E-163-BR/2000

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 12. Oktober 2000

angenommen anlässlich der Debatte zur Erklärung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, zum Themenkreis Kernkraftwerk Temelin und die Situation in Oberösterreich

Der Bundesrat unterstützt die Position der Bundesregierung zu den aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit dem KKW Temelin und ersucht die Bundesregierung, ihre Bemühungen auf der Grundlage nachfolgender Feststellungen fortzusetzen:

1. Ohne abschließende Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerkes Temelin darf die Inbetriebnahme nicht weiter vorangetrieben werden.

2. Einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels und des Umweltkapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin, wie im Gemeinsamen Standpunkt der Union gefordert, kann von Seiten Österreichs nicht zugestimmt werden.

3. Eine Einbindung Österreichs und der anderen betroffenen Nachbarstaaten in alle weiteren UVP-Verfahren, insbesondere eine Gesamt-UVP nach europäischen Standards zu Temelin durch die tschechischen Behörden sowie eine umgehende Ratifizierung der Espoo-Konvention über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das tschechische Parlament ist dringend erforderlich.

4. Die Klärung aller offenen Sicherheitsfragen wie beispielsweise Erdbebensicherheit oder Sicherung gegen andere Katastrophenfälle ist von den zuständigen tschechischen Behörden weiterhin mit Nachdruck einzufordern.

5. Eine Bewertung des KKW Temelin durch eine unabhängige europäische Expertenkommission ist einzufordern. Die Nominierung solcher Experten könnte z.B. durch die Europäische Kommission erfolgen.

6. Auf europäischer Ebene sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen tschechische Atomstrom-Exporte in den EU-Raum geltend zu machen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um tschechische Atomstrom-Exporte nach Österreich zu unterbinden.

7. Verbindliche europäische Normen für ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit sind in den entsprechenden EU-Gremien anzustreben.


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