RN/80

10. Punkt bis 13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend eine Änderung der Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (593 d.B. und 630 d.B. sowie 11886/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (595 d.B. und 631 d.B. sowie 11887/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (615 d.B. und 632 d.B. sowie 11888/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (616 d.B. und 633 d.B. sowie 11889/BR d.B.)

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Berichterstatterin zu den Punkten 10 bis 13 ist Frau Bundesrätin Mag. Claudia Arpa. – Ich bitte um die Berichte.

RN/81

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank, Herr Präsident! 

Ich starte jetzt einmal mit dem Tagesordnungspunkt 10: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend eine Änderung der Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls.

Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 11: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Dann komme ich zu TOP 12 unserer Tagesordnung: Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Auch dieser Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Jetzt komme ich noch zu TOP 13 unserer Tagesordnung: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Gratuliere!)

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.

RN/82

15.45

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und alle, die uns hier im Plenum zusehen! Heute behandeln wir diese vier internationalen Steuerabkommen. Inhaltlich geht es um Doppelbesteuerungsabkommen, es geht um OECD-Standards, es geht um Mindestbesteuerung und um den Informationsausgleich.

Das alles klingt ziemlich sperrig, urfad und extrem trocken. Dahinter steckt aber eine ganz einfache Frage: Warum wird bei Arbeitnehmerinnen und bei Arbeitnehmern jeder Euro besteuert, während internationale Konzerne – und ich sage: internationale Konzerne – ihre Gewinne rund um den Globus verschieben können, um einfach nur Steuern zu sparen? (Beifall bei der SPÖ.) Warum kann sich ein multinationaler Konzern eine weltweite Steuerstruktur zurechtlegen, während eine Krankenpflegerin, eine Verkäuferin, ein Facharbeiter ihre Steuern monatlich genau zu bezahlen haben? Das ist keine technische Frage, das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Genau darum geht es heute: Gleiche Regeln für alle! (Beifall bei der SPÖ.)

Im TOP 10 erweitern wir die internationale Zusammenarbeit und regeln die globale Mindestbesteuerung: 15 Prozent Mindeststeuer für große internationale Konzerne. Ich sage es noch einmal: für große internationale Konzerne. Das ist ein Fortschritt – aber seien wir uns ehrlich: 15 Prozent sind kein sozialistischer Klassenkampf, sondern 15 Prozent sind das absolute Minimum, das diese Konzerne zahlen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer in einem Land Gewinne erwirtschaftet, dessen Infrastruktur verwendet und ausgebildete, bestens ausgebildete Beschäftigte anstellt und von diesen profitiert, muss hierzulande auch einen angemessenen Beitrag zahlen. Es kann nicht sein, dass der kleine Handwerksbetrieb seine Steuern bezahlt, während sich internationale Konzerne mit hoch bezahlten Steuerberatern ihre Steuerlast kleinrechnen. Noch einmal: Der kleine Betrieb zahlt, der Arbeitnehmer zahlt, der internationale Konzern muss auch zahlen. (Beifall bei der SPÖ.) Doppelbesteuerung verhindern, doppelte Nichtbesteuerung bekämpfen! (Heiterkeit des Bundesrates Himmer [ÖVP/W].)

In TOP 11, 12 und 13 geht es um die Modernisierung von Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern Katar, Schweiz und Andorra. Natürlich ist es richtig – da sind wir uns, glaube ich, einig, dass Einkommen nicht zweimal besteuert werden. Eines muss uns aber auch ganz klar sein: Aus der Vermeidung von Doppelbesteuerung darf keine Einladung zur Nullbesteuerung werden. Deshalb verschärfen wir die Regeln gegen Gewinnverschiebung und den Missbrauch internationaler Steuerabkommen. Wir verbessern den Informationsaustausch und schaffen klare Regeln für Betriebsstätten, Dividenden und grenzüberschreitende Gewinne, denn wer wirtschaftlich tätig ist und steuerlich Verantwortung trägt – diese beiden Dinge gehören zusammen –, muss sich auch der Verantwortung, der Gewinnabschöpfung und der Steuern bewusst sein. Er darf nicht in ein Niedrigsteuerland ausweichen. Arbeit darf nicht die Hauptlast bei der Finanzierung unseres Sozialstaates tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Einkünfte nicht in eine Holding verschieben, die Pensionisten können ihre Pensionen nicht in Steueroasen parken, und der kleine Unternehmer kann keine internationalen Steuerkonstruktionen heranziehen und sich diese leisten. Große Konzerne verfügen aber über diese Möglichkeit, und genau da beginnt die Ungerechtigkeit.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen: Wer mehr wirtschaftliche Möglichkeiten hat, muss sich auch einer größeren gesellschaftlichen Verantwortung stellen, denn unsere Steuern finanzieren immerhin unsere Krankenhäuser, unsere Schulen, unsere Pflege, unsere Pensionen und unsere Gemeinden. Deshalb gilt: Wer Steuern vermeidet, obwohl er einen gerechten Beitrag leisten müsste, belastet jene, die sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über unser Budget sprechen, hören wir ständig: Wir müssen sparen: bei der Pflege, bei der Bildung, bei den Sozialleistungen. Ich frage mich aber: Warum wird beim Sozialamt so schnell der Sparstift angesetzt, während bei internationalen Steuervermeidungen noch immer keine ordentlichen Regelungen da sind und wir diese suchen? Warum wird bei Menschen, die Unterstützung brauchen, jeder Euro dreimal umgedreht, während internationale Steuerkonstruktionen oft nur schwer zu durchschauen sind? Deswegen machen wir genau dieses Gesetz. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist eine Oppositionsrede!) – Ich freue mich auch, dass ihr zustimmt. Bei den wirtschaftlich Mächtigen müssen wir also genauso hinschauen.

Meine Damen und Herren, diese vier Abkommen sind ein wichtiger Schritt zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Wir wissen alle, dass das nicht alle Probleme löst, aber wir schaffen Transparenz, erschweren den Missbrauch und stärken die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden. Deshalb stimmen wir Sozialdemokraten zu, und – wie ich schon gesagt habe – es freut mich, dass auch die Freiheitlichen da zustimmen, weil es ein wichtiges Gesetz ist.

Ich möchte aber mit einem Gedanken schließen: Ein Staat, der beim Lohnzettel eines Arbeitnehmers jeden Cent kennt, darf bei internationalen Konzernen nicht wegschauen, wenn Millionen verschoben werden, denn Steuergerechtigkeit darf nicht an der Staatsgrenze enden, und Solidarität darf nicht dort aufhören, wo große Gewinne beginnen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile dieses.

RN/83

15.53

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen und Besucher hier im Saal und liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Mein Vorredner Kollege Wanner hat es jetzt an und für sich eh schon auf den Punkt gebracht und die technischen und juristischen Einzelheiten teilweise angeschnitten. Er hat sich ebenso auch schon für die breite Zustimmung bedankt. Diesen Worten möchte ich nachfolgen. Die breite Zustimmung im Nationalrat sowie auch hier im Bundesrat zeigt eindrucksvoll: Wenn es um die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes und um die internationale Steuergerechtigkeit geht, zieht dieses Hohe Haus an einem Strang; das ist gut so. 

Ich darf hier noch einmal ein paar Paragrafen wiederholen und auf einen gemeinsamen Kern eingehen, der diesen Beschluss auf den Punkt bringen soll. Österreich ist ein hoch entwickeltes Exportland. Unser Wohlstand, unsere Arbeitsplätze und der Erfolg unserer Betriebe hängen maßgeblich davon ab, dass unsere Unternehmen international tätig sind, investieren und neue Märkte erschließen können. Wenn österreichische Unternehmen im Ausland aktiv sind, brauchen sie ganz besonders Planungssicherheit, Verlässlichkeit sowie klare Richtlinien und Rahmenbedingungen. Wir unterstützen unsere Wirtschaft dabei auf vielfältige Weise, sei es durch Garantien oder Soft-Loan-Abkommen. 

Ein ganz wesentlicher Baustein dieser Standortpolitik sind jedoch moderne Doppelbesteuerungsabkommen. Sie verhindern, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen.

Mit dem vorliegenden Paket verfolgen wir ganz klare Ziele. Erstens stehen wir für Fair Play und Schutz vor unfairem Steuerwettbewerb. Steuerfragen machen eben nicht an Landesgrenzen halt. Große internationale Konzerne agieren global, und daher müssen auch die Steuerbehörden international vernetzt zusammenarbeiten. Mit der ausdrücklichen Aufnahme der globalen Mindeststeuer in das internationale Amtshilfeübereinkommen stellen wir den automatischen Informationsaustausch sicher. Das ist ein entscheidender Schritt gegen unfairen Steuerwettbewerb und Gewinnverlagerungen. Es darf keinen Unterschied machen, wie groß ein Unternehmen ist oder wie komplex eine Konzernstruktur aufgebaut ist. Die steuerlichen Regeln müssen für alle fair gelten. Auch die Modernisierung des Abkommens mit Katar schließt Schlupflöcher, passt die Regeln an die aktuellen OECD-Standards an und sichert Österreichs Besteuerungsrechte.

Zweitens: Es geht um die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und der Rechtssicherheit. Die Schweiz ist einer unserer wichtigsten Wirtschaftspartner. Das Änderungsprotokoll bringt moderne Regeln für Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahn, beseitigt Unklarheiten bei Betriebsstätten und erleichtert durch die Senkung der Quellensteuer auf 10 Prozent die Direktinvestitionen, den grenzüberschreitenden Kapitalfluss. Mit dem erstmals geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra schaffen wir eine solide Rechtsgrundlage für unsere Exporte und Dienstleister, bauen Handelshemmnisse ab und erweitern die Transparenz.

Diese Abkommen zeigen, wie verantwortungsvolle moderne Standortpolitik aussieht. Wir sichern Wohlstand durch klare Regeln für unsere Exportwirtschaft, schützen ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor Steuerflucht und sorgen für Transparenz und Fair Play im internationalen Wettbewerb. Ich bedanke mich für die breite Unterstützung und Zustimmung für diese Anträge. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

15.57

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.

RN/84

15.57

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer, willkommen hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt bei den vier Tagesordnungspunkten von den Vorrednern viel über Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness gehört. Wir haben da eine Modernisierung mit Katar, der Schweiz und Andorra und schaffen klare Regeln. Wir schaffen mit diesen Abkommen Rechtssicherheit und – Kollege Wanner hat es auch schon gesagt – mehr Gerechtigkeit. Einerseits zahlt der kleine Handwerker, der Bürger Steuern, und so erreichen wir, dass die internationalen Konzerne zumindest 15 Prozent zahlen.

Wenn wir aber den Tatsachen ins Auge schauen: Wir werden mit diesen Vorlagen – das ist auch jedem klar – Österreich jetzt budgetär nicht sanieren können. Das ist wahrscheinlich auch nicht das Ziel bei diesen Gesetzen. Eines ist aber schon klar – und Kollege Wanner hat das auch gesagt –: Während die hart arbeitenden Österreicher, die Steuerzahler, jeden Tag aufstehen, brav die Steuern zahlen und – neben den Unternehmen – Rekordabgaben haben, verkaufen wir diese kosmetische Anpassung an einen OECD-Standard als großen Wurf gegen die Steuerflucht.

Wir debattieren über Andorra, Katar, während das eigene Land, sprich Österreich, unter einer der höchsten Steuerbelastungen der westlichen Welt derzeit erstickt. Sie (in Richtung Staatssekretärin Eibinger-Miedl) sprechen von Planbarkeit für Exportunternehmen, aber in Wahrheit schaut diese Bundesregierung seit Jahren tatenlos zu, wie der Wirtschaftsstandort Österreich durch mangelnde Entlastung und überbordende Bürokratie international den Anschluss verliert und täglich Firmen in Insolvenz gehen. Dass wir im Jahr 2026 immer noch über das Schließen von altbekannten Schlupflöchern diskutieren müssen, ist ja kein Erfolg, sondern ein Eingeständnis des jahrelangen Fehlens echter Steuerstrukturreformen und der Bürokratie. Dafür sind Sie, vor allem die ÖVP, verantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir schon von der Bürokratie reden: Wo ist Sepp? Wo sind die NEOS? – Heute (in Richtung Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]) mit Maske, ich hoffe, Sie sind bald gesund. Alles Gute! – Es wird aber nichts gemacht. Also schauen Sie, wo Sepp ist! Der soll das erledigen.

Geschätzte Damen und Herren, echte Fairness sieht anders aus. Anstatt bürokratische Pflaster auf ein marodes internationales System zu kleben, braucht Österreich endlich eine radikale Entlastung der Arbeit und der heimischen Betriebe. 

Die Tagesordnungspunkte ändern nichts an den strukturellen Budgetproblemen unseres Landes. Diese Regierung soll Gesetze auf die Tagesordnung bringen, die der österreichischen Bevölkerung und den Unternehmen helfen und sie vor allem jetzt aus der Krise rausbringen. Diese Regierung ist mitverantwortlich. Auch die SPÖ redet immer groß, tut aber nichts. 

Die Regierung ist verantwortlich für die Rekordarbeitslosigkeit, für den Rekord an Insolvenzen, für die Inflation von über 3,6 Prozent und damit für die steigenden Lebenshaltungskosten. Die Energiepreise steigen, der tägliche Einkauf wird für viele Familien immer schwieriger. Wir brauchen eine Politik für die österreichische Bevölkerung. Diese Regierung tut es aber nicht. 

Daher: Die Menschen haben kein Vertrauen mehr in Ihre Politik. Die Menschen wollen einen Systemwechsel. Die Menschen wollen wieder Zuversicht und eine Politik, der sie wieder vertrauen können. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.01

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile dieses.

RN/85

16.01

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, willkommen bei uns! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt schon relativ viel gehört. Es geht heute, wie schon gesagt, um vier internationale Steuerabkommen. Solche Steuerabkommen brauchen wir, weil sich die Arbeitswelt und die Wirtschaft nicht immer an Staatsgrenzen orientieren. Menschen können in einem Land leben, in einem anderen arbeiten. Wir haben erst kürzlich bei unserem Besuch in Vorarlberg deutlich gesehen, dass das gerade in solchen Gebieten nahe an Grenzen wirklich fließend ist. 

Unternehmen verkaufen ihre Produkte weltweit, haben Niederlassungen in mehreren Staaten und erwirtschaften ihre Gewinne über Ländergrenzen hinweg. Da stellt sich natürlich die Frage: Welcher Staat darf dann besteuern? Und wie verhindern wir, dass einerseits Doppelsteuern gezahlt werden oder andererseits am Ende überhaupt keine? 

Deshalb schließen Staaten bilaterale Steuerabkommen miteinander. Österreich hat solche Doppelsteuerabkommen mit rund 90 Staaten, darunter natürlich Staaten wie Deutschland, Italien, aber auch USA, China oder Katar. 

Es geht hier heute im Wesentlichen zu Beginn einmal um drei solcher bilateraler Abkommen: Mit Katar zum Beispiel verbessern wir die Regeln gegen Steuerumgehung und die Besteuerung von Dividenden. Mit der Schweiz modernisieren wir unser bestehendes Abkommen unter anderem bei Pensionen, Kapitalerträgen und beim Informationsaustausch. Mit Andorra schließen wir überhaupt erstmals ein solches umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen ab. Das sind alles wichtige Schritte für mehr Rechtssicherheit, für Transparenz und natürlich Steuergerechtigkeit. 

Ich möchte hier heute aber vor allem über den ersten der vier Tagesordnungspunkte sprechen. Der ist nämlich wirklich sehr spannend, weil ein bisschen mehr dahinter ist, als man glauben möchte, nämlich nichts weniger als ein Meilenstein in der internationalen Steuergerechtigkeit, nämlich die globale Mindestbesteuerung großer Konzerne. Die haben wir in Österreich noch unter der Regierung Türkis-Grün beschlossen. Worum geht es da ganz genau? – Es ist eigentlich eine ganz einfache Idee: Auch die größten internationalen Konzerne sollen auf ihre Gewinne einen angemessenen, zumindest einen Mindestbeitrag an Steuern leisten. Diese Mindestbesteuerung liegt bei 15 Prozent. 

Da gebe ich Kollegen Wanner schon recht, wenn er sagt, dass das jetzt kein Prozentsatz ist, der sozialistisch irgendwie ein besonders großer Schritt ist, aber es betrifft große Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Wie war es denn bisher? – Bisher war es so, dass internationale Konzerne ihre Gewinne einfach in Länder mit besonders niedrigen Steuern verschieben konnten und teilweise gar keine Steuern gezahlt haben. 

Mit dieser globalen Mindestbesteuerung haben wir einmal begonnen, diesem Steuerdumping einen Riegel vorzuschieben, und dass das gelungen ist, ist tatsächlich ein historischer Durchbruch und nicht weniger. (Beifall bei den Grünen.)

Genau darum geht es auch bei dem heutigen Beschluss. Damit diese Mindestbesteuerung funktioniert, müssen die Steuerbehörden natürlich wissen, welche Gewinne internationale Konzerne wo erzielen und welche Steuern sie dort zahlen. Dazu gibt es das internationale Amtshilfeübereinkommen, das den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden regelt und überhaupt einmal ermöglicht. In dieses Abkommen fügen wir jetzt quasi diesen Bestand der Mindeststeuern ein. 

Gleichzeitig, muss ich allerdings sagen, sind wir bei der internationalen Steuergerechtigkeit erst auf halbem Weg. Die Mindestbesteuerung ist nämlich die zweite Säule einer umfassenderen Steuerreform. Die 15 Prozent sind, wie schon gesagt, nur die Untergrenze. Ein Konzern kann nach wie vor Steuern sparen, wenn er Gewinne aus einem Land, in dem er mehr als die 15 Prozent zahlen würde, quasi wegverschiebt. Die erste Säule dieses Abkommens sollte eigentlich dafür sorgen, dass die größten und profitabelsten Konzerne einen Teil ihrer Gewinne auch tatsächlich dort versteuern müssen, wo ihre Kundinnen und Kunden sind, das wäre doch nur fair, also beispielsweise bei uns in Österreich. 

Warum ist das wichtig? – Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner – Vorredner waren es nur, glaube ich – auch schon ausgeführt: weil wir alle mit unseren Steuern Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel finanzieren, weil auch unsere heimischen Unternehmen ihren Beitrag leisten und weil die größten Konzerne der Welt da nicht durch internationale Steuerregeln bevorzugt werden sollten. 

Noch einmal zusammengefasst: Die zweite Säule legt fest, wie viel Steuern große Konzerne mindestens zahlen müssen. Die erste Säule sollte dafür sorgen, dass auch die Staaten, in denen die Konzerne ihre Geschäfte überhaupt machen, einen Anteil bekommen.

Gerade angesichts des internationalen Widerstands, insbesondere aus den USA, weil gerade diese Säule die Big-Tech-Unternehmen besonders treffen würde, muss Europa da gemeinsam und entschlossen handeln. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene wirklich mit Nachdruck für gerechte Steuerregeln einsetzt. 

Es kann nicht sein, dass beispielsweise die kleine Buchhandlung ums Eck, die ich heute schon in einer anderen Rede erwähnt habe, selbstverständlich ihren Beitrag leistet, internationale Milliardenkonzerne sich nach wie vor aber vor gerechten Steuern drücken können. 

Mit der globalen Mindestbesteuerung haben wir gezeigt, dass internationale Zusammenarbeit möglich ist, dass es möglich ist, gemeinsame Regeln zu schaffen, faire Regeln zu schaffen, selbst wenn mächtige wirtschaftliche Interessen dagegen stehen. Das war wie gesagt ein Meilenstein. Jetzt müssten wir den nächsten Schritt machen, damit nicht nur die Märkte global sind, sondern endlich auch die Steuergerechtigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

16.07

Vizepräsident Daniel Schmid: Bei uns im Bundesratssitzungssaal begrüße ich recht herzlich Frau Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner. – Schön, dass Sie hier sind! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Eibinger-Miedl. Ich erteile dieses.

RN/86

16.08

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit Ihrer heutigen Zustimmung werden Sie den Weg für vier wichtige Abkommen freimachen – es wurde bereits angesprochen –, einerseits ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, wo es sehr stark darum geht, dass wir im Bereich der Mindestbesteuerung Fortschritte erzielen können, und andererseits geht es um drei Doppelbesteuerungsabkommen, wovon wir zwei novellieren, also Erneuerungen machen werden, nämlich im Bereich des Steuerabkommens mit Katar und der Schweiz, und auch ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf den Weg bringen können, nämlich mit Andorra. 

Ich weiß, dass sehr viele Bundesrätinnen und Bundesräte gerade aus dem Westen Österreichs sehr genau wissen, wie eng die Verzahnungen mit der Schweiz sind, dass es da ganz viel grenzüberschreitenden Pendlerverkehr gibt, aber natürlich auch wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Umso wichtiger also, dass wir da Fortschritte erzielen, ich hoffe, dass auch die Schweizer Seite dann sehr bald die rechtlichen Schritte setzen wird, damit dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten kann. 

Ich möchte mich da wirklich auch bei unserem Team im Finanzministerium bedanken, das gerade in den letzten Monaten umfangreiche Vorarbeiten geleistet hat, damit wir diese Abkommen so auf den Weg bringen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Es geht in sehr vielen Fällen darum, dass wir uns im Bereich der OECD-Standards auf den neuesten Stand bringen. Es geht sehr stark um Informationsaustausch, um höhere Transparenz über die Ländergrenzen hinweg. Es geht darum, dass wir Doppelbesteuerung vermeiden, aber ja – es wurde auch angesprochen –, es geht auch darum, dass wir entsprechenden Missbrauch vermeiden beziehungsweise – auch wie vorhin schon diskutiert – Stichwort Betrugsbekämpfung. 

Warum ist das für Österreich so wichtig? – Gerade diese Doppelbesteuerungsabkommen sind nämlich aus meiner Sicht auch ein wichtiger Standortfaktor, denn Österreich ist ein Exportland, bei uns wird grob gesagt jeder zweite Euro mit dem Export verdient. Die österreichischen Unternehmen sind weltweit mit ihren Produkten, mit ihren Technologien erfolgreich und diese Unternehmen brauchen da auch entsprechende Rechtssicherheit, wenn sie über die Grenzen hinweg eben diesen Handel betreiben. 

Für mich ist an dieser Stelle auch wichtig zu betonen, dass wir neben den Doppelbesteuerungsabkommen auch weitere Unterstützung für die österreichischen Betriebe im Rahmen der Exportförderung haben, wo wir gerade auch in den vergangenen Monaten mit etlichen Ländern sogenannte Soft-Loan-Abkommen unterzeichnet haben, sei es mit Vietnam, sei es mit den Philippinen, sei es mit der Mongolei und in Kürze auch mit Indonesien, weil wir auf neue Märkte gehen wollen und auf neue Märkte gehen müssen. Denn wir sehen, dass gerade der internationale Handel in den vergangenen Monaten und Jahren unter Druck gekommen ist – Stichwort neue Zölle, neue Restriktionen – und daher ist es wichtig, dass wir da diversifizieren und unsere Exportwirtschaft auf breitere Beine stellen. 

Ja, ich betone auch – weil es vorher angesprochen wurde –: Wir müssen auch im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit unsere Hausaufgaben hier in Österreich machen. Ich bin daher sehr froh, dass wir einerseits die schon angesprochene Industriestrategie mit dem Fokus auf Schlüsseltechnologien auf den Weg gebracht haben, und – weil die Frau Bundesministerin da ist – ich halte es auch für einen ganz wichtigen Schritt, dass der Pakt für Forschung, Technologie und Innovation im Ausmaß von 5,5 Milliarden Euro beschlossen werden konnte; also weiterhin ein ganz klarer Fokus auf die Innovationskraft unserer Betriebe. 

(In Richtung FPÖ:) Ja, es braucht da auch Entlastung, da bin ich ganz d’accord. Umso wichtiger ist es auch, dass wir die Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 2 Milliarden Euro bereits beschlossen haben und ebenso ab 1.1.2027 den Industriestrompreis und auch das SAG, also die Strompreiskompensation, auf den Weg bringen können, damit wir in beiden Bereichen – im Bereich der Lohnstückkosten und im Bereich der Energiekosten – die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe verbessern können. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Das Thema Bürokratie zieht sich heute durch, ich habe es auch bei den vorigen beiden Tagesordnungspunkten schon angesprochen, und ja, das ist ein Marathon und kein Sprint. Da haben wir sehr viele Bereiche, wo wir hingreifen müssen. Ich möchte jetzt einen Bereich nennen, in dem wir wesentliche Fortschritte bereits erzielt haben beziehungsweise wo etwas in Arbeit ist, und das ist der Bereich der Verfahrensdauern. Wir haben beispielsweise im AVG, was Großverfahren betrifft, Verbesserungen erzielt, wir sind gerade dabei, im UVP-Gesetz, also bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, zu Beschleunigungen zu kommen, denn ich glaube, da ist ganz vielen Betrieben bei der Umsetzung von Projekten geholfen, dass wir da schneller in die Umsetzung kommen und damit wirklich auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Umsetzungsgeschwindigkeit in Österreich erhöhen können. 

Neben all diesen Bereichen, die wir hier in Österreich angehen, braucht es wie gesagt aber auch den internationalen Bereich. Wir brauchen da auch entsprechende Rahmenbedingungen für den Export und das würden wir mit diesen beiden novellierten und dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen heute wieder ein Stück weit unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

16.14

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für die Stellungnahme.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/87

Abstimmung

Vizepräsident Daniel Schmid: Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend eine Änderung der Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll. 

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz. 

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.