6355/I-BR BR
6355 der Belagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mal 2001 betreffend ein Bundesgesetz
über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland
(Auslandseinsatzgesetz 2001 - AuslEG 2001)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden im Wesentlichen diverse Sonder -
regelungen betreffend das Innenverhältnis zwischen der Organisation Bundesheer und den
Wehrpflichtigen bzw. den (freiwilligen) Frauen im Zusammenhang mit einem
Auslandseinsatz des Bundesheeres getroffen; die absolute Zahl der zu solchen Einsätzen
herangezogenen Soldaten wird jedoch davon nicht berührt. Im Hinblick auf das daraus
resultierende Fehlen konkreter Außenwirkungen sind demnach keine Auswirkungen auf die
Beschäftigungslage in Österreich oder auf den Wirtschaftsstandort Österreich zu erwarten.
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss enthält keine Bestimmungen mit
verfassungsänderndem oder - ergänzendem Inhalt; er unterliegt zur Gänze der Vereinbarung
zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen
Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften,
BGBl. I Nr. 35/1999. Er wurde den Ämtern der Landesregierungen, der Verbindungsstelle
der Bundesländer, dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen
Städtebund zur Stellungnahme übermittelt. Ein Verlangen nach Art. 2 Abs. 1 dieser
Vereinbarung wurde nicht gestellt. Der nunmehr vorliegende Entwurf weicht in einigen
Punkten von der zur Stellungnahme übermittelten Fassung ab.
Auf Grund des vorliegenden Entwurfes ist für den Bund mit budgetwirksamen Einsparungen
von zirka 126 000 S pro Kalenderjahr zu rechnen.
Für die Länder und Gemeinden ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da alle
Angelegenheiten des vorliegenden Gesetzentwurfes wie bisher ausschließlich den
budgetären Zuständigkeitsbereich des Bundes betreffen sowie überdies auf der Grundlage
des Art. 102 Abs. 2 B - VG in unmittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden.
Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 2001 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.