6362/I-BR BR
 

6362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird
 
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 639 der Beilagen
 
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Der gemäß Punkt 6 anzufügende Abs. 5 des $ 26b hat wie folgt zu lauten:

"(5) Abs. 4 gilt nicht für Tiere, bei denen Substanzen gemäß Anhang IV der Verord -
nung des Rates Nr. 2377/90/EWG (ABI. Nr. L 224 vom 18.8.1990) oder Stoffe, deren
Anwendung gemäß Richtlinie des Rates Nr. 96/22/EG (ABI. Nr. L 125 vom 23.5.1996)
verboten ist, festgestellt wurden.
2. Im Punkt 7 werden im Artikel 2 Abs. 3 die Worte "sechs Monate" durch die
Worte "ein Jahr" ersetzt.

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HTML-Dokument erstellt: Jun 12 11:38