E-155-BR/98

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 12. März 1998

angenommen anläßlich der Beratungen über den Entschließungsantrag der Bundesräte Leopold Steinbichler, Hedda Kainz und Kollegen betreffend Fortführung der österreichischen Atomenergiepolitik

(105/A(E)-BR/98 und 5648/BR der Beilagen)

 

1. Zur Reduktion bestehender und Vermeidung zusätzlicher grenznaher kerntechnischer Anlagen wird die Bundesregierung ersucht, im Rahmen der bevorstehenden EU-Beitrittsverhandlungen mit Mittel- und Osteuropastaaten verbindlich für die Erstellung von Atomausstiegskonzepten einzutreten. Zur Unterstützung dieses Konzeptes soll eine gemeinsame Position aller kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Länder in der EU angestrebt werden.

2. Obwohl im Prinzip dem Ansatz der Europäischen Kommission beigepflichtet werden kann, die einzelnen Kernkraftwerke differenziert nach ihrem Konstruktionsprinzip, dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard und ihrer Nachrüstbarkeit zu beurteilen, sollte für Kernkraftwerke sowjetischer Bauart, auch wenn sie als nachrüstbar eingestuft werden, grundsätzlich die Stillegungsoption verfolgt werden. Dies betrifft insbesondere die AKW Dukovany, Temelin, Paks, Bohunice, Mochovce und Kozloduy. Beim AKW Krsko sollte ebenfalls langfristig die Stillegungsoption verfolgt werden.

3. Zusätzlich soll in den zuständigen EU-Organen die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung dieser Konzepte angestrebt werden. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, nach Möglichkeit auf die Finanzierungsinstitutionen der EU einzuwirken, damit sie nach dem Vorbild und entsprechend den Analysen der Weltbank aus prinzipiellen Erwägungen in Zukunft keine Kredite für den Ausbau der Kernenergie in Mittel- und Osteuropa gewähren möge.

4. Die Bundesregierung wird ersucht, sich für die Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen und die Schaffung europäischer Organisationsstrukturen zur Förderung erneuerbarer und nachhaltiger Energieträger anzustreben.

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5. Die Bundesregierung wird schließlich ersucht, unabhängig von den Beitrittsverhandlungen der EU mit den Mittel- und Osteuropastaaten in Fortführung ihrer bisherigen Anti-Atompolitik alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Realisierung aller ausländischen Projekte zur Errichtung neuer Atomkraftwerke in grenznahen Bereichen zu verhindern, und sich weiterhin für eine europäische Koalition atomfreier Staaten und Regionen einzusetzen.

6. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundesrat im zweiten Halbjahr 1999 über den Stand der Umsetzung bzw. die Fortschritte, die in der österreichischen Atomenergiepolitik erzielt werden konnten, zu berichten.


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