5876/I-BR BR
5876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1616 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Dem § 26 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5) In Strafsachen sind die Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die
Sittlichkeit (§§ 201 ff StGB) derselben Gerichtsabteilung zuzuweisen."
2. Dem § 32 wird folgender Abs. 5 angefügt:
§(5) In Strafsachen sind die Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die
Sittlichkeit (§§ 201 ff StGB) derselben Gerichtsabteilung zuzuweisen. Nach Maßgabe
des Geschäftsumfanges dieser Strafsachen können sie auch zwei oder mehreren
Gerichtsabteilungen zu gewiesen werden."
3. Dem § 98 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Die §§ 26 Abs. 5 und 32 Abs. 5 in der Fassung BGBl. I Nr. xxxx/1999
sind erstmals auf das mit 1.2.2000 beginnende Geschäftsverteilungsjahr
anzuwenden."