E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 6. Juni 2002
zur Aufrechterhaltung des Gentechnik-Moratoriums
angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
- mit aller Kraft für eine Verlängerung des Moratoriums bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU einzutreten,
- zur Unterstützung der Aufrechterhaltung des Moratoriums bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen Studien zu beauftragen, in welchen die gesundheitlichen, technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und auch ökologischen Fragen in diesem Zusammenhang zu klären sind und alle Möglichkeiten der Einrichtung gentechnikfreier Regionen in Österreich zu evaluieren sowie
- insbesondere im Bereich der Haftung bei unabsichtlichen Freisetzungen von GVO die offenen Rechtsfragen bis Herbst 2002 zu klären.