6686/I-BR BR
Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versammlungsgesetz 1953 geändert wird
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Nach Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:
"4a. § 20 lautet wie folgt:
,§ 20. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, ausgenommen des § 19a,
ist der Bundesminister für Inneres betraut; mit der Vollziehung des § 19a ist der
Bundesminister für Justiz betraut."
2. In Z 5 wird die Wortfolge "Die §§ 9, 9a und 19" durch die Wortfolge "Die §§ 9, 9a,
19 und 19a" ersetzt.
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