IV-5 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Montag, 17. Juli 2000
15.07 Uhr 16.35 Uhr
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Montag, 17. Juli 2000
15.07 Uhr 16.35 Uhr
Tagesordnung
1. Regierungskonferenz
CONFER 4750/00
Regierungskonferenz über die institutionelle Reform
(13495/EU XXI. GP)
Beginn der Sitzung: 15.07 Uhr
Vorsitzender Dr. Milan Linzer
eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, Generalsekretär Dr. Albert Rohan sowie Botschafterin Dr. Eva Nowotny und deren Beamtenschaft.1. Punkt
REGIERUNGSKONFERENZ
CONFER 4750/00
Regierungskonferenz über die institutionelle Reform
(13495/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Milan Linzer erteilt Generalsekretär Dr. Rohan für ein Einführungsstatement betreffend die Regierungskonferenz in Nizza das Wort.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan teilt mit, dass er zunächst einen kurzen Überblick über die Themen der Regierungskonferenz und die grundlegenden österreichischen Positionen geben werde und führt wie folgt aus:
"Der Zweck der Regierungskonferenz ist es, die Europäische Union auf die bevorstehende Erweiterung um zwölf beziehungsweise 13 Mitgliedstaaten, je nachdem, ob man die Türkei mit einbezieht oder nicht, vorzubereiten. Beim Europäischen Rat im Nizza am 7. und 8. Dezember wird voraussichtlich die erforderliche Beschlussfassung erfolgen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Ratifikationszeiten ist damit zu rechnen, dass die Europäische Union Ende 2002 erweiterungsbereit sein wird.
Unter den Themen befinden sich die institutionellen Kernfragen, die in Amsterdam nicht gelöst werden konnten, nämlich die Fragen der Zusammensetzung der Kommission, der Stimmgewichtung im Rat, der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie der verstärkten Zusammenarbeit, sowie zusätzliche Fragen etwa betreffend die Zusammensetzung des Rechnungshofs, des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und die europäische Gerichtsbarkeit.
Ein weiteres Thema, das voraussichtlich behandelt werden wird, ist die Reform des Art. 7 betreffend das Vorgehen gegen einen Mitgliedstaat, der die europäischen Werte verletzt hat.
Betreffend Europäische Kommission geht es darum, die Kommission auch bei einer Erweiterung um zwölf oder 13 Mitgliedstaaten funktionsfähig zu erhalten. Diesbezüglich gibt es verschiedene Lösungsansätze, nämlich entweder eine Plafondierung der Mitgliederzahl der Kommission oder die Beibehaltung des Grundsatzes, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissär designieren kann, was allerdings nur dann funktionieren kann, wenn die großen Staaten auf ihr derzeitiges Recht auf Stellung eines zweiten Kommissärs verzichten.
Österreich bezieht ebenso wie fast alle kleinen und mittleren Staaten die Position, dass jeder Staat das Recht haben soll, einen Kommissär namhaft zu machen. Weiters will Österreich, dass die Kommission als Kollegialorgan erhalten bleibt. Die Kommissäre sollen einen gleichberechtigten Status haben. Wir lehnen es ab, dass es Vollkommissäre und Juniorkommissäre gibt, wären aber der Idee aufgeschlossen, dass einzelnen Kommissären einzelne Aufgaben übertragen werden. Weiters befürwortet Österreich eine Stärkung der Position des Präsidenten der Kommission in die Richtung, dass er ein Entlassungsrecht für einzelne Kommissäre bekommt.
Der zweite Themenkreis, nämlich die Frage der Stimmgewichtung im Rat, steht mit der Frage der Erweiterung der Kommission in Zusammenhang, weil die großen Mitgliedstaaten auf ihren zweiten Kommissär nur dann verzichten, wenn sie dafür in irgendeiner Weise kompensiert werden. Derzeit besteht eine eklatante und unproportionale Überberechtigung der kleinen Mitgliedstaaten, und die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren vorwiegend kleine Staaten aufgenommen wurden, wirkte sich logischerweise zu Ungunsten der großen Mitgliedstaaten aus.
Diesbezüglich gibt es verschiedene Lösungsansätze: Einerseits wird die Vornahme einer Neugewichtung der Stimmen in Betracht gezogen. Außerdem werden verschiedene Modelle einer doppelten Mehrheit diskutiert, die sich am Kriterium der Bevölkerungszahl orientieren.
Österreich befürwortet selbstverständlich, dass die großen Staaten für den Verzicht auf den zweiten Kommissär kompensiert werden. Allerdings wollen wir, dass die durchaus bewusste Stärkung der kleinen und mittleren Staaten beibehalten wird, also eine maßvolle Anpassung der Stimmgewichtung erfolgt. Weiters vertritt Österreich die Auffassung, dass die gegenwärtige Schwelle für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen von 71 Prozent der Stimmen erhalten bleiben soll. In diesem Zusammenhang sollte eine dauerhafte endgültige Lösung angestrebt werden.
Auch für die Diskussion der Frage der Ausweitung der Mehrheitsentscheidung ist die Erweiterung der Union ausschlaggebend, denn je mehr Mitgliedstaaten die Union hat, desto problematischer wird die Beibehaltung des Konsensprinzips in gewissen Fragen im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit. Derzeit erfordern rund 70 Artikel des EU-Vertrags Einstimmigkeit, und es werden jetzt sowohl jene Artikel geprüft, hinsichtlich welcher alle übereinstimmen, dass man auf das Mehrheitsprinzip übergehen kann, als auch jene, für welche dies auszuschließen ist, etwa Artikel, die grundsätzlich konstitutionellen Charakter haben und bei welchen eine Ratifikation durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist.
Österreich hält die Ausweitung des Mehrheitsprinzips für ein essentielles Kriterium dieser Regierungskonferenz. Wir sind der Meinung, dass Mehrheitsentscheidungen an und für sich die Grundregel darstellen sollen, von welcher einige Ausnahmen wie oben angeführt vorzusehen sind, insbesondere auch hinsichtlich für einzelne Mitgliedstaaten sensibler Fragen. Betreffend Österreich wären das zum Beispiel Fragen der quantitativen Nutzung der Wasserressourcen, Fragen der Raumordnung, der Bodennutzung und der Wahl des Energieträgers.
Ein weiterer Themenkreis betrifft die verstärkten Zusammenarbeit und die Flexibilität, also unter anderem auch die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Gruppe von Staaten in der Vertiefung der Integration voranschreiten kann. In zwei Fällen wurde bereits so vorgegangen, nämlich hinsichtlich der Wirtschafts- und Währungsunion gemäß dem Vertrag von Maastricht und des Schengen-Protokolls im Amsterdamer Vertrag. Die Gründungsstaaten wollen in Anbetracht der vielen neu aufzunehmenden Mitglieder in diese Richtung fortschreiten.
Bereits im Amsterdamer Vertrag ist eine gewisse Flexibilität in der ersten und dritten Säule vorgesehen. Betreffend die zweite Säule, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, besteht das Instrument der konstruktiven Enthaltung, das heißt, dass ein Staat, der eine Entscheidung nicht mittragen möchte, sich enthalten, diese aber nicht verhindern kann, und auch das ist eine Art der Flexibilität.
Jetzt werden die Möglichkeiten geprüft, wie die Zusammenarbeit im Fall der Erweiterung erleichtert werden kann. Es sollen genaue Regeln geschaffen werden, wie die übrigen Staaten nach und nach aufholen und dazustoßen können, wenn sie dies wünschen. Weiters wird geprüft, ob die verstärkte Zusammenarbeit auch in der zweiten Säule eingeführt werden soll und ob weitere Bereiche für die verstärkte Zusammenarbeit definiert werden sollen.
In Österreich ist man der Meinung, dass das hervorragende Ziel die Integration aller Mitgliedstaaten ist, dass die vorgesehenen Entscheidungsprozeduren die Regel sein sollen und die verstärkte Zusammenarbeit ein letztes Mittel darstellen soll. In diesem Zusammenhang besteht wohl auch eine Verbindung zum verstärkten Übergang auf Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, denn je mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können, desto weniger ergibt sich die Notwendigkeit zur verstärkten Zusammenarbeit. Österreich befürwortet, dass die Kommission ihre zentrale Rolle beibehält und diese nicht durch die verstärkte Zusammenarbeit umgangen wird.
Ferner vertritt Österreich die Auffassung, dass für die verstärkte Zusammenarbeit zumindest die Mehrheit der Mitgliedstaaten notwendig ist. Und selbstverständlich darf die verstärkte Zusammenarbeit nicht für jene diskriminierend sein, die sich daran nicht beteiligen, sondern es soll im Gegenteil für Letztere leicht gemacht werden, aufzuschließen, damit diese verstärkte Zusammenarbeit gewissermaßen eine Sogwirkung entwickelt. Diesbezügliche Möglichkeiten bestünden sowohl in der ersten als auch in der dritten Säule. Hinsichtlich der zweiten Säule würde Österreich die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltung durchaus genügen.
Ein weiteres Thema ist die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments: Die Zahl der Abgeordneten wurde mit 700 festgelegt, und Österreich vertritt die Meinung, dass das auch so bleiben soll. Mit zunehmender Zahl von Mitgliedstaaten wird sich daher die Zahl der von jedem Staat zu stellenden Parlamentarier verringern. Nach der von Österreich favorisierten Berechnungsmethode würden auf Österreich nicht mehr 21, sondern nur mehr 15 Sitze entfallen.
Der Europäische Rechnungshof zählt derzeit 15 Mitglieder, und österreichischerseits wird die Meinung vertreten, dass jeder Mitgliedstaat das Recht haben soll, einen Staatsangehörigen in den Europäischen Rechnungshof zu entsenden.
Auch hinsichtlich des Wirtschafts- und Sozialausschusses hält Österreich eine Deckelung nicht für zweckmäßig, sondern vertritt die Auffassung, dass jeder neue Mitgliedstaat extrapolierend zusätzliche Sitze erhalten soll; dasselbe gilt für den Ausschuss der Regionen. Diesbezüglich sind wir den Anregungen der Sozialpartner beziehungsweise der Bundesländer gefolgt.
Bei der europäischen Gerichtsbarkeit geht es in erster Linie um die Frage der besseren Aufteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz. Auch diesbezüglich wird man von österreichischer Seite darauf bestehen, dass jeder Mitgliedstaat in beiden Gerichten je einen Richter stellen kann.
Themen, die wir anschneiden wollten, welche jedoch voraussichtlich nicht behandelt werden, sind Fragen der Betrugsbekämpfung, des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Vereinfachung der Verträge.
Zur Reform des Art. 7: Derzeit ist ein Verfahren niedergelegt, das zur Anwendung kommt, wenn ein Mitgliedstaat dauerhaft die europäischen Grundsätze, die im Art. 6 angeführt sind, verletzt. Inzwischen wurden einige Modifizierungsvorschläge, darunter auch ein österreichischer, eingebracht. Unser Vorschlag ist darauf gerichtet, das Verfahren zu verrechtlichen, zu objektivieren, die Einbeziehung des betroffenen Staates sicherzustellen und eine Verhältnismäßigkeit der Aktionen zu gewährleisten. Außerdem wird von uns auch die Schaffung eines Verfahrens im Hinblick auf die Gefahr der Verletzung europäischer Werte befürwortet. Außerdem soll es betreffend all diese Verfahren eine umfassende Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof geben. Unser Vorschlag ist in einigen Punkten dem belgischen ähnlich, ist aber sicherlich weiter gefasst als der belgische. (Allgemeiner Beifall.)
Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass man derzeit quasi in verstärktem Maß eine "Inflation der Völkerrechtssouveränität Österreichs" erlebe, welche etwa durch die stärkeren Hinwendung zum Mehrstimmigkeitsprinzip verursacht werde.
Im Zusammenhang mit der EU-14-Angelegenheit habe man hier gelernt, dass man, wenn man allein antrete und keine Verbündeten habe, relativ wenig Möglichkeiten habe, etwas zu bewirken, ohne den Prozess des Fortschreitens zu blockieren.
Generalsekretär Dr. Rohan habe in seinem Bericht nicht erwähnt, dass es sich bei den Maßnahmen, mit welchen Österreich gegenwärtig konfrontiert sei, nicht um Maßnahmen der EU, sondern um Maßnahmen von 14 Mitgliedstaaten handle, die aber von Letzteren gleichsam in einem konstitutiven Akt als "Sanktionen der EU" bezeichnet werden. Man möge daher seitens des Außenamtes zu diesem Themenkreis Stellung nehmen.
Beunruhigend seien auch die Ausführungen betreffend der Möglichkeit der Entlassung einzelner Kommissionsmitglieder durch den Präsidenten gewesen, denn in diesem Zusammenhang gehe es um Macht, die sich aufgrund von Mehrheiten und Strömungen bestimme.
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) ersucht zunächst um eine Darstellung der gegenwärtigen Position der österreichischen Bundesregierung zur Osterweiterung.
In Amsterdam sei beschlossen worden, die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit 700 zu limitieren. Derzeit gebe es 626 Sitze, wovon Österreich 25 innehabe, und die genannte Limitierung solle erst nach Aufnahme aller Beitrittswerber zum Tragen kommen, wobei die Aufteilung dann proportional zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Staaten vorgenommen werden solle. Generalsekretär Dr. Rohan habe jetzt ausgeführt, dass Österreich dann 15 Sitze zukommen würden, es habe aber auch schon Berechnungen gegeben, nach welchen Österreich nur 10 Sitze haben würde. Es möge daher die Frage beantwortet werden, wie sich die österreichischen Parteien bei der diesbezüglichen Abstimmung verhalten haben.
Bekanntlich gebe es derzeit unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Grundrechtscharta. Den vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelten Unterlagen sei zu entnehmen, dass rund 30 Artikel politische und bürgerliche Rechte und rund 15 Artikel wirtschaftliche und soziale Grundrechte zum Inhalt haben. Generalsekretär Dr. Rohan möge insbesondere die geplanten sozialen Grundrechte kurz darstellen und ausführen, welchen Stellenwert im Rahmen der sozialen Grundrechte das Streikrecht habe beziehungsweise ob es zutreffe, dass das Streikrecht nur in einer Fußnote erwähnt werde. Ferner möge er darüber informieren, welche Schutzrechte für ältere Menschen vorgesehen seien, deren Stärkung die Union selbst verlangt habe.
Unverzichtbar in einem solchen Abkommen sei selbstverständlich auch die Festlegung des Höchstmaßes der Arbeitszeit beziehungsweise des Jahresurlaubs. Dies sei vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Europäische Union wieder in Verhandlungen im Rahmen der WTO mit eingebunden sein werde. Im Hinblick darauf müsse es der Europäischen Union ein besonderes Anliegen sein, dass den sozialen Grundrechten einen spezieller Stellenwert zugemessen wird. Sollte das nämlich nicht gelingen, dann würde sich in Zukunft voraussichtlich die ganze Welt an amerikanischen oder asiatischen Modellen orientieren müssen, die den diesbezüglichen europäischen Gesichtspunkten beziehungsweise Errungenschaften diametral entgegenstünden.
Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich) stellt die Frage, wie konkret die Chancen seien, dass die Forderungen Österreichs nach je einem Kommissär pro Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Ferner möge die Frage beantwortet werden, wie bei einer Wägung beziehungsweise Anpassung der Stimmen im Rat die Rechte der kleineren Mitgliedstaaten in Zukunft gewahrt werden können und wie verhindert werden könne, dass einige größere Staaten quasi die Vorherrschaft in der Union übernehmen.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan führt zu den gestellten Fragen wie folgt aus:
"Zur Frage der Entlassung einzelner Kommissionsmitglieder: In der Kommission besteht derzeit das Einstimmigkeitsprinzip, und die Kommission ist wie eine Regierung aufgebaut. Für die Zukunft soll unter Umständen für den Präsidenten die Möglichkeit geschaffen werden, wenn es notwendig wird, einzelne Minister aus welchen Gründen immer zu entlassen. Bisher musste, wenn ein Kommissar aus irgendeinem Grund nicht mehr tragbar war, die ganze Kommission zurücktreten, und das hat sich bekanntlich bisher als nicht sehr zweckmäßig erwiesen. Dieser Vorschlag beziehungsweise dieser Gedanke soll diskutiert werden, und es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Lösung letztlich nicht getroffen wird.
Die Maßnahmen der Vierzehn gegen Österreich habe ich deswegen nicht erwähnt, weil diese nicht beziehungsweise nur indirekt, nämlich im Zusammenhang mit der Veränderung des Art. 7, Thema der Regierungskonferenz sind. Von den Vierzehn wird immer wieder erklärt, dass es sich hiebei jeweils um eine bilaterale Angelegenheit handelt.
Ich stehe jedoch keineswegs an, Ihnen über den gegenwärtigen Stand zu berichten: Sie wissen von der Ernennung und den Aktivitäten des Weisenrates. Ein Resultat dieser Weisenstudien ist nach meinem Dafürhalten in etwa zwei bis drei Monaten zu erwarten. Wie dieser Bericht ausfallen wird, ist noch keineswegs sicher: Er kann positiv sein, er kann negativ sein, er kann was am wahrscheinlichsten ist teils positiv und teils negativ sein. Ich hoffe, dass die Weisen so weise sind, dass sie sich dabei nicht einfach auf eine Aufzählung der positiven und negativen Kriterien beschränken, sondern dass sie zu einer Beurteilung und zu irgendeinem Schluss kommen, obwohl es eigentlich nicht ihrem Auftrag entspricht, den Vierzehn Ratschläge zu geben, wie sie weiter vorgehen sollen. Dennoch meine ich, dass eine abschließende Beurteilung es den Vierzehn leichter machen würde, zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
Ich persönlich glaube nicht, dass es aufgrund der Operation von Präsident Ahtisaari zu einer Verzögerung kommt, denn er hätte diesen Auftrag gewiss nicht übernommen, wenn er nicht eine Möglichkeit gesehen hätte, sich mit den Dokumenten entsprechend auseinander zu setzen.
Von Interesse scheint mir zu sein, inwieweit Österreichs EU-Aktivitäten durch diese Maßnahmen behindert werden: Streng juristisch gesehen ist dies nicht der Fall. Österreich nimmt an allen EU-Veranstaltungen insgesamt teil und bekommt alle Informationen, die im Rahmen der EU gegeben werden. So gesehen handelt es sich bei den Sanktionen nicht um eine EU-Aktion. De facto muss Österreich jetzt aber, wenn es ein Anliegen hat, wirklich zuerst quasi nach Bundesgenossen suchen und bilateral vorfühlen, welche Chancen auf Umsetzung bestehen, und wenn es zur Sitzung des betreffenden Organs in Brüssel kommt, ist es meist schon zu spät. So gesehen unterliegt Österreich tatsächlich einer Schwächung, weil gewisse Dinge zwar auf Beamtenebene, nicht aber auf höchster Ministerebene besprochen werden können.
In den vergangenen Wochen hat sich rein atmosphärisch doch eine beträchtliche Wandlung vollzogen. Wir werden sowohl auf Beamtenebene als auch auf Ministerebene sozusagen 'netter' behandelt, was aber nichts an den Grundparametern ändert.
Auch die Osterweiterung habe ich nicht angesprochen, weil sie nicht direkt Thema der Regierungskonferenz ist. Indirekt ist sie es aber sehr wohl, weil die Institutionenreform ja der Osterweiterung dienen soll. Einzelheiten der Osterweiterung werden jedoch im Rahmen dieser Konferenz nicht abgehandelt.
Die österreichische Bundesregierung steht dem Erweiterungsprogramm, das ja eine beschlossene Sache ist, positiv gegenüber. Derzeit werden in diesem Zusammenhang 29 Kapitel laufend verhandelt, und wir werden in den einzelnen Verhandlungen zu den jeweiligen Kapiteln die speziellen österreichischen Interessen hinsichtlich Verkehrsfragen sowie Dienstleistungs- und Personenverkehr et cetera selbstverständlich wahrnehmen.
Auch die Grundrechtscharta ist nicht Gegenstand der Regierungskonferenz. Letztere steht derzeit in Verhandlung, ein offizieller Entwurf liegt derzeit noch nicht vor, daher kann ich über Fußnoten, von denen Sie gesprochen haben, keine Auskunft geben. Wenn ich nicht irre, soll jedoch ein Entwurf dem Europäischen Rat in Nizza vorgelegt werden.
Ich glaube, die Chancen stehen gut, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissär behalten wird. Dieses Prinzip wird meines Erachtens von allen innerlich auch von den Großen akzeptiert. Den Großen geht es jetzt vor allem darum, welche Kompensation sie für den Verzicht auf den zweiten Kommissär erlangen können.
Die kleinen Staaten haben durch die Stimmgewichtung beträchtliche Vorteile. Dieses proportionale Übergewicht wird geringfügige Einbußen erleiden müssen, wobei Österreich selbstverständlich dafür eintritt, dass diese Einbußen möglichst gering gehalten werden."
Botschafterin Dr. Eva Nowotny bringt ergänzend folgende Darstellung:
"Die Frage der Zahl der Sitze im Europäischen Parlament hängt mit dem Erweiterungsprozess eng zusammen. Bereits im Vertrag von Amsterdam wurde im Hinblick auf die Erweiterung eine Obergrenze von 700 Abgeordnete festgelegt, weil man die Auffassung vertrat, dass man mit einer darüber hinausgehenden Zahl nicht mehr effizient arbeiten könne.
In der Diskussion über die Aufteilung der Sitze wurde eine Reihe von verschiedenen Modellen angesprochen, darunter auch Modelle, nach welchem Österreich nur mehr 10 beziehungsweise 8 Sitze gehabt hätte. Diese Modelle stehen vorderhand jedoch nicht mehr zur Debatte. Derzeit stehen zwei Optionen zur Diskussion, wonach Österreich auf 13 beziehungsweise 15 Sitze reduziert werden würde.
Die Reduzierung der Sitze betrifft selbstverständlich nicht nur die kleineren Mitgliedstaaten, sondern alle Mitgliedstaaten werden Parlamentssitze abgeben, um die neu hinzukommenden Parlamentarier zu akkommodieren. Veränderungen sollen jedoch nicht während einer Legislaturperiode zum Tragen kommen, sondern erst nach Neuwahlen.
Selbstverständlich ist es schwierig, jetzt Prognosen über die zukünftigen Arbeitsweisen und die zukünftige Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu machen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Mehrheitsentscheidungen geht es auch darum, in welche Entscheidungen das Parlament, entweder mit einem Mitbestimmungsrecht oder einem Anhörungs- und Mitspracherecht, mit eingebunden sein wird. Auch das wird erst in der nächsten Verhandlungsrunde festgelegt werden."
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) meint, dass die Frage der Anzahl der Kommissäre seines Erachtens kein wirkliches Problem darstellen könne. In Indien gebe es zum Beispiel 25 Minister, und die Demokratie funktioniere im Staat Indien geradezu vorbildlich. In Anbetracht dessen erhebe sich die Frage, warum der Nichtstaat Europäische Union mit 25 oder mehr Kommissären nicht ebenso funktionieren solle, vorausgesetzt dass guter Wille von allen im Rahmen der Spielregeln vorhanden sei.
Die Frage der Stimmgewichtung sei zur Zeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union kein Thema gewesen. Die kleinen Staaten hätten eine diesbezügliche Sonderstellung gehabt, und an diesem Prinzip müsse nach seiner Auffassung festgehalten werden.
Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich) ersucht um eine detailliertere Darstellung bezüglich der qualifizierten Abstimmungen, denn letztendlich werde es ein Kriterium für den Erfolg der Institutionenreform sein, wie diesbezüglich weiter vorgegangen werde.
Insbesondere interessiere ihn in diesem Zusammenhang die Frage der Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips bei sensiblen Fragen.
Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol) stellt die Frage, warum die Themenkreise "Betrugsbekämpfung" sowie "Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention" diesmal nicht behandelt werden sollen.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan beantwortet die Fragen wie folgt:
"Wir sind der Meinung, dass eine entsprechende Erweiterung der Kommission funktionieren kann, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Großen bereit sind, ihren zweiten Kommissär aufzugeben, denn sonst hätten wir eine Kommission mit 32 oder 33 Mitgliedern. Wenn die Großen ihren zweiten Kommissär aufgeben, dann hätten wir eine Kommission von 27 oder 28 Mitgliedern. Das sind immer noch sehr viele, aber unserer Ansicht nach wird es funktionieren.
Betreffend Stimmgewichtung bin auch ich der Meinung, dass es dem demokratischen Gedanken der Union entspricht, dass die kleinen Staaten weiterhin eine Sonderstellung einnehmen, um faktisch gleichberechtigt zu sein. Die Großen sehen das natürlich anders und mussten von Anfang an im Hinblick auf dieses Zugeständnis über ihren Schatten springen. Bei den letzten Erweiterungen kamen stets kleine oder mittelgroße Staaten hinzu, wodurch das Gewicht der Großen proportional weiter vermindert wurde. Daher müssen Österreich und die anderen kleinen Mitgliedstaaten, um den Kommissär zu behalten, quasi in einem Deal den Großen etwas geben, und zwar in Form der Verschiebung der Stimmgewichtung.
Hinsichtlich qualifizierter Abstimmungen ist es eine unserer Forderungen, dass man in sensiblen Fragen bei der Einstimmigkeit bleibt. Da jedes Land seine eigenen sensiblen Fragen hat, wird es dann einen ganzen Korb von sensiblen Fragen geben, für welche die Einstimmigkeit erhalten bleiben wird. Ich sehe keine großen Probleme, dass wir das durchsetzen werden.
Grund dafür, dass Themenkreise wie "Betrugsbekämpfung" oder "Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention" im Rahmen der kommenden Regierungskonferenz nicht behandelt werden sollen, ist, dass diesmal die Klärung der schwierigen institutionellen Fragen Vorrang haben. Es ist jedoch anzunehmen, dass man sich bei der nächsten Regierungskonferenz, die sicherlich nicht lange auf sich warten lassen wird, mit diesen Themen beschäftigen wird. "
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) hält fest, dass das Europäischen Parlament schon seit langem um das Recht zu mehr Mitbestimmung kämpfe, vor allem hinsichtlich jener Bereiche, in welchen der Rat mit qualifizierter Mehrheit Gesetze beschließt, also etwa betreffend den Verteidigungsbereich, den Bereich der inneren Sicherheit und der Agrarpolitik. Es erhebe sich daher die Frage, ob man diesem Anliegen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen werde.
Betreffend Beibehaltung der Einstimmigkeit in gewissen Fragen sei er skeptisch: In den vergangenen fünf Jahren habe man damit schlechte Erfahrungen gemacht, etwa im Zusammenhang mit den Rindererkrankungen in Großbritannien, als die Briten durch ihr Stimmverhalten das wietere Vorgehen enorm behindert hätten. Diesbezüglich sei eine sehr kluge Vorgangsweise vonnöten.
Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich) bemerkt zunächst, dass der Tourismus einen der wichtigsten Märkte innerhalb des Gebiets der EU darstelle. Daher möge die Frage beantwortet werden, wann man dem Tourismus auch im Rahmen der Organisation der EU der Stellenwert einräumen werde, der ihm gebühre, dass nämlich für den Tourismus ein eigenes Referat geschaffen wird, und inwieweit sich Österreich dafür engagiere.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) macht darauf aufmerksam, dass die deutschen Ministerpräsidenten vor kurzer Zeit in einem Gespräch mit dem Kommissionspräsidenten deutlich gemacht haben, dass es eine Bedingung für ihre notwendige Zustimmung zur Institutionenreform sei, dass es zu einer klaren Kompetenzabgrenzung kommt. Das bedeute, dass die Unterlassung der notwendigen Ratifizierung in den Verhandlungsprozess gestellt werde. Generalsekretär Dr. Rohan möge ausführen, wie er diese Ankündigung der deutschen Ministerpräsidenten beurteile.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan gibt zu den an ihn gestellten Fragen folgende Darstellung:
"Tatsächlich haben die Briten zunächst versucht, durch eine Blockadepolitik ihren Standpunkt in der Substanzfrage durchzusetzen. Nach einigen Wochen mussten sie jedoch einsehen, dass dieses Verhalten nicht zielführend und haltbar ist. Es wurden dann Verhandlungen aufgenommen, die schließlich zur Einstellung dieses Verhaltens geführt haben.
Exakt im Hinblick darauf sind wir der Meinung, dass das Mehrheitssystem auszuweiten ist. Für uns ist das eine grundsätzliche Frage, weil die Union sonst funktionsunfähig wird. Am deutlichsten zeigt sich das bei der gemeinsamen Außenpolitik, wenn etwa 13 Mitgliedstaaten die Auffassung vertreten, dass gewisse Sanktionsmaßnahmen gegen Serbien aufgehoben werden sollten, weil sie kontraproduktiv sind, und zwei Staaten die Aufhebung verhindern. Wenn es die Möglichkeit zur Mehrheitsabstimmung gäbe, dann hätte man die Sanktionen schon längst eingestellt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips kann die Union also nur sehr langsam und schwerfällig vorgehen und praktisch nur reagieren.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny macht darauf aufmerksam, dass es innerhalb der Europäischen Union bereits sehr viele Stellen gebe, die sich mit Tourismusfragen beschäftigen, vor allem betreffend den Binnenmarktsbereich.
Die Forderung nach einer eigene Kommission für Tourismusangelegenheiten werde schon seit langem gestellt. Diese Forderung werde eher von jenen Mitgliedstaaten betrieben, die damit den Wunsch nach Fonds und der Erteilung nach Subventionen verbinden. Das sei auch der Grund, warum Österreich diesbezüglich bisher eher zurückhaltend geblieben sei.
Zur Frage des Kompetenzkatalogs sei zu bemerken, dass dies quasi die Seele des Föderalismus berühre. Allerdings gebe es etwa schon in Österreich und Deutschland eine unterschiedliche Art und Weise der Kompetenzaufteilung. In Anbetracht dessen werde es sehr schwierig sein, einen für alle Staaten gültigen Kompetenzkatalog festzuschreiben.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) bemerkt, dass es in der diesbezüglichen Diskussion in Deutschland weniger um die Frage der innerstaatlichen Kompetenzverteilung gegangen sei, sondern vielmehr um die Erwartung, dass das, wofür die EU künftig mit Mehrheitsentscheidungen in stärkerem Maße zuständig sein werde, sozusagen deutlicher ausgeschildert sein solle, und zwar völlig unabhängig davon, ob die einzelnen Mitgliedstaaten mehr oder weniger föderalistisch organisiert seien. Das Kernproblem sei, dass die EU mangels klarer Kompetenzzuweisungen hervorragende Möglichkeiten habe, sich in vielfältigen Zuständigkeitsbereichen breit zu machen, die mit dem Gemeinsamen Markt nur am Rande zu tun haben. Daher sei von Interesse, wie dieser Problemkomplex aus gegenwärtiger Sicht zu beurteilen sei.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan stellt fest, dass das an sich kein Thema der Regierungskonferenz sei. Seiner Meinung nach werde diese Forderung der deutschen Ministerpräsidenten ins Leere gehen, da im Rahmen dieser Konferenz eine Reform der Institutionen das Hauptthema sei und nicht eine Veränderung des Vertrages.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) führt wie folgt aus:
"Herr Vorsitzender! Herr Generalsekretär! Meine erste Frage ist vielleicht ein bisschen kritisch, weil es in Wahrheit natürlich um eine politische Entscheidung Österreichs im Hinblick auf die aktuellen Situation geht:
Ich weiß nicht, ob der Vorschlag, den Art. 7 zu reformieren, so glücklich ist. Ich will darin weniger eine nachträgliche Legitimation der Sanktionen der EU-Vierzehn sehen. Ganz im Gegenteil: Ich meine, dass damit überhaupt erst eine Grundlage für ein rechtstaatliches Verfahren im Rahmen der EU geschaffen werden soll. Dass das eine Verbesserung im Hinblick auf Verrechtlichung und Objektivierung wäre, kann keine Frage sein. Mein Bedenken wurzelt vielmehr in zwei Punkten.
Erstens in der Frage der meritorischen Beurteilung: Wenn es wirklich nur um den Art. 6 als Beurteilungsmaßstab geht, hätte ich noch weniger Bedenken, denn das, was Demokratie anlangt, sollte eigentlich außer Streit stehen, das, was Menschenrechte sind, ist ziemlich klar unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention definiert und die Begriffe ,Rechtsstaat und ,Freiheit sind auch mehr oder weniger fest umrissen. Wenn es aber um schwammigere so genannte weitere EU-Werte ginge was immer das ist , und diese nicht ausreichend definiert wären, dann wäre das Entscheidungskriterium meines Erachtens sehr wohl problematisch, weil es diesfalls letztlich um eine politische Entscheidung ginge, wenn auch zugegebenermaßen zumindest nach unserem Vorschlag unter nachprüfender Kontrolle des EuGH.
Den zweiten Problemkreis stellt für mich das prophylaktische Vorgehen dar: Sicherlich gibt es auch für den zivilen Bereich so etwas wie Einstweilige Verfügungen, wenn bloß Gefährdungen und nicht schon begangene Rechtsverletzungen vorliegen. Aber auch das scheint mir eine Frage der rein politischen Bewertung zu sein, denn man kann ja sehr leicht sagen, dass in irgendeinem Staat unter Umständen eine Gefahr für eines dieser Rechtsprinzipien droht. Auf diesem Sektor müsste eine sehr präzise Definition des Begriffes ,Gefahr vorgenommen werden und inwiefern sich diese manifestieren muss, damit es ein klares Kriterium gibt.
Weiters habe ich eine wirklich rein informative Frage: Den Vorschlag, im Rahmen des Europäischen Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einen nationalen Richter zu behalten, begrüße ich sehr. Ich meine aber, dass auch diesbezüglich im Hinblick auf die Größenordnung Vorsorge dafür getroffen werden müsste, dass dann nicht alles in Vollversammlungen dieses Gerichtshofs entschieden wird, sondern dass man doch zu einer gewissen Kammer- bzw Senatsbildung übergeht. Letzteres könnte aus zwei Aspekten unter Umständen ganz nützlich sein: Erstens wird bei der zunehmenden Fülle der Materien die Komplexität so groß, dass ein gewisses Ausmaß an Spezialisierung recht wünschenswert wäre. Und vielleicht kann bis zu einem gewissen Grad auch eine Regionalisierung damit verbunden werden.
Schließlich möchte ich noch kurz auf die EU-Grundrechtscharta zu sprechen kommen, obwohl diese wie Sie zu Recht sagen eigentlich nicht Gegenstand der Regierungskonferenz ist: Es erhebt sich für mich die Frage, wie das Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention gestaltet werden soll, und insbesondere die Frage, wie die Kompetenzen der beiden Gerichtshöfe, nämlich des Europäischen Gerichtshofs in Strassburg und desjenigen in Luxemburg, klar abgegrenzt werden können, wiewohl ich mir des Umstands bewusst bin, dass der Mitgliederkreis der beiden Vertragswerke nicht derselbe wäre, dass der normative Status der Grundrechte im Rahmen der EU-Grundrechtscharta noch nicht abschließend fixiert ist und dass sicherlich auch neuartige etwa soziale Grundrechte, auf welche Kollege Drochter Bezug genommen hat, aufgenommen werden. Dort allerdings, wo es Überschneidungsbereiche gibt und Konkurrenzverhältnisse auftreten könnten, müsste die Kompetenzfrage der beiden Gerichtshöfe klar bestimmt werden. Und ich würde es eher bedauern, wenn das zu Lasten des Strassburger Gerichtshofes gehen sollte, weil ich meine, dass dort ein umfangreiches Know-how und ein hoher Standard in Menschenrechtsfragen besteht, sodass ich hoffe, dass es diesbezüglich zu einer klaren Bereinigung kommt."
Bundesrat Dr Ferdinand Maier (ÖVP, Wien) merkt an, dass er die Möglichkeit dieser Aussprache im Rahmen dieses EU-Ausschusses für sehr wichtig halte, weil bereits durch den Bericht von Generalsekretär Dr. Rohan eine Fülle von Informationen auf den Tisch gekommen sei. Im Hinblick darauf sei er froh, dass die Fraktionsführer der beiden Regierungsparteien anwesend seien, und hoffe, nichts daraus ablesen zu müssen, dass der Fraktionsführer der größten Oppositionspartei nicht zugegen sei, wodurch die Proeuropa-Haltung gewissermaßen geschwächt wäre.
Generalsekretär Dr. Rohan habe in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass die Europäische Union 2002 erweiterungsbereit sein werde. In Anbetracht des gesamten Prozedere bis hin zu den Ratifizierungen aller bilateralen Verträge der einzelnen Beitrittswerber möge Generalsekretär Dr. Rohan die Frage beantworten, wann aus dessen heutiger Sicht der Beitritt der verschiedenen Beitrittskandidaten wirklich stattfinden werde.
Mit Beginn dieser Kommissionsperiode sei die Ressortverteilung innerhalb der Kommission neu geregelt worden. Daher möge Auskunft darüber gegeben werden, ob es innerhalb der Union beziehungsweise der Kommission im Hinblick auf die Erweiterung jetzt schon Diskussionen darüber gebe, welche Ressortverteilung man diesfalls in Betracht ziehe, oder ob es zu einer Neufestlegung der Ressorts insgesamt kommen werde.
Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol) bemerkt, dass es vermutlich auch bei der Institutionenreform im Rahmen der Europäischen Union wie in vielen anderen Lebensbereichen in erster Linie ums Geld gehen werde. Im Hinblick darauf möge die Frage beantwortet werden, ob angedacht sei, auch die Beitragsleistungen zu reformieren, oder ob das erst nach der Osterweiterung ein Thema sein werde.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan bringt folgende Beantwortung:
"Betreffend Art. 7 hat nicht Österreich, sondern haben die Belgier als Erste einen Vorschlag gemacht, der uns aber nicht weit gehend genug zu sein schien. Auch ging es uns darum, für eine Verrechtlichung dieses Vorhabens zu sorgen, daher haben wir auch immer die Kontrolle durch den EuGH besonders gefordert. Es handelt sich hiebei also an sich nicht um eine prophylaktische Aktion Österreichs.
In den Vorschlägen ist immer nur von den Prinzipien des Art. 6 die Rede. Natürlich besteht in diesem Zusammenhang ein Bezug zur österreichischen Causa, aber ich glaube, dass die anderen Staaten auch in Erwägung ziehen, dass im Hinblick auf den Beitritt weiterer Staaten Zweifel hinsichtlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in irgendeinem Verlauf der Entwicklung auftreten könnten. Die Ereignisse in Österreich haben vielleicht den Anstoß zu solchen Überlegungen gegeben, ich meine aber, dass man diesbezüglich schon weiter denkt.
Betreffend EuGH ist die Frage des einen nationalen Richters nur ein kleiner Punkt in der Gesamtproblematik. Vor allem geht es um die Verbesserung der Arbeitsmethoden und der Kompetenzaufteilung zwischen EuGH und dem Gericht erster Instanz, und selbstverständlich gibt es auch Überlegungen betreffend die Zusammensetzung der großen Kammer beziehungsweise die Einführung von einzelnen Kammern. Der Hauptpunkt der Reformen ist meines Erachtens die effizientere Gestaltung insgesamt.
Über die Verteilung der Ressorts innerhalb der Kommission gibt es derzeit noch keine Überlegungen, da das natürlich auch vom Präsidenten der nächsten Kommission abhängt, und wir noch nicht wissen, wer das sein wird.
Aus heutiger Sicht ist es praktisch unmöglich, einen Termin für die tatsächliche Erweiterung zu prognostizieren. Die weitere Entwicklung hängt vor allem vom Fortschritt der Beitrittsverhandlungen ab. Rein gefühlsmäßig möchte ich sagen, dass es voraussichtlich länger dauern wird. Ich traue mich wirklich nicht, jetzt ein Datum zu nennen, denn für die Ratifikationsverfahren nach Beendigung der Verhandlungen muss man auch noch mit rund zwei Jahren rechnen. Ich meine, dass wir diesbezüglich einer eher mittelfristigen Zukunft entgegensehen können.
Im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz, bei welcher es lediglich um die Reform der einzelnen Institutionen geht, wird man sich sicherlich nicht mit den Beitragsleistungen befassen. Über die Frage der Zahlungen und Beitragsleistungen wird eher bei den Budgets verhandelt."
Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien) teilt zum Vorwurf des Bundesrates Dr. Maier mit, dass es möglicherweise in der Bundesratsfraktion der Österreichischen Volkspartei nicht üblich sei, dass man auch Vertrauen delegieren könne. Der Fraktionsvorsitzende der SPÖ habe dem jetzigen Präsidenten des Bundesrates, Kollegen Payer, das Vertrauen geschenkt, und ihn, Drochter, als Vorsitzenden-Stellvertreter des EU Ausschusses gebeten, die Meinung der sozialdemokratischen Bundesräte im Rahmen dieser im Übrigen wirklich sehr informativen EU-Ausschusssitzung zu vertreten.
Bundesrat Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) stellt die Frage, ob es Pläne zur Vertiefung des Subsidiaritätsprinzips gebe.
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) richtet die Frage an Generalsekretär Dr. Rohan, wer feststelle, bei welchen Punkten es sich um "sensible Fragen" handle. Er könne sich vorstellen, dass es je nach Staat unterschiedliche sensible Fragen gebe.
Außerdem habe Generalsekretär Dr. Rohan die weiteren Regierungskonferenzen angetönt. Er, Mag. Gudenus, persönlich habe den Eindruck, dass mit jeder Regierungskonferenz die nationale Souveränität so stark erodiere wie eine Salami, von welcher bei jeder Mahlzeit etwas abgeschnitten werde.
Schließlich möge die Frage beantwortet werden, welcher Unterschied zwischen einem Veto und dem Beharren auf Einstimmigkeit bestehe.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny führt wie folgt aus:
"Die Frage der Subsidiarität steht für die kommende Regierungskonferenz nicht auf dem Verhandlungskalender. Dieses Thema beschäftigt die Europäische Union bereits seit langem. Wie schon vorher erwähnt, bedeutet Subsidiarität in jedem Mitgliedstaat etwas anderes, je nachdem, ob ein föderalistisches oder ein zentralistisches Prinzip vorherrscht. Dieses Thema ist ständig auf dem Tisch, wird aber im Rahmen der Regierungskonferenz nicht abgehandelt.
Ich komme noch einmal zur Frage der Grundsrechtscharta zurück: Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein endgültiger Text noch nicht bekannt ist. Daher haben wir auch noch keine endgültige Position bezogen. Wir gehen davon aus, dass im Grundrechtskonvent und in der Grundrechtscharta nichts festgeschrieben werden solle, was die Menschenrechtskonvention in irgendeiner Art und Weise unterminiert oder dieser Abbruch tut. Im Zusammenhang damit ist vorderhand auch die Frage völlig ungelöst, welchen Status diese Grundrechtscharta haben wird.
Der französische EU-Vorsitz geht jetzt davon aus, dass ein erster konsolidierter Text beim informellen Europäischen Rat in Biarritz Mitte Oktober vorliegen wird, welcher nach einem gewissen Feinabschliff beim Europäischen Rat in Nizza verlautbart werden soll, wobei Frankreich die Statusfrage vollkommen offen lassen will für eine Regelung durch die nachfolgenden Präsidentschaften.
Diesbezüglich gibt es ziemlich tief gehende Spaltungen innerhalb der Europäischen Union. Einige Staaten treten dafür ein, dass es eine Verrechtlichung geben soll, andere Staaten, wie zum Beispiel Großbritannien, treten dafür ein, dass man es bei einem deklaratorischen Wertekatalog bewenden lassen sollte. Das führt zu der Frage, ob es sinnvoll wäre, ein und denselben Wertekatalog bei zwei verschiedenen europäischen Gerichtshöfen einklagbar zu machen."
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan führt dazu ergänzend aus:
"Was jeweils sensible Fragen sind, wird von den betreffenden Ländern beurteilt. Aufgrund der Position der Sozialpartner und der Länder haben wir einige diesbezügliche Themenkreise in den Katalog unserer sensiblen Fragen mit einbezogen. Bei anderen Staaten wird dieser Katalog anders zusammengesetzt sein, und man wird sehen, was letztlich an sensiblen Fragen übrig bleibt.
Betreffend Erosion der Souveränität bei den Regierungskonferenzen möchte ich sagen, dass man eigentlich nur betreffend ein Thema der Ansicht sein könnte, dass es tatsächlich zu einer Verringerung der Souveränität kommt, nämlich hinsichtlich der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen. Alle anderen Themen wie etwa die Zusammensetzung der Kommission, die Frage der Gerichte oder des Ausschusses der Regionen berühren unsere nationale Souveränität an und für sich nicht. Und auch die mutmaßlichen Left-overs für die nächste Regierungskonferenz die Frage des Beitritts der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die Vereinfachung die Verträge, die Frage der Betrugsbekämpfung stellen meiner Meinung nach keine Gefahr für unsere Souveränität dar.
Unter Veto- beziehungsweise Blockadepolitik verstehe ich, dass man gewisse Entscheidungen dadurch zu erzwingen versucht, dass man alle Sachentscheidungen blockiert. Würde Österreich jetzt in jeder Sachfrage, in welcher Einstimmigkeit erforderlich ist, Nein sagen, solange die Sanktionen nicht aufgehoben werden, dann wäre das Blockadepolitik, und das halte ich persönlich für falsch, denn Sachfragen sollten nach sachlichen Kriterien beurteilt werden. Bislang hat es nur zwei Blockadeversuche gegeben, einen davon durch Frankreich und einen seitens Großbritanniens, aber auch Großbritannien hat diesen Blockadeversuch nicht lange aufrechterhalten, weil das kein Mitgliedstaat lange durchhält, und ein kleiner natürlich noch weniger als ein großer.
Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich) stellt fest, dass Österreich Nettozahler im Tourismus sei, dass Österreich aber auch als Tourismusland Nummer eins gehandelt werde. Es sei auch schon, zum Beispiel aus Portugal, bestätigt worden, dass grundsätzlich seit dem Beitritt Österreichs zur EU wesentlich mehr Beihilfen für den Tourismus ausgeschüttet werden.
In Anbetracht dessen müssten sehr wohl Verhandlungen betreffend ein verstärktes Tourismus-Referat aufgenommen werden.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny beantwortet diese Frage wie folgt:
"Ich glaube, dass das genau der springende Punkt ist: Österreich ist ein wohlhabender Staat mit einer sehr gut ausgebauten touristischen Infrastruktur und Nettozahler zur Union. Portugal, Griechenland oder teilweise auch Spanien fallen nicht in diese Kategorie und haben daher Anspruch auf Subventionen, die sie für den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur verwenden.
Wenn eine eigene Kommission geschaffen wird, die sich nur mit Tourismus beschäftigt, würde sich wahrscheinlich der finanzielle Druck noch erhöhen. Daher sind wir als Nettozahler zur Europäischen Union im Moment sehr zurückhaltend bei allem, was weitere finanzielle Aufwendungen beziehungsweise Budgetzuwächse beinhalten könnte."
Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland) teilt mit, dass wobei er jetzt nicht den Neid anderer Bundesländer erwecken wolle sein Bundesland als Ziel-1-Gebiet einen großen Teil dieses Geldes in den Aufbau des Tourismus investiert habe.
Vorsitzender Dr. Milan Linzer rekapituliert, dass Generalsekretär Dr. Rohan bei seinem Einleitungsstatement auch die verstärkte Zusammenarbeit angesprochen habe.
Vor einigen Jahren habe es sozusagen ein Dogma gegeben, dass es verschiedene Geschwindigkeiten nicht geben dürfe. Mittlerweile sei es aber offenbar zu einer Änderung der diesbezüglichen Auffassung gekommen. Allein beim Studium der beiden unter Anführungszeichen "großen Wortmeldungen" von Präsident Chirac und Joschka Fischer könne man feststellen, dass die angesprochene verstärkte Zusammenarbeit sehr wohl ein wichtiger Bestandteil der Regierungskonferenz sein werde: Hinsichtlich der polizeilichen wie justitiellen Zusammenarbeit, hinsichtlich Forschung, Umwelt und auch hinsichtlich GASP solle es offensichtlich Möglichkeiten geben, dass verschiedene Staaten der Union zu einer Kooperation finden.
Im Hinblick darauf bestehe allerdings Anlass zur Befürchtung, dass es, wenn schon nicht zur Diskriminierung, so aber doch zur Zurückdrängung von kleineren Staaten kommen werde und dass bei der Osterweiterung einige Staaten dadurch sehr wohl in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan führt dazu aus:
"Herr Vorsitzender! Ich glaube nicht, dass das ein Problem zwischen kleinen und großen Staaten ist, denn zu den integrationsfreudigsten Staaten gehören auch einige kleine Staaten wie etwa die Beneluxstaaten.
Einen anderen Aspekt stellt die Frage dar, ob es zu einem Direktorium kommen wird. In gewissen außenpolitischen Bereichen gibt es das etwa in Südosteuropa durch die Kontaktgruppe, in welcher die Großen vertreten sind.
In diesem Zusammenhang erhebt sich jedoch die Frage, was geschieht, wenn aus sachlichen oder politischen Gründen einige Staaten bei der Vertiefung der Integration nicht mittun wollen: Soll dann der ganze Zug gestoppt werden, oder sollen diejenigen, die dazu willens sind, weitergehen dürfen? Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung, wenn manche möglicherweise aus sachlichen Gründen nicht teilnehmen können.
Österreich steht dieser Flexibilität a priori nicht ablehnend gegenüber. Diese wurde bereits im Amsterdamer Vertrag in verschiedenen Artikeln vorgesehen. Wir meinen aber, dass es das Hauptziel sein sollte, dass die gesamte Union den Integrationsprozess fortsetzt und dass die Entscheidungsverfahren, wie sie im Vertrag vorgesehen sind, das Normale sein sollen. Denn wenn die Tendenz zu unterschiedlichen Geschwindigkeiten überhand nähme, könnte es dazu kommen, dass jedes Mal, wenn Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheit nicht erzielt werden kann, diejenigen, die anderer Ansicht sind, sich dazu entschließen, Entscheidungen nur untereinander zu treffen.
Unseres Erachtens soll also der normale Prozess weiter fortgeführt werden, und zwar im Rahmen des Vertrages und nicht außerhalb und nach genau vorgesehenen Spielregeln. Es muss vor allem genau festgelegt werden, wie die anderen, wenn sie dazu in der Lage sind, aufschließen können.
In der Regierungskonferenz wird es wie ich meine weniger darum gehen, einzelne Themen zu identifizieren, hinsichtlich welcher eine verstärkte Zusammenarbeit möglich wäre, sondern vielmehr darum, entsprechende Regeln für ein künftiges Vorgehen festzulegen.
Es gibt die verstärkte Zusammenarbeit bereits seit dem Amsterdamer Vertrag, sie wurde aber bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen. Daher glaube ich, dass es jetzt darum geht, die Spielregeln noch zu verbessern."
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass das Hauptziel zweifellos der Integrationsprozess sei. Das bedinge selbstverständlich eine Aufgabe der staatlichen Souveränität, und es bestehe die Gefahr, dass letztlich die "Republik Österreich" nur mehr ein Mantelbegriff sein könnte. Man sei ohnedies jetzt schon nur mehr teilsouverän, das, was man jetzt habe, wolle man aber auf jeden Fall behalten.
Generalsekretär Dr. Rohan habe jetzt erwähnt, dass Spielregeln unter anderem auch dafür geschaffen werden sollen, wie Staaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit zunächst noch nicht teilnehmen, später aufschließen können. Diesbezüglich sehe er, Mag. Gudenus, ein Problem: Es gebe bei der EU den so genannten Conseil de la Constitution Européenne, und es habe in der "Frankfurter Allgemeinen" einen Bericht gegeben, dass von diesem Rat festgelegt wurde, dass man wohl zu einer Institution dazustoßen und aufschließen, nicht aber aus dieser wieder austreten könne.
Wenn also ein Staat feststelle, dass zum Beispiel die Einführung des Euro doch nicht so zweckmäßig gewesen sei und den diesbezüglichen Erwartungen nicht entspreche, würde er nicht die Möglichkeit haben, auszusteigen und wieder zur eigenen Währung zurückzukehren.
Daher müsste in den Spielregeln eine Möglichkeit vorgesehen werden, dass man, wenn man verspätet dazustoßen könne, auch wieder aussteigen könne.
Seines Erachtens sei das Tempo jetzt ohnehin rasant. Früher seien Reiche langsamer gewachsen, und es sei sicherlich in diesem Zusammenhang sinnvoller, den Wachstumsprozess langsamer anzutragen. Selbstverständlich wolle jede Generation etwas schaffen, man dürfe aber nicht Sandburgen bauen.
Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. Albert Rohan nimmt zu letzteren Ausführungen wie folgt Stellung:
"Ich kann dem Hohen Bundesrat versichern, dass es vielen noch viel zu langsam geht. So wird zum Beispiel angesichts des Fiaskos auf dem Balkan vielfach gesagt, dass, wenn man die Integration im außenpolitischen Bereich schneller vorangetrieben hätte, die Entwicklungen vielleicht etwas anders gelaufen wären.
Heute habe ich ein Gespräch mit amerikanischen Freuden geführt. Diese haben mir gesagt, dass nicht zu übersehen sei, dass Montenegro jetzt in eine Krise schlittere und möglicherweise Gegenstand einer jugoslawischen Aktion werden könnte, und dass sich daher die Frage stelle, warum diesbezüglich nichts unternommen werde. Darauf musste ich entgegnen, dass letztlich nur die eine Frage zu beantworten sei, ob die internationale Gemeinschaft bereit sei, Montenegro militärisch zu verteidigen oder nicht. Diese Frage können aber nur die USA beantworten, und nicht Europa. Wenn man in den USA der Ansicht ist, dass sie trotz Präsidentschaftswahlkampf im Herbst eine Sicherheitsgarantie für Montenegro abgeben wollen, dann wird das geschehen. Wenn sie nicht dazu bereit sind, dann wird es keine Sicherheitsgarantie geben, weil Europa dazu allein gar nicht in der Lage wäre.
Vielen geht all das also zu langsam, und sie meinen beispielsweise, dass mit der Wirtschafts- und Währungsunion auch eine Harmonisierung der Fiskalpolitik einhergehen müsste.
Man kann über das Tempo, wie gesagt, verschiedener Meinung sein. Im gegenständlichen Zusammenhang versteht man unter ,Dazustoßen, dass jene Staaten, die dem Euro beitreten oder dem Schengen-Bereich angehören wollen und auch können, dazu auch die Möglichkeit haben sollen. Es wird in Hinkunft auch für Österreich wichtig sein, dass wir unter Umständen die Möglichkeit haben, in gewissen Bereichen nicht gleich mitzumachen, dann aber schnell dazuzustoßen. Ein Austritt ist allerdings tatsächlich in den Verträgen nicht vorgesehen, vielleicht könnte man diesbezüglich aber eine intellektuelle Initiative setzen.
Die Integration bedeutet selbstverständlich eine Verminderung der staatlichen Souveränität. Ich wollte mit meinen Ausführungen nur ansprechen, dass es bei den kommenden Regierungskonferenzen viel weniger um Souveränitätsfragen als um technisch institutionelle Fragenkomplexe gehen wird.
Abschließend möchte ich zu bedenken geben, dass man durch die teilweise Aufgabe der staatlichen Souveränität ja die Teilnahme an der Souveränität eines größeren Raumes gewinnt. Diese Überlegung ist Teil der Philosophie der Integration. Solange die österreichische Bundesregierung die Integration bejaht, will sie natürlich, dass diese funktioniert, und dazu sind die geplanten Schritte erforderlich."
Vorsitzender Dr. Milan Linzer dankt Generalsekretär Dr. Rohan und Botschafterin Dr. Nowotny herzlich für deren Erscheinen und die erschöpfenden und hochinteressanten Ausführungen. (Allgemeiner Beifall.)
Weiters dankt er den Ausschussmitgliedern für ihre Teilnahme und rege Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 16.35 Uhr
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