5900/I-BR BR

5900 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 
Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheit
und Gesundheitsschutz der in Dienststellen des Bundes beschäftigten Bediensteten
(Bundes - Bedienstetenschutzgesetz - B - BSG) und mit dem das Beamten - Dienstrechtsgesetz
1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Bundes -
Personalvertretungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979 und das ArbeitnehmerInnen -
schutzgesetz geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1662 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1662 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
In Art. I lautet § 107 wie folgt:
"§107. (1) (Verfassungsbestimmung) § 11 Abs. 2 und § 73 Abs. 3 treten mit 1. Juni 1999
in Kraft.
(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juni 1999 in Kraft,
soweit im 9. Abschnitt nicht anderes bestimmt wird.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 und 2
genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft."

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Oct 20 11:20