6315/I-BR BR

6315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria")
und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel - und Satelliten -
Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikations -
gesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das
Jahr 2001 geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 507 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
Im Art. 1 lautet § 12 Abs. 3:
"(3) Für jedes der drei richterlichen Mitglieder (Ersatzmitglieder) ist die
Bundesregierung an Besetzungsvorschläge, bestehend aus jeweils drei dem Richterstand
angehörenden und alphabetisch gereihten Personen, gebunden, und zwar an
a) einen Besetzungsvorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes,
b) zwei Besetzungsvorschläge des Präsidenten jenes Oberlandesgerichtes, in dessen
Amtssprengel der Sitz des Bundeskommunikationssenates liegt.
Der Erstattung eines Besetzungsvorschlages gemäß lit.a hat eine Ausschreibung
durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes für den Obersten Gerichtshof, der
Erstattung der Besetzungsvorschläge gemäß lit.b durch den
Oberlandesgerichtspräsidenten in seinem Amtsbereich voranzugehen. Die
Ausschreibung hat durch Verlautbarung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu erfolgen.
Zur Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der
Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten.
Der Erstattung der Besetzungsvorschläge durch die Bundesregierung für die weiteren
zwei Mitglieder hat eine Ausschreibung durch den Bundeskanzler voranzugehen. Zur
Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der
Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten."

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HTML-Dokument erstellt: Mar 6 18:08