5967/I-BR BR
5967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (6. BFG - Novelle 1999)
Änderungen bzw. Druckfehlerberichtigung gegenüber dem Gesetzentwurf in 1908 der
Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. GP, folgende Änderungen bzw. Druckfehlerberichtigung beschlossen:
Im Artikel I lautet die Z 6:
"6. Artikel V Abs. 2 Z 6 lautet:
"6. Bei den Voranschlagsansätzen 1/40008 und 1/40108 bis zu einem Betrag von
insgesamt 955,5 Millionen Schilling für Auslandseinsätze gemäß
Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE - BVG), BGBl. I Nr. 38/1997, wobei
bis zu insgesamt 589,5 Millionen Schilling für Auslandseinsatze in der Westsahara
(MINURSO), in Bosnien Herzegowina (SFOR einschließlich Brandschutztruppe) sowie
für humanitäre Hilfseinsätze im Zusammenhang mit dem Kosovo - Krieg und bis zu
insgesamt 366 Millionen Schilling für den Auslandseinsatz im Rahmen der
multinationalen Friedenstruppe KFOR im Kosovo bewilligt werden können, wenn die
für diese Zwecke erforderlichen Mehrausgaben im Zeitpunkt der Budgeterstellung nicht
vorhersehbar gewesen sind und durch Ausgabenrückstellungen und/oder
Mehreinnahmen oder beim Paragraph 5181 bedeckt werden können; in den Vorjahren
für die einzelnen Auslandseinsätze geleistete Zahlungen zählen auf den Gesamtbetrag
von 955,5 Millionen Schilling."
In der Anlage A, Stellenplan Seite 286, lautet bei Justizanstalten/ Exekutivdienst/
Verwendungsgruppe E2a/Funktionsgruppe 1 die Zahl richtig "1163" statt "1183".