IV-3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 16. März 1999
15.34 Uhr 17.33 Uhr
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 16. März 1999
15.34 Uhr 17.33 Uhr
Tagesordnung
Wahl des Vorsitzenden
Agenda 2000
Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
Vorschlag für eine Verordnung des Rates
COM KOM (98) 158 endg.
(56829/EU XX. GP)
Betrugsbekämpfung
Arbeitsprogramm 1998/1999 der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Amtes für Betrugsermittlungen
Betrugsbekämpfung Entwurf von Schlußfolgerungen des ECOFIN-Rates, Tagung am 23. November 1998
COM KOM (98) 278 endg.
(49459/EU XX. GP)
COM KOM (98) 717 endg.
(60942/EU XX. GP)
RAT 12697/98 REV 1
(61015/EU XX. GP)
Beginn des EU-Ausschusses: 15.34 Uhr
Vorsitzender-Stellvertreter Karl Drochter
eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschußmitglieder.Er teilt mit, daß drei Tagesordnungspunkte zu behandeln sein werden.
Er stellt die Frage, ob es zur vorgesehenen Tagesordnung Wortmeldungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Die Tagesordnung ist daher angenommen.
Er begrüßt Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer, Petra Feichter (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten), Mag. Heidi Zikulnig (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft), Mag. Peter Koren (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft MLF) und Mag. Gernot Fina (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)
1. Punkt
Wahl des Vorsitzenden
Vorsitzender-Stellvertreter Karl Drochter teilt mit, daß man nunmehr zur Wahl des Vorsitzenden komme.
Es liege ihm der Wahlvorschlag der ÖVP vor, anstelle von Dr. Kurt Kaufmann, der mit Jahresende ausgeschieden ist, Bundesrat Dr. Milan Linzer zum neuen Vorsitzenden zu wählen.
Der Vorsitzende bringt diesen Wahlvorschlag zur Abstimmung. Die Wahl wird einstimmig angenommen.
Er fragt Bundesrat Dr. Linzer, ob er die Wahl annehme.
Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland) dankt für das Vertrauen und erklärt, daß er die Wahl annehme.
2. Punkt
Agenda 2000
Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
Vorschlag für eine Verordnung des Rates
COM KOM (98) 158 endg.
(56829/EU XX. GP)
Vorsitzender Dr. Milan Linzer (den Vorsitz übernehmend) erteilt Bundesminister Mag. Molterer für seinen Bericht über die vergangene Ratssitzung der europäischen Landwirtschaftsminister das Wort.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer berichtet, daß die Kommission der Europäischen Union im März 1998 ihre Legislativvorschläge bezüglich der Agenda 2000 vorgelegt habe.
Es sei von vornherein klar gewesen, daß ein wesentlicher Teilaspekt der Agenda 2000 die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sein wird. Daher habe sich die österreichische Präsidentschaft sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt und einige wesentlichen Voraussetzungen für einen Abschluß, der nun auf Ebene der Landwirtschaftsminister erfolgt ist, geschaffen. Insbesondere habe die österreichische Präsidentschaft weitestgehende Klarheit im Kapitel "Ländliche Entwicklung" geschaffen. Außerdem sei das Kapitel "Weinmarktordnungsreform" in die gemeinsamen Agendaverhandlungen mit aufgenommen worden. Hiebei handle es sich um eine strategisch wichtige Entscheidung, weil damit auch ein für die südlichen Mitgliedstaaten relevantes Thema im Paket enthalten war.
Der Landwirtschaftsministerrat habe sich unter deutscher Präsidentschaft ab Jänner sehr intensiv mit dem Reformpaket befaßt, und zwar im Wissen, daß eine politische Beschlußfassung auf Ebene der Agrarminister Voraussetzung dafür ist, daß am 24./25. März in Berlin ein Gesamtergebnis erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang sei in Erinnerung zu rufen, daß der Rat von Wien im Dezember 1998 neuerlich einstimmig bestätigt hat, daß man am Terminfahrplan festhalten werde und daß die Agenda 2000 nur als Gesamtpaket zu beschließen sei.
Im folgenden werde er die wesentlichen Ergebnisse der Beschlußfassung nennen; selbstverständlich werde den Ausschußmitgliedern aber auch eine schriftliche Detailinformation über die Agenda 2000 zur Verfügung gestellt werden:
Die "ländliche Entwicklung" als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nun etabliert. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union wird in Zukunft aus den klassischen Instrumenten der Agrarpolitik beispielsweise aus den Marktordnungen sowie dem integralen Instrument "ländliche Entwicklung" bestehen. Die "ländliche Entwicklung" ermöglicht, daß beispielsweise in Zukunft Umweltprogramme für die Landwirtschaft angeboten werden. Außerdem sind in der "ländlichen Entwicklung" interessante Perspektiven etwa für die Bergbauern Stichwort: Sockelbetrag für kleine Betriebe in den Berggebieten verankert, ferner Elemente der Sektorplanförderung. Im Rahmen der "ländlichen Entwicklung" sind auch für die Zukunft Investitionsförderungen für die Landwirtschaft vorgesehen. Außerdem ist es gelungen, die Diskriminierung der Nebenerwerbsbauern zu beseitigen.
Weiters ist in der "ländlichen Entwicklung" vorgesehen, daß Impulse für die nachwachsenden Rohstoffe gegeben werden können. Ferner soll es im Bereich Forstwirtschaft in der Verarbeitungsphilosophie Stichwort: Waldwirtschaftsgemeinschaften Neuerungen geben. Außerdem wurde unter dem Titel "ländliche Entwicklung" festgehalten, daß alles, was bisher unter 5b-Programmen und -Projekten in den entsprechenden Regionen gelaufen ist, in Zukunft horizontal im gesamten ländlichen Raum angeboten werden soll.
Im Bereich der Marktordnungen hat es substantielle Veränderungen gegeben. So ist etwa im Rindersektor die von der Kommission vorgeschlagene 30prozentige Preiskürzung nicht beschlossen worden, sondern es wurde vorgesehen, die Interventionspreise um 20 Prozent zurückzuführen. Auch in Zukunft wird es ein Sicherheits-Interventionssystem geben. Es ist wichtig, daß zur Sicherung der Einkommen die Prämien für de facto alle Rinderkategorien angehoben werden. Weiters wurde eine wichtige Weichenstellung betreffend die extensive Rinderhaltung zustande gebracht. Spezifische österreichische Anliegen insbesondere der westlichen Bundesländer wie etwa die Kalbinnenaufzucht finden nun Unterstützung aus Mitteln der Europäischen Union. Es gibt für Österreich, im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten, keine Kürzungen der Mutterkuh-Quote und der Quote für männliche Rinder. Eine Extensivierungsprämie auch für Milchkühe wird neu eingeführt. Schließlich ist vorgesehen, daß es in Zukunft zur Mengensteuerung die Frühvermarktungsprämie für Kälber nicht aber die Herodesprämie, die von Österreich abgelehnt wird geben wird.
Im Milchbereich tritt eine Reform der Milchmarktordnung mit den von der Kommission vorgeschlagenen Reduktionen von 15 Prozent drei Jahre später als geplant, also erst 2003, in Kraft. Die Quotenregelung wird von 2000 bis 2006 fortgeführt. Im Jahr 2003 wird in einer Review-Klausel darüber zu diskutieren sein, wie die Perspektiven auf dem Milchmarkt nach dem Jahr 2006 tatsächlich aussehen werden. Hinsichtlich der Quotenaufstockung gibt es ein zweistufiges Verfahren, und zwar eine Quotenaufstockung in zwei Etappen für fünf Länder Großbritannien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien ab Beginn des Jahres 2000. Eine Quotenaufstockung nach anderen Prozentpunkten wird es für alle Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2003 geben.
Für Österreich ist wichtig, daß erreicht werden konnte, daß die nicht ausgeschöpfte Quote für die Direktvermarktungslieferungen von 150 000 Tonnen in eine Lieferquote umgewandelt wird. Wenn diese Quote verteilt wird, ist sie also auch ausgleichsfähig, weil eine neue Prämie zur Sicherung des Einkommensausgleichs eingeführt wird. Es gibt keine spezifische Erhöhung der Quote im Berggebiet, als Ersatzinstrument gibt es aber die Extensivierungsprämie für Milchkühe, die im Berggebiet gehalten werden, und im Gegensatz zu anderen Reformbeschlüssen tritt diese Milchkuhextensivierung bereits im Jahr 2000 in Kraft.
Im Bereich Ackerkulturen wurde ein Beschluß gefaßt, der weitgehend dem Kommissionsvorschlag entspricht, das heißt, es wird ein Interventionspreisreduktion in zwei Etappen vorgenommen, und zwar im Jahr 2000 um 10 Prozent und im Jahr 2001 um weitere 10 Prozent. Im Gegenzug dazu wird die Feldkulturenprämie angehoben. Die Stillegung wird mit einem obligatorischen Prozentsatz von 10 Prozent in den Jahren 2000 bis 2002 festgelegt, in der Folge liegt der obligatorische Satz bei 0 Prozent, kann aber selbstverständlich auch anders festgesetzt werden, wenn das notwendig ist.
Die Ölsaatenprämie wird in drei Stufen auf die einheitliche Flächenprämie zurückgeführt. Für Kartoffelstärke wird es auch in Zukunft eine vernünftige Prämie für die Erzeuger geben. Im Gegenzug dazu wird die Kartoffelstärkequote für die Industrie um etwa 3,8 Prozent gekürzt.
Betreffend Wein bleibt es weiterhin im Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten, zu definieren, was Qualitätswein ist. Weiters bleibt es bei einer Mengenbegrenzung der Qualitätsweinproduktion, die Flächenbegrenzung bleibt aufrecht. In Österreich werden die Auspflanzmöglichkeiten um 473 Hektar erweitert. Europaweit hat eine Aufstockung um knapp 2 Prozent stattgefunden, das Limit bleibt jedoch erhalten.
Die ökologischen Verfahren bleiben unverändert aufrecht. Das heißt, die Art der Weinproduktion, wie sie in Österreich betrieben wird, wird auch in Zukunft möglich sein. Es wurde eine vernünftige Regelung für die Drittlandsmoste und -weine getroffen. Das Vinifizierungsverbot für Drittlandsmoste und das Verschnittverbot für Drittlandsweine bleiben also aufrecht. Sollte dies im Einzelfall anders gehandhabt werden, so wäre dafür eine Ratsentscheidung nötig.
In der Weinmarktordnung gibt es nun neue Aufgabenstellungen für Erzeugerorganisationen respektive für die Branchenverbände. Diese übernehmen Aufgaben, die bisher von der Administration wahrgenommen wurden.
Zur Finanzierung: Die Kommission berechnet die Kosten dieses Agrarpaketes, wie es auf dem Tisch liegt, in der Marktordnung mit 314 Milliarden Euro für die Periode 2000 bis 2006. Dazu kommen die Kosten für die "ländliche Entwicklung" von 2 Milliarden Euro pro Jahr, die aus der bisherigen "Rubrik 2" umgeschichtet werden.
Die Degressionsdebatte hat selbstverständlich eine wichtige Rolle gespielt. Es lagen zwei Konzepte auf dem Tisch, nämlich das zeitliche Degressionsmodell, gemäß welchem die Marktordnungsprämien pro Jahr gekürzt werden sollen, wobei Größenordnungen von einem bis 3 Prozent von Großbritannien und Frankreich genannt wurden, und alternativ dazu das österreichische Modell, in welchem ein Betrag von 2 Milliarden Euro pro Jahr in Gesamteuropa und außerdem eine Staffelung je nach Betriebsgröße vorgeschlagen wird. Beide Modelle fanden sowohl massive Zustimmung als auch radikale Ablehnung. Das österreichische Modell wurde von Großbritannien, Schweden, Dänemark und auch von Deutschland radikal abgelehnt, fand hingegen Zustimmung durch Finnland, Belgien, Luxemburg, Spanien, Portugal und Griechenland. Da es eine Pattsituation gab, legte die deutsche Präsidentschaft letztlich einen Kompromiß vor, der beide Voraussetzungen, sowohl die zeitliche Degression als auch die Staffelung nach Betriebsgrößen, nicht erforderlich macht. Österreich hat anläßlich der Beschlußfassung festgehalten, daß das größenorientierte Modell wieder auf den Tisch gelegt werden würde, wenn es neuerlich zu einer Debatte um die zeitliche Degression der Marktordnungsprämien kommen sollte. Diese Haltung wurde im informellen Außenministertreffen und auch gestern im ECOFIN vertreten.
Vorsitzender Dr. Milan Linzer dankt Bundesminister Mag. Molterer für seinen Bericht und dem Ministerbüro für den schriftlichen Bericht, der bereits vorliege.
Er erteilt den Ausschußmitgliedern für Fragen an Bundesminister Mag. Molterer das Wort.
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) bemerkt zunächst, daß niemand behaupten könne, daß die Aufgabe von Bundesminister Mag. Molterer eine leichte gewesen sei. Dennoch müsse man kritisch anmerken, daß sich alle Regierungen innerhalb der Europäischen Union in diesem Zusammenhang auch ein Ziel gesetzt haben, nämlich die Ausgabenstabilisierung, und dieses Ziel sei wesentlich verfehlt worden. Bundesminister Mag. Molterer habe selbst gesagt, daß die Aufwendungen im Rahmen der Petersberg-Aufgaben nicht 307 Milliarden Euro betragen haben, wie ursprünglich geplant, sondern daß es eine Steigerung um mindestens 7 Milliarden gegeben habe, wovon 2 Milliarden auf den ländlichen Raum entfielen. Das werde schlußendlich dazu führen, daß die Steuerzahler mehr an Beiträgen leisten werden müssen.
Bundesminister Mag. Molterer habe nach seiner Rückkehr von den Verhandlungen auch noch weitere Forderungen an die nationale Politik gestellt. Das eine oder andere könne selbstverständlich mitgetragen werden. Bundesminister Mag. Molterer habe aber auch finanzielle Forderungen gestellt, was letztlich dazu führen werde, daß das angestrebte Stabilitätsziel einer Reduzierung auf 1,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes immer schwieriger zu erreichen sein werde; man könne davon ausgehen, daß dies wiederum den Steuerzahler, der den wesentlichsten Beitrag leiste, am meisten betreffen werde.
Abgesehen davon sei angekündigt worden, daß es im Preissektor Änderungen geben und der Konsument die Chance haben werde, die landwirtschaftlichen Produkte günstiger zu kaufen. Aktuelle Beispiele zeigen aber, daß dies nicht der Fall sei. So werde etwa von den Bauern der Verfall der Schweinepreise sie bekommen nur 10 S beklagt, während der Konsument weiterhin um 30 S bis 40 S kauft. Nach wie vor schöpfe der Handel sozusagen den Rahm ab. Die Perspektiven seien also für den Konsumenten und für den Steuerzahler nicht rosig.
Dazu komme, daß die europäische Landwirtschaft im kommenden Jahre in eine schwierige Verhandlungsphase im Rahmen der WTO-Verhandlungen treten werde. In diesem Zusammenhang werde wahrscheinlich der nächste Schlag auf die europäische Landwirtschaft erfolgen. Daher laute seine Frage: Welche Rolle spielen die künftigen Verhandlungen mit der WTO in Europa? Wie ist die diesbezügliche Situation einzuschätzen?
Die österreichische Bevölkerung wie auch die Regierung stellen zu Recht die Forderung, daß die Nettozahlerposition Österreichs zu dessen Vorteil verändert werden solle. Ist dies gemäß den neuesten Erkenntnissen überhaupt noch möglich? Oder wird sich die österreichische Nettozahlerposition in Zukunft für uns ungünstiger entwickeln?
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) stellt fest, daß die österreichische Landwirtschaft nach dem EU-Beitritt ihre im europäischen Vergleich vorbildliche ökologische Wirtschaftsweise beibehalten konnte. Dieser Erfolg sei sicherlich durch den flächendeckenden Ansatz des Österreichischen Programms für eine Umweltgerechte Landwirtschaft ÖPUL ermöglicht worden.
Im Hinblick darauf stelle sich die Frage: Wird es auch im Rahmen des jetzt vorliegenden Kompromisses zur Agenda 2000 möglich sein, dieses Umweltprogramm fortzuführen?
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) stellt hinsichtlich der Ausführungen von Bundesminister Mag. Molterer betreffend die Milchquoten fest, daß man positiv resümieren könne, daß das Verhandlungsergebnis für die bergbäuerliche Landwirtschaft besser sei, als es aufgrund der Einwirkung anderer Mitgliedstaaten von vornherein zu erwarten gewesen wäre. Die bergbäuerliche Landwirtschaft sei ohne Frage auf den Verkauf ihrer Milchprodukte angewiesen. Ohne diese Milchproduktion gäbe es keine Kleinsennereien im Berggebiet, keine Innovationen auf dem Käsemarkt und keine Direktvermarktung.
An diese Überlegungen knüpfe sich die Frage, wenn man à la longue mit einer gewissen Preisreduktion rechnen müsse, inwieweit hinsichtlich der Möglichkeit der Länder, aus ihren Budgetmitteln Ausgleichszahlungen im Sinne von Direktzahlungen zu leisten, eine gewisser Spielraum erhalten bleiben werde.
Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) führt aus, daß der Vertrag von Kopenhagen nicht nur den Fahrplan für die Osterweiterung enthalte, sondern in seinen Hauptteil vor allem die Reform der Landwirtschaft und deren Weiterentwicklung umfasse.
Bundesminister Mag. Molterer habe in einer Fernsehdiskussion festgestellt, daß das Bauernsterben zwar nicht mehr so arg sei, wie es einmal war, daß es aber nach wie vor zu beobachten sei: Pro Tag sperren acht Höfe zu, Tausende haben seit dem EU-Beitritt zugesperrt. Dies sei ein Faktum, welches von niemandem bestritten werde.
Außerdem müsse festgehalten werden, daß das Einkommen der ländlichen Bevölkerung um rund ein Drittel zurückgegangen ist. Daher habe man in die Agenda 2000 die Erwartung gesetzt, daß dieser auch innerösterreichischen sehr bedauerlichen Entwicklung gegengesteuert wird.
Bezüglich Umweltstandards stelle sich die Frage, ob auch die anderen Mitgliedstaaten die hohen Umweltstandards einhalten werden. Wie konnte es dazu kommen, daß in Italien das Milchkontingent vergrößert wurde? Wurde damit eine Strafzahlung umgangen? Wie wird sich die diesbezügliche Finanzierung gestalten? Schröder habe richtig gesagt, daß die EU-Probleme nicht allein mit deutschem Geld gelöst werden können: Wie könnte daher ein europäischer Finanzausgleich aussehen?
Im Zusammenhang mit der Sektorenbehandlung liege ihm eine Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung vor, aus welcher hervorgeht, daß man zu Recht befürchtet, daß nicht nur die Fördergebiete, sondern auch der Förderbereich eingeschränkt werden könnten. Wie stellt sich die diesbezügliche Entwicklung tatsächlich dar? Kommt es zu einer Verbesserung der Einkommenssituation? Oder wird das Bauernsterben weitergehen? Wie ist die steirische Situation? Wie entwickeln sich die Zielgebiete? Wie wird die Finanzierung in Zukunft europaweit gehandhabt werden? Kommt es zu einem europäischen Finanzausgleich?
Abschließend ersucht der Redner Bundesminister Mag. Molterer, einen zeitlichen Rahmen im Bereich Agenda 2000 zur Heranführung der Beitrittswerber Ungarn, Slowenien, Tschechien und Polen zu nennen.
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsordnung) stellt fest, daß manchen Ausschußmitgliedern angeblich bereits ein Bericht über die Agenda 2000 zur Verfügung gestellt worden sein solle, anderen hingegen nicht. Dem Vernehmen nach seien dem Präsidenten des Bundesrates Gottfried Jaud zu Mittag bereits 100 Exemplare dieses Berichts vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt worden. Es möge geklärt werden, warum nicht alle Ausschußmitglieder diesen Bericht erhalten haben, sondern möglicherweise nur die Mitglieder der ÖVP. (Bundesrat Bieringer: Bedaure zutiefst! Ich habe keinen!)
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer stellt zu Bundesrat Drochter fest, daß man, wenn man behaupte, daß das Ziel verfehlt wurde, zuerst das Ziel definieren müsse. Er persönlich definiere dieses Ziel so, daß er für die positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft arbeiten wolle und daher auch die finanziellen Aspekte zu klären seien.
Er rufe in Erinnerung, daß es auf Ebene der Regierungschefs unbestritten sei, daß es auch in Zukunft eine Agrarleitlinie geben werde, und diese Agrarleitlinie sehe einen Betrag von etwa 366 Milliarden für diesen Zeitraum vor. Die Kommission habe aus ihrer Sicht gesagt, daß 312 Milliarden der Rahmen seien, und in Petersberg habe es sehr unterschiedliche Meinungen zum Begriff "Stabilisierung" gegeben. Aus seiner persönlichen Sicht sowie aus Sicht der Agrarminister sei das erzielte Ergebnis sowohl vom Blickwinkel der politischen als auch der finanziellen Einschätzung machbar. Die Reaktion sowohl der Außenminister als auch des ECOFIN sei gewesen, daß es letztendlich ein Aufschnüren des Agrarpaketes nicht geben könne, weil damit ein Agenda-Beschluß in Frage gestellt werden würde.
Es sei zu bemerken, daß alle Steuerzahler letztlich davon profitieren, was gemäß der Agenda 2000 getan wird. Gemäß Agenda seien die Interventionspreise zu senken. Selbstverständlich sei das nicht auf die Begeisterung der Agrarier auch nicht auf seine gestoßen. Daß dies letztlich zu geringeren Preisen im Nahrungsmittelsektor auch in Richtung Wettbewerbsfähigkeit führen werde, liege jedoch auf der Hand. Wenn man aber wie Bundesrat Drochter die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft als politisches Ziel an und für sich betrachte, um dort stabile Verhältnisse zu ermöglichen, dann müßte man gleichzeitig auch an einer stabilen ökonomischen Entwicklung Interesse haben.
Er persönlich glaube, daß sich aus der Agenda 2000 eine andere Finanzstruktur ergebe. Die Kofinanzierung in der ländlichen Entwicklung werde einen größeren Umfang ausmachen, daher werden durchaus Veränderungsnotwendigkeit bestehen. Er könne versichern, daß er gemeinsam mit Bundesminister Edlinger immer in der Lage gewesen sei, eine gemeinsame Lösung zu finden. Und das werde sich auch in Zukunft so verhalten.
Man müsse immer auch die Alternativen nennen: Er halte es für nicht wirklich sinnvoll, einerseits die Preise zu senken und die Prämien zu erhöhen, diese aber gleichzeitig wieder zu senken. Dies entspreche nicht seinem agrarpolitischen Verständnis. Die Degression könne unter dem Aspekt strukturpolitischer Effekte, dürfe aber nicht vom Blickwinkel rein zeitlicher Effekte diskutiert werden.
Zur WTO: Aus seiner Sicht sei mit dem Beschluß klar, welche Position die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten etwa in der Frage der Marktordnungsprämien oder der "ländlichen Entwicklung" einheitlich vertreten werden. Er sei immer für einen Agenda-Beschluß eingetreten, weil Europa damit eine klare Position in der WTO-Frage einnehme. Es sei durchaus gelungen, einige wesentliche Eckpunkte in der Agenda so zu verändern, daß sie den österreichischen Verhältnissen besser entsprechen.
Die Sorge hinsichtlich der Handelsbetriebe, inwieweit welche Preise tatsächlich beim Konsumenten anlangen, teile er. Daher erhebe sich für ihn die Frage, warum etwa von der Arbeiterkammer bisher eine negative Haltung eingenommen wurde, wenn es um das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis gegangen sei. Bauern und Konsumenten sollten sich seiner Meinung gemeinsam überlegen, wieso der Konsument von den niedrigeren Preisen, mit denen die Bauern konfrontiert sind, eigentlich wenig profitiert. Interessant wäre die Klärung der Frage, wie letztlich vernünftige Regelungen für die österreichische Industrie, für die österreichischen Arbeitnehmer und für die österreichische Landwirtschaft zustande gebracht werden können. (Bundesrat Drochter: Dazu gibt es eine Regierung, um das durchzusetzen!) Und die Arbeiterkammer dürfe zu Ideen, die die Regierung vorlegt, nicht nein sagen.
Es werde in Zukunft auch ein österreichisches Umweltprogramm geben. Österreich habe eine Modifikation und Weiterentwicklung des Umweltprogrammes ab dem Jahr 2000 vorbereitet und werde dieses mit der Europäischen Union verhandeln.
Die Quote sei bis zum Jahr 2006 verlängert worden. Im Jahr 2003 werde ein Review vorgenommen werden, wie die Perspektiven für die Zeit nach 2006 sein werden. Österreich sei immer für die Erhaltung der Quote eingetreten, weil dies eine Schlüsselfrage für die Bergregionen zur Sicherung der Produktionsrechte sei.
Zur Frage der regionalen Spielräume: Mit der Agenda 2000 seien die Spielräume größer geworden. In diesem Zusammenhang sei zum Beispiel der sogenannte "nationale Enveloppe" in der Rindermarktordnung zu nennen, bei welchem für Österreich ein Betrag von 12 Millionen Euro zur Verteilung nach österreichischen Vorstellungen vorgesehen sei. Auch bei der Bergbauernförderung bestehe im Rahmen der Ausgleichszulage mehr regionaler Spielraum als bisher. Ebenso gebe es beim Umweltprogramm einen größeren Spielraum als bisher: Wenn aufgrund zusätzlicher Verpflichtungen höhere Kosten auftreten, seien auch höhere Beiträge möglich. Hiebei handle es sich nicht um einen finalen Schritt, mit Hilfe der Agenda 2000 sei jedoch zumindest ein Schritt in Richtung mehr regionalen Spielraum gelungen.
Zu Bundesrat Dr. Tremmel sei zu bemerken, daß man selbstverständlich eine selektive Sichtweise einnehmen könne: Strukturwandel und Abwanderung aus der Landwirtschaft lagen zu Beginn der neunziger Jahre noch bei 5 Prozent; in den vergangenen Jahren belief sich dieser Prozentsatz nur mehr auf etwa 2,5 Prozent. Diesen Strukturwandel werde es mit oder ohne EU auch in Zukunft geben. Dies sei eine Tatsache. Und wer behaupte, daß er eine Garantieerklärung für jeden einzelnen Bauernhof abgeben könne, würde etwas versprechen, was er nicht halten könne. Ihm persönlich sei nicht bekannt, daß die Einkommen in der Landwirtschaft seit dem EU-Beitritt um ein Drittel gesunken seien. Die Grünen Berichte liegen dem Nationalrat und dem Bundesrat vor. Im Jahr 1995 gab es in der Landwirtschaft ein Einkommensplus von 22 Prozent; in den Folgejahren kam es zu einem Einkommensminus von zwischen 4 Prozent und 6 Prozent. Er könne daher die von Bundesrat Dr. Tremmel genannten Zahlen nicht nachvollziehen.
Er wolle allerdings nicht beschönigen: Die Situation werde aufgrund der Agenda 2000 für die Landwirtschaft nicht einfacher werden. Und daraus resultiere die Notwendigkeit österreichischer Antworten, wenn hier die bisherige Form der bäuerlichen Landwirtschaft auch in Zukunft beibehalten werden soll. Einige Staaten zum Beispiel Italien, Großbritannien, Irland, Spanien und Griechenland haben eine Aufstockung der Milchquote erhalten, weil sie je Kopf der Bevölkerung eine weit unterdurchschnittliche Milchproduktion hatten. Diese Aufstockung sei allerdings nicht einkommenskompensationswirksam.
In Zukunft werde es nur mehr drei Zielgebiete geben. Der Wegfall des 5b-Gebietes werde seiner Ansicht nach jetzt dadurch vernünftiger geregelt, daß die "ländliche Entwicklung" insgesamt horizontal angewendet werden könne.
Im übrigen könne er nun feststellen, daß der angekündigte schriftliche Bericht über die Agenda 2000, den er dem Hohen Haus in der Früh übermittelt habe, nun tatsächlich vorliege und zur Verteilung gelangen könne.
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich) bemerkt, daß einige Finanzminister wenn er richtig informiert sei vorgeschlagen haben sollen, daß die Marktordnungsprämien für alle Bereiche generell jährlich zu senken seien. Diese zeitliche Degression sei in Bauernkreisen sehr umstritten. Daher möge Bundesminister Mag. Molterer beantworten, wie der letzte Stand in dieser Frage sei und wie Österreich als nationale Organisation in diesem Zusammenhang punkten konnte.
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) bringt zunächst folgenden Antrag ein:
Antrag
auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Bundesräte Mag. Gudenus, Dr. Tremmel und Kollegen betreffend Agenda 2000-Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (56829/EU XX. GP)
Der EU-Ausschuß wolle beschließen:
"Der österreichische Vertreter im Rat wird aufgefordert, bei den abschließenden Verhandlungen über die Agenda 2000 eine Renationalisierung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik bei gleichzeitiger massiver Senkung der österreichischen Beitragszahlung an die Europäische Union zu erreichen."
Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
*****
Bundesminister Mag. Molterer habe in seinen Ausführungen erwähnt und es sei auch in den Medien als Erfolg gewertet worden , daß hinsichtlich gewisser Härten für die Landwirtschaft eine terminmäßige Streckung vorgenommen wurde. Im Hinblick darauf stellen sich folgende Fragen: Ist das nicht eine Flucht der Kommission vor der Aufgabe? Wie lange werden sich die Landwirte diese Art des Hinhaltens gefallen lassen beziehungsweise gefallen lassen müssen und dabei erkennen, daß sie in den letzten Jahren Einkommensverluste zu eigenen Lasten, jedoch zum Vorteil anderer hinnehmen mußten?
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) stellt fest, daß die Kommission bekanntlich in der Nacht auf den heutigen Tag zurückgetreten sei. Daraus ergeben sich zwangsläufig folgende Fragen: Ist ein Beschluß der Agenda 2000 unter deutscher Ratspräsidentschaft nach dem Rücktritt der Kommission noch realistisch? Wie sind die Folgen des Rücktritts der Europäischen Kommission auf die Einigung der Landwirtschaftsminister einzuschätzen?
Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich) ersucht Bundesminister Mag. Molterer um eine Darstellung der grundsätzlichen Überlegungen hinsichtlich der Interventionspreise sowie der sektoralen Regelung. Im Rindfleischsektor sei ursprünglich von einer 30prozentigen Preisreduktion ausgegangen worden. Wie hat sich diese Entwicklung hinsichtlich der jetzigen Situation dargestellt?
Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark) ersucht Bundesminister Mag. Molterer, zum Stand der noch laufenden Verhandlungen betreffend die Neuordnung der Zielgebiete Auskunft zu geben.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer stellt zu der Frage des Bundesrates Schöls fest, daß auf Ebene der Landwirtschaftsminister ein politischer Beschluß in der Weise gefallen sei, daß der Vorsitzende erklärt habe, daß Grundlage des Beschlusses weder eine zeitliche Degression noch eine Degression nach Betriebsgröße sei. Denn es sei weder zu einer Mehrheit für die eine noch für die andere Lösung gekommen beziehungsweise sei die aggressive Ablehnung auf beiden Seiten sehr ausgeprägt gewesen.
Österreich habe eine Protokollerklärung abgegeben, gemäß welcher für den Fall, daß die zeitliche Degression neuerlich Gegenstand von Gesprächen sein sollte, Österreich neuerlich das Modell der betriebsgrößenabhängigen Staffelung der Marktordnungsprämien auf den Tisch legen werde. Auf Außenministerebene sei beim informellen Treffen die Rede davon gewesen, daß einerseits das Agrarpaket nicht mehr aufgeschnürt werden würde, aber möglicherweise einige Delegationen in Berlin die Degressionsdebatte neuerlich beginnen würden. Daraufhin habe der österreichische Außenminister dieselbe Erklärung abgegeben, die er, Mag. Molterer, bereits abgegeben habe. Auch im ECOFIN sei die Frage von einigen Delegationen releviert worden, und zwar ebenfalls mit der Tendenz, daß es kein materielles Öffnen des Pakets geben solle, daß aber zu erwarten sei, daß die Degressionsdebatte kommen werde. Bundesminister Edlinger habe ebenfalls das größenabhängige Modell zur Sprache gebracht. Beim gegenwärtigen Stand der Angelegenheit gehe er davon aus, daß diese Debatte in Berlin neuerlich geführt werden könnte.
Zu den Fragen des Bundesrates Mag. Gudenus: Er sei dafür eingetreten, daß jetzt ein Beschluß gefaßt wird, weil er die Auffassung vertrete, daß es für die WTO-Perspektive besser sei, jetzt bereits Klarheit zu haben und vor allem dem Sektor jetzt Klarheit geben zu können. Die Landwirte haben jetzt zwei Jahre der Unsicherheit durch ständige Agenda-Diskussionen hinter sich. Daher halte er es für richtig, daß etwa im Milchsektor darüber Klarheit geschaffen wurde, daß die Reform erst drei Jahre später in Kraft tritt. Denn auf diese Weise habe man Zeit gewonnen, hiebei handle es sich jedoch nicht um eine Flucht.
Zu dem Einwurf von Bundesrat Mag. Gudenus, daß die Bauern in den letzten Jahren Einkommensverluste zu eigenen Lasten, jedoch zum Vorteil anderer hinnehmen mußten, seien einige Beispiele zu nennen, was Österreich erreicht habe: In diesem Zusammenhang sei etwa die spezifische Mutterkuhlösung zu nennen, die es nur in Österreich gebe und die hier einen Vorteil darstelle. Die Extensivierungsprämie sei sogar besser geregelt als bisher. Daher verstehe er die Formulierung im eingebrachten Antrag nicht, daß die Extensivierung schlechter geregelt sei. Es seien zwei Stufen eingeführt worden: 40 Euro zwischen 1,8 und 1,4 GVE/ha und 80 Euro bei weniger als 1,4 GVE/ha. Das stelle eher eine Erleichterung dar. Außerdem seien Milchkühe de facto nur in Österreich extensivierungsprämienfähig. Seines Erachtens seien die österreichischen Interessen in den Verhandlungen also durchaus umgesetzt worden.
Einige der Behauptungen in dem von Bundesrat Mag. Gudenus eingebrachten Antrag treffen seines Erachtens nicht zu: Hinsichtlich Punkt 6. betreffend die Auszahlung der Getreideprämien sei festzuhalten, daß im letzten Kompromiß noch eine Änderung vorgenommen wurde: Die Prämien müssen im Zeitraum zwischen 16.11. eines Jahres und 31.1. des Folgejahres ausbezahlt werden. Es handle sich also um keine Verschiebungen auf das nächste Jahr.
Er gehe davon aus, daß man die Agenda 2000 am 24./25. März beschließen werde. Denn es sei notwendig, daß die Europäische Union gerade in einer Situation wie der jetzigen klare Handlungsfähigkeit beweist. Die Grundlagen seien geschaffen. Der Rat könne entscheiden. Die Kommission sei zwar zurückgetreten, gemäß EU-Recht führe sie die Geschäfte jedoch fort und sei daher selbstverständlich in der Lage, die notwendigen Informationen an den Rat heranzutragen.
Auf Ebene der Agrarminister sei eine politische Entscheidung gefallen. Zu dem Beschluß gebe es nur die Gegenstimme Portugals und Vorbehalte von seiten der Niederlande betreffend die Finanzfrage und Frankreichs hinsichtlich einiger inhaltlicher Änderungen. Die Präsidentschaft werde dieses Paket als Gesamtpaket dem Rat von Berlin zur Entscheidung vorlegen. Seiner Meinung nach sei also zeitgerecht ein politisches Entscheidungssignal gesetzt worden.
Zu den wesentlichsten Änderungen im Rindersektor: Es werde nicht zu einer 30prozentigen, sondern Gott sei Dank unter Anführungszeichen "nur" zu einer 20prozentigen Senkung der Interventionspreise kommen. Auch in Zukunft werde es keine private Lagerhaltung, sondern ein Interventionssystem sozusagen als Krisennetz geben. Es werde einen Einkommensausgleich über die Prämien, bestehend aus Prämien je Stück und aus Schlachtprämien, und eine Mischung für alle Tierkategorien geben, wobei auch die Milchkühe in die Fleischkompensation mit einbezogen wurden. Die Extensivierungsförderung sei nun so gestaltet, daß sie für Österreich sehr vernünftig angewendet werden könne.
Wie schon erwähnt, werde es drei Zielgebiete geben. Diese Einigung bestehe im wesentlichen. Es gebe eine Reihe von offenen Fragen, insbesondere die Frage des Finanzrahmens für die Zielgebiete. Er nehme an, daß über diese Frage in Berlin eine Entscheidung fallen werde. Nähere Details möge man bei den Vertretern des Bundeskanzleramtes erfragen, weil er es für nicht korrekt erachte, sich in diese Fragen einzumischen.
Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) stellt zur Frage der Zielgebiete fest, daß die Steiermärkische Landesregierung diesbezügliche Vorstellungen formuliert und auch Bundesminister Mag. Molterer zur Kenntnis gebracht habe, die insbesondere die Einschränkung der Zielgebiete betreffen. Bundesminister Mag. Molterer möge daher die Frage beantworten, ob seitens seines Ressorts darauf eine Antwort erfolgen werde.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer teilt mit, daß er mit der Steiermärkischen Landesregierung ebenso wie mit den anderen Landesregierungen intensiv in Kontakt hinsichtlich der sich aus der Agrarreform der Agenda ergebenden Koordinationsnotwendigkeiten sei, und zwar insbesondere betreffend das Ersatzinstrument für die ehemalige Regelung für das 5b-Gebiet. Er beabsichtige, mit den jeweiligen Landesregierung diesbezüglich soweit vorbereitet zu sein, daß man im Laufe des heurigen Jahres zeitgerecht ein mit den Ländern abgestimmtes Programmplanungsdokument in Brüssel vorlegen könne, das Grundlage dafür sei, die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen optimal auszuschöpfen.
Vorsitzender Dr. Milan Linzer dankt Bundesminister Mag. Molterer für den Bericht und die Beantwortung der Fragen und schließt die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.
Er bringt den von Mag. Gudenus, Dr. Tremmel und Kollegen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme zur Abstimmung. Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
3. Punkt
Arbeitsprogramm 1998/1999 der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Amtes für Betrugsermittlungen
Betrugsbekämpfung Entwurf von Schlußfolgerungen des ECOFIN-Rates, Tagung am 23. November 1998
COM KOM (98) 278 endg. (49459/EU XX. GP)
COM KOM (98) 717 endg. (60942/EU XX. GP)
RAT 12697/98 REV 1 (61015/EU XX. GP)
Vorsitzender Dr. Milan Linzer teilt mit, daß er zur Behandlung des 3. Tagesordnungspunktes nunmehr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer und sein Team begrüße. Er erteilt diesem das Wort zu einem einleitenden Bericht.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer führt in seinem einleitenden Bericht wie folgt aus:
Der heutige Termin ist wirklich gut gewählt, da am gestrigen Abend der Weisenrat seinen Bericht zu dieser Frage veröffentlicht hat.
Ich möchte eingangs feststellen, daß der Frage der Betrugsbekämpfung durch Österreich von Anfang an immer eine sehr hohe Priorität eingeräumt wurde. Wir sind Nettozahler, und daher ist es für uns von großer Bedeutung, daß mit dem Geld in der Kommission ordentlich umgegangen wird.
Ich möchte betonen, daß wir während unserer Präsidentschaft einige Schritte in diese Richtung gesetzt haben, die jetzt Wirkung zeigen. Wir haben zur Reform der Haushaltsvorschriften beigetragen. Am 23.11.1998 wurden im Rat der Finanzminister jene Schlußfolgerungen gezogen, die jetzt zur Gründung von OLAF, der neuen Betrugsbekämpfungseinheit, führen. Dazu ist festzuhalten, daß diese neue Überprüfungsbehörde nach den Grundideen und Grundforderungen von Abgeordnetem Herbert Bösch strukturiert werden soll.
Der Bericht des Weisenrates gibt wirklich Anlaß zur Sorge und zu Bedenken. Der Kommission werden im Bericht des Weisenrates schwerwiegende Mängel bei der Wahrnehmung ihrer Führungs- und Organisationsaufgaben zur Last gelegt. Die Systeme der internen Ex-ante- und Ex-post-Kontrolle funktionieren gemäß Bericht des Weisenrates nur unzureichend, sodaß es zu zahlreichen Fällen von Unregelmäßigkeiten bis hin zum Betrug gekommen ist, ohne daß Konsequenzen gezogen wurden. Die Aufdeckung und Verfolgung von Verdachtsfällen erfolgte offenbar nicht rasch genug, sondern schleppend und ohne entsprechenden Nachdruck. Die klare Zuordnung von persönlicher Verantwortung und die Sanktionierung des Fehlverhaltens von Bediensteten fanden, wenn überhaupt, nur in einer Weise statt, daß keine wirkliche Präventivwirkung entfaltet werden konnte.
Auch wird der Kommission vom Weisenrat vorgeworfen, daß sie bei der Einführung neuer Verfahren, Programme und Aufgaben keine Planung betreffend eine entsprechende Überwachung und Sicherstellung der Abwicklung vorlegte.
Einzelnen Kommissionsmitgliedern wird darüber hinaus vorgeworfen, daß sie mitunter nicht genug Überblick über die Vorgänge in ihren Ressorts hatten, daß der Informationsfluß und die Kommunikation zwischen der Verwaltungsebene und der Kommission unzureichend waren und daß es in Einzelfällen bei der Personalrekrutierung und Besetzung von Planstellen zu Begünstigungen kam.
Es ist zu betonen, daß es sich in diesem Zusammenhang ausschließlich um aufgedeckte Vorgänge und Mängel innerhalb der Kommission handelt. Die Vorwürfe betreffen ausschließlich Programme, deren Vollziehung unmittelbar durch die Kommission ohne Mitwirkung der Mitgliedstaaten erfolgte.
Aufgrund dieser gravierenden Feststellungen ist die Kommission heute nacht geschlossen zurückgetreten. Die österreichische Bundesregierung hat dies bereits zur Kenntnis genommen und gleichzeitig sehr eindeutig darauf gedrungen, daß es nicht bei diesem Rücktritt bleiben darf, weil dieser an sich noch nichts verbessert, sondern daß die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen nun unverzüglich getroffen werden müssen.
Es liegt nun am Europäischen Parlament und an der Präsidentschaft sowie an den Regierungen der Mitgliedstaaten, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Gleich wichtig ist aber, daß die wesentlichen Vorhaben weiterhin vorangetrieben werden, insbesondere die Agenda 2000.
Es ist bekannt, daß Österreich als Nettozahler sehr großes Interesse daran hat, Unregelmäßigkeiten, Mißwirtschaft oder Betrug aufzudecken, weil dies insbesondere zu Lasten der Nettozahler geht. Unter den Initiativen, die Österreich bereits in dieser Richtung gesetzt hat, befindet sich auch wie eingangs erwähnt die Erneuerung der haushaltsrechtlichen Vorschriften. Diese Erneuerung beinhaltet ein Programm zur Intensivierung der Kontrollsysteme. Dieses Programm läuft unter dem Namen "SEM 2000 (Sound and Efficient Financial Management)". Dieses Programm wird bereits seit drei Jahren zwischen Rat und Kommission entwickelt. Ein weiteres Resultat der österreichischen Arbeiten waren faktische Reformen der haushaltsrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus wurden unter der österreichischen Präsidentschaft auch im Zuge der Diskussion über die Agenda 2000 weitere Finanzkontrollbestimmungen, etwa hinsichtlich der Strukturfonds, eingeleitet.
Neben diesen haushaltsrechtlichen Vorschriften ist die Neugestaltung der Betrugsbekämpfungsaktivitäten innerhalb der Kommission ein wesentliches Anliegen. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat am 23.11.1998 unter österreichischer Präsidentschaft Schlußfolgerungen betreffend Erhöhung der Effizienz bei der Betrugsbekämpfung verabschiedet und die Kommission zur Vorlage eines entsprechenden Verordnungsentwurfes aufgefordert. Die Kommission hat daraufhin vor kurzem einen Entwurf zur Neugestaltung ihrer derzeit bestehenden Betrugsbekämpfungseinheit UCLAF vorgelegt. Diese Betrugsbekämpfungseinheit war offenbar nicht ausreichend, daher sind die Neuvorschläge weiter gefaßt.
Bei der Sitzung des ECOFIN am 15.3.1999 hat der Rat seine grundsätzlichen Überlegungen für die Gestaltung dieser Betrugsbekämpfungseinheit festgelegt. Danach sollen alle Betrugsbekämpfungsaktivitäten der Kommission nun in einer eigenen Organisationseinheit mit dem Namen OLAF konzentriert werden: Diese Einheit soll zwar innerhalb der Kommission eingerichtet werden, weil nach den geltenden Verträgen nur die Kommission in den einzelnen Mitgliedstaaten tätig werden kann, sie soll aber insofern auch weisungsfrei gestellt werden, als sie einen Beirat erhalten wird, der aus Parlament, Kommission und Rat beschickt wird und auf diese Weise eine entsprechende Effizienz gewährleisten soll.
Die Einheit OLAF soll Betrugsverdachtsfälle im gesamten Bereich der gemeinschaftlichen Haushaltsführung untersuchen können, sowohl bei den operativen Programmen der Kommission als auch bei den Verwaltungsaufgaben aller EU-Institutionen. Diese neu zu schaffende Einheit soll aufgrund ihrer erweiterten Entwicklungskompetenzen und ihrer Unabhängigkeit zur weiteren Verbesserung der Betrugsbekämpfungseffizienz beitragen. Im übrigen soll diese auch personell aufgestockt werden. Entsprechende detaillierte Vorschlage der Kommission werden für Anfang nächster Woche erwartet.
Im vergangenen Arbeitsjahr wurde also bereits eine Reihe gezielter Aktivitäten zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und somit auch der österreichischen Steuerzahler gesetzt. Österreich ist als Nettozahler nicht zuletzt aufgrund der Initiative des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Herbert Bösch zur Schaffung des unabhängigen Betrugsbekämpfungsamtes OLAF mit großem Engagement aktiv an der raschen Verbesserung der Effizienz bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der EU beteiligt. Österreich ist ein aktiver Befürworter des neu zu schaffenden Betrugsbekämpfungsamtes, dessen Einrichtung nach Ansicht Österreichs ein Schritt in die richtige Richtung ist. Österreich wird weiterhin mit großem Einsatz zwecks rascher Verbesserung der Effizienz bei der Betrugsbekämpfung im EU-Bereich arbeiten, wie dies auch in den vergangenen Jahren der Fall war.
Bundesrat Albrecht Konečny
(SPÖ, Wien) betont, daß es selbstverständlich ein Zufall sei, daß man sich in dieser Ausschußsitzung in einer dermaßen aktuellen Situation mit diesem Thema beschäftige. So bestehe allerdings die Möglichkeit, einen kleinen Beitrag zum Nachdenken zu leisten. Denn der Rücktritt der Kommission biete natürlich auch eine Chance.Es liege auf der Hand, daß es innerhalb der Kommission trotz der Kontrolle systematische Entwicklungen gegeben habe, die solche Vorkommnisse begünstigen. Die Tatsache, daß die Kommission nicht den Mut hatte, die notwendige personelle Ausstattung zu verlangen, zeige einen Schwachpunkt der Union: Wenn Programme mehr oder weniger zur Gänze über externe Firmen oder Vertragsnehmer abgewickelt werden müssen und auch eine Gewinnmarge vergeben wird, dann bestehe jedenfalls das Risiko, daß der vergebende Beamte Bestechungsversuchen ausgesetzt sein könnte und diese unter Umständen auch annimmt. Bei aller Tendenz zur Auslagerung seien daher hoheitliche Aufgaben, welche die EU-Kommission zu erfüllen hat, im eigenen Haus besser untergebracht. Abgesehen davon ermögliche die unerträgliche Praxis der U-Boote, nach welcher beschäftigtes Personal über den Sachaufwand abgerechnet wird, selbstverständlich jede Art von Unterschleif und Vetternwirtschaft, weil es für etwas, was es de facto nicht gibt, auch keine Regeln geben könne.
Seiner Meinung nach nehme Österreich in diesem Fall eine hervorragende Position ein. Auch die Bilanz aus der österreichischen Präsidentschaft weise eine durchaus initiative und offensive Haltung und Vorgangsweise Österreichs auf. Auch er sei schlichtweg stolz darauf, daß OLAF auch einen Familiennamen habe, nämlich Bösch. Dieser Erfolg eines österreichischen sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament sei ein eindrucksvoller Beweis dafür, daß auch das demokratische Element in der Europäischen Union funktioniert.
Seiner Meinung nach müsse man den Rücktritt der Kommission wirklich als Chance nützen. Selbstverständlich werde die Kommission jetzt weiterarbeiten, man dürfe aber der Kommission jetzt nicht ohne weiteres eine neunmonatige Gnadenfrist einräumen. Vielmehr müsse die neue Kommission jetzt schon auf der Tagesordnung stehen, und dieser müsse sozusagen eine Einführungsrunde eingeräumt werden. Denn es mache wenig Sinn, eine Kommission höchstens mit kleinen Änderungen wiederzubestellen, die in viereinhalb Jahren bewiesen hat, daß sie mit diesen Problemen nicht zu Rande kommt.
Er ersucht daher um Beantwortung der Frage, wie die Bundesregierung die mögliche Vorgangsweise in diesem Zusammenhang beurteile.
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich) stellt fest, daß der Weisenrat neben den persönlichen Verfehlungen der Kommissarin Cresson auch das sogenannte "Mismanagement" der Kommission im allgemeinen kriti
siere. Als Φsterreicher freue er sich daher ebenso wie Bundesrat Konečny wenn auch unter einer vermutlich etwas anderen Perspektive όber den Rόcktritt der Kommission. Und es sei fόr ihn als Φsterreicher erfrischend zu wissen, daί dem aus Φsterreich entsandten Kommissar und ÖVP-Mandatar Franz Fischler, der Österreich auf europäischer Ebene vertritt, höchste Integrität ausgesprochen werde.Es müsse zu denken geben, daß das Mismanagement nicht erst in der Ära Jacques Santer tief verwurzelt gewesen sei, sondern daß auch am von manchen so gepflegten Glorienschein von Jacques Delors zu kratzen sei. Denn es habe auch zu dessen Zeit offenbar schon einige Probleme gegeben.
Daher möge Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die Frage beantworten, ob ihm bekannt sei, welche konkreten Pläne es gebe, dieses Mismanagement zu beseitigen, und ob er persönlich daran glaube, daß eine Reform der Institutionen der EU eine Lösung bringen könnte.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) bemerkt, daß Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die Einrichtung des neuen Betrugsbekämpfungsamtes OLAF sehr eingehend dargestellt habe. Auch er halte dies für einen Fortschritt und anerkenne, daß diesem Amt Unabhängigkeit zugebilligt werde. Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer möge im Hinblick darauf die Frage beantworten, ob er nicht eventuell einen konstitutionellen Mangel dieses Amtes darin sehe, daß es ungeachtet seiner Unabhängigkeit doch weiterhin der Kommission zugeordnet bleibt, die eigentlich kontrolliert werden soll. Wenn es schon keine Rückbindung an die nationalen Parlamente geben solle, dann müßte man doch zumindest die Forderung stellen, daß das Europäische Parlament die Kontrolle etwa wie in Österreich über den Rechnungshof vorzunehmen hat.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer betont, daß auch er den Rücktritt der Kommission als Chance erachte, entscheidende Verbesserungen vorzunehmen. Er sei sich mit der gesamten Bundesregierung einig, daß es kein gutes Bild machen würde, wenn quasi die zurückgetretene Kommission weitere fast zehn Monate im Amt bliebe. Es werde daher die politische Aufgabe sein, relativ rasch zu einer neuen Kommission zu kommen. Die große politische Herausforderung dabei sei, über den Präsidenten eine Einigung zu erzielen.
Er persönlich sei skeptisch, daß dies sehr kurzfristig nämlich schon beim Gipfel in Berlin möglich sein werde. Selbstverständlich wäre dies ein schönes Zeichen, er sei aber so realistisch, daß er das nicht erwarte, und die der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen dies nicht als sehr wahrscheinlich erscheinen. Es wäre jedoch wünschenswert, daß bis zum Gipfel von Köln Anfang Juni eine solche Einigung erzielt wird. Denn dies sei Voraussetzung dafür, daß der Rest der Kommission besetzt werden kann. Nach der Ratifizierung der Verträge von Amsterdam werde der gesamte Bestellungsprozeß komplizierter wenn auch besser werden.
Er sei sehr froh darüber, daß sehr viele Kommissare in dem Bericht des Weisenrates nicht genannt werden, darunter auch der von Österreich entsandte Kommissar Franz Fischler. Dies sei sehr positiv, und es sei wichtig, daß Österreicher auch im Europäischen Parlament und an anderen Stellen vertreten sind, die für die Aufdeckung von Unzukömmlichkeiten gesorgt haben und sorgen.
Zu den Plänen, das Mismanagement zu beseitigen: Er meine, daß es dabei folgendes zu beachten gelte. Zunächst sei es sehr wichtig, daß das neue Betrugsbekämpfungsamt OLAF eingerichtet wird. Denn dann könne im nachhinein kontrolliert werden, ob alles in Ordnung ist, beziehungsweise rechtzeitig aufgedeckt werden, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Dafür werde es notwendig sein, die Personalkapazität von OLAF zu erweitern. Er sehe nicht die Gefahr der Weisungsgebundenheit, denn nach den vorläufigen und vermutlich auch nach den nächste Woche von der Kommission zu unterbreitenden verbindlichen Vorschlägen soll ein Verwaltungsrat eingerichtet werden, der in einer Drittelparität aus Parlament, Kommission und Rat besetzt werden wird. Auf diese Weise werde sichergestellt, daß dieses Amt unabhängig vorgeht und gleichzeitig auch in den Mitgliedstaaten tätig werden kann. Dieser Vorschlag, der auch auf die Ideen von Abgeordnetem Herbert Bösch zurückgehe, sei seines Erachtens durchaus geeignet, eine deutliche Verbesserung zu bringen.
Allerdings könne dies nicht die Antwort auf alle Fragen sein. Denn es müsse außerdem auch nachgeforscht werden, wie es zu diesen Unzukömmlichkeiten gekommen ist. Er selbst wisse aus dem Haushaltsrat, daß eine Vielzahl von kleinen Programmen mit zum Teil sehr kleinen Förderungssummen laufen. Dies habe seit 1995 sehr stark zugenommen, und daher sei es für die Kommission oft sehr schwierig, wirklich zu gewährleisten, daß alles ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Dazu komme, daß der Personaleinsatz flexibler zu gestalten wäre. Der Weisenrat habe in seinen Schlußfolgerungen beklagt, daß es nicht gelinge, Prioritäten zu setzen, das Personal also dort einzusetzen, wo die neuen Programme fokussiert werden, und von Arbeitsbereichen abzuziehen, die keine Priorität mehr haben. Weiters zeige der Weisenrat auf, daß die Projekte oft zu klein seien. Es werden ständig Projekte wie etwa Nahrungsmittelhilfe für Rußland an die Kommission herangetragen, und die Kommission sei nicht immer in der Lage, sicherzustellen, ob ein solches Projekt auch tatsächlich ordnungsgemäß abgewickelt worden sei. Daher reiche die Einrichtung des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF nicht aus, sondern es müsse auch von seiten der Kommission, aber auch der Mitgliedstaaten ein bestimmtes Verständnis dafür geben, was die Kommission ordnungsgemäß abwickeln kann und was in der Abwicklung schwierig bis unmöglich ist.
Gerade die Vielzahl an Programmen mit kleinen Beratungsprojekten auch in Richtung Osterweiterung zu welcher er sich bekenne , mache die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwicklung sehr schwierig. Daher werde es sehr wesentlich sein, künftige Programme so auszurichten, daß auch deren Überwachbarkeit noch gewährleistet ist.
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) meint, daß es hoch an der Zeit wäre, festzustellen, welche schwarzen Schafe unter den Kommissionsmitgliedern welcher Partei angehören. Denn es sei weitgehend nicht bekannt, welcher Partei die jeweiligen Kommissionsmitglieder angehören, und man tappe diesbezüglich im luftleeren Raum. Er ersucht daher Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer, nach Möglichkeit über die Parteizugehörigkeit der einzelnen Kommissionsmitglieder zu informieren.
Der Ausdruck "Betrugsbekämpfungsbehörde" mache ihn schaudern. Es gebe einen Rechnungshof der EU. Könne man diesen nicht so stärken, daß er diese Aufgabe übernehmen kann? Wäre das nicht besser? Denn man dürfe sich nicht einerseits darüber beklagen, daß der "St. Bürokratius in Brüssel wiehert", andererseits aber ständig neue Behörden einrichten, statt bestehende auszubauen.
Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) meint, daß ihm Bundesrat Bieringer betreffend den Wildwuchs aus dem Herzen gesprochen habe.
Bereits im Vorjahr haben die wiederholten Rügen des Europäischen Rechnungshofes hinsichtlich der Verschwendung von EU-Geldern dazu geführt, daß ein gewisser Druck entstanden sei. Daher möge die Frage beantwortet werden, ob der Europäische Rechnungshof mit mehr Rechten ausgestattet werden solle. Der Europäische Rechnungshof müsse zwar dem Europäischen Parlament berichten, dieses dürfe ihn jedoch nicht beauftragen. Mit der Schaffung dieser Möglichkeit könnte man sich viel Bürokratie ersparen.
Es sei auch schon während der österreichischen Präsidentschaft bekannt gewesen, daß es gewisse "Verqueritäten" gebe. Daher erhebe sich die Frage, warum die österreichische Vorsitzführung nicht schon damals dazu geführt habe, daß diese Mißstände behoben werden.
Außerdem sei festzuhalten, daß Abgeordneter Herbert Bösch in dieser Angelegenheit Berichterstatter gewesen sei. Und der damalige Mißtrauensantrag gegen die Kommission sei leider mit Mehrheit abgelehnt worden. Daher möge Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die Frage beantworten, wie sich die einzelnen österreichischen Parlamentarier in diesem Zusammenhang verhalten haben.
Er habe zum Beispiel vor einigen Wochen in einer Plenarsitzung des Bundesrates betreffend Afrikahilfe die Frage gestellt, wie die Kontrolle bei der Vergabe erfolge. Und tatsächlich habe es in diesem Zusammenhang Fälle gegeben, in denen Geld ins Nichts verschwunden sind. Daher sei es höchst an der Zeit, daß die Regierung detaillierte Fragen an die einzelnen Kommissionsmitglieder stellt. Und sollte man die Institution Kommission weiterhin beibehalten seiner Meinung nach sei dies nicht notwendig, denn beispielsweise bei der NATO genüge auch das Generalsekretariat , dann müßte deren Finanzgebarung zumindest gegenüber den einzelnen nationalen Parlamenten offengelegt werden. Daher stelle er hiemit die letzte Frage: Hat die österreichische Bundesregierung das gefordert?
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) stellt fest, daß Bundesrat Schöls anklingen lassen habe, daß bereits unter Jacques Delors die Korruption begonnen habe. Damit wolle Bundesrat Schöls offenbar nur von dem konservativen Luxemburger Santer ablenken, der mit knapper Mehrheit ab Jänner 1995 nach dem Vorschlag des deutschen Bundeskanzlers das Amt übernahm. Und auch Santer sei kritisiert worden, weil er für seinen Verantwortungsbereich Sicherheit überhaupt nichts getan habe. Der Leitspruch des Pragmatikers Santer "Machen wir weniger, das ist besser!" sei hinlänglich bekannt. Dagegen sei Delors ein Visionär gewesen. Das könne er persönlich beurteilen, weil er Gelegenheit gehabt habe, mit beiden über europäische Themen zu diskutieren.
Er glaube auch nicht, daß "OLAF Bösch" beziehungsweise der Europäische Rechnungshof alles in den Griff bekommen können. Er persönlich sei ebenso wie die Sozialdemokratie dafür, daß die Rechte des Parlaments gestärkt werden. Hiebei handle es sich um ein vordringliches Recht, und auf diese Weise könne man einiges abverlangen. Er bittet Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer, die Frage zu beantworten, ob jetzt von der Kommission, vom Europäischen Parlament und vom Rat ein Konzept erarbeitet werden, um das Vertrauen der Bevölkerung wieder zurückzugewinnen.
Auch wenn Kommissar Fischler im Zusammenhang mit dem Rücktritt der Kommission ohne Tadel geblieben sei, müsse er, Drochter, dennoch anmerken, daß die Politik Fischlers ausschließlich den Agrarkonzernen gedient habe und er bisher keinen Beitrag in Richtung Besserstellung der kleinen Landwirte, der Bergbauern und der Nebenerwerbsbauern geleistet habe. In Österreich gebe es eine Handvoll rund 400 Agrarkonzerne, die Förderungen von zumindest einer Million bekommen. 75 000 Kleinbauern bekommen hingegen maximal eine Unterstützung von 50 000 S. Daher sollte man sich einmal die 400 Agrarkonzerne ansehen. Vielleicht würde es dann so manchem wie Schuppen von den Augen fallen.
Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich) teilt mit, daß er bei allem Respekt vor der Größe der Aufgabe und der Schwierigkeit der zu regelnden Aufgaben trotzdem fürchte, daß dieser Rücktritt der Kommission nach einer Neubestellung möglicherweise sehr rasch vergessen werden und alles wieder im alten Trott weitergehen könnte, wenn es jetzt nicht zu grundsätzlichen personellen Konsequenzen und zu einem Überdenken der Position des Parlaments komme. Denn er erinnere in diesem Zusammenhang an die Anträge, die Ursula Stenzel mit ihrer Fraktion bereits eingebracht habe, die jedoch mit Mehrheit abgelehnt worden seien.
Zu Bundesrat Drochter bemerkt er, daß man Kommissar Fischler sicherlich nicht vorwerfen könne, daß er im Dienst der Großkonzerne stehe. (Bundesrat Drochter: Er macht Politik für sie, das ist nachlesbar!) Es sei selbstverständlich zu unterscheiden zwischen dem, was die EU als ihre Ziele definiert, und dem, was unseren Bauern nützt. Daher appelliere er an die Bundesregierung, und zwar auch an den großen Partner innerhalb der Bundesregierung, endlich einmal jene Maßnahmen zu goutieren, die in Österreich getroffen werden könnten, um den Bauern zu helfen, zum Beispiel die Senkung des Dieselpreises oder eine Anpassung verschiedener Maßnahmen bis hin zur steuerlichen Pauschalierung der kleinen und kleinsten Landwirte. In diesen Bereich bestünde nämlich sehr viel Handlungsbedarf auch nach innen.
Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich) bemerkt, daß er die Aussagen von Bundesrat Drochter in zwei Punkten doch etwas relativieren müsse.
Erstens sei die Arbeit des österreichisch Agrarkommissars Fischler erst vor wenigen Wochen in einem Ranking der Kommissare sehr gut bewertet worden. Das bedeute, daß nicht nur die Österreicher der Ansicht sind, daß Franz Fischler in Brüssel gute Arbeit leistet, sondern daß diese Tatsache bei aller Kritik, welcher er sich in manchen Punkten auch anschließe allgemein anerkannt wird.
Zweitens verstehe er zwar die Betroffenheit, nicht aber die Reaktion: Er habe mit keinem Satz gesagt, daß dem jetzigen Kommissionspräsident Jacques Santer ein Persilschein auszustellen sei. Er habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, daß Jacques Delors zwar möglicherweise Visionen gehabt habe übrigens sei das Wesen von Visionen in Österreich schon einmal definiert worden , daß es allerdings schon zu dessen Zeit einige Probleme gegeben habe.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) teilt mit, daß er kurz noch drei Bereiche ansprechen werde:
Erstens sei darauf hingewiesen worden, daß Kommissar Fischler im gesamten Bericht des Weisenrates nicht vorkomme. Ihn würde interessieren, wer in diesem Bericht eigentlich besonders eindrücklich genannt werde. Nach Möglichkeit möge man zumindest den Mitgliedern des EU-Ausschusses eine Ausfertigung dieses Berichtes zur Verfügung stellen.
Zweitens seien in diesem Bericht offenkundigerweise eine Reihe von Betrugsfällen aufgelistet worden, im Hinblick auf welche sich die Frage stelle, ob die mißbräuchlich verwendeten Mittel nun zurückgefordert werden können. Wird sich Österreich dafür verwenden, daß es zu einer Rückforderung dieser Mittel kommt beziehungsweise ob in den Fällen, in denen es zu exemplarischen Fahrlässigkeiten von einzelnen Mitgliedern der Kommission gekommen ist, nicht Schadenersatzforderungen an diese zu stellen sind? Er denke dabei vor allem an Kommissionsmitglied Cresson, in deren Umfeld es doch zu einigen kritikwürdigen Fehlleitungen gekommen sein soll. (Bundesrat Dr. Tremmel: Hiebei handelt es sich schon um strafrechtliche Tatbestände!)
Drittens möge die Frage beantwortet werden, inwieweit in den einzelnen Nationalstaaten und konkret in Österreich korrespondierende Betrugsbekämpfungsmaßnahmen getroffen werden sollen.
Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) meint im Anschluß an die Ausführungen des Bundesrates Weiss, daß man überdenken möge, ob die Kommission nicht eine Sachverhaltsdarstellung über die Vorfälle, wie sie im Bericht des Weisenrates niedergelegt sind, dem Europäischen Gerichtshof vorlegen sollte. Ein diesbezüglicher Vorschlag durch die österreichische Bundesregierung würde sehr wohl darauf schließen lassen, daß Österreich nach wie vor für bestimmte Prinzipien von Recht und Ordnung eintritt.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer stellt zu der Frage, welche Kommissare an den Vorfällen beteiligt waren beziehungsweise welchen Fraktionen sie angehören, fest, daß es eine ganze Liste mit Namen gebe. In den Medien werden vor allem Edith Cresson und Manuel Marin oft genannt, aber auch Jacques Santer finde sich in diesem Zusammenhang des öfteren an sehr prominenter Stelle, weiters sei in dieser Hinsicht an Joao de Deus Pinheiro, an Monika Wulf-Mathies und an Erkki Liikanen Kritik geübt worden. Außerdem gebe es auch immer wieder Anschuldigungen gegen die Gesamtkommission als Kollegialorgan.
Selbstverständlich könne er auch die fraktionelle Zuständigkeit aller Kommissare bekanntgeben: Jacques Santer ist ein luxemburgischer Christdemokrat, Sir Leon Brittan ist ein britischer Konservativer, Manuel Marin ist ein spanischer Sozialist, Martin Bangemann ist ein deutscher Liberaler, Ritt Bjerregaard ist eine dänische Sozialistin, Emma Bonino ist eine italienische Radikale, Edith Cresson ist eine französische Sozialistin, Franz Fischler ist ein österreichischer Konservativer, Padraig Flynn ist ein irischer Konservativer, Anita Gradin ist eine schwedische Sozialistin, Neil Kinnock ist Angehöriger der britischen Labour-Partei, Erkki Liikanen ist ein finnischer Christdemokrat, der Italiener Mario Monti ist parteilos, Marcelino Oreja ist ein spanischer Christdemokrat, Christos Papoutsis ist ein griechischer Sozialist, Joao de Deus Pinheiro ist ein portugiesischer Liberaler, Yves-Thibault de Silguy ist ein französischer Konservativer, Hans van den Broek ist ein niederländischer Christdemokrat, Karel Van Miert ist ein flämischer Sozialist, Monika Wulf-Mathies ist eine deutsche Sozialdemokratin.
Zur Frage betreffend den Europäischen Rechnungshof: Der Europäische Rechnungshof wolle diese Kompetenz nicht innehaben, und zwar erstens, weil er schon genug Aufgaben erfülle und daher eine Erweiterung von sich aus nicht anstrebe, zweitens, weil auch Erhebungen vor Ort in den Mitgliedstaaten notwendig wären und dies nach dem Vertrag nur der Kommission und deren Organen zustehe, und drittens, weil für die Wahrnehmung dieser Aufgabe in hohem Maß Spezialwissen vonnöten wäre.
Eine Berichtspfllicht des Rechnungshofes ans Europäische Parlament scheine ihm persönlich sehr anstrebenswert zu sein. Dies sei in den Verträgen derzeit nicht vorgesehen. Eine Ausweitung der parlamentarischen Rechte und Kompetenzen auf Ebene der Europäischem Union sei aber im Zusammenhang mit der Institutionenreform auf jeden Fall nötig, und dazu gehöre auch eine Berichtspflicht des Rechnungshofes ans Parlament. Dazu bedürfe es der Änderung der Verträge mit Zustimmung aller 15 Mitgliedstaaten. Er könne sich durchaus vorstellen, daß sich auch Österreich für eine solche Revision der Institutionen und ihrer Rechte einsetzt.
Es sei entschieden darauf hinzuweisen, daß die österreichische Präsidentschaft während ihrer Amtszeit diese Fälle sehr wohl aufgegriffen hat. Die ersten konkreten Verdachtsfälle seien zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft an die Oberfläche gekommen. Österreich habe sich sofort dafür eingesetzt, daß die Institutionen zur Betrugsbekämpfung gestärkt werden. Am 23.11.1998 habe der ECOFIN in seinen Schlußfolgerungen eine starke, neue Betrugsbekämpfungseinheit gefordert, die nun mit OLAF umgesetzt werde.
Nach seiner Information haben die Sozialdemokraten den von Ursula Stenzel eingebrachten Mißtrauensantrag unterstützt. Allerdings sei dieser in seiner Wirkung dann bis zur Vorlage des Berichtes des Weisenrates aufgeschoben worden. Dies sei seines Erachtens eine kluge Entscheidung gewesen, weil auf diese Weise die ganze Angelegenheit in schriftlicher Form auf den Tisch gelegt werden konnte, und das Vorliegen dieses Berichts habe letztlich dazu geführt, daß die Arbeit der Kommission insgesamt als stark verbesserungswürdig bezeichnet wurde und die Kommission in weiterer Folge zurücktrat.
Zur weiteren Vorgangsweise: Er habe bereits zu Beginn sehr deutlich ausgeführt, daß der Rücktritt der Kommission nur dann als Chance bezeichnet werden könne, wenn die Arbeit trotzdem fortgesetzt werden kann und wenn zugleich Maßnahmen zur Verbesserung und Überwachung der Arbeit der Kommission vorangetrieben werden können. Es sei unbedingt nötig, daß der Berichtes des Weisenrates sehr klar analysiert wird und daß entsprechende Schlüsse daraus gezogen werden. Und es sei zu betonen, daß eine Überwachung allein nicht ausreichen werde. Vielmehr sei auch unbedingt erforderlich, daß die einzelnen Programme in Zukunft anders strukturiert werden. Es müsse klar festgelegt werden, welche die zu prüfenden Punkte sind, welches zusätzliche Personal erforderlich sein wird und wie hoch die Kosten jeweils sein werden. Außerdem müsse auch klar definiert werden, was überprüft und was nicht überprüft werden kann.
Er hoffe, daß die Zeichen jetzt deutlich erkannt werden und daß entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können. Denn man brauche unbedingt glaubwürdige europäische Institutionen. Der europäische Gedanke dürfe unter Verfehlungen, wie sie jetzt vorgefallen sind, nicht leiden. Es wäre fürchterlich, wenn es im Prozeß der Integration, der Einigung und der Stärkung der europäischen Institutionen zu Verunsicherungen dadurch käme, daß die Arbeitsweise dieser Institutionen nicht den Zielvorstellungen entspricht, denn das würde den gesamten Integrationsprozeß gefährden. Daher dürfe es jetzt nicht beim Rücktritt der Kommission bleiben, sondern dieser müsse wirklich ernst genommen werden, indem entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Auch der Rat müsse sich den Kopf zerbrechen, was von der Kommission eigentlich verlangt werden soll und kann.
Zur Frage des Bundesrates Weiss: Nach seinen Informationen bestehe nun die Rückforderbarkeit der Mittel. In der Zeit der österreichischen Präsidentschaft habe es diesbezügliche Veränderung haushaltsrechtlicher Normen gegeben. Es gebe jetzt auch eine klare Überwachung der Abwicklung der EU-Programme auf nationaler Ebene.
Zur Anregung, daß der Europäische Gerichtshof sich mit der Angelegenheit befassen solle, könne er berichten, daß die Vorwürfe im Augenblick unter diesem Aspekt geprüft werden.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) hält dazu fest, daß einsichtig sei, daß eine diesbezügliche Überprüfung eine gewissen Zeitraum erfordere. Er begrüße es, wenn Österreich sich an der Rückforderung von Beträgen in diesem Zusammenhang aktiv beteiligen und der Bericht dazu beitragen könnte, daß es zu Schadenersatzansprüchen gegenüber den involvierten Kommissaren kommt.
Er gehe davon aus, daß man sich in angemessener Zeit im EU-Ausschuß neuerlich anhand eines Berichts darüber befassen können werde, was die Bundesregierung unternehmen werde oder bereits unternommen habe.
Weiters ersucht er noch einmal um Auskunft, ob es möglich sei, ein Exemplar des Berichtes des Weisenrates zu erhalten.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer teilt dazu mit, daß dieser Bericht im Internet abrufbar sei.
Vorsitzender Dr. Milan Linzer bedankt sich bei Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer für sein Referat und die Beantwortung der Fragen und schließt die Verhandlungen zum dritten Tagesordnungspunkt.
Als Schriftführerin für die heutige Sitzung sei Bundesrätin Johanna Schicker vorgeschlagen worden. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Er dankt den Ausschußmitgliedern für ihre Teilnahme und ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Schluß der Sitzung: 17.33 Uhr
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