6250/I-BR BR
Eingelangt am:
6250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2000 betreffend Budgetbegleitgesetz 2001
Abänderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 369 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Abänderungen beschlossen:
1 Art. 7 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 21 wird im § 67 Abs. 8 lit. a und c in der Fassung des Ausschussberichtes jeweils die
Wortfolge "nach Abs. 3, 6 oder 8" durch die Wortfolge "nach Abs. 3 oder 6" ersetzt.
b) In Ziffer 23lit. b wird im § 69 Abs. 2 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
"Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger lohnsteuerabzug von diesen
Bezügen zu unterbleiben."
24.Art. 34 (Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebiets -
körperschaften) wird wie folgt geändert:
"Artikel 34
Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der
Gebietskörperschaften