E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 20. Juli 2001
betreffend die konsequente Fortsetzung der gemeinsamen Anti-Atom-Politik Österreichs
angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik
Der Bundesrat
- bekräftigt den Aktionsplan "Österreichische Anti-Atom-Politik im europäischen Zusammenhang";
- bekräftigt seine Position zum KKW Temelin, wie sie in der Entschließung (E-163-BR/2000) vom 12. Oktober 2000 zum Ausdruck kommt;
- unterstützt die Initiativen der Bundesregierung zur Schaffung hoher europäischer Sicherheitsstandards, zur Reform und Integration des Euratom-Vertrags in den EG Vertrag im Sinne einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie beispielsweise einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere in Hinblick auf "Ausstiegsszenarien" und Energienutzung insbesondere in Hinblick auf "Ausstiegsszenarien" und ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Aufstockung des Euratom-Kreditrahmens erfolgt und dass keine Kredite europäischer Finanzinstitutionen für den Neubau, Fertigbau oder Nachrüstung von KKW eingesetzt werden.
- unterstützt die Bundesregierung in ihrer Haltung, die energetische Nutzung der Kernenergie weder als kompatibel mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung noch als geeignete Maßnahme zur Erreichung von Klimaschutzzielen anzusetzen;
und ersucht die Bundesregierung
- mit Nachdruck alle zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um auch im Dialog mit der Regierung der Tschechischen Republik die österreichischen Interessen bezüglich des KKW Temelin im Sinne der bisherigen Beschlüsse in Richtung endgültiger Ausstieg aus der Atomkraft zu vertreten.