6019/I-BR BR
6019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosen -
versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik - Finanzierungsgesetz, das Arbeits -
vertragsrechts - Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern - Sozialversicherungsgesetz
geändert werden
Druckfehlerberichtigungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 2021 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 2021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XX. G P, folgende Druckfehlerberichtigungen beschlossen:
1. Im Artikel 3 Z. 17 ist im § 56 Abs. 2 Z. 3 das Wort ,.Eindringlichkeit" durch das Wort
"Einbringlichkeit" zu ersetzen.
2. Im Artikel 6 Z. 2 ist nach dem Wort "bezog" anstelle des Beistriches ein Strichpunkt zu
setzen.
3. Im Artikel 6 ist am Ende der Ziffer 13 - vor dem Punkt - ein Ausführungszeichen zu
setzen.
4. Im Artikel 6 Z. 14 ist der Ausdruck "nach dem Abs. 3 und 4" durch den Ausdruck
"nach den Abs. 3 und 4" zu ersetzen.
5. Im Artikel 6 Z. 15 ist - bei der erstmaligen Verwendung - der Ausdruck
"Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977" durch den Ausdruck
"Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977" zu ersetzen und der Beistrich vor dem
Ausdruck "Weiterbildungsgeld" vom Anführungszeichen abzusetzen.
6. Im Artikel 7 Z. 4 ist am Beginn des zweiten Satzes beim Wort "sie" das kleine s durch
ein großes S zu ersetzen.
7. Im Artikel 7 ist am Ende der Z. 5 - vor dem Punkt - ein Ausführungszeichen zu
setzen.
8. Im Artikel 7 Z. 7 ist in der Überschrift zu § 282 das Wort "Schlußbestimmungen" durch
den Ausdruck "Schlußbestimmung" zu ersetzen.
9. Im Artikel 8 ist am Ende der Z. 5 - vor dem Punkt - ein Ausführungszeichen zu
setzen.
HTML-Dokument erstellt: Oct 20 13:29