6692/I-BR BR


Eingelangt am: 15.07.2002

6692 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kommunalsteuergesetz
1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das
Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgabenordnung, das
Bundesgesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (EG-Vollstreckungsamtshilfe-
gesetz - EG-VAHG), das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Allgemeine Sozial-
versicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgaben-
änderungsgesetz 2002)


Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 1202 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 1202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:


In Artikel XII(ASVG) lautet in der Z 3 in §34 Abs. 2 der erste Satz:

"Erfolgt die Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren (§ 58 Abs. 4), so hat der Dienstgeber
nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes mittels elektronischer Datenfernübertragung (§ 41 Abs. 1 und 4) die
Gesamtsumme der in diesem Zeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelte zu melden (Beitrags-
nachweisung)."


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HTML-Dokument erstellt: Jul 15 15:52