IV-180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 23. April 2024

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 23. April 2024

Tagesordnung

1.)    COM(2024) 43 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich der schrittweisen Einführung von Eudamed, der Informationspflicht im Falle einer Versorgungsunterbrechung und der Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika

(173601/EU XXVII.GP)

 

2.)    La Hulpe Declaration on the Future of the European Pillar of Social Rights

(180852/EU XXVII.GP)

 

3.)    COM(2023) 543 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Siebter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

(154600/EU XXVII.GP)

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

Herr Dr. Martin Renhardt (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Herr Mag. Markus Windegger (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Herr Markus Schartling, BA MA (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Herr Mag. Jörg Trettler (Arbeiterkammer)

Mag. Ulrike Neufang (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Mag. Charlotte Sachse (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Frau Sektionschefin Dr. Anna Ritzberger-Moser (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)

Herr Mag. Valentin Wedl (Arbeiterkammer)

Herr Botschafter Dr. Gerhard Sailler (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann darüber, dass seit der letzten Sitzung keine neuen EU-Gesetzgebungsakte und Antwortschreiben eingegangen sind.


 

Lebhafter Austausch im EU-Ausschuss des Bundesrats über die Deklaration zur Ausrichtung der europäischen Sozialpolitik

Eine Deklaration zur Zukunft der Sozialpolitik in Europa, die von Österreich nicht unterschrieben wurde, stand im Mittelpunkt einer Debatte im EU-Ausschuss des Bundesrats. Zudem berieten die Mandatar:innen über die Einführung der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte Eudamed, die neuerliche Verlängerung von Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika sowie über einen Bericht über das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen.

Ein von der FPÖ im Ausschuss eingebrachter Antrag auf Stellungnahme, in dem die Freiheitlichen eine Beendigung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie einen effektiven und lückenlosen Grenzschutz an der EU-Außengrenze zur Türkei fordern, fand keine Mehrheit unter den Mandatar:innen.

 

 


 

Einführung der Datenbank Eudamed soll beschleunigt werden

Auf die neuerliche Verlängerung der Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika zielt ein neuer Verordnungsvorschlag ab. Weiters sieht der Vorschlag die schrittweise Einführung und damit die beschleunigte und verpflichtende Inbetriebnahme bereits fertiggestellter Module der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte Eudamed vor. Außerdem sollen Hersteller:innen verpflichtet werden, über Lieferunterbrechungen bei kritischen Medizinprodukten zu informieren. Österreich unterstützt diese Vorhaben, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Aus Sicht der Arbeiterkammer sei insbesondere die Meldeplicht von Lieferunterbrechungen bei Medikamenten ein wichtiges Anliegen, unterstrich ein im Ausschuss anwesender AK-Experte.

Auf Nachfrage von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Adi Gross (Grüne/V), warum eine erneute Verlängerung der Übergangsbestimmungen für In-vitro-Diagnostika nötig sei, legte ein Experte des Gesundheitsministeriums dar, dass vor allem die Pandemie die Umsetzung einer im Jahr 2017 auf den Weg gebrachten Verordnung gebremst habe. Diese schreibe eine Zertifizierungspflicht für 80 Prozent der betroffenen Produkte vor, davor war die Zertifizierungspflicht nur für 8 Prozent der Produkte vorgesehen. Dies bedeute eine große Umstellung für die Hersteller:innen, zudem müssten die Zertifizierungsstellen nun wesentlich mehr Zertifikate ausstellen, was ein "Nadelöhr" darstelle, so der Experte. Auf die Frage von Sandra Böhmwalder (ÖVP/N) wie die Hersteller:innen mit der Situation umgehen, antwortete der Experte, dass diese stark auf eine Verlängerung der Bestimmungen gedrängt hätten.

Eine Übergangslösung sei wichtig, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W) und wollte wissen, welche Maßnahmen die österreichische Bundesregierung zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung setze. Zudem fragte er, ob der Standort des Biochemieunternehmens in Kundl für die Medikamentenherstellung gesichert sei. Der Experte des Gesundheitsministeriums wies darauf hin, dass auf nationaler Ebene eine Bevorratungsverordnung zur Verhinderung von Medikamentenengpässen auf Schiene gebracht worden sei. Das Biochemieunternehmen in Kundl sei ein weltweit agierendes Unternehmen, das massiv ausgebaut wurde. Man bemühe sich auf nationaler und europäischer Ebene, die Medikamentenproduktion wieder nach Europa zurückzuholen, betonte der Experte.

Die Verlängerung der Übergangsbestimmungen, auf welche der Verordnungsentwurf abziele, sei leider notwendig, meinte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Zudem sei es gut, wenn die neue Datenbank für Medizinprodukte Eudamed bald verpflichtend in Betrieb sei.

Ob Eudamed Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belasten werde, wollte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) wissen. Eine Registrierungspflicht gab es bereits bisher, antwortete der Experte des Gesundheitsministeriums. Die Datenbank solle den notwendigen Überblick über aktuell verfügbare Medizinprodukte geben.

Claudia Arpa (SPÖ/K) fragte nach der Entwicklung von Strategien für den Fall möglicher neuer Pandemien. Der Experte des Gesundheitsministeriums verwies in diesem Zusammenhang auf die Schaffung neuer Institutionen wie der European Health Emergency Response Authority. Zudem werde versucht kritische Bereiche zu identifizieren und Lager für Medizinprodukte zu schaffen, um für mögliche neue Pandemien gerüstet zu seien.


 

Europäische Sozialpolitik: Debatte über die Deklaration von La Hulpe

Im März legte der belgische EU-Ratsvorsitz den Entwurf einer unverbindlichen politischen Erklärung zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte vor. In der Präambel enthält die Deklaration ein Bekenntnis zum Europäischen Sozialmodell und unterstreicht die Bedeutung der sozialen Marktwirtschaft in Europa. Die Erklärung bekräftigt, dass wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt miteinander verknüpft sind und die Europäische Säule sozialer Rechte Teil umfassenderer Bemühungen zum Aufbau eines integrativen und nachhaltigen Wachstumsmodells ist. Sie stellt einen Beitrag zur Strategischen Agenda der EU für die Jahre 2024-2029 dar und wurde Mitte April als sogenannte "La Hulpe-Deklaration" verabschiedet, benannt nach einem Ort in Belgien.

Von Österreich wurde die Erklärung nicht unterzeichnet, da keine Zustimmung aus dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium erfolgte. Auch Schweden sowie der Europäische Arbeitgeber- und Industrieverband "BusinessEurope" sahen von einer Unterzeichnung der Erklärung ab.

Es habe im Hinblick auf diese Deklaration in Österreich keine innerstaatliche Einigung gegeben, erklärte eine Expertin des Sozialministeriums. Sind sich die betroffenen Ministerien nicht einig, dann sei eine einseitige Zustimmung eines Ministeriums nicht möglich, betonte sie. Gemeinsam mit einer Expertin des Arbeitsministeriums legte sie den Ausschussmitgliedern die inhaltlichen Schwerpunkte der Erklärung dar. Als relativ neues Thema enthalte die Erklärung auch Punkte zu Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, erklärte sie.

Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, dass Österreich gegen diese Erklärung sei, denn diese sei nicht "wahnsinnig innovativ" und halte lediglich den derzeitigen Stand fest, meinte ein Experte der Arbeiterkammer.

Er sei von der Sozialpartnerschaft überzeugt, da diese auf Konsens ausgerichtet sei, sagte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Im Hinblick auf die La Hulpe-Deklaration brauche es noch weitere Gespräche, solange noch kein Konsens bestehe, betonte er. Zudem müsste sichergestellt werden, dass die Deklaration keine neuen "Bürokratiemonster" hervorbringe.

Eine schlüssigen Erklärung dafür, warum Österreich diese Deklaration nicht unterzeichnet habe, forderte Stefan Schennach (SPÖ/W). Claudia Arpa (SPÖ/K) unterstrich den unverbindlichen Charakter der Deklaration und bezweifelte, dass diese zu zusätzlicher Bürokratie führen würde.

Der Sozialminister habe sich bereits hinreichend klar zu diesem Thema geäußert, indem er es als "peinlich" und "traurig" bezeichnet habe, dass Österreich die Deklaration nicht unterschrieben habe, betonte Adi Gross (Grüne/V). Aus Sicht von Gross gehe es bei dieser Deklaration um genau das, was die EU ausmache und wodurch sie sich "von anderen Blöcken" unterscheide.

Da Österreich sehr hohe soziale Standards habe, könne er die "Aufgeregtheit" darüber, dass Österreich diese unverbindliche Deklaration nicht unterzeichnet habe, nicht verstehen, meinte Harald Himmer (ÖVP/W).


 

7. Jahresbericht zum EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen

2015 beschlossen die EU und ihre Mitgliedstaaten, ihr politisches und finanzielles Engagement für die Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu verstärken. Um dem nachzukommen, richtete die EU-Kommission 2016 die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRIT) ein. Die FRIT wird zur Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe eingesetzt. Laut dem 7. FRIT-Jahresbericht (Berichtszeitraum Februar 2022 bis Februar 2023) wurden von den in zwei Tranchen vertraglich vergebenen 6 Mrd. € bis Ende 2022 insgesamt 5 Mrd. € ausbezahlt. Mit mehr als 2,83 Mrd. € war die Deckung von Grundbedürfnissen und die sozioökonomische Unterstützung der größte Posten. Rund 1,5 Mrd. € wurden für Bildung bereitgestellt. 800 Mio. € gingen an den Schwerpunktbereich Gesundheit. Die Laufzeit der finanzierten Projekte endet spätestens Mitte 2025, wobei viele Projekte der ersten Tranche bereits abgeschlossen sind und die verbleibenden Projekte früher abgeschlossen werden sollen. Insgesamt habe die EU die Türkei bisher mit knapp 11 Mrd. € an Flüchtlingshilfe - im Rahmen von FRIT sowie durch weitere EU-Mittel – unterstützt, informierte ein Vertreter des Außenministeriums im Ausschuss. Der österreichische Anteil habe sich dabei bis 2023 auf 70 Mio. € belaufen. Die Mittel würden teilweise direkt an Hilfsorganisationen ausbezahlt werden und nicht an die türkische Regierung gehen.

Migration sei einer der wichtigsten Bereiche für eine umfassende Kooperation Österreichs und der EU mit der Türkei, heißt es seitens des Außenministeriums. Die Türkei habe mit der Aufnahme von mehr als 3 Mio. syrischen Flüchtlingen enorme Last geschultert und dabei großzügige EU-Unterstützung im Rahmen von FRIT erhalten. Eine neue Flüchtlingswelle wäre für die Türkei nicht verkraftbar und würde auch Europa treffen. Daher könnten die im Bericht formulierten nächsten Schritte zur Fortsetzung der Projekte für Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften befürwortet werden, so die Position Österreichs.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) sprach sich gegen das EU-Türkei-Abkommen aus. Die Türkei gehöre nicht zum europäischen Kulturkreis und sei kein verlässlicher Partner im Kampf gegen "illegale Migration", sondern setze diese als Druckmittel gegen Europa ein. Trotzdem würde die EU die Türkei im Rahmen des Abkommens mit Milliardenzahlungen "überschütten". Leinfellner brachte dazu einen Antrag auf Stellungnahme ein, der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb. Darin fordert die FPÖ die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für einen effektiven und lückenlosen Grenzschutz an der EU-Außengrenze zur Türkei sowie für die Beendigung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einzusetzen.

Stefan Schennach (SPÖ/W) sah das Abkommen aus einem anderen Blickwinkel kritisch. Es handle sich um keine nachahmenswerte Vereinbarung, da die Türkei die Flüchtlinge oft schlecht versorge und diese nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkenne. In den wenigen Lagern würden oftmals "erbärmliche Zustände" herrschen, die türkischen Bordelle seien "voll mit jungen Frauen aus Syrien" und Kinder müssten in der Landwirtschaft arbeiten anstatt eine Schule zu besuchen. Schennach ortete "geschönte Berichte" und forderte mehr Engagement bei der Integration und sozialen Fürsorge für Flüchtlinge in der Türkei.

Adi Gross (Grüne/V) sprach von einer "unglücklichen Vereinbarung". "Um uns die Flüchtlinge vom Leib zu halten", würden sich diese in einer perspektivlosen und traurigen Situation in den Lagern in der Osttürkei befinden. Trotz "hunderter Kontrollen" würden dort große Mängel und Probleme vorherrschen. Was den Antrag der FPÖ betrifft, unterstrich Gross, dass die Türkei mit der Einrichtung von Flüchtlingslagern eigentlich im Sinne der FPÖ handle. Zudem stehe ein EU-Beitritt der Türkei nicht zur Debatte.

Ähnlich sah das der Wiener NEOS-Mandatar Karl-Arthur Arlamovsky. Obwohl man mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen schlechte Erfahrungen gemacht habe, sei eine ähnliche Vereinbarung mit Ägypten geplant, um Flüchtlinge davon abzuhalten nach Europa zu gelangen.

Die Türkei habe eine wichtige Aufgabe bei der Versorgung von Flüchtlingen übernommen, könne aber nicht wie der heimische Sozialstaat die gleichen Leistungen zur Verfügung stellen, betonte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). In Bezug auf die ausgesetzten Beitrittsverhandlungen hielt Harald Himmer (ÖVP/W) fest, dass solange die ÖVP in der Bundesregierung sei, es keinen EU-Beitritt der Türkei geben werde.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 3: COM (2023) 543 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Siebter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (154600/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 23. April 2024

 

 

Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

 

1999 wurde der Türkei offiziell der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt, 2005 starteten die Beitrittsgespräche. 2018 wurden selbige aufgrund der innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei auf Eis gelegt.

 

Es ist längst an der Zeit, dass diese Beitrittsgespräche endgültig beendet werden. Denn schon die Grundvoraussetzung für diese Gespräche fehlt, da die Türkei nicht zum europäischen Kulturkreis gehört.

 

Doch selbst abgesehen von dieser Tatsache und unbeachtet der innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei, hätten die Beitrittsgespräche spätestens aufgrund des außenpolitischen Verhaltens des türkischen Regimes gegenüber den EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern beendet werden müssen.

 

Die Türkei droht Griechenland offen und unverhohlen mit Krieg, während türkische Kampfflieger im Tiefflug über bewohnte griechische Inseln donnern.[1] Am 16. September 2022 hielt die Tageszeitung „Die Presse“ fest: „Seit Jahresbeginn haben türkische Kampfbomber fast 6000 Mal den griechischen Luftraum über der Ägäis verletzt.[2] Anfang September 2022 drohte Erdoğan den Griechen offen mit einer militärischen Konfrontation: „Wenn die Zeit gekommen ist, werden wir das Nötige tun. Eines Nachts können wir kommen“, ließ der türkische Präsident verlautbaren.[3]

 

Gegenüber der griechischen Insel Samos hielt Erdoğan im Juni 2022 ein Militärmanöver ab, welches die Einnahme eines Küstenabschnittes durch Landungstruppen proben sollte. „Samos ist eine von 22 Inseln, deren Zugehörigkeit zu Griechenland die Türkei jetzt infrage stellt. Auch auf Rhodos, Kos, Patmos und Lesbos meldet Erdogan jetzt Ansprüche an. […] Der Konflikt schwelt seit vielen Jahren. Aber erstmals stellt jetzt die Türkei die Souveränität Griechenlands über diese Inseln offen infrage – und probt in Militärmanövern demonstrativ Landungsoperationen. Der Kalte Krieg in der Ägäis droht in einen heißen Konflikt umzuschlagen.“[4]

 

Zypern ist ebenfalls erneut ins Visier der türkischen Außenpolitik geraten, dort werden von der Türkei Bohrtätigkeiten durchgeführt, welche gegen die Hoheitsgewalt der Republik Zypern verstoßen. Zudem setzt die Türkei seit geraumer Zeit auf eine Form der hybriden Kriegsführung gegen den EU-Mitgliedstaat Zypern, indem die Türkei systematisch die illegale Migration nach Zypern forciert. „80 Prozent der illegalen Zuwanderer kommen per Flugzeug aus der Türkei nach Nordzypern und überqueren dann die Demarkationslinie, die zwischen dem türkisch besetzten Teil der Insel und der Republik Zypern verläuft.[5]

 

Man sollte in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, dass drei UNFICYP-Friedenssoldaten aus Österreich 1974 bei einem türkischen Luftangriff auf Zypern ums Leben kamen.

 

Die Türkei ist auch kein Partner im Kampf gegen die illegale Migration, sondern sie setzt diese als Druckmittel gegen Europa ein und lässt sich dafür im Rahmen der Türkei-Flüchtlingsfazilität mit Milliardenzahlungen überschütten.

 

In der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 ist festgehalten: „Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt.“[6] Tatsächlich nahm die Türkei seit Bestehen des Abkommens lediglich 2.140 Migranten zurück! Seit März 2020 weigert sich die Türkei überhaupt illegale Migranten zurückzunehmen, ein Umstand, welcher sogar von der EU-Kommission kritisiert wurde. Die EU nahm hingegen 37.397 Migranten aus der Türkei auf.[7]

 

Die deutsche Tageszeitung „Bild“ errechnete vor diesem Hintergrund, dass sich die Kosten der EU für jeden rückübernommenen Migranten auf 4,7 Millionen Euro belaufen.[8] Europa hat sich mit diesem missglückten Deal 2016 in die Abhängigkeit eines Regimes begeben, dessen Präsident seitdem den europäischen Kontinent damit erpresst, jederzeit die Schleusen der illegalen Migration öffnen zu können – und dies auch getan hat, bisweilen sogar mit organisierten Busreisen an die Grenze.[9]

 

Die EU unterstützt die Türkei in Migrationsfragen in Milliardenhöhe, die sogenannte „Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ setzt sich zum Teil aus Milliardenbeträgen aus dem EU-Haushalt, als auch aus milliardenschweren bilateralen Beiträgen der Mitgliedstaaten zusammen. „Insgesamt“, so hält die EU-Kommission in ihrem Siebten Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei fest, „hat die EU für Flüchtlinge in der Türkei seit 2011 Hilfe im Umfang von fast 10 Mrd. EUR bereitgestellt.“[10]

 

Der bilaterale Anteil Österreichs an dieser Fazilität ist beträchtlich. Allein im Bundesvoranschlag 2023 waren 8,75 Millionen Euro österreichisches Steuergeld hierfür budgetiert.[11]

 

Während demnach die Türkei keine Migranten mehr rückübernimmt und die illegale Migration von der Türkei über die EU-Außengrenze ungehindert weiterläuft, blechen die Steuerzahler der EU-Mitgliedstaaten in Milliardenhöhe für einen längst gescheiterten Deal. Dieser Erpressungszustand muss beendet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Beendigung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und einen effektiven und lückenlosen Grenzschutz an der EU-Außengrenze zur Türkei einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] https://www.rnd.de/politik/tuerkei-und-griechenland-konflikt-um-kos-rhodos-lesbos-droht-wirklich-ein-krieg-2XOE4HSC7RAXZONI74V52PDAXI.html

[2] Die Presse 16.09.2022: Eskalation im Konflikt mit Athen

[3] Tagesschau 06.09.2022: Erdogan droht Griechenland „Eines Nachts können wir kommen“

[4] RND 13.06.2022: Droht wirklich Krieg zwischen der Türkei und Griechenland?

[5] https://www.rnd.de/politik/neues-beobachtungssystem-zypern-will-migranten-aus-der-tuerkei-stoppen-A2ATFEL4KVHK5OZ55DETFTA244.html

[6] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/

[7] https://www.welt.de/politik/ausland/article247769504/Ankara-nahm-im-Rahmen-des-EU-Tuerkei-Deals-2140-Migranten-zurueck.html

[8] https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/fluechtlingskrise-mega-flop-tuerkei-deal-wir-zahlen-4-7-millionen-euro-pro-fluec-85598286.bild.html

[9] https://www.diepresse.com/5777204/wenn-erdogan-die-fluechtlinge-schickt

[10] COM (2023) 543, S. 7

[11] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2023.pdf, S. 20