Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (8. BFG-Novelle 2001)
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
"3. Im Artikel VI Abs. l wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und
werden als Z 26 bis 31 angefügt:"
2. Im Artikel I Ziffer 3 wird der Punkt nach der Z 29 durch einen Strichpunkt ersetzt und
werden folgende neue Z 30 und 31 angefügt:
"30. beim Voranschlagsansatz 1/13016 bis zu einem Betrag von 5 Millionen Schilling für Zah-
lungen an den Festspielverein Erl in Tirol, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen
und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
31. beim Voranschlagsansatz 1/20108 bis zu einem Betrag von 95 Millionen Schilling für Zah-
lungen im Zusammenhang mit der Gebarung der österreichischen Vertretungsbehörden, wenn
die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden
kann."
"3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) entfallt die Anmerkung zum Voranschlagsansatz
1/12018."
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