeiten verlässlich funktionieren. Wir brauchen also einen Finanzmarkt, der leistungsfähig und innovativ ist, aber auch klare Regeln kennt. Eine unabhängige Aufsicht, transparente Entscheidungsprozesse und ein vorausschauender Umgang mit Risiken sind dafür unverzichtbar. Deshalb ersuche ich um breite Zustimmung – ich danke schon im Voraus! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

15.26

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

RN/76

15.26

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste und Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Dieser Gesetzentwurf bringt vieles, was wir Grüne seit Langem fordern. Banken müssen eben ESG-Risiken künftig systematisch erfassen und messen. 

Ja, da geht es auch darum, zu zeigen, welche Risiken die wirtschaftlichen Folgen von Natur- und Umweltkatastrophen oder auch das Nichteinhalten von Emissionszielen oder die Nichteinhaltung von ethischen oder sozialen Standards und Arbeitsrechten bergen. – Das ist gut so. Auch Kryptorisiken und Konzentrationsrisiken werden endlich ernst genommen – auch das ist gut so. 

Die Finanzmarktaufsicht erhält also heute stärkere Eingriffsrechte bei „prudenziell relevanten Transaktionen“. Prudenziell heißt: Da erhält sie die Eingriffsrechte bei solchen Transaktionen, die Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben. Da ist es eben auch wichtig, und das haben wir heute auch schon gehört, die Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht zu gewährleisten. Und bei dieser ist es wichtig, die Abkühlphasen beim Wechsel von der FMA, der Finanzmarktaufsicht, in Unternehmen zu haben. Dass diese heute eben geregelt werden, ist sehr gut, das begrüßen wir, allerdings wäre hier eine längere Abkühlphase wünschenswert gewesen. 

Die Abkühlphasen gelten zudem auch nur für den Wechsel von der FMA weg, nicht aber für den Wechsel in die FMA, was unserer Ansicht nach mindestens genauso wichtig ist, um nicht den Anschein von Interessenkonflikten zu vermitteln. Denn die Idee von Abkühlphasen ist ja, Distanz zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten zu schaffen. Das ist gerade im Kontrollbereich essenziell, und hier wäre Gold-Plating für die Stabilität des Marktes das Mittel zum Zweck und gut. 

Wie schon beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt betont, ist es uns auch wichtig, Sanktionen gegen Kriegsgewinnler und -treiber effektiv umzusetzen. Die FMA kann zwar bei Bedenken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingreifen, aber nicht, wenn es sich um eine Transaktion für die Umgehung von Sanktionen handelt. Das Sanktionsregime aber auch hier zu verankern, wäre für die Effektivität von Sanktionen wichtig gewesen. Die FMA hat auch in den Stellungnahmen selbst darauf hingewiesen. 

Wir begrüßen also grundsätzlich diese Gesetzesänderung, aber auch sie geht uns nicht weit genug. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.29

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/77

15.29

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Saal und liebe Zuseherinnen und Zuseher von zu Hause! Als letzter Redner der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist es ja ganz interessant: Von einer Oppositionspartei, sehe ich, wird das Gesetz als zu streng erachtet, von der anderen Seite wird es wieder als zu milde erachtet. Das ist an und für sich der Beweis, dass die Bundesregierung die goldene Mitte getroffen hat und die Gesetzesänderung auch wirklich mit Augenmaß durchgeführt hat. 

Ich darf vielleicht auch noch einmal auf den Kernpunkt dieses Gesetzes replizieren. Worum geht es? – Es geht um eine wichtige Frage für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Der eine oder andere Vorredner hat es ja bereits erwähnt: Wie schaffen wir Vertrauen in unseren Finanzmarkt, und wie stellen wir sicher, dass unsere Banken auch in Zukunft sicher und stabil arbeiten können? Unsere Banken in Österreich, von den international agierenden Häusern bis hin zu den regional tief verankerten Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenkassen vor Ort, sind der verlässliche Motor für unsere Realwirtschaft. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) Danke. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Der Vorarlberger weiß das, gell – natürlich! (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)

Wenn ein Handwerksbetrieb investiert, eine Familie ein Eigenheim baut oder eine Gemeinde ein Projekt umsetzt, steht dahinter eine Bank, die Vertrauen schenkt und auch Wachstum sichert. Dafür brauchen wir allerdings zwei Dinge: starke, wettbewerbsfähige Banken und eine starke, unabhängige Aufsicht. Die Finanzkrise und nicht zuletzt die Erfahrungen rund um den Banken-Untersuchungsausschuss im Jahr 2007 haben uns eindringlich gezeigt, was passiert, wenn Risiken unterschätzt werden und Kontrollen Schwächen aufweisen. Die Probleme einzelner Institute können massive Folgen für die gesamte Gesellschaft und den Steuerzahler haben. Daraus haben wir auch die wichtigsten Lehren gezogen. 

Finanzdienstleister dürfen kein Risiko für die Gesellschaft sein, sondern müssen verlässliche Partner sein. Seit der Finanzkrise wurden die Regeln schrittweise verbessert und auch die Kontrollen verstärkt. Unsere Banken sind heute wesentlich resilienter und besser auf Krisen vorbereitet. Damit die Finanzmarktaufsicht ihre Aufgaben auch in der Zukunft unabhängig und auf höchstem fachlichem Niveau erfüllen kann, entwickeln wir die Strukturen konsequent weiter. 

Es wurde ja heute auch schon ein-, zweimal erwähnt: Wir schaffen glasklare Abkühlungsphasen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der FMA in von ihr kontrollierte Unternehmen wechseln. Wir führen verpflichtende jährliche Interessenerklärungen und Handelsverbote ein und wir begrenzen die Funktionsdauer im Vorstand der FMA auf maximal 14 Jahre. Das ist professionelle Governance und gelebte Transparenz. 

Mit dieser Novelle setzen wir auch die europäische Richtlinie CRD VI um. Banken agieren längst nicht mehr nur innerhalb nationaler Grenzen. Gemeinsame europäische Regeln sorgen für vergleichbare Aufsichtsstandards und verhindern unfairen Wettbewerbsvorteil zwischen Banken in verschiedenen EU-Ländern. 

Gleichzeitig verändern wir die Risiken rasant. Wie wir auch schon gehört haben, verlangen Cyberangriffe, Störungen weltweiter Lieferketten, geopolitische Krisen und der Umgang mit Kryptowährungen ein modernes Risikomanagement. Wenn Unternehmen durch solche Risiken in Schwierigkeiten geraten, steigt das Risiko von Kreditausfällen bei den Banken. Es ist daher eine zentrale Aufgabe der Aufsicht, sicherzustellen, dass Banken diese Risiken vorausschauend einkalkulieren. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass bestimmte aufsichtsrechtlich relevante Transaktionen der FMA vorab gemeldet werden müssen, damit diese auch rechtzeitig informiert ist und bei Bedarf auch reagieren kann. 

Ein Grundsatz ist mir dabei persönlich besonders wichtig: Mehr Regeln dürfen nicht automatisch mehr Bürokratie bedeuten. Diese Regulierung ist kein Selbstzweck. Unsere Regionalbanken vor Ort kennen ihre Kunden und ihre Regionen. Sie brauchen keine Bürokratiewelle, bei der Mitarbeiter Formulare ausfüllen müssen, anstatt Handwerker, Landwirte oder Häuslbauer zu beraten. Unser Grundsatz lautet daher ganz klar: so viel Regulierung wie nötig, aber so wenig Bürokratie wie möglich. Wir setzen die EU-Vorgaben strikt um und lehnen aber unnötiges Österreich-Gold-Plating entschieden ab. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Gesetzesänderung verfolgt ein ganz klares Ziel: Wir wollen einen Finanzmarkt, dem die Menschen vertrauen können, einen Finanzmarkt, der Risiken früh erkennt und auch in schwierigen Zeiten verlässlich für die Gesellschaft und unsere Wirtschaft funktioniert. Dafür brauchen wir stabile Banken, eine unabhängige Aufsicht und wirksame Gesetze ohne bürokratische Hürden. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.35

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für Ihren Redebeitrag. Bevor wir mit der Stellungnahme der Frau Staatssekretärin fortfahren, möchte ich die Reisegruppe Murtal-Reisen aus der Steiermark unter der charmanten Führung von Inge Brandl recht herzlich bei uns im Bundesratssitzungssaal begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall.)

Zu einer Stellungnahme hat sich unsere Staatssekretärin Frau MMag.a Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

RN/78

15.35

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Besucherinnen und Besucher aus der Steiermark, meinem Heimatbundesland, und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer via Livestream! Wenn wir über die Regeln für unseren Bankensektor in Österreich sprechen, dann ist es mir eingangs auch wichtig, zu betonen, dass gerade Österreich einen sehr erfolgreichen Bankensektor hat, der einerseits aus international tätigen Banken besteht, die von einem Headquarter in Wien aus über die Grenzen hinweg erfolgreich tätig sind. 

Auf der anderen Seite aber – und das wurde auch von den Vorrednern bereits angesprochen – haben wir viele regionale Banken als wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort, damit sie ihre Finanzierung bekommen, damit sie Investitionen tätigen können, damit sie den laufenden Geschäftsbetrieb abwickeln können; und natürlich sind die Banken auch Ansprechpartner für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben also eine ganz wesentliche Funktion, um den Standort, um die Wirtschaftskreisläufe in Österreich entsprechend aufrechtzuerhalten und zu unterstützen. 

Gleichzeitig, meine Damen und Herren, ist es aber auch ein sensibler Bereich. Deswegen muss es uns auch ein großes Anliegen sein, dass wir für eine entsprechende Finanzmarktstabilität sorgen. Das wird mit der vorliegenden Novelle – eigentlich sind es ja mehrere Novellen – auch entsprechend adressiert. 

Einer der wesentlichsten Punkte ist tatsächlich, dass wir die FMA, die österreichische Finanzmarktaufsicht in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken. Es sind zwei wesentliche Verbesserungen, die wir mit diesen Änderungen verfolgen. Das eine wurde angesprochen: dass eben eine begrenzte Amtszeit der Vorstände neu eingeführt wird – das war bisher nicht gegeben –; und dass wir auch eine Abkühlphase einführen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FMA in Unternehmen wechseln, für die sie bisher in der Aufsicht entsprechend zuständig waren. 

Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir uns entsprechend auf neue Gegebenheiten, neue Themen, neue Geschäftsmodelle einstellen. Es wird nämlich beispielsweise der Fall sein, dass für den ganzen Bereich der Kryptowährungen ein Risikomanagement vorgesehen wird. Der Kryptobereich ist einer, der stark im Wachsen ist und gerade auch bei jungen Menschen auf großes Interesse stößt. 

Es ist aus unserer Sicht im Sinne der Finanzmarktstabilität wichtig, dass diese neuen Geschäftsmodelle, die ganz viele Chancen, aber auch entsprechende Risiken mit sich bringen, auch mit einem eigenen Risikomanagement berücksichtigt werden und dass man da auch entsprechende Vorkehrungen trifft. Insgesamt muss es wie schon angesprochen unser Ziel sein, dass wir für Stabilität sorgen, dass wir damit auch entsprechendes Vertrauen in unseren Bankensektor, in unsere Finanzmärkte in Österreich und in Europa setzen können. 

Eines, was ich beim vorherigen Punkt schon gesagt habe, auch an dieser Stelle: Es muss uns gelingen, dass wir auf der einen Seite eine starke Aufsicht gewährleisten, das aber trotzdem auf der anderen Seite mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand verknüpfen. Ich bin davon überzeugt, dass das kein Widerspruch ist. Ich bin davon überzeugt, dass das entsprechend möglich ist. 

Wir hatten erst kürzlich den Vorsitzenden der europäischen Bankenaufsicht in Wien zu Gast, und ich habe mich sehr gefreut, zu hören, dass man jetzt auch auf europäischer Ebene verstärkt in diese Richtung denkt – dass man versucht, trotz der starken Aufsicht die Dinge wieder einfacher zu machen, mit den Regelungen wieder ein Stück weit auf ein notwendiges Maß herunterzufahren. 

Ich glaube, es ist wirklich nicht nur im Interesse der Banken, sondern generell auch unseres Wirtschaftsstandortes hier in Österreich. Wir machen heute also in etlichen Bereichen zahlreiche Verbesserungen möglich. Ich bedanke mich hier für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

15.39

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für die Stellungnahme, Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

RN/79

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.