Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und
das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-
Reformgesetz - ANS-RG)
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 898 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
(2) Wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büro-
raum oder einem vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige
genutzt wird, ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten."
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