RN/88
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz geändert wird (620 d.B. und 642 d.B. sowie 11879/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/89
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GeoSphere Austria-Gesetz geändert wird, präsentieren.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile dieses.
RN/90
16.21
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher daheim vor den Bildschirmen! Ist das nicht wunderschön? Abstimmungsorgie, alle dafür, alles einstimmig. (Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]: Das liegt an euch!) Das hört jetzt aber auf, es tut mir leid. (Allgemeine Heiterkeit.) Das hat natürlich einen Grund. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Thema ist ja deswegen nicht uninteressant, weil immer wieder der Vorwurf kommt, dass wir gegen alles sind. Sehr oft haben wir das schon gehört; das stimmt, wie wir heute wirklich bewiesen haben, nicht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Bei Andorra sind wir uns einig!) – Hm? (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Bei Andorra sind wir uns einig!) – Bei Andorra, ja. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Vielleicht sollten wir einmal hin.
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des GeoSphere Austria-Gesetzes wirft aus unserer Sicht aber trotzdem erhebliche fachliche, organisatorische, finanzielle und verfassungsrechtliche Fragen auf. Diese stellen nicht nur wir uns, sondern die stellt auch das Bundesland, aus dem ich komme, das Land Steiermark, in einer entsprechenden Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf. Und ich kann das nachvollziehen.
Ich möchte aber vorweg ausdrücklich festhalten, dass natürlich eine Verbesserung der Datenlage im Katastrophenschutz, eine bessere Auswertung von Naturereignissen und eine fundierte österreichweite Informationslage grundsätzlich wichtig und nachvollziehbare Ziele sind. Gerade ein Land wie die Steiermark, in dem aufgrund seiner geografischen und klimatischen Gegebenheiten immer wieder Naturgefahren, Hochwasserereignisse, Murenabgänge und andere Katastrophen vorkommen, weiß um die Bedeutung verlässlicher Daten, aber ein sinnvolles Ziel allein, geschätzte Damen und Herren, rechtfertigt noch kein Gesetz, dessen konkrete Umsetzung ungeklärt ist und dessen Auswirkungen auf Länder, Gemeinden und Einsatzorganisationen nicht ausreichend berücksichtigt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau darin liegt unser zentraler Kritikpunkt. Der Gesetzentwurf ist in wesentlichen Punkten nicht ausreichend konkretisiert. Der Entwurf sieht zum Beispiel eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten vor, lässt jedoch wesentliche Fragen offen. Es ist nicht ausreichend geregelt, welche Daten konkret zu übermitteln sind, in welcher Form dies erfolgen soll und welche Anforderungen an Vollständigkeit, Qualität und technische Aufbereitung gestellt werden.
Diese Unklarheiten sind keineswegs nur eine Formalität. Die Bundesländer verfügen über unterschiedliche gesetzliche Grundlagen im Katastrophenschutz. Sie haben unterschiedliche Zuständigkeiten, Organisationsstrukturen und Verfahren zum Erlassen und Verarbeiten von Daten entwickelt.
Innerhalb der Steiermark werden relevante Informationen von verschiedenen Dienststellen des Amtes der steiermärkischen Landesregierung erfasst und in unterschiedlichsten Datenverarbeitungssystemen verarbeitet. Eine gemeinsame Datenlieferung, so wie sie jetzt in dem Gesetz gefordert wird, erfordert aber zunächst eine Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen, die technische Aufbereitung der Daten sowie gegebenenfalls die Entwicklung neuer Schnittstellen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, unterschiedliche Datenbestände abzugleichen und Doppelerfassungen zu vermeiden. Das bedeutet klarerweise einen erheblichen organisatorischen und technischen Aufwand.
Wenn der Bund eine österreichweite aussagekräftige Datenbank schaffen möchte, muss er zunächst einmal verbindlich festlegen, welche Daten benötigt werden und nach welchem einheitlichen Standard sie zu erfassen und zu übermitteln sind.
Da stelle ich jetzt gerade die Tätigkeit unserer Reformpartnerschaft ein bisschen infrage, weil es nicht sein kann, dass im Zeitalter der Reformpartnerschaft – die Gespräche auf Ebene der Länder und der Regierung sind ja nachweisbar am Laufen – Länder zuerst erhebliche Ressourcen in neue Prozesse investieren müssen, ohne überhaupt genau zu wissen, welche Daten am Ende tatsächlich benötigt werden. Das finde ich schon ziemlich merkwürdig. Wir fordern deshalb eine konkrete, nachvollziehbare und gemeinsam mit den Ländern erarbeitete Festlegung der Datenanforderungen, bevor eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Laut Einschätzung des Landes Steiermark werden die vorgesehenen Datenübermittlungen zu unnötigen Doppelerfassungen führen. Ein besonders problematischer Punkt ist die zusätzliche Verpflichtung von Organisationen, die bereits im Auftrag zuständiger Behörden tätig sind. Die steirischen Feuerwehren handeln bei der Vollziehung der einschlägigen gesetzlichen Aufgaben im Auftrag der jeweiligen zuständigen Behörde, etwa des Bürgermeisters, der Bezirkshauptmannschaft oder der Landesregierung. Wenn die zuständige Behörde bereits gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Daten bereitzustellen, stellt sich für uns die entscheidende Frage: Warum sollten dieselben Daten zusätzlich noch einmal durch die beauftragte Feuerwehr übermittelt werden?
Eine solche parallele Verpflichtung schafft nicht automatisch einen Mehrwert, sie kann vielmehr zu mehrfachen Datenerfassungen, zusätzlichem Dokumentationsaufwand und vermeidbaren Abstimmungsproblemen führen. Wir müssen uns daher fragen, ob der Gesetzentwurf tatsächlich die Effizienz verbessert oder ob er in der Praxis nicht eine neue bürokratische Belastung erzeugt. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Grundsatz sollte lauten: Daten sollen möglichst einmal, in geeigneter Form und durch die sachlich zuständige Stelle erfasst und bereitgestellt werden. Bestehende Datenbestände und Verwaltungsprozesse sind zu nutzen, anstatt zusätzliche Meldewege ohne nachgewiesenen Mehrwert zu schaffen.
Die finanziellen Folgen für Länder und Gemeinden sind nicht ausreichend erklärt. Die vorgesehenen Verpflichtungen werden nicht ohne Kosten umzusetzen sein, was ja ein logischer Fall ist. Es braucht Personal, technische Infrastruktur, Datenaufbereitung, Schnittstellen, Qualitätssicherung und laufende Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen.
In den Erläuterungen werden Kosten von 5 000 Euro je zuständiger Stelle und Datenlieferung angeführt. Für uns ist es derzeit noch nicht nachvollziehbar, wie diese Schätzung überhaupt zustande gekommen ist und ob sie den tatsächlichen organisatorischen und technischen Aufwand realistisch abbildet. Das sieht auch das Land Steiermark so.
Ebenso wenig ist ausreichend begründet, weshalb die Bündelung von Daten künftig Einsparungen darstellen soll, die den zusätzlichen Aufwand bei den datenliefernden Stellen ausgleichen könnten. Solange Umfang und Häufigkeit der Datenlieferung sowie die technische Anforderung nicht klar definiert ist, ist auch eine seriöse Kostenschätzung unserer Ansicht nach nicht möglich.
Besonders entschieden lehnen wir ab, wenn die Kosten einer zentralen Datenbank letztendlich auf Länder, die Gemeinden oder andere verpflichtete Stellen abgewälzt werden. Wer eine neue bundesweite Dateninfrastruktur schaffen möchte, muss auch die finanziellen Rahmenbedingungen transparent darlegen. Es braucht eine nachvollziehbare Kostenschätzung und eine eindeutige Regelung der Finanzierung. Neue gesetzliche Pflichten dürfen nicht geschaffen werden, ohne ihre finanziellen Auswirkungen ehrlich zu beziffern und die Kostentragungen auch verbindlich zu erklären.
Wir sehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Feuerwehren. Besonders kritisch beurteilen wir die vorgesehene Verpflichtung von Körperschaften öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetze eingerichtet wurden. In der Steiermark betrifft es unter anderen vor allem die Feuerwehren, die nach dem Steiermärkischen Feuerwehrgesetz Körperschaften öffentlichen Rechts sind.
Gemäß Art. 15 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz fällt das Feuerwehrwesen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, soweit nicht besondere bundesverfassungsrechtliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Die Rechte und Pflichten der steirischen Feuerwehren sind im Steiermärkischen Feuerwehrgesetz geregelt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Bund durch ein einfaches Bundesgesetz zusätzliche Aufgaben für diese landesgesetzlich eingerichteten Organisationen begründen darf. (Vizepräsident Gfrerer übernimmt den Vorsitz.)
Diese Frage kann nicht mit einem pauschalen Hinweis auf Nutzung einer österreichweiten Datenbank beantwortet werden, vielmehr muss sorgfältig geprüft werden, ob die vorgesehenen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilungen vereinbar sind. Solange diese Bedenken nicht ausgeräumt sind, ist es aus unserer Sicht nicht vertretbar, die Feuerwehren mit zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen zu belasten.
Geschätzte Damen und Herren, wir stellen uns nicht gegen die Verbesserung der Datenqualität und auch nicht gegen eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern, wir stellen uns aber gegen eine gesetzliche Regelung, die wesentliche Fragen der Umsetzung offenlässt, zusätzliche Bürokratie erzeugen kann, erhebliche Kosten verursacht und zugleich verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.
Ein gutes Gesetz muss nicht nur nachvollziehbare Ziele verfolgen, es muss auch klar, praxistauglich, finanzierbar und verfassungskonform sein. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen aus unserer Sicht in seiner derzeitigen Form nicht.
Wir erwarten uns daher, dass vor einer weiteren Gesetzwerdung die betroffenen Länder und die Gemeinden sowie die zuständigen Einsatzorganisationen umfassend eingebunden werden. Datenanforderungen müssen vereinheitlicht, konkretisiert, bestehende Meldewege berücksichtigt, unnötige Doppelerfassungen vermieden und die finanziellen Auswirkungen tatsächlich transparent dargestellt werden. Bis diese Voraussetzungen erfüllt sind, geschätzte Damen und Herren, lehnen wir diesen vorliegenden Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Ziel, geschätzte Damen und Herren, ist nicht mehr Bürokratie, sondern ein wirksamer Katastrophenschutz, nicht zusätzliche Datenmeldungen um ihrer selbst willen, sondern für eine tatsächlich bessere Informationsgrundlage, nicht neue Verpflichtungen auf Kosten der Länder und der Gemeinden, sondern eine faire, rechtlich abgesicherte und gemeinsam erarbeitete Lösung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.32
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Ich erteile es.
RN/91
16.33
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Die deutsche Sprache bringt ja manch skurrile Begriffe hervor. Da gibt es zum Beispiel die Doppelhaushälfte – ist es jetzt ein doppeltes Haus, ist es nur die Hälfte? –, es gibt den Ohrwurm, der weder ein Wurm ist noch in unserem Ohr sitzt, und dann gibt es da noch einen Begriff, der uns vor allem in den letzten Jahren wahrscheinlich ein bisschen mehr beschäftigt hat, das ist nämlich der Begriff des Jahrhunderthochwassers.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin im Jahr 2002 geboren, das heißt noch nicht einmal ein Vierteljahrhundert alt, und habe trotzdem in meiner Zeit auf dieser Erde schon drei von diesen sogenannten Jahrhunderthochwassern miterlebt. Man merkt, irgendwie geht diese Rechnung nicht ganz auf. Während wir über die Doppelhaushälfte, den Ohrwurm oder sonstige Begriffe vielleicht noch schmunzeln können, ist uns beim Jahrhunderthochwasser das Lachen wohl vergangen.
Ich bin in Krems an der Donau zu Hause, und ich glaube, gerade bei uns in Niederösterreich haben wir die Bilder von den Hochwassern im Jahr 2024 noch sehr deutlich vor Augen: überflutete Straßen, Häuser und Keller, die unter Wasser stehen, Menschen, die innerhalb von wenigen Stunden ihr Hab und Gut verloren haben, Menschen, die ihre Wohnung verlassen mussten, die evakuiert wurden und teilweise vor den Trümmern ihrer Existenz gestanden sind.
Wir erinnern uns auch an die unzähligen Einsatzkräfte, die damals tagelang und teilweise bis zur völligen Erschöpfung im Einsatz waren: Feuerwehrleute, Rettungskräfte und viele Freiwillige, die angepackt haben, als Hilfe dringend gebraucht wurde. Ihnen gilt auch heute unser Dank dafür. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
Dank allein reicht aber bekanntlich nicht. Wir haben auch die politische Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Einsatzkräfte, unsere Gemeinden bestmöglich auf solche Ereignisse vorbereitet sind. Diese Bilder aus dem September 2024 zeigen uns vor allem eines: Wir müssen uns auf solche Katastrophen, die leider immer häufiger werden, vorbereiten. Und genau darum geht es auch heute bei dieser Novelle des GeoSphere Austria-Gesetzes.
Genauso wichtig ist etwas, das man auf den ersten Blick neben dem Katastrophenschutz, dem Hochwasserschutz, den die Gemeinden fleißig bauen, vielleicht gar nicht so bedenkt: Das ist Wissen. Wir müssen wissen, wo Gefahren entstehen können, welche Regionen besonders betroffen sind, welche Maßnahmen tatsächlich helfen, um Menschen und ihr Eigentum zu schützen. Und genau da kommt die Geosphere Austria ins Spiel.
Mit der heutigen Gesetzesnovelle schaffen wir unter anderem die Grundlage für eine österreichweit einheitliche Schadensdatenbank. Wir können künftig besser nachvollziehen, welche Schäden ein Hochwasser in einer bestimmten Region hinterlassen hat, welche Schutzmaßnahmen funktioniert haben und wo man vielleicht nachschärfen muss.
Wir müssen schließlich nicht wieder bei jeder Katastrophe bei null anfangen, sondern können besser aus den Erfahrungen der vergangenen lernen. Genau das ist auch für unsere Gemeinden und unsere Einsatzorganisationen entscheidend, denn je besser wir Risiken einschätzen können, desto gezielter können wir Vorsorgemaßnahmen treffen, Einsatzpläne erstellen und im Ernstfall reagieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, wir sind uns alle einig: Unsere Feuerwehrleute und die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer leisten bei solchen Katastrophen Unglaubliches, aber wir sollten ihnen nicht nur danken, wenn sie wieder einmal tagelang im Einsatz waren, sondern wir sollten auch alles dafür tun, dass sie beim nächsten Mal auf die bestmöglichen Informationen zurückgreifen können. Und genau dazu leistet diese Gesetzesnovelle einen wichtigen Beitrag.
Wir erleben immer häufiger extreme Hitze, längere Trockenperioden und heftige Niederschläge. Die Wissenschaft zeigt uns, dass sich viele dieser Risiken durch die Erderwärmung und den Klimawandel weiter verschärfen. Deshalb brauchen wir beides: konsequenten Klimaschutz, damit die Krise nicht noch schlimmer wird, und eine gute Vorbereitung auf jene Folgen, die wir heute schon nicht mehr verhindern können. Dafür brauchen wir Wissenschaft, dafür brauchen wir verlässliche Daten und öffentliche Einrichtungen wie die Geosphere.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Samt hat schon vorweggenommen, dass die FPÖ heute wieder einmal nicht zustimmen wird. – Euer Parteichef Herbert Kickl hat im Sommergespräch noch erklärt: „Wir sind [...] die einzige Partei, die sich zum Klimawandel bekennt.“ Lustigerweise seid ihr heute die einzige Partei, die dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmt. Auch die Rechnung geht sich in meinen Augen nicht ganz aus. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
16.37
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile es ihm.
RN/92
16.38
Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen zu Hause an den Endgeräten! Ja, gute Wissenschaft braucht verlässliche Daten, und gute politische Entscheidungen brauchen fundierte wissenschaftliche Grundlagen.
Genau darum geht es heute bei dieser Novelle zum GeoSphere Austria-Gesetz. Sie hat drei wesentliche Ziele: internationale Verantwortung, eine unbürokratische und sparsame Umsetzung sowie eine bessere Katastrophenvorsorge für die Zukunft.
Zuerst zur internationalen Verantwortung: Österreich hat sich mit dem Sendai-Rahmen der Vereinten Nationen verpflichtet, Katastrophenschäden systematisch und vergleichbar zu erfassen. Das ist gelebter Multilateralismus. Naturkatastrophen machen weder an Gemeinde- noch an Landes- und schon gar nicht an Staatsgrenzen halt. Wer Schäden vergleichbar erfassen will, braucht eine gemeinsame zentrale Datenbasis. Diese schaffen wir mit der zentralen Schadensdatenbank.
Zweitens: Internationale Verantwortung muss nicht automatisch zu mehr Bürokratie führen. Wir schaffen keine neue Verwaltungseinheit, sondern entwickeln eine bestehende weiter. Wir nutzen vorhandene Datenschnittstellen und technische Komponenten, und – gerade als Bürgermeister ist mir das besonders wichtig – es gibt keine zusätzliche Bürokratie für die Gemeinden.
In Tirol nutzen wir bereits bei Großwetterlagen und Katastrophen die digitale Plattform Esis, ein Einsatzinformationssystem, zum Dokumentieren, aber auch zum Kommunizieren zwischen Behörden und Einsatzorganisationen. Vielleicht könnte sich die Steiermark da ja etwas abschauen.
Drittens: Katastrophenvorsorge ist eine Frage der Sicherheit und auch der wirtschaftlichen Vernunft. Ob beim Hochwasser, durch Starkregen, Sturmereignisse oder Murenabgänge – unsere Einsatzorganisationen brauchen da verlässliche Grundlagen und eine gemeinsame Datenbank. Das stellt sicher, dass wir aus Schäden lernen. So nutzen wir Wissenschaft, damit sie direkt den Menschen zugutekommt.
Ein Punkt gehört dazu, weil er die Qualität der Daten betrifft: die Genauigkeit. Klima und Wetter sind gekoppelte, nicht lineare und chaotische Systeme, Aussagen darüber sind daher immer nur Wahrscheinlichkeitsaussagen und der Prognose sind Grenzen gesetzt, die auch künstliche Intelligenz nicht überwindet.
Mit dieser Unsicherheit müssen wir ehrlich umgehen, deshalb kommt es darauf an, den Expertinnen und Experten, die diese Daten sorgfältig bereitstellen, zu vertrauen. Ihre Stärke liegt in der Zurückhaltung, sie liefern Daten und die politische Bewertung ist unsere Aufgabe. Wissenschaftlicher Zweifel ist kein Mangel, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Geschätzte Damen und Herren, diese Novelle verbindet internationale Verpflichtungen, sparsame Umsetzung und konkreten Nutzen für die Menschen und die Einsatzorganisationen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
16.41
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es ihr.
RN/93
16.41
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werte Frau Ministerin, willkommen bei uns im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende, Zuhörende zu Hause! Ja, wir alle erinnern uns an das Hochwasser im September 2024, zumindest die Personen, die im Osten Österreichs wohnen: überflutete Häuser, zerstörte Straßen, unterbrochene Bahnverbindungen, bei denen es teilweise wirklich Monate oder Jahre gedauert hat, bis die Schäden wieder behoben waren, Menschen, die innerhalb weniger Stunden vor den Trümmern ihrer Existenz gestanden sind.
Ob wir in Zukunft wieder ein Jahrhunderthochwasser erleben werden, das können wir – zumindest kurzfristig gedacht – nicht beeinflussen; wie gut wir darauf vorbereitet sind, das können wir sehr wohl beeinflussen. Wir können nicht verhindern, dass es wieder ein Hochwasser gibt, aber wir können verhindern, dass wir jedes Mal dieselben Fehler machen.
Genau darum geht es heute: Mit der Novelle des GeoSphere Austria-Gesetzes schaffen wir die gesetzliche Grundlage für eine österreichweite, einheitliche Schadensdatenbank. Das klingt zunächst ziemlich technisch, aber dahinter steckt ein ganz einfacher Gedanke: Wir müssen aus vergangenen Katastrophen lernen, um zukünftige Schäden möglichst zu verhindern. Stellen wir uns zum Beispiel vor, zwei Gemeinden werden vom selben Hochwasser getroffen. In der einen entstehen enorme Schäden, die andere kommt im Wesentlichen mit dem Schrecken davon. Woran liegt das? – An den Schutzmaßnahmen, an der Bebauung, an der Art, wie das Wasser abfließen konnte? Genau solche Zusammenhänge müssen wir erkennen, damit wiederum andere Gemeinden davon profitieren können. Dafür brauchen wir verlässliche Daten.
Wir müssen diese Daten nicht erst mühsam neu erheben, viele davon gibt es längst, sie werden bereits längst erhoben, sie liegen nur verstreut bei unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen. Geosphere Austria soll sie zukünftig zusammenführen und vergleichbar auswerten. Das ist nicht nur gut für den Katastrophenschutz, das ist natürlich auch wirtschaftlich absolut vernünftig, denn jeder Schaden, den wir durch kluge Vorbereitung, durch kluge Vorsorge verhindern, erspart uns teure Schadenszahlungen, teure Reparaturen und vor allem erspart es uns menschliches Leid. Wir alle kennen ja den Vergleich: Für jeden Euro, den wir in Klima- und Umweltschutz investieren, sparen wir uns in Zukunft 7 Euro an Folgekosten von Katastrophen.
Einen Punkt möchte ich aber tatsächlich auch kritisch anmerken. Die Bundesländer und Gemeinden sind zukünftig nicht mehr verpflichtet, ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Der Hintergrund ist der Wegfall einer verfassungsrechtlichen Grundlage im Zuge der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes. Das erklärt die Änderung, das löst aber das Problem nicht. Wir wollen eine österreichweite Schadensdatenbank schaffen, dann müssen wir aber auch sicherstellen, dass ganz Österreich tatsächlich darin abgebildet ist. Eine Datenbank, in der wichtige Informationen aus einzelnen Bundesländern fehlen, kann nur ein unvollständiges Bild liefern. Da braucht es eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Ich erwarte mir oder wir erwarten uns, dass daran wirklich weitergearbeitet wird.
Und ja, Kollege Samt, diese Datenschnittstelle ist mit Aufwand verbunden, und das wird Kosten verursachen, ganz klar, aber die Frage ist: Was ist die Alternative? Was ist die Alternative? – Weiterhin Unsicherheiten, eine schlechte Datenlage für die Prognose von Katastrophen und die Wirksamkeit von Maßnahmen. Diese Daten nicht für den Schutz der Bevölkerung zu verwenden, das wäre ja fast schon fahrlässig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz stärken wir die wissenschaftliche Grundlage für bessere Katastrophenvorsorge. Es ist ein sinnvoller Schritt, auch wenn wir, wie gesagt, bei der Zusammenarbeit mit den Bundesländern noch nachbessern müssen. Wir haben die Schäden durch das Hochwasser aus 2024 nur teilweise beheben können, wir können auch nicht verhindern, dass es weitere Hochwässer gibt, aber wir können dafür sorgen, dass wir beim nächsten Mal besser vorbereitet sind. Vielleicht stehen dadurch weniger Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
16.45
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Für eine Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eva- Maria Holzleitner. Ich erteile es.
RN/94
16.45
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Werte Zusehende! Warnungen vor Hitzetagen im Sommer, die Information zu Luftqualität und Schadstoffbelastung als Maß für die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: tagtäglich auf einem Blick, leicht zugänglich für uns alle am Smartphone.
Die Vorhersage von Dürreperioden und somit auch die extrem starke Auswirkung auf die österreichische Landwirtschaft, letzten Endes als genaue Auskunft für Bäuerinnen und Bauern, die Warnung vor Unwettern und damit vor Gefahren wie Hochwasser, Hangrutschungen, ganz wesentlich, es wurde auch schon erwähnt, für die Feuerwehren, für die Einsatzorganisationen in Österreich: All das liefert GeoSphere Austria jeden Tag, und zwar für uns alle, für ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen.)
Mit dieser Gesetzesnovelle kann sie ihre Arbeit noch präziser, noch genauer, noch besser, noch wirksamer gestalten, denn Vorbereitung, Resilienz, Krisenfestigkeit, das ist offen gesprochen in Zeiten des Klimawandels wichtiger denn je. Geosphere ist als nationaler geologischer, geophysikalischer, klimatologischer, meteorologischer Dienst ein ganz, ganz wesentlicher Baustein und leistet zum wissensbasierten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen wesentliche Grundlagen.
Außergewöhnliche Wetterereignisse und Extremwetterlagen: Ja, wir haben es in den letzten Jahren gespürt, diese Ereignisse werden mehr. Deswegen wird auch die Arbeit der Geosphere Austria immer wichtiger, um eben Gefahren wie Dürren, Unwetter, Hochwasser, Hangrutschungen frühzeitig zu erkennen und auch mögliche Auswirkungen besser einschätzen zu können. Weil es angesprochen wurde: Wenn wir das besser einschätzen können, sparen wir uns natürlich auch Geld, denn dann kann man Vorsorge leisten, und darum geht es auch in dieser Novelle. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Damit können wir Risiken reduzieren und Schäden verringern, und Geosphere Austria und diese Novelle liefern die Grundlage dafür, auch für eine sichere Energieversorgung, für den Schutz unserer Wasser- und Rohstoffvorräte und auch für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Also es kann wirklich tatsächlich allumfassend gesagt werden: Wenn diese Novelle in Wirkung gelangt, dann können wir umfangreich Mittel einsparen, effizienter, besser werden, und auf vieles besser vorbereitet sein.
Die legistischen Anpassungen, auch das möchte ich betonen, sind definitiv praxisnah gestaltet, einerseits in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz, wo einige Anpassungen vorgenommen wurden, aber auch einfach aufgrund von Änderungen, die sich ergeben haben, weil dieses Gesetz ja im Ursprung noch relativ neu ist. Geosphere Austria gibt es in dieser Form seit 2023. Da hat man einfach erkannt, dass einiges noch nicht ganz so praxisnah ist, und diese Novelle trägt dem Rechnung.
Ich glaube, am wichtigsten, es wurde schon erwähnt, ist eben die gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Schadensdatenbank. Sie dient der österreichweit einheitlichen, standardisierten und vergleichbaren Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Naturereignissen, Schäden und Folgen, die sich daraus ergeben, und soll Grundlage für Katastrophenvorsorge, Katastrophenrisikobewertung, Risikomanagementplanung, die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen, die wissenschaftliche Forschung und die Erfüllung internationaler und unionsrechtlicher Berichtspflichten bieten. Das heißt, wir sind durch diese Novelle besser vorbereitet denn je, also insgesamt ist das extrem wichtig.
Ich möchte zum Abschluss trotzdem an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Geosphere Austria danken, weil sie uns eben tagtäglich mit den wichtigsten Informationen zu Wetter, zu Umwelt versorgen, ganz unkompliziert und hochqualitativ. Letzten Endes ist das auch die wissenschaftliche Basis für sauberes Trinkwasser, für sicheres Bauen, für wirksamen Klimaschutz, sie bewahrt – und das darf international nicht gering geschätzt werden – unser geowissenschaftliches Gedächtnis für Forschung, für Bildung.
Bundesrätin Muthsam hat gesagt, sie ist noch kein Vierteljahrhundert alt. Die Geosphere Austria hat Daten, die sogar bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, also sozusagen beinahe ein Brückenschlag zwischen den Generationen, würde ich meinen (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: ... das ist meine Generation! – Heiterkeit bei der ÖVP), also eine wirklich extrem wichtige Institution. So können wir kluge Entscheidungen treffen.
Auch das möchte ich an dieser Stelle erwähnen: Seit wenigen Tagen ist der wissenschaftliche Generaldirektor der Geosphere Austria Andreas Schaffhauser auch europäischer Präsident der Weltorganisation für Meteorologie. Das ist wirklich ein Renommee für Österreich und tatsächlich auch eine Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit der Geosphere Austria, dass wir diese wichtige internationale Position in den kommenden Jahren durch den Generaldirektor abdecken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen.) – Großartig, herzlichen Dank an die Geosphere Austria.
Und herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie keinen Widerspruch einlegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
16.51
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank für die Stellungnahme.
Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. – Entschuldigung, das hat sich erledigt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bernadette, komm jetzt, sag was! – Bundesrätin Geieregger [ÖVP/NÖ]: Es ist schon alles gesagt!)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/95
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.