Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 über ein Bundesgesetz
betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 921 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
Im § 1 wird die Wortfolge "einer Urkunde" durch die Wortfolge "einer gebührenfreien
Urkunde" sowie
die Wortfolge "über 40 Jahre durch Eintragung" durch die Wortfolge "über 20 Jahre
insbesondere durch Eintragung" ersetzt.
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