RN/98

Präsidium

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 15

Abstimmung: Der Antrag 437/A-BR/2026 auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete wird angenommen.“


Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls Einwände? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen, 4399/J- BR/2026 bis 4400/J-BR/2026, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 438/A(E)-BR/2026 der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Die strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich“, der dem Justizausschuss zugewiesen wird.


Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 26. November 2026, 9 Uhr, in Aussicht genommen. 

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen. 

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 24. November 2026, 14 Uhr, vorgesehen.

Ich bedanke mich für die konstruktive Sitzung am heutigen Tag. Alles Gute! 

Die Sitzung ist geschlossen.