6329/I-BR BR
Eingelangt am:
6329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr.12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl. I
Nr.1/2001) und das Versöhnungsfonds - Gesetz (BGBl. I Nr.74/2000) geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 541 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
"Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
,,§ 3a. Der Fonds und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus sowie deren Organe haften nicht für Ersatzansprüche, die auf die
Wahrnehmung der Aufgaben nach den Bundesgesetzen, die diese Fonds einrichten, gegründet
werden.""