5218/I-BR BR
5218 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 
Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert
werden
 
Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf in 221 der Beilagen
 
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge -
genüber dem Gesetzentwurf in 221 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderung beschlossen:
 
Der in Abschnitt II Z 3 Angeführte § 11 Abs. 1b lautet:

"(1b) (Verfassungsbestimmung) § 2 Abs. 5 tritt in der Fassung
dieses Bundesgesetzes mit 1. August 1996 in Kraft und ist auf
alle Auszahlungsanträge, die im Rahmen bestehender
Vereinbarungen nach diesem Zeitpunkt gestellt werden,
anzuwenden. § 9 Abs. 3a in der Fassung dieses Bundesgesetzes
tritt mit 1. August 1996 in Kraft."

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