6777 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 - UrhG-Nov 2003)

Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 51 der Beilagen

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 51 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXII. GP, folgende Änderungen beschlossen:

1.  In Z 10 lautet § 42 Abs. 3 UrhG  wie folgt:

„(3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über
Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum
eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung
handelt."

2.  In Z 15 lautet die Überschrift zu § 42d „Behinderte Personen"


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