5306/I-BR BR
5306 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das
Auslieferungs - und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das
Tilgungsgesetz, das Strafregistergesetz, das Suchtgiftgesetz, das
Lebensmittelgesetz und das Sicherheitskontrollgesetz geändert werden
(Strafrechtsänderungsgesetz 1996)
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 409 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand
gegenüber dem Gesetzentwurf in 409 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Änderung beschlossen:
26b. Die §§ 220 und 221 entfallen.
26c. Nach § 220 wird folgender § 220a eingefügt:
"Werbung für Unzucht mit Tieren
§ 220a. Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur
Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt die geeignet ist,
solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist sofern er nicht als Beteiligter
(§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist. mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen zu bestrafen."