5933/I-BR BR
5933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz
geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1832 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1832 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen beschlossen:
In Art. I Z 3 lautet § 19a Abs. 2 Z 1:
"1. verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden; der Kollektivvertrag kann eine weitere
Verlängerung von bis zu zwei Stunden für Arbeitnehmer zulassen, die an beiden Tagen des
verlängerten Dienstes einen Bereitschaftsdienst während der Mittagssperre leisten,"