6395/I-BR BR
6395 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Aufgaben und Einrichtung des Österreichischen Rundfunks
(Rundfunkgesetz - RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 719 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 719 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. § 28 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:
"Wahlberechtigt sind nur natürliche Personen"
2. In § 28 Abs. 9 wird im ersten Satz nach dem Wort "Telefon," das Wort "Telefax,"
eingefügt
3. In § 28 Abs. 9 wird nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:
"Stichtag für die Feststellung der Wahlberechtigung ist jeweils der dem Beginn der
Wahlfrist vorvorangegangene Monatserste."