E-172-BR/2001

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 6. Dezember 2001

betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des KKW Temelin

angenommen anlässlich der Debatte über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und Kollegen betreffend Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung durch widersprüchliche Aussagen der Mitglieder der Bundesregierung zu brisanten politischen Themen III (1891/J-BR/2001)

1. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie einzutreten und weiterhin den Ausstieg von dazu bereiten Ländern zu unterstützen.

2. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene weiterhin nachdrücklich für die Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards von KKW-Anlagen einzutreten.

3. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der oben zitierten Entschließung des österreichischen Nationalrates dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der tschechischen Republik nicht zuzustimmen, solange folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

4. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen mit der tschechischen Republik bezüglich des Kernkraftwerkes Temelin ihre Position im Hinblick auf die Nullvariante und ihre Bereitschaft, die tschechische Republik – beispielsweise im Rahmen des Ausbaus von Energiepartnerschaften – bei konkreten Schritten zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, weiterzuverfolgen.


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