IV-4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 14. März 2000

15.03 Uhr – 16.34 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 14. März 2000

15.03 Uhr – 16.34 Uhr

Tagesordnung

  1. RAT SN 300/99

Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999

Schlussfolgerung des Vorsitzes

(3135/EU XXI. GP)

 

Beginn des EU-Ausschusses: 15.34 Uhr

Vorsitzender Karl Drochter eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.

Er teilt mit, dass er Vorsitzenden Dr. Milan Linzer vertrete, der krankheitshalber verhindert sei.

Er begrüßt Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner und deren Beamtenschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

1. Punkt

RAT SN 300/99

Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999

Schlussfolgerungen des Vorsitzes

(3135/EU XXI. GP)

Vorsitzender Karl Drochter erteilt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner für ihren Bericht das Wort.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner teilt mit, dass sie vor allem darum gebeten worden sei, zur Frage der Regierungskonferenz Stellung zu nehmen. Sie führt wie folgt aus:

"Vor knapp einem Monat, am 15. Februar 2000, hat die Regierungskonferenz ihre Arbeiten zu einer Institutionenreform aufgenommen. Die Aufgabe besteht darin, die Union auf die künftige Erweiterung vorzubereiten und sicherzustellen, dass die Institutionen der Europäischen Union auch in einer Union von 27 oder 28 Mitgliedern effizient arbeiten. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat von Helsinki beschlossen, dass die Reformarbeiten noch in diesem Jahr, also bis Ende 2000, abgeschlossen werden sollen, um zu gewährleisten, dass die Union nach Abschluss der entsprechenden Ratifizierungsverfahren durch die nationalen Parlamente ihrerseits ab 2002 erweiterungsreif sein könnte.

Die österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz wurden noch von der vorigen geschäftsführenden Bundesregierung am 1. Februar dieses Jahres beschlossen. Hiebei handelte es sich um die grundlegende Positionierung der Bundesregierung.

Darüber hinaus erfolgte am 29. Oktober 1999 auch eine Positionierung der Länder, die in die Grundsatzpositionierung der Bundesregierung Eingang fand.

Der Umstand, dass sich die österreichische Position auf einen derart bemerkenswerten innerstaatlichen Konsens stützt, erscheint mir wichtig. Daher wollte ich das hier noch einmal betonen.

In diesem Zusammenhang ist das konstruktive Angebot des Abgeordneten zum Nationalrat Peter Schieder erwähnenswert, der bei der Sitzung des Hauptausschusses zur Regierungskonferenz am 16. Februar die Unterstützung seiner Partei für die Fortführung des bewährten proeuropäischen Kurses durch die neue Bundesregierung grundsätzlich in Aussicht stellte.

Österreich knüpft mit diesen Grundsatzpositionen klar und deutlich an die integrationsfreundliche Haltung im Rahmen der Amsterdamer Regierungskonferenz an. Das gilt auch – und in besonderem Maße – für die Frage der Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen im Rat, welche die eigentliche zentrale Herausforderung dieser Konferenz darstellt. Denn es geht darum, das effiziente Zustandekommen von Entscheidungen auch künftig sicherzustellen und Vetoblockaden einer 27er- oder 28er-Gemeinschaft von vornherein auszuschließen.

Zum aktuellen Verhandlungsstand: Betreffend Konferenzrhythmus ist vorgesehen, dass einmal monatlich eine Runde auf Ebene der Außenminister stattfindet, und zwar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Rat Allgemeine Angelegenheiten. – Ich habe an der Eröffnungsrunde bereits teilgenommen und habe bei dieser Gelegenheit unseren europäischen Partnern auf der Basis unserer proeuropäischen Positionierung die volle und engagierte Zusammen- und Mitarbeit zugesagt.

Die zweite Ministerkonferenz wird zur gleichen Zeit wie der nächste Rat Allgemeine Angelegenheiten am 20. März 2000 stattfinden. Bei dieser Konferenz wird in erster Linie über den Themenkreis ‚Europäische Kommission – Größe und Zusammensetzung, Stimmgewichtung der Mitgliedstaaten bei der Beschlussfassung im Rat’ beraten werden.

Zur Vorbereitung dieser Ministertagungen gibt es eine eigene Vorbereitungsgruppe, die sich zum Teil aus ständigen Vertretern – in unserem Fall ist es Botschafter WoschnaggXXXvgl.Häu –, zum Teil aber auch aus Staatssekretären zusammensetzt. Diese Gruppe hat bisher bereits drei Tagungen abgehalten. Weiters befasst sich eine Untergruppe auf Referentenebene mit den Reformmöglichkeiten beim Europäischen Gerichtshof.

Zum bisherigen Diskussionsverlauf: Wie nicht anders zu erwarten war, haben zunächst Sondierungen stattgefunden, vor allem hinsichtlich der Frage der Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission und der Frage der Reform der Stimmabwägung im Rat. Zu einer diesbezüglichen Lösung wird man aber voraussichtlich erst in der Endrunde der Konferenz – wahrscheinlich November/Dezember 2000 – gelangen.

Betreffend Größe und Zusammensetzung der Kommission haben wir als kleinerer Mitgliedstaat klar ein spezielles Interesse an einer starken und unabhängigen Kommission, die in der Lage ist, auch Initiativ- und Kontrollrechte wahrzunehmen und wirksam für gemeinsame Interessen einzutreten.

Ich meine, die Kommission hat gezeigt, dass sie eigentlich der Motor der europäischen Integration ist, und diese Rolle wird mit der Erweiterung vermutlich sogar noch stärker werden. Deshalb glauben wir, dass es das Recht jedes einzelnen Mitgliedsstaates sein muss, jedenfalls ein Kommissionsmitglied zu stellen. Das Prinzip, dass ein Kommissar pro Mitgliedstaat gestellt wird, sollte auch in einer erweiterten Union für uns unverzichtbar sein.

Darüber hinaus treten wir aber dafür ein, dass der Charakter der Europäischen Kommission als Kollegialorgan, in welchem alle Mitglieder gleichberechtigt Sitz und Stimme haben, aufrecht erhalten werden soll.

Sowohl das Nominierungsrecht als auch der Kollegialcharakter sind aus unserer Sicht wesentlich für die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Kommission, die auch in der Zukunft in der Lage sein muss, eine Gesamtkohärenz in den Vordergrund zu stellen.

In dieser Frage besteht natürlich die alte Polarisierung zwischen den kleineren und mittleren Mitgliedstaaten einerseits, die dafür eintreten, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt, und den größeren Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission selbst andererseits, die dafür plädieren, dass es weniger Kommissare als Mitgliedstaaten gibt.

Das heißt, man kann davon ausgehen, dass es bei einer Einigung bestimmte Kriterien und Bedingungen für die interne Struktur der Kommission geben muss, zum Beispiel eine Stärkung des Kommissionspräsidenten, aber auch die Bestellung von mehreren Vizepräsidenten.

Zur Frage der Stimmgewichtung im Rat: Von den zwölf Staaten, mit welchen jetzt Beitrittsverhandlungen geführt werden, gehören alle außer Polen und Rumänien klar zur Gruppe der kleinen und mittleren Mitgliedstaaten. Deshalb wird von den Größeren eine Stimmgewichtungsanpassung im Rat gefordert. – Wir sagen, dass wir uns dieser Forderung grundsätzlich nicht verschließen, jedoch eine maßvolle Anpassung der Gewichtung der Stimmen wollen. Voraussetzung für uns ist, dass in Entsprechung zum dem zum Amsterdamer Vertrag unterzeichneten Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union die fünf großen Mitgliedstaaten auf das Nominierungsrecht für den zweiten Kommissar verzichten. Nur in diesem Fall wären wir bereit, über die Frage der Stimmgewichtung zu verhandeln.

Entscheidend für unsere Zustimmung wird dabei sein, dass es in einem neuen System nicht zu einer weitreichenden Verschiebung des Einflusses zu Lasten der kleinen und mittleren Mitgliedstaaten kommt. Außerdem muss eine dauerhafte Lösung nachvollziehbare, objektive Kriterien aufweisen. Auch diesen Standpunkt vertreten wir bereits seit langer Zeit.

Die großen Staaten treten also für eine Neuwägung der Stimmen ein. Wir befürworten eine Einführung der so genannten doppelten Mehrheit, das heißt auch einer bevölkerungsmäßigen Mehrheit für einen Ratsbeschluss. Allein Finnland sieht ein Bevölkerungskriterium jenseits der 50 Prozent als nicht vorteilhaft an; dort werden andere Überlegungen getroffen, welchen wir uns jedoch nicht anschließen können.

Der allerwichtigste Punkt wird voraussichtlich die Ausweitung des Instruments der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit sein. In diesem Zusammenhang haben wir immer wieder betont, dass die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen im Rat für uns ein wesentlicher Aspekt ist, um die Zielsetzung der Regierungskonferenz überhaupt erreichen zu können, nämlich die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union auch nach einer Erweiterung zu gewährleisten. Dies wurde auch in der Grundsatzposition der österreichischen Bundesregierung formuliert. Wir stehen einer Ausdehnung positiv gegenüber, für besonders sensible Fälle soll unseres Erachtens aber nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip gelten, etwa für Bereiche wie Wasserressourcen, Raumordnung, Bodennutzung, Wahl der Energieträger, aber auch Beschäftigungsbedingungen von Drittstaatsangehörigen.

Bis jetzt wurden schon eine Reihe von Bestimmungen aus dem EU-Vertrag in den Vorbereitungssitzungen mit den Botschaftern beziehungsweise den Staatssekretären besprochen. Insgesamt hat sich allerdings noch kein klares Bild abgezeichnet, wo Mehrheitsentscheidungen möglich wären und wo nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip beibehalten werden soll.

Zusätzlich zu den genannten Hauptthemen sollen auch noch Zusatzthemen behandelt werden. Österreich hat immer die Auffassung vertreten, dass ein substantiellerer und breiterer Reformansatz besser wäre, weil es nur so möglich ist, in adäquater Weise auf einen möglichen Reformdruck zu reagieren. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang unserer Meinung nach auch, dass die Frage der individuellen Verantwortung der Mitglieder der Kommission, die Frage der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments und die Frage der Reform des Europäischen Gerichtshofs sowie des Rechnungshofes, aber auch die Zahl der Mitglieder und die Sitzaufteilung in den EU-Institutionen behandelt werden.

Als zusätzliches, sehr kontroversielles Thema hat auch die Frage der verstärkten Zusammenarbeit beziehungsweise Flexibilität immerhin in die Verhandlungen Eingang gefunden.

Sondierungen haben nunmehr ergeben, dass hinsichtlich der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen nach der Erweiterung erste Standpunkte eingeflossen sind. Ich glaube, es ergibt sich auch aus dem Programm der Bundesregierung, dass wir in diesen Bereichen eindeutig für eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen eintreten.

Die Untergruppe der EU-Gerichtshofreform hat ebenfalls eine Diskussion über die Neuaufteilung der Zuständigkeit im Verhältnis EuGH und Gerichtshof erster Instanz sowie über die Frage der Schaffung von zusätzlichen Spezialgerichtshöfen in Anbetracht der klaren Überlastung des EuGH eröffnet.

Schließlich können auch noch zwei Zusatzthemen einfließen, nämlich die Frage der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Bereich der Grundrechtscharta-Vertragsänderungen.

Für Lissabon ist nur ein kurzer Zwischenbericht über die Regierungskonferenz vorgesehen, weil der Europäische Rat ohnedies mit drei großen Themen sehr befrachtet sein wird, nämlich mit Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Innovation und Bildung.

So weit mein Bericht zur gegenwärtigen Lage." (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bundesrat Dr. André d’Aron (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass er bei dem soeben erstatteten Bericht den Eindruck gewonnen habe, dass Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner die Interessen Österreichs, eines kleinen Staates, ernsthaft vertrete.

Die Überlegung, das Prinzip, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt, zu erhalten, sei sicherlich begrüßenswert. Er habe dem Vorbereitungspapier entnommen, dass es weiterhin einige Bereiche geben soll, in welchen die Einstimmigkeit gewährleistet werden solle, etwa – wie die Bundesministerin auch ausgeführt habe – der Bereich Wasserressourcen. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob auch der Bereich Verkehr mit einbezogen werden solle. Denn der Bereich Verkehr werde die Bevölkerung der einzelnen EU-Staaten auch in Zukunft stark belasten. Die Bundesministerin möge daher berichten, ob auch für diesen Bereich bereits eine Lösung angedacht worden sei.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark) betont zunächst, dass seiner Meinung nach das Thema Regierungskonferenz im Anschluss an den Gipfel von Helsinki ganz wichtig sei. Es sei wichtig, die Bürger und Bürgerinnen über die Vorgänge in diesem Zusammenhang zu informieren, denn Rat, Kommission und diverse Gipfel befinden sich gleichsam in einer großen Entfernung vom Bürger, oftmals auch von den Repräsentanten der Bürger wie etwa Landtagsabgeordneten. Es sei dies ein sehr komplexer Bereich, und es sei sehr schwierig, die Situation zu erklären und zu verstehen.

Er spricht das Ersuchen aus, dass in diesem Prozess unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wirklich alles unternommen werden möge, um die anstehenden Themen zu behandeln und den Menschen die Situation und die Vorgänge bewusst zu machen, damit die europäische Integration so weit wie möglich auch von unten getragen werde.

Seitens der sozialdemokratischen Fraktion könne er sich den Worten des Abgeordneten Schieder anschließen: Seine Fraktion werde die eingeschlagene Linie beibehalten, da die europäische Integration für die weitere Entwicklung etwa der Wirtschaft, der sozialen Standards und der Menschenrechte sehr wichtig sei.

Seiner Auffassung nach liege ein Problem darin, dass innerhalb der Regierungsparteien diesbezüglich nicht immer die gleichen Auffassungen vertreten werden, was zum Beispiel an den Aussagen des burgenländischen FPÖ-Vorsitzenden offenbar werde. – Der innerösterreichische Konsens müsse jedoch auf breitester Basis bestehen.

Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz sei ein Diskussionsprozess auch innerhalb der EU und der aller befassten Organe im Gang. Österreich müsse im Hinblick darauf letztendlich eine einheitliche Haltung vertreten. Die Außenministerin habe konkret gesagt, dass Österreich sich dafür einsetzen werde, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt und die großen Mitgliedstaaten auf die Stellung eines zweiten Kommissars verzichten.

Bei der Regierungskonferenz von 1996, die 1997 abgeschlossen wurde, habe es so genannte "left-overs" gegeben. Dabei habe es sich aber nicht um Kleinigkeiten gehandelt. Vielmehr seien schwierige Probleme, die einer Lösung noch nicht zugeführt werden konnten, auf die nächste Regierungskonferenz verschoben worden. Allerdings müsse man seiner Auffassung nach grundlegende Fragen, zum Beispiel das Thema der Osterweiterung mit einer neuen Mitgliederzahl, nunmehr wirklich umfassend behandeln.

Es werde dann rund 25 Kommissare geben. Die Frage der Begrenzung des Europäischen Parlaments auf rund 700 Mitglieder müsse ebenfalls behandelt werden. Denn wenn man erörtere, dass das EP künftig stärkere Mitbestimmungs- und -entscheidungskompetenzen erhalten solle, dann müsse auch die Frage der proportionalen Vertretung der Bevölkerung in Betracht gezogen und revidiert werden.

Wichtig sei auch die Diskussion über die Abstimmungsprozedur. Die größeren Staaten argumentieren begreiflicherweise damit, dass sie zu wenig Stimmen im Rat haben, während die kleinen Staaten zu viele haben. – Daher müsse es zu einer Mischform kommen, damit sowohl die kleineren als auch die größeren Staaten adäquat vertreten sind. Dafür gebe es verschiedene Vorschläge, etwa dass die fünf großen Staaten je zwei zusätzliche Stimmen erhalten sollen. Bei der Abstimmung über die diesbezügliche Endfassung werde Österreich ein gewichtiges Wort mitzureden haben.

Es seien auch schon die Bereiche genannt worden, hinsichtlich welcher Österreich auf Einstimmigkeit bestehe, etwa in Fragen der Verfassung der EU oder in Fragen der Aufnahme von Mitgliedern. Im Hinblick darauf müsse aber auch bedacht werden, dass diesfalls zum Beispiel der zuletzt aufgenommene Staat die Möglichkeit hätte, die Aufnahme eines weiteren zu verhindern.

Es werde stets "Transparenz" eingefordert: Man verlange immer, dass die Vorgänge innerhalb der Europäischen Union durchschaubarer und nachvollziehbarer sein sollen. – Seiner Auffassung nach werde Transparenz vor allem im Rahmen des Parlaments gewährleistet, während Ratssitzungen geheim seien. Daher erhebe sich die Frage, welche Haltung Österreich zu dem Diskussionspunkt einnehme, ob in Zukunft auch der Rat und die Kommission transparenter gestaltet werden sollen. – Letzeres würde nämlich gewiss dazu beitragen, den Glauben der Bevölkerung in und die Unterstützung für die europäische Integration insgesamt zu verstärken. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus.)

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich) hält fest, dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen bereits erwähnt worden seien. Österreich habe im Zuge seines EU-Beitritts immer die Einstimmigkeit betont und darauf Wert gelegt. – Im Hinblick darauf möge die Außenministerin die Frage beantworten, für welches Prinzip man sich in Zukunft voraussichtlich für den Landwirtschafts- und Umweltbereich entscheiden werde.

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland) merkt an, dass Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner von einer "starken Kommission" gesprochen und auch erklärt habe, was sie darunter verstehe. – Dazu müsse festgehalten werden, dass in einer starken Kommission natürlich auch die Verantwortung der einzelnen Kommissare eine wichtige Rolle spiele.

Die Außenministerin möge daher die Frage beantworten, welche Position die österreichische Bundesregierung in der Frage der individuellen Verantwortlichkeit der Kommissare vertrete und ob sie dafür eintreten werde, dass künftig Misstrauensanträge auch gegen einzelne Mitglieder der Kommission eingebracht werden können.

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) teilt mit, dass er Bundesrat Meier hundertprozentig beipflichte: Wenn der Rat transparenter gestaltet wäre, hätte man sich vermutlich insgesamt einige Unannehmlichkeiten erspart.

Als Vertreter der Länderkammer lege er besonderen Wert auf die Position, welche die Länder zur Regierungskonferenz einnehmen. Es gebe einstimmige diesbezügliche Beschlüsse der Landeshauptmännerkonferenz. – Im Hinblick darauf möge die Außenministerin die Frage beantworten, wie ihrer Meinung nach die Länder und Regionen gestärkt werden sollen. Außerdem möge sie den Standpunkt der Bundesregierung zu den einzelnen Länderpositionen erläutern.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass die Bundesministerin einleitend erwähnt habe, dass es das Ziel sei, gewisse Reformarbeiten im Hinblick auf die EU-Erweiterung noch in diesem Jahr, also bis Ende 2000, zu erledigen. – Ihm persönlich scheine das ein sehr engagiertes Ziel zu sein. Das Nichterreichen dieses Ziels würde seines Erachtens weder die EU zum Platzen bringen noch die zukünftigen Mitgliedstaaten decouragieren. Denn dieses Ziel sei so großartig, dass man sich schwer vorstellen könne, dass dieses auch bei noch so großer Reisetätigkeit aller Beteiligten bis Ende 2000 erreicht werde. Es wäre weder der Kommission noch der Bundesministerin – schon aus mitmenschlichem Verständnis – ein Vorwurf zu machen, wenn man die Arbeiten nicht so schnell zu einem Abschluss brächte.

Zur Anzahl der Kommissare rufe er in Erinnerung, dass es einen durchaus demokratisch regierten Staat gebe, welcher 25 oder 27 Ministerien habe, nämlich Indien, und dieser Staat spreche mit einer Stimme nach außen. Daher sei nicht einzusehen, warum die EU, die voraussichtlich auf längere Zeit noch nicht als Staat auftreten werde, nicht auch eine große Anzahl von Kommissaren haben solle, um auch die spezifischen Belange der einzelnen Mitgliedstaaten abzudecken. Denn es sei demokratiepolitisch wichtig, dass alle Mitgliedstaaten in personellem Gleichgewicht durch je einen Kommissar vertreten werden.

Der Fragenkomplex Einstimmigkeit beziehungsweise qualifizierte Mehrheit sei ein wesentlicher Punkt für die Freiheitlichen. Diese Frage sei im Rahmen früherer Gespräche und Verhandlungen immer wieder angeschnitten worden. – In diesem Zusammenhang sei es seines Erachtens wichtig, taxativ aufzuzählen, welche Bereiche mit einer qualifizierten Mehrheit erledigt werden können: Man müsse daher darüber diskutieren, welche Bereiche davon betroffen sein sollen, wobei er persönlich sehr für das Einstimmigkeitsprinzip eintrete.

Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner habe kurz auch den Rechnungshof erwähnt. – Nach seinen Informationen unterstehe der Europäische Rechnungshof dem europäischen Finanzkommissar. Wenn das der Fall sei, wäre das zu vergleichen mit der Situation, dass der österreichische Rechnungshof dem österreichischen Finanzminister untersteht. In Anbetracht dessen wäre es ein Beitrag zur Stärkung des Europäischen Parlaments, zu veranlassen, dass der Rechnungshof künftig dem Parlament und nicht dem Kommissar untersteht, den der Rechnungshof eigentlich kontrollieren sollte.

Betreffend Aufwertung der Regionen bitte er um Information, was im Rahmen der EU genau unter dem Begriff "Regionen" zu verstehen sei. In Österreich und Deutschland seien dies die Bundesländer. Es könnten damit aber auch grenzüberschreitende Regionen gemeint sein, oder auch nicht in der gleichen Qualität bestehende Regionen wie in Spanien oder in Großbritannien. – Im Hinblick auf eine solche verstärkte Regionalisierung im Rahmen der EU bestehe seines Erachtens die Gefahr, dass damit quasi Bundesstaaten ausgehebelt werden.

Im vorliegenden Papier sei auch von auf Zinserträge zu entrichtenden Steuern die Rede. – Die Bundesministerin möge Stellung dazu nehmen, was darunter zu verstehen sei. Wenn es sich hiebei um Steuern handle, welche den Nationalstaaten zufließen, dann sei er dafür. Wenn es sich hiebei jedoch gleichsam um die erste EU-Steuer handle, dann habe er einige Bedenken.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) betont, das ihr seit jeher die Wahrung des Einstimmigkeitsprinzips eine großes Anliegen gewesen sei, denn in Österreich habe man vor der EU-Abstimmung der Bevölkerung zugesagt, dass Österreich nicht übergangen werden könne, weil das Einstimmigkeitsprinzip herrsche.

Sie persönlich sei nach den Ausführungen der Außenministerin beruhigter, weil sie den Eindruck habe, dass die österreichische Regierung dafür eintrete, dass kleine Mitgliedstaaten nicht übergangen werden können. Sie ersucht die Außenministerin, die Frage zu beantworten, ob Österreich bei der Einführung der Mehrheitsentscheidungen dafür plädieren werde, dass eine doppelte Mehrheit erforderlich ist, dass also gleichsam auch die Bevölkerung gefragt werden muss.

Weiters bittet sie um Auskunft, ob die Entscheidung darüber, was Einzelne oder Länder tun können, weiterhin bei den Ländern oder beim Bund bleiben oder ob es diesbezüglich künftig Reglementierungen durch die EU geben werde.

Vorsitzender Karl Drochter stellt fest, dass sich im vorliegenden Papier auch Ausführungen unter der Überschrift "Wettbewerbsfähige, beschäftigungswirksame, nachhaltige Wirtschaft" und dem Untertitel "Koordinierung der Politik zur Herbeiführung von Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen" finden. – Dies sei gewiss ein ganz wichtiger Faktor im Rahmen der Europäischen Union, weil davon sowohl die Arbeitnehmer als auch die Wirtschaft insgesamt betroffen seien. Er ersucht Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner, auch dazu einige Bemerkungen zu machen.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner bemerkt, das nunmehr eine Reihe von in die Tiefe gehenden Fragen angesprochen worden seien. – Sie führt dazu wie folgt aus:

"Zur Frage der Europäischen Kommission: Ich glaube, es steht fest, dass Österreich weiterhin auf einem Kommissar bestehen wird, auch wenn das erst in der Endrunde zur Ausführung kommen wird. Gleichzeitig wird Österreich natürlich in einigen Punkten nachgeben müssen, und wir haben schon bei der Amsterdamer Konferenz angedeutet, wo wir nachgeben könnten, nämlich in der Frage der so genannten Stimmgewichtung. Hinsichtlich Stimmgewichtung gibt es eine Reihe von verschiedenen Modellen, unter anderem das Modell der Ermittlung der Gewichtung aus der Quadratwurzel. Es besteht jedenfalls die Idee, dass zusätzlich zur normalen Mehrheit eine Bevölkerungsmehrheit hinzukommen soll. In diesem Punkt ist man noch nicht weiter gekommen, man steht erst am Anfang der diesbezüglichen Diskussionen. Daher werde ich auf viele der vertieften Fragen noch keine endgültige Antwort geben können.

Etwas kann ich aber schon jetzt sagen: Uns scheint es wesentlich – und ich vertrete das auch persönlich –, dass wir einen Kommissar behalten. Wir sind aber durchaus bereit, in der Frage der Bevölkerungsmehrheit etwas zurückzustecken, wenn eine Lösung mit objektiven und nachvollziehbaren Kriterien möglich ist.

Zur Frage der Transparenz darf ich sagen, dass bereits mit dem Amsterdamer Vertrag sehr viel Transparenz geschaffen wurde. Transparenz bedeutet bereits heute, dass der Zugang zu allen Ratsdokumenten möglich ist. Darüber hinaus finden manche Räte jetzt öffentlich statt. Ich möchte allerdings hinzufügen, dass ich persönlich nicht dafür bin, dass alle Räte öffentlich stattfinden. Denn viele Räte sind bereits jetzt fürs Fernsehen, und die eigentliche Arbeit wird nicht gemacht. Denn nur wenn Vertraulichkeit besteht, können Positionen einander langsam angenähert werden.

Zum Thema Einstimmigkeit sind schon sehr konkrete Fragen an mich herangetragen worden. Ich möchte auch dazu sagen, dass noch alles in Fluss ist. Es hat schon drei Vorbereitungsrunden gegeben, aber noch keine einzige Ministerrunde. Die diesbezüglichen Regelungen werden ganz langsam, wahrscheinlich Artikel für Artikel, erarbeitet werden.

Ich glaube, der Trend, um Handlungs- und Funktionsfähigkeit auch einer zukünftigen Union zu gewährleisten, muss in Richtung qualifizierter Mehrheit gehen, denn die zukünftige Union von 25 oder 27 kann nicht funktionieren, wenn jeder Staat, der aus nationalen Interessen ein Veto einlegt, Entscheidungen verhindern kann.

Daher herrscht jetzt auch bei den 14 Mitgliedstaaten, weil sie uns schlecht behandelt haben, Angst, dass sich Österreich dieser Möglichkeit – fälschlicherweise – bedienen könnte. Ich selbst werde das gewiss nicht tun, weil ich eine proeuropäische Interessenpolitik Österreichs betreiben möchte.

Hinsichtlich Verkehr sind wir grundsätzlich immer noch eher für Einstimmigkeit. Es ist dies für uns ein äußerst wichtiger und sensibler Bereich. Aber auch diese Frage ist noch lange nicht endgültig entschieden. Deshalb haben wir bei unseren Grundsatzpositionen zunächst einige Bereiche beispielhaft angeführt, in welchen wir Einstimmigkeit haben wollen.

Hinsichtlich der Frage der individuellen Verantwortung der Kommissionsmitglieder: Infolge der interinstitutionellen Krise, die durch den Rücktritt der Kommission im März 1999 ausgelöst wurde, sind einige wesentlichen Lücken in den Verträgen vor allem betreffend individuelle Verantwortung festgestellt worden. Österreich wollte, dass diese Lücken auch in der Regierungskonferenz behandelt werden, damit die europäische Öffentlichkeit ganz klar sieht, wo jemand steht. Diesbezüglich bestehen aber sehr unterschiedliche Meinungen in den Mitgliedstaaten. Ein Lösungsansatz könnte insofern gefunden werden, als man in Zukunft ein Entlastungsrecht für den Präsidenten der Europäischen Kommission gegenüber einem Mitglied, das sich schlecht verhalten hat, festlegt. Die Lösungsversuche gehen eher in dieser Richtung, weil man Angst hat, dass das Europäische Parlament sonst zu stark gegenüber der Kommission auftreten könnte.

Hinsichtlich der Frage der Länderpositionen darf ich sagen, dass Österreich bereits beim Amsterdamer Vertrag die Aufwertung des Ausschusses der Regionen vertreten hat. Letzteres ist auch in unserem Regierungsprogramm festgehalten. Wir treten dafür ein, dass der Ausschuss der Regionen auch in Zukunft 222 Mitglieder haben wird, und wir sind schon immer dafür eingetreten, dass eine Klagslegitimation des Ausschusses der Regionen gegeben ist. Diese Position findet derzeit jedoch keine Mehrheit, weil einige zentralistische Mitgliedstaaten diese starke Stellung des Ausschusses der Regionen total ablehnen. Für uns ist die Frage der Subsidiarität aber selbstverständlich ganz wesentlich.

Zur Stellung des Europäischen Rechnungshofs: Der Europäische Rechnungshof ist seit Maastricht ein eigenes EU-Organ. Er erstellt Jahresberichte, die allen Institutionen vorgelegt werden. Diese Berichte sind ein wesentliches Element für die Haushaltskontrolle. Die Mitglieder des Rechnungshofs werden nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie sollen also nicht dem Europäischen Parlament unterstellt werden.

Zur Frage der Steuerharmonisierung: Eine Einigung im Bereich der Steuern soll eher im Hinblick auf die Steuersätze erfolgen. Allerdings würden die Steuern auch in Zukunft nationale Steuer bleiben.

Das Thema Sozialpolitik, Beschäftigung und Wirtschaft wurde heute im Hauptausschuss behandelt, weil dieses Thema beim nächsten Europäischen Rat ansteht. Das genaue Thema lautet: Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt hin zu einem Europa der Innovationen. Es geht darum, dass man neben dem Wirtschaftsbereich und dem beschäftigungspolitischen Bereich, welche bereits in Cardiff und in Luxemburg schon voll auf der Tagesordnung standen, nun zusätzlich einen Wirtschaftsraum der Innovation und des Wissens schafft. Die Bildungsgesellschaft soll für die Zukunft zusätzliches Wirtschaftswachstum, aber auch Vollbeschäftigung schaffen.

Wir sind nicht für einen quantitativen Ansatz, wollen diesen Weg aber prinzipiell selbstverständlich mitgehen. Es gibt eine Reihe von interessanten Vorschlägen, wie verstärktes Wirtschaftswachstum mit sozialer Begleitung und verstärkter Bildung geschaffen werden kann. Für uns ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass wir die so genannte E-Europe-Initiative – das heißt gleichsam E-Mail- oder Internet-Europe-Initiative, also eine Initiative für eine verstärkte Informationsgesellschaft – mittragen. Damit soll eine Verminderung der Kosten des Internetzuganges verbunden sein, das Internet soll durch alle genützt werden können, Barrieren sollen beseitigt werden. Gleichzeitig soll Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr gefördert werden, wobei es Österreich ein Anliegen ist, dass eine Absicherung durch rechtliche Rahmenbedingungen gegeben ist.

Telekom soll eine Schlüsselrolle auf dem europäischen Weg zu einer wissensbasierten Gesellschaft spielen. Die Schulen sollen bis zu einem gewissen Zieldatum internetvernetzt sein. Auch soll es dann eine Art Computerführerschein geben. Jeder soll mit den neuen Informationstechniken umgehen können.

In der Forschung soll Mobilität gegeben sein. Es soll einen verstärkten Austausch von Studenten und jungen Forschern geben, junge Wissenschafter sollen verstärkt unterstützt werden, neue Karrieremodelle und so genannte "virtuelle Exzellenzzentren" sollen geschaffen werden. Damit soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass große Wissenschafter über die Datenhighways miteinander in Kontakt treten. Weiters soll eine Charta mit grundlegenden Kenntnissen geschaffen werden.

Durch all diese Maßnahmen sollen zusätzliches Wirtschaftswachstum und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, wobei aber das europäische Sozialmodell aufrecht erhalten werden soll. Wichtig ist dabei auch soziale Inklusion. – Österreich hat in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, das Ziel, die Kinderarmut zu reduzieren, ganz besonderes auf seine Fahnen zu schreiben. Denn durch die jüngste Steuerreform soll die Zahl der in Armut lebenden Kinder um 50 Prozent gesenkt werden.

Betreffend EU-Erweiterung werden die Frage der Beschäftigung und die Frage der Dienstleistungen sehr wesentlich sein. Sowohl in der früheren Bundesregierung als auch in der jetzigen spielten und spielen diese Fragen eine wichtige Rolle. Auch in der jetzigen Bundesregierung fahren wir eine total proeuropäische Linie. Bundesminister Schmid hat mir selbst heute im Ministerrat gesagt, dass er vor zwei Jahren eine Initiative hinsichtlich der Grenzregionen gestartet hat, weil er der Erweiterung sehr kritisch gegenüber stand. Das ist in einem Interview schlecht herausgekommen. – Ich möchte dazu klarstellen: Erstens ist das meine Kompetenz, die ich absolut wahrnehmen werde. Zweitens stehen wir auf dem Boden des Regierungsprogramms, welches ganz klare Zielvorgaben enthält. Ich habe dazu klar Stellung genommen, und auch die Vizekanzlerin selbst hat den entstandenen Eindruck korrigiert.

Ich muss ehrlich sagen: Ich glaube, wenn alle nur dort arbeiten, wo ihre eigenen Kompetenzen liegen, dann würde wahrscheinlich professionellere Arbeit geleistet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) hält fest, dass Bundesministerin Ferrero-Waldner das ihm so wichtige Subsidiaritätsprinzip angesprochen habe. Es sei dies ein sehr allgemeiner Grundsatz, der erst mit Leben erfüllt werden müsse, und vermutlich differieren die Meinungen auch in diesem Punkt stark. Die Bundesministerin möge daher ausführen, ob bei den Sondierungen in Richtung Subsidiaritätsprinzip und dessen stärkerer Realisierung gewisse Fortschritte erzielt worden seien. Dabei meine er Subsidiarität in dem Sinn, dass diese einen Entlastungseffekt für die ohnehin schon überfrachtete Kommission mit sich bringt. Außerdem würde das Subsidiaritätsprinzip auch die Legitimationswirkung der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten deutlich heben.

Betreffend die angesprochene Flexibilisierung der möglichen Vertiefungsschritte scheine das Verhandlungsergebnis noch nicht sehr verdichtet zu sein. Im Hinblick darauf möge die Außenministerin die Frage beantworten, ob sie dabei die Gefahr sehe, dass die Entwicklung in Richtung eines Europa zweier Geschwindigkeiten gehen könnte, was für das sensible EU-System auch ein gewisses Gefahrenpotential mit sich bringen könnte.

Es klinge zunächst sehr sympathisch im Sinne der stärkeren demokratischen Legitimation der EU, dass dem Europäischen Parlament in Zukunft größere Mitentscheidungsbefugnisse zukommen sollen. Dabei sei es allerdings sehr schwierig, ausreichend Vorsorge dafür zu tragen, dass die nationalen Parlamente nach wie vor entsprechend eingebunden bleiben können.

Zuletzt möge die Außenministerin die Fragen beantworten, ob sie das Fernziel einer europäischen Verfassung begrüßen würde oder darin eher Gefahrenmomente in Richtung eines zentralistischen Einheitsstaats sehe, und in welchem Verhältnis die jetzt schon anvisierte Grundrechtscharta zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen würde.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol) stellt die Frage, wie künftig die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments und deren Aufteilung auf die Mitgliedstaaten geregelt sein werde. Die Außenministerin möge darlegen, welche Position die österreichische Bundesregierung in diesem Zusammenhang vertrete.

Als ein vom Verkehr geplagter Tiroler würde ihn weiters interessieren, welche Themen Österreich und die EU insgesamt zur gesamten Verkehrsproblematik anziehen werde. Seiner Meinung nach könne die Tiroler Verkehrsproblematik nur im Zuge einer umfassenden europäischen Lösung geregelt werden.

Eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen sei zu begrüßen. Bundesrat Mag. Gudenus habe in diesem Zusammenhang von einer "Aushebelung" der Länder gesprochen. Er könne dem entgegnen, dass zum Beispiel in Tirol, Südtirol und Trentino die Zusammenarbeit auf grenzüberschreitender Basis bestens funktioniere und von einer Aushebelung nicht die Rede sei. Im Gegenteil: Man sei bemüht, diese Zusammenarbeit verstärkt voranzutreiben.

Im Zusammenhang mit dem Thema Osterweiterung seien – wie Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner angedeutet habe – tatsächlich schon viele unqualifizierte Äußerungen gemacht worden. Er persönlich vertrete ebenfalls die Auffassung, dass sich in Österreich die Politiker – sowohl Spitzenpolitiker als auch so manch einer der "einfachen Leute" in bestimmten Parteien, die großes mediales Echo erzeugen – an die Empfehlung halten sollten, dass alle nur dort arbeiten, wo ihre eigenen Kompetenzen liegen. Das würde Österreich gewiss nicht schaden.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) betont, dass die Einstimmigkeit ein bewegendes Thema sei, weshalb er nun noch einmal darauf zurückkomme. Er sei der Meinung, dass hinsichtlich Einstimmigkeit eine Wanderung auf einem schmalen Grat gemacht werde: Einerseits seien gewisse Fortschritte in Hinblick auf hehre Ziele in Richtung Großeuropa zu erreichen, andererseits müssen berechtigte nationalstaatliche Interessen und die Republik Österreich betreffende Egoismen – und dasselbe gelte auch für die anderen Mitgliedstaaten – gewahrt bleiben. Keinesfalls dürften jedenfalls die Interessen der eigenen Republik, von der man entsandt sei, auf dem Altar eines noch nicht geschaffenen Überstaates geopfert werden.

Hinsichtlich Osterweiterung sei Österreich aufgrund seiner geopolitischen Situation wahrscheinlich der am stärksten geforderte Mitgliedstaat. Daher müsse Österreich seines Erachtens, wenn auch bei Einhaltung einer EU-europäischen Linie, mit viel größerer Vorsicht an die Osterweiterung herangehen als etwa Portugal oder Irland.

Außerdem möge die Außenministerin die Frage beantworten, wer festlege, was subsidiär behandelt werde: Erfolgt eine Dekretierung von oben, oder bestimmen die kleinen Einheiten unten, was subsidiär behandelt wird? – Dieser Punkt sei wesentlich, denn wenn Brüssel vorschreibe, was subsidiär sein dürfe, dann käme es zu einer Stärkung der Zentralstaatlichkeit in der EU. – Wenn das Subsidiaritätsprinzip, wie Bundesrat Gasteiger soeben geschildert habe, gut funktioniere, dann dürfte den Regionen diesbezüglich keinerlei Vorschriften gemacht werden.

Zu den Ausführungen der Außenministerin zu der so genannten E-Europe-Initiative sei zu erwähnen, dass er die technokratische Technikgläubigkeit manchmal als peinlich empfinde. Denn seines Erachtens werde die europäische Humanismusbildung nicht durch die Technik geprägt; andere Ausbildungsaspekte seien wichtiger.

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) stellt zu der abschließenden Bemerkung des Bundesrates Mag. Gudenus fest, dass er den dargestellten Gegensatz nicht sehe. Denn auch die Möglichkeiten, die etwa Internet und E-Mail bieten, seien seiner Meinung nach dazu angetan, einen wesentlichen Beitrag zu Humanität und Humanismus im europäischen Zusammenhang zu leisten: Dadurch werde beispielsweise Zensur wesentlich erschwert beziehungsweise fast unmöglich gemacht. Den Bürgern werden auf diese Weise ganz neue Formen der Artikulation geboten; insbesondere kleinen Gruppen werde dadurch eine Plattform geboten, die es bisher nicht gegeben habe.

In einer vorangegangenen Sitzung des EU-Ausschusses habe man die Ergebnisse des Gipfels von Pörtschach besprochen, bei welchem man sich sehr stark dem Thema der Subsidiarität gewidmet habe. Damals sei in Aussicht gestellt worden, dass es zu einer vorzeitigen Anwendung des Subsidiaritätsprotokolls kommen werde und dass eine Ex-post-Analyse stattfinden solle, ob die Rechtsetzung der EU in den vergangenen fünf Jahren den entsprechenden Gesichtspunkten Rechnung getragen habe und ob Korrekturen notwendig seien. Im Hinblick darauf möge Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner die Frage beantworten, zu welchen Ergebnissen man dabei gelangt sei.

Zur Frage der Mehrheitsentscheidungen erhebe sich für ihn noch die Frage, ob es Überlegungen betreffend eine Verknüpfung mit einem Kompetenzkatalog gebe. Mehrheitsentscheidungen seien dort sinnvoll und könnten unbestritten bleiben, wo ganz klare Zuständigkeiten der EU definiert seien. Schwieriger sei es bei Gebieten, hinsichtlich welcher die Nationalstaaten oder Regionen die Auffassung vertreten, dass sich die EU in einem bisher nicht zur Diskussion gestandenen Maß Zuständigkeiten arrogiere. In der Vergangenheit sei die EU mit dieser Strategie unter teilweiser Mithilfe des Gerichtshofes nicht ganz erfolglos gewesen.

Diesbezüglich gebe es begreiflicherweise Sensibilitäten, und seines Erachtens könnte man dieses Thema durch eine klare Definition der Zuständigkeiten entkrampfen.

Schließlich möge die Außenministerin die Frage beantworten, in welcher Weise man in Fragen der Asylpolitik Fortschritte gemeinsamen Handelns mit Mehrheitsentscheidungen zu erzielen gedenke, denn es geistere die Meldung durch die Medien, dass eine Änderung der Ausländer-Richtlinie vorgenommen werde solle, wonach es einen unbeschränkten Zuzugsanspruch für Familienangehörige geben werde. Dazu gebe es unterschiedliche Darstellungen und Kommentare.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark) stellt fest, dass er den Ausführungen von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner entnommen habe, dass noch sehr viel in Diskussion sei. Er persönlich hoffe, dass man bis Dezember 2000 wirklich zu einem Abschluss kommen werde.

Die Außenministerin habe betont, dass die proeuropäische Linie von Österreich weiterhin vertreten werden solle. Seitens der Opposition werde man diese Entwicklung beobachten.

Grundsätzlich stimme er den Ausführungen des Bundesrates Weiss zu. Allerdings setze jeder europäische Staat selbstverständlich andere Prioritäten. Daher sei die Frage des Einstimmigkeitsprinzips wirklich sehr problematisch.

Bundesrat Dr. Böhm habe die Grundrechtscharta erwähnt: Dies sei kein Thema der Regierungskonferenz an sich. Derzeit werde dieser Themenbereich jedoch diskutiert und entwickelt. Er vertrete die Auffassung, dass eine solche Charta der Grundrechte in die EU – womöglich in die Verträge – Eingang finden sollte, wobei natürlich kein Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention bestehen beziehungsweise geschaffen werden sollte. Ihm sei unverständlich, warum nicht die EU als Ganzes diese Menschrechtskonvention übernommen habe. Dieses Thema sollte auf jeden Fall weiter verfolgt werden.

Ferner sei noch die Frage des so genannten Opting out bei verschiedensten Anlässen zu besprechen. Bekanntlich seien noch nicht alle Staaten Euro-Mitglieder, darunter einige, die es schon sein könnten. Dänemark werde eine Volksabstimmung darüber abhalten.

Er persönlich habe in Brüssel zum Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik von irischen Abgeordneten gehört, dass sie darüber eine Volksabstimmung haben wollen. Auch Schweden habe in dieser Sache Bedenken. Es sei zu betonen, dass man hier natürlich zu den Petersberg Aufgaben, Friedenserhaltung und Hilfseinsätzen, voll stehe. Österreich habe sich jedoch an seine Neutralität zu halten. Hier bestehe die eben erwähnte Möglichkeit des Opting out.

Auch für die neu eintretenden Staaten werde es Übergangsfristen geben müssen. Auch in diesem Zusammenhang werde die Frage der nicht gleichen Geschwindigkeit beziehungsweise eines Opting out wieder aktuell sein.

Der Redner ersucht die Außenministerin, zum Themenkomplex des Opting out Stellung zu nehmen.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) teilt mit, dass sie noch einmal auf die Einstimmigkeit zurückkomme, weil ihr die Behandlung dieses Problemkreises ein sehr wichtiges Anliegen sei, vor allem die Frage, wer in der EU festlegen werde, über welche Themen einstimmig entschieden werden müsse und über welche nicht.

Sie persönlich sei nach wie vor der Meinung, dass die Einstimmigkeit beibehalten werden sollte. Dadurch sei die Konsensfindung zwar beschwerlicher, diese Regelung würde aber letzten Endes mehr bringen.

Ihre konkrete Frage in diesem Zusammenhang laute: Wird die Entscheidung betreffend ein allfälliges Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip einstimmig zu erfolgen haben oder nicht?

Bundesrat Dr. André d’Aron (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass den Ausführungen der Außenministerin zu entnehmen gewesen sei, dass eine Vielzahl von Themen noch offen sei. Bei den Verhandlungen darüber werde sich zeigen, wie gut und mit welcher Kraft Österreich verhandle. Es sei davon auszugehen, dass die anderen Mitgliedstaaten ihren Standpunkt in ähnlicher Weise vertreten werden, weil auch diese das Beste für sich herausholen wollen.

Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner werde bei den Verhandlungen zweifellos eine ausgezeichnete Vertreterin sein. Sie werde bei den Verhandlungen die Vertreter der anderen Staaten als Gegenüber haben, die es ihr gewiss nicht leicht machen werden, denn es könnte jetzt gegenüber dem Ausland unter Umständen auch der Eindruck entstehen, dass Österreich nicht geschlossen auftritt, weil derzeit in Österreich immer wieder Streiks stattfinden, die organisiert werden, und gewisse im Nationalrat eingebrachte Anträge nicht einstimmig beschlossen werden. Außerdem habe die damalige Kanzlerpartei beispielsweise einmal gewünscht, dass ein Tagesordnungspunkt, der eine gewisse Solidaritätserklärung bedeutet hätte, gar nicht in die Tagesordnung des Ministerrates aufgenommen werde.

Einige Aktionen in diesem Staat haben also sicherlich dazu geführt, dass die harten Verhandlungspartner des Auslands den Eindruck gewinnen konnten, dass Österreich nicht von Einigkeit geprägt sei. Offenbar wolle eine auch jetzt in diesem Ausschuss vertretene Fraktion gar nicht vollinhaltlich für diesen Staat in bestimmten EU-Fragen kämpfen.

Die Außenministerin möge daher Stellung dazu nehmen, wie sie den Schaden beurteile, der Österreich durch diese öffentlichen Uneinigkeiten zugefügt werde. Folgende Fragen seien dabei relevant: Bedingt dies eine schlechte Ausgangsposition für unsere Verhandlungen? Wirkt sich das in einzelnen Punkten, die wir durchsetzen wollen, negativ aus?

Er persönlich habe die zuletzt durchgeführte gemeinsame Aktion des Bundeskanzlers und des Finanzministers sehr begrüßt, da Österreich damit gezeigt habe, dass man sich nicht alles gefallen lasse. In Gesprächen mit diversen Völkerrechtlern habe er erfahren, dass in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten werde, dass die Nichtzuziehung Österreichs in Vorverhandlungen nicht die volle Information gewährleiste und die Anfechtbarkeit von Beschlüssen bedinge. Daher erhebe sich die Frage: Bringt Österreich durch seine uneinheitliche Haltung die anderen Staaten nicht geradezu dazu, dass Österreich zu diesen Vorverhandlungen nicht zugezogen wird?

Vorsitzender Karl Drochter ersucht Bundesrat Dr. d'Aron zu präzisieren, welche "Streiks" in Österreich er gemeint habe oder ob er einen "Streik" im europäischen Ausland angesprochen habe.

Bundesrat Dr. André d’Aron (Freiheitliche, Wien) stellt klar, dass er sich versprochen und "Demonstrationen" gemeint habe. – Aber natürlich stelle sich auch die Frage, ob geplante Streiks, die in diese Richtung gehen könnten, den Verhandlungstand der Republik Österreich verschlechtern würden.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol) bemerkt zu den Ausführungen des Bundesrates Dr. d'Aron, dass er sich, wenn er von nicht einhelliger Meinung in Österreich gesprochen habe, selbst an der Nase nehmen sollte, denn als die von ihm so bezeichnete "damalige Kanzlerpartei" noch im Regierungsamt gewesen sei, habe die Partei, der Bundesrat Dr. d'Aron angehöre, immer wieder quer geschossen beziehungsweise quer gemauert. Jetzt sei letztere Partei Regierungspartei und agiere noch genau so – und das sei der große Unterschied –: Denn wenn die Außenministerin über alle Gazetten verlauten lasse, dass der Bundeskanzler, der Bundespräsident und sie in ihrer Funktion als Außenministerin die Stimme Österreichs sind, und ein einfaches Parteimitglied der FPÖ dagegen lautstark in allen Gazetten protestiere, dann müsse jeder für sich selbst beantworten, wieso es in Österreich keine einhellige Meinung gebe. – Daher mögen die Freiheitlichen ein wenig nachdenken und an sich selbst arbeiten.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner bringt zu den an sie gestellten Fragen folgende Darstellung:

Es wurde nun noch einmal nach der Subsidiarität gefragt: Im Jahr 1996 wurde die Subsidiarität für den Europäischen Vertrag von Amsterdam wiederum diskutiert. Diesmal ist das kein Thema mehr.

Zur Frage, wer bestimmt, was Subsidiarität ist, möchte ich hinzufügen: Es ist der Vertrag, der das bestimmt, und der Vertrag wurde von allen 15 Staaten ausgehandelt und akzeptiert. Artikel 5 besagt ganz klar: "Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und so weit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können."

Die Frage der Flexibilität möchte ich gleich mit der Frage des Opting out gemeinsam behandeln: Besser als das Opting out ist wahrscheinlich die Flexibilität anzuwenden. Die Frage der Flexibilität wird vielleicht in diese Regierungskonferenz einfließen und vorläufig behandelt werden. Einige Staaten lehnen allerdings die Behandlung dieser Thematik gänzlich ab, andere wiederum wünschen sich eine Diskussion darüber.

Dazu möchte ich sagen, dass es positive Flexibilität in der Vergangenheit schon gegeben hat, zum Beispiel betreffend den Euro oder auch betreffend Schengen.

Das Opting out hat möglicherweise nur einen echten Bezug bei der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Aber auch in diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, ob das in Zukunft überhaupt zum Tragen kommen wird.

Bei der Debatte betreffend Flexibilität will man sich von folgenden Kriterien leiten lassen: Die Einheitlichkeit der Politiken der Union soll dabei nicht gefährdet werden. Es muss ein entsprechender Mechanismus gefunden werden, damit der normale Prozess der Entscheidungs- und Kompromisssuche trotzdem nicht zurückgedrängt wird; die Flexibilität sollte nur der letzte Ausweg sein.

Weiters kann verstärkte Flexibilität dann zum Tragen kommen, wenn damit die zentripetalen und nicht die zentrifugalen Effekte gefördert werden. Es soll in diesem Zusammenhang eine notwendige Mindestzahl an Mitgliedstaaten beachtet werden. Außerdem sollen Anreizeffekte für die Teilnahme für vorerst nicht teilnehmende Mitgliedstaaten stets vorhanden sein.

Diese Diskussion ist aber – wie bereits erwähnt – noch sehr kontroversiell, weil sie einige Staaten überhaupt nicht führen wollen.

Die Frage der Aufwertung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf Mehrheitsentscheidungen steht diesmal nicht zur Debatte. Es wird sich gegenüber dem Vertrag von Amsterdam nichts ändern. Das österreichische Parlament ist ausgezeichnet gestellt und hat nach dem dänischen Parlament sicherlich die stärkste Position im Hinblick auf Artikel 23e B-VG.

Ferner wurden mir einige sehr philosophische und wichtige Fragen betreffend die Zukunft gestellt, die allerdings noch lange nicht zu beantworten sind, wenn ich nicht jetzt selbst philosophieren will. Ich meine damit vor allem die Fragen nach der europäischen Grundrechtscharta und der europäischen Verfassung. Das ist noch offen, wie auch die Frage, ob die Charta wirklich aufgenommen werden wird. Dazu besteht eine gute Möglichkeit, aber es wird noch viele Runden geben, in welchen wir in diese Richtung gehen.

Die Verkehrsfrage ist selbstverständlich eine für uns wichtige Frage. Ich habe vorhin schon gesagt, dass aufgrund der Sensibilität dieser Frage eher die Tendenz besteht, in diesem Bereich die Einstimmigkeit beizubehalten. Vorerst erfolgt aber nur ein erstes Abklopfen der Positionen.

Zur Frage nach der Einstimmigkeit ist auch klarzustellen, dass wir alle verstärkt in Richtung einer qualifizierten Mehrheit gehen; das war die klare Überzeugung der gesamten EU. Denn wenn weiterhin alles mit Einstimmigkeit entschieden wird, dann kommen wir überhaupt nicht mehr weiter. Man kann sich nicht einerseits verschiedene Neuerungen und Reformen wünschen, andererseits aber an der Einstimmigkeit festhalten. Bei gewissen sensiblen Themen soll aber selbstverständlich die Einstimmigkeit beibehalten bleiben.

Man muss sich in Wirklichkeit jeden Artikel ansehen, um zu entscheiden, ob Einstimmigkeit jeweils notwendig ist oder nicht. In der Regel sollte man aber – wie gesagt – in Richtung qualifizierter Mehrheit gehen. Man muss diesen Themenbereich immer auch vor dem Aspekt einer EU-Erweiterung sehen. In einer EU der 25 oder 27 wäre man überhaupt nicht mehr handlungsfähig. – Daher zieht man jetzt die Möglichkeit der Flexibilität in Betracht. Dann können einige vorangehen und die anderen später nachkommen.

Ich bin aber selbstverständlich auch dafür, dass wir in sensiblen Bereichen sehr, sehr vorsichtig sind. in diesem Zusammenhang kämpfen sozusagen zwei Prinzipien miteinander: Einerseits muss es in Zukunft eine handlungsfähige Union geben, andererseits geht es um die Wahrung nationaler Interessen. Und jeder Staat hat natürlich eine andere Vorstellung: Jeder will für die ihm wichtigen Bereiche Einstimmigkeit. – Das heißt, es wird auf jeden Fall sehr schwierig werden.

Man versucht derzeit, thematische Zusammenhänge zu schaffen und gewisse Gruppen zu behandeln. In Wirklichkeit muss man dann aber jedes Mal wieder zu den einzelnen Artikeln zurückkommen und eine entsprechende Entscheidung treffen.

Zur Frage, ob einstimmig darüber entschieden werden wird, was einstimmig ist, kann ich sagen: Selbstverständlich wird darüber einstimmig entschieden. Denn es wird in dieser Regierungskonferenz ein Mal einstimmig darüber entschieden, was weiterhin EU-Recht sein soll.

Ein Kompetenzkatalog wird in diesem Zusammenhang erst nach Abschluss der Frage der Kommission geschaffen werden können. Der Präsident der Kommission wird mehr Aufgaben und Kompetenzmöglichkeiten haben, und er wird dann entsprechend zuordnen. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Endeffekt dazu kommen könnte, dass es Übertragungen von bestimmten Aufgaben an bestimmte Kommissare geben wird, so wie es bei uns Regierungsbeauftragte gibt. Wir haben heute gerade den früheren Vizekanzler Busek zum Regierungsbeauftragten für die Erweiterung gemacht, weil dies eine sensible und wichtige Frage ist. (Bundesrat Gasteiger: Das steht schon in den Zeitungen!) In gleicher Weise werden in Zukunft Kommissare voraussichtlich mit Themen beauftragt werden, und so kann man auch mehr Kommissare abdecken.

Die spezifische Frage der Asylpolitik betrifft mehr den Justizminister und den Innenminister. Ich kann jetzt darauf im Detail nicht antworten. Im Amsterdamer Vertrag wird aber jedenfalls ein Übergangszeitraum von fünf Jahren vorgesehen, bevor ein Übergehen zu qualifizierter Mehrheit möglich sein soll. Wir wollen, so wie auch manche anderen Staaten, bei dieser Regelung bleiben, weil wir meinen, dass wir noch genug Zeit haben. Der Amsterdamer Vertrag ist erst seit zehn Monaten in Kraft, und es liegen noch gute vier Jahre vor uns, in denen sich einiges tun kann.

Zur Frage betreffend den Finanzminister und die Überlegung Österreichs, wie wir diesbezüglich vorgehen: Es muss klar sein – ich habe das als Linie vorgegeben und bin sehr froh, dass der Herr Finanzminister so vorgegangen ist –, dass wir, wenn wir in die vorbereitenden Informationen nicht voll eingebunden werden, nicht zustimmen werden. Denn das kann kein Mensch von uns verlangen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Maßnahmen sind bilateraler Natur, und wenn diese in die EU-Arbeit eingreifen, dann wird ein Recht verletzt, und das lassen wir uns nicht gefallen. Das ist das Mindeste, was ich tun kann. Ich gehe ohnedies sehr vorsichtig und delikat vor. – Schließlich wurden wir dann auch informiert, und das ist wie folgt vor sich gegangen: Bundesminister Mag. Grasser hat verlangt, dass er genauer informiert wird – die Deutschen haben ihn nicht informiert –, und darum hat Kommissionspräsident Prodi, der wusste, dass Bundeskanzler Dr. Schüssel zufällig im Haus ist, diesen kontaktiert. Daraufhin hat man sich zusammengesetzt – der Kommissionspräsident, unser Bundeskanzler, unser Finanzminister und der zuständige Bundesminister von Portugal –, und nach einer halben Stunde ausführlicher Information konnten wir sagen: Okay, wir sind einverstanden.

Das muss doch österreichisches Gesamtinteresse sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich würde mir wünschen – ich habe das schon mehrmals betont –, dass, wenn wir zu einer Konsenspolitik in der Außenpolitik zurückfinden könnten, es so vor sich gehen soll wie in den meisten anderen Staaten, denn ich finde, es ist sehr schade, dass es sich hier nicht so verhält. Ich konnte nämlich oft feststellen, dass etwa im Europäischen Parlament die Linken und die Rechten miteinander stimmen, wenn es um nationale Interessen geht. Und das würde ich mir auch für Österreich wünschen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Vorsitzender Karl Drochter dankt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner für ihre Einleitung und die ausführliche Beantwortung der Fragen sowie den Ausschussmitgliedern für ihre Teilnahme und ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 16.34 Uhr


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