5302/I-BR BR
5302 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert
wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 440 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge -
genüber dem Gesetzentwurf in 440 der Beilagen zu den stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1 Ziffer 7 lautet:
"§ 46 wird folgenden Abs. 7 angefügt:
'(7) Die §§ 17 Abs. 2a, 24, 30, 35 Abs. 1 und 47 Abs. 2 und 3 in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBJ.Nr. ..../1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft."
2. Es wird eine Ziffer 7a eingefügt:
"7a. § 47 Abs. 2 lautet:
'(2) Für die Vollziehung des § 24 Abs. 1 bis 10 ist hinsichtlich der in § 24 Abs. 1
Z 1 genannten Vorhaben der/die Bundesminister/in für wirtschaftliche
Angelegenheiten und hinsichtlich der in § 24 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 und Abs. 4
genannten Vorhaben der/die Bundesminister/in für Wissenschaft, Verkehr und
Kunst zuständig."