Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben
(Gleichbehandlungsgesetz), BGBI.Nr. 108/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBI. l Nr. 44/1998, geändert wird
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
"Die Einbringung des Antrages oder das Einlangen eines Verlangens der Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen auf Prüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder ein
amtswegiges Tätigwerden der Kommission zur Prüfung der Verletzung des
Gleichbehandlungsgebotes bewirken die Hemmung der Fristen zur gerichtlichen
Geltendmachung."
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