6491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (8. BFG-Novelle 2001)


Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 865 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:


L Im Artikel I Ziffer 3 lautet der Einleitungssatz:

"3. Im Artikel VI Abs. l wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und
werden als Z 26 bis 31 angefügt:"

2. Im Artikel I Ziffer 3 wird der Punkt nach der Z 29 durch einen Strichpunkt ersetzt und
werden folgende neue Z 30 und 31 angefügt:

"30. beim Voranschlagsansatz 1/13016 bis zu einem Betrag von 5 Millionen Schilling für Zah-
lungen an den Festspielverein Erl in Tirol, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen
und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

31. beim Voranschlagsansatz 1/20108 bis zu einem Betrag von 95 Millionen Schilling für Zah-
lungen im Zusammenhang mit der Gebarung der österreichischen Vertretungsbehörden, wenn
die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden
kann."


3. Im Artikel I Ziffer 5 wird nach der lit. a) folgende neue lit. b) eingefügt:

"b) nach dem Voranschlagsansatz 1/11508 der Voranschlagsansatz "1/11518""
4. Im Artikel I Ziffer 5 erhalten die bisherigen lit b) bis j) die Bezeichnung "c) bis k) ".
5. Dem Artikel II wird folgende neue Ziffer 3 angefügt:

"3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) entfallt die Anmerkung zum Voranschlagsansatz
1/12018."


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HTML-Dokument erstellt: Nov 27 12:57