5794/I-BR BR

5794 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluß des Nationalrates vom 5. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1469 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1469 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
 
1. Nach § 2a Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
"(3) Der Fonds kann von Rechtsträgern, die Beiträge an den Internationalen Fonds für Opfer
des Nationalsozialismus (§1 Abs. 2 des Bundesgesetzes betreffend Zuwendungen an den
Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. I Nr. xxx/1998) leisten,
Zuwendungen zur Unterstützung von Projekten gemäß Abs. 2 und zur Gewährung von
Leistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung entgegennehmen und zu diesem
Zweck einen Vertrag abschließen, in dem insbesondere die Art der Leistungen und Projekte
zu regeln sind."
2. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung Absatz "(4)".

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