5923/I-BR BR

5923 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 
Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1716 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1716 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Folgende Z 12a wird eingefügt:

"12a. § 34 Abs. 2 hat zu lauten:
"(2) Von der Regelung gemäß Abs. 1 sind Bauobjekte oder Teile davon ausgenommen, bei denen nach Einholen
einer Stellungnahme einer Organisation, die Interessen von behinderten Menschen bundesweit vertritt,
anzunehmen ist, daß keine Notwendigkeit eines Zutritts für behinderte Menschen besteht."‘
2. In Z 16 wird dem § 57 folgender Satz angefügt:

"Dem Bieter sind auch die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes bekanntzugeben, sofern nicht die
Bekanntgabe dieser Informationen öffentlichen Interessen oder den berechtigten Geschäftsinteressen von
Unternehmen widersprechen oder dem freien und lauteren Wettbewerb schaden würde."
3. In Z 45 hat in § 128 Abs. 5 Z 1 die Wortfolge
,,§ 30 Abs. 3 Z 3 und 4, § 40 Abs. 3" zu lauten "§30 Abs. 3 Z 3
und 4, § 34 Abs. 2, § 40 Abs. 3".

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