E-176-BR/97

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 20. November 1997

betreffend NS-Opfer-Gedenktag

angenommen anlässlich der Debatte über den Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny und Dr. Susanne Riess-Passer betreffend Schaffung eines Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (NS-Opfer-Gedenktag) (99/A(E)-BR/97)

 

 

Der 5. Mai – der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen – möge in Österreich im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus begangen werden.

Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Insbesondere erscheint es dem Bundesrat erforderlich zu sein, in den Schulen, innerhalb des österreichischen Bundesheeres sowie beim Zivildienst auf diesen Gedenktag in geeigneter Weise Bedacht zu nehmen, um die Sensibilität gegenüber den verschiedenen Formen der Gewalt zu wecken und zu verstärken.

Darüber hinaus möge an die Länder und Gemeinden herangetreten werden, damit auch von den Gebietskörperschaften im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und an die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen der 5. Mai als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus wahrgenommen wird.

Auch der Bundesrat wird in Zukunft jedes Jahr diesen Gedenktag in einer besonderen Weise begehen.

Mit diesem Schritt schließt sich die Republik Österreich einer europäischen Initiative an und bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Idee eines Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus auch auf europäischer Ebene mit großem Nachdruck unterstützt.


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