5284/I-BR BR

5284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert
wird
 
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 347 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge -
gegenüber dem Gesetzentwurf in 347 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
 
Z 8 lautet:
"8. § 13 lautet:
"§ 13. Die Organe der Straßenaufsicht (§ 97 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGB1.
Nr. 159) und - im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben - die
Organe der Zollwache (§ 15 Zollrechts - Durchführungsgesetz. BGB1. Nr. 659/1994) haben an
der Vollziehung des § l 2 dieses Bundesgesetzes mitzuwirken
1. durch Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften,
2. durch Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind und
3. durch Entgegennahme der Zahlungen gemäß § 12 Abs. 3.""

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