RN/78
15.35
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Besucherinnen und Besucher aus der Steiermark, meinem Heimatbundesland, und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer via Livestream! Wenn wir über die Regeln für unseren Bankensektor in Österreich sprechen, dann ist es mir eingangs auch wichtig, zu betonen, dass gerade Österreich einen sehr erfolgreichen Bankensektor hat, der einerseits aus international tätigen Banken besteht, die von einem Headquarter in Wien aus über die Grenzen hinweg erfolgreich tätig sind.
Auf der anderen Seite aber – und das wurde auch von den Vorrednern bereits angesprochen – haben wir viele regionale Banken als wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort, damit sie ihre Finanzierung bekommen, damit sie Investitionen tätigen können, damit sie den laufenden Geschäftsbetrieb abwickeln können; und natürlich sind die Banken auch Ansprechpartner für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben also eine ganz wesentliche Funktion, um den Standort, um die Wirtschaftskreisläufe in Österreich entsprechend aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, ist es aber auch ein sensibler Bereich. Deswegen muss es uns auch ein großes Anliegen sein, dass wir für eine entsprechende Finanzmarktstabilität sorgen. Das wird mit der vorliegenden Novelle – eigentlich sind es ja mehrere Novellen – auch entsprechend adressiert.
Einer der wesentlichsten Punkte ist tatsächlich, dass wir die FMA, die österreichische Finanzmarktaufsicht in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken. Es sind zwei wesentliche Verbesserungen, die wir mit diesen Änderungen verfolgen. Das eine wurde angesprochen: dass eben eine begrenzte Amtszeit der Vorstände neu eingeführt wird – das war bisher nicht gegeben –; und dass wir auch eine Abkühlphase einführen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FMA in Unternehmen wechseln, für die sie bisher in der Aufsicht entsprechend zuständig waren.
Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir uns entsprechend auf neue Gegebenheiten, neue Themen, neue Geschäftsmodelle einstellen. Es wird nämlich beispielsweise der Fall sein, dass für den ganzen Bereich der Kryptowährungen ein Risikomanagement vorgesehen wird. Der Kryptobereich ist einer, der stark im Wachsen ist und gerade auch bei jungen Menschen auf großes Interesse stößt.
Es ist aus unserer Sicht im Sinne der Finanzmarktstabilität wichtig, dass diese neuen Geschäftsmodelle, die ganz viele Chancen, aber auch entsprechende Risiken mit sich bringen, auch mit einem eigenen Risikomanagement berücksichtigt werden und dass man da auch entsprechende Vorkehrungen trifft. Insgesamt muss es wie schon angesprochen unser Ziel sein, dass wir für Stabilität sorgen, dass wir damit auch entsprechendes Vertrauen in unseren Bankensektor, in unsere Finanzmärkte in Österreich und in Europa setzen können.
Eines, was ich beim vorherigen Punkt schon gesagt habe, auch an dieser Stelle: Es muss uns gelingen, dass wir auf der einen Seite eine starke Aufsicht gewährleisten, das aber trotzdem auf der anderen Seite mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand verknüpfen. Ich bin davon überzeugt, dass das kein Widerspruch ist. Ich bin davon überzeugt, dass das entsprechend möglich ist.
Wir hatten erst kürzlich den Vorsitzenden der europäischen Bankenaufsicht in Wien zu Gast, und ich habe mich sehr gefreut, zu hören, dass man jetzt auch auf europäischer Ebene verstärkt in diese Richtung denkt – dass man versucht, trotz der starken Aufsicht die Dinge wieder einfacher zu machen, mit den Regelungen wieder ein Stück weit auf ein notwendiges Maß herunterzufahren.
Ich glaube, es ist wirklich nicht nur im Interesse der Banken, sondern generell auch unseres Wirtschaftsstandortes hier in Österreich. Wir machen heute also in etlichen Bereichen zahlreiche Verbesserungen möglich. Ich bedanke mich hier für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
15.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für die Stellungnahme, Frau Staatssekretärin.
Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.