5779/I-BR BR
5779 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird
Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf in 1394 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderung beschlossen:
In Ziffer 9 des Antrages lautet der Abs. 4 des § 10 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971
wie folgt:

 
"Die Stimmabgabe im Ausland kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte, die
Stimmabgabe für den Zweiten Wahlgang frühestens am elften Tag nach dem Wahltag des
ersten Wahlgangs, erfolgen."

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