5874/I-BR BR
5874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1637 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
Die Ziffern 2 und 3 lauten:
"2. Nach § 24 Abs. 2 1. Satz wird folgender Satz eingefügt:
,,In Abgaben - und Abgabenstrafverfahren können die Beschwerden und die
Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand (§§ 45 und 46) auch mit der Unterschrift eines Wirtschaftsprüfers
versehen sein.
3. Dem § 73 wird folgender Abs. 3 angefügt:
"(3) § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 2 2. Satz treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des
Wirtschaftstreunhandberufsgesetzes, BGBl. I Nr. .../1999, in Kraft."